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Ausschreibung: Wartung von Straßenbeleuchtungen - DE-Pfaffenhofen an der Ilm
Wartung von Straßenbeleuchtungen
Straßenbeleuchtung
Dokument Nr...: 539476-2021 (ID: 2021102209443388479)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Pfaffenhofen an der Ilm: Wartung von Straßenbeleuchtungen
   2021/S 206/2021 539476
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Ilm
   Postanschrift: Hauptplatz 1 und 18
   Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
   NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
   Postleitzahl: 85276
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hr. Dominik Denhöfer
   E-Mail: [6]dominik.denhoefer@stadt-pfaffenhofen.de
   Telefon: +49 8441-782311
   Fax: +49 8441-782811
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.pfaffenhofen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau-, Umbau- und Wartungsarbeiten für die Straßenbeleuchtungsanlagen
   der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm inkl. der dazugehörigen Planung und
   Projektierung sowie Baubegleitung und -überwachung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Bayernwerk Netz GmbH betreibt derzeit die
   Straßenbeleuchtungsanlagen inklusive dem zugehörigen
   Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm mit einer
   Länge von insgesamt 188 km.
   Dieser Vertrag, der zum 31.12.2021 endet, soll um 5 Jahre mit einer
   Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre verlängert werden.Details zu den
   Leistungen vgl. II.2.4)
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 900 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34993000 Straßenbeleuchtung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Pfaffenhofen an der Ilm
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Bayernwerk Netz GmbH betreibt aktuell das Straßenbeleuchtungsnetz
   der Stadt Pfaffenhofen auf Basis eines Betriebsführungsvertrags mit der
   Stromversorgung Pfaffenhofen GmbH & Co.KG bzw. auf Basis eines
   Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Stadt Pfaffenhofen. Der
   Straßenbeleuchtungsvertrag endet nun zum 31.12.2021.
   Es wird beabsichtigt, einen neuen Vertrag mit der Bayernwek Netz GmbH
   zu schließen. Dieser umfasst neben den klassischen Reinigungs- Pflege-
   und Wartungsarbeiten im Wesentlichen folgende Leistungen:
    Planung, Projektierung und Dokumentation von Neubau-, Umbau oder
   Energiesparmaßnahmen inkl. Baubegleitung und-überwachung
    Netzführung und Steuerung von Schaltmaßnahmen
    Anlagenverantwortung mit Koordination von Arbeiten in der
   Straßenbeleuchtung
    zustandsorientierte Standsicherheitsprüfung nach Stichprobenverfahren
    Dokumentation der Straßenbeleuchtungsanlage im Planwerk inkl.
   Revision der Unterlagen
    Garantieleistungen
    Planauskunft an Dritte und Spartenträger
    Fehlerortung und Entstörungen
    Beseitigung und Kostenübernahme der von Dritten verursachten Schäden
   an der Straßen-beleuchtungsanlage
    Internetbasiertes Kundenportal zur Meldung von Schäden- und Störungen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der
   mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen
   Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Des Weiteren ist
   anzumerken, dass historisch bedingt der Betrieb der Straßenbeleuchtung
   zusammen mit Stromlieferung und Betrieb des örtlichen Stromnetzes in
   Pfaffenhofen bei der Bayernwerk Netz GmbH lag. Dementsprechend wurde
   das Stromnetz sowie das Straßenbeleuchtungsnetz eng vermascht
   errichtet. Soll nun ein unabhängiger Dritter den Betrieb der
   Straßenbeleuchtung übernehmen, müsste das Straßenbeleuchtungsnetz mit
   einer Länge von 188 km vom Stromnetz entflochten werden. Es muss zum
   Beispiel eine Schaltmöglichkeit außerhalb der Trafostationen mit Hilfe
   einer neuen Schalteinheit ermöglicht werden. Auch zur Ermittlung des
   Stromverbrauches ist ein Einbau einer Messeinrichtung notwendig. Die
   aufgeführten Maßnahmen wären vor einer Ausschreibung technisch zwingend
   erforderlich.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   18/10/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bayernwerk Netz GmbH
   Postanschrift: Lilienthalstraße 7
   Ort: Regensburg
   NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
   Postleitzahl: 93049
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 900 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2021
References
   6. mailto:dominik.denhoefer@stadt-pfaffenhofen.de?subject=TED
   7. http://www.pfaffenhofen.de/
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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