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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik - DE-Stuttgart
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Dokument Nr...: 540002-2021 (ID: 2021102209464188748)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Stuttgart: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
   2021/S 206/2021 540002
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung
   Postanschrift: Hauptstr. 163
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70563
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]marven.auch@bodensee-wasserversorgung.de
   Telefon: +49 7119732333
   Fax: +49 7119732035
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1
   260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1
   260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Wasser
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geotechnische Untersuchung Seegrund
   Referenznummer der Bekanntmachung: ZE:0001/0001/1114/27
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistung der Ausschreibung ist die geotechnische Erkundung im Jahr 2022
   inklusive Dokumentation im Rahmen der Hauptuntersuchungen an insgesamt
   6 Ansatzpunkten im Überlinger See in 70 m Wassertiefe und an 6
   Ansatzpunkten im Flachwasserbereich in etwa 8 bis 13 m Wassertiefe
   bezogen auf das Mittelwasser. Dazwischen liegen weitere 6 Ansatzpunkte
   in etwa 32 bis 57 m Wassertiefe.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 600 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistung der Ausschreibung ist die geotechnische Erkundung im Jahr 2022
   inklusive Dokumentation im Rahmen der Hauptuntersuchungen an insgesamt
   6 Ansatzpunkten im Überlinger See in 70 m Wassertiefe und an 6
   Ansatzpunkten im Flachwasserbereich in etwa 8 bis 13 m Wassertiefe
   bezogen auf das Mittelwasser. Dazwischen liegen weitere 6 Ansatzpunkte
   in etwa 32 bis 57 m Wassertiefe.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 600 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zuschlagskriterien befinden sich in der Anlage "Zuschlagskriterien und
   Ausschlusskriterien".
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
   Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem
   Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
    Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
    Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
    Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB (im
   Formblatt KEV 179 wird statt dessen auf den gleichlautenden § 6e EU
   VOB/A verwiesen; es wird aber ein Verfahren nach der SektVO und nicht
   nach der VOB/A durchgeführt) einschließlich Angaben zu
   Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §
   21 SchwarzArbG.
    Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   Sozialversicherung.
    Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
    Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit
   Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
   Bevollmächtigten Vertreters.
    Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die
   Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu
   fordern.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für
   jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
   nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
   entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot
   abgegeben werden.
   Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den
   Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
   Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und
   einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/11/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/11/2021
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird ein offenes Verfahren nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der
   SektVO durchgeführt. Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen
   Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3
   angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
   Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter
   I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig,
   Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene
   Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter
   I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden.
   Die  anonymisierten  Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen
   und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der
   Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich
   daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob
   Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung
   eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge
   und Angebote zu beachten sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer
   gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen
   Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
   nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
   Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
   informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
   Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein
   Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2021
References
   6. mailto:marven.auch@bodensee-wasserversorgung.de?subject=TED
   7. https://www.deutsche-evergabe.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
   9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
  10. https://www.deutsche-evergabe.de/
  11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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