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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik - DE-Stuttgart
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Dokument Nr...: 540002-2021 (ID: 2021102209464188748)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
DE-Stuttgart: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
2021/S 206/2021 540002
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung
Postanschrift: Hauptstr. 163
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [6]marven.auch@bodensee-wasserversorgung.de
Telefon: +49 7119732333
Fax: +49 7119732035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1
260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1
260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geotechnische Untersuchung Seegrund
Referenznummer der Bekanntmachung: ZE:0001/0001/1114/27
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistung der Ausschreibung ist die geotechnische Erkundung im Jahr 2022
inklusive Dokumentation im Rahmen der Hauptuntersuchungen an insgesamt
6 Ansatzpunkten im Überlinger See in 70 m Wassertiefe und an 6
Ansatzpunkten im Flachwasserbereich in etwa 8 bis 13 m Wassertiefe
bezogen auf das Mittelwasser. Dazwischen liegen weitere 6 Ansatzpunkte
in etwa 32 bis 57 m Wassertiefe.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistung der Ausschreibung ist die geotechnische Erkundung im Jahr 2022
inklusive Dokumentation im Rahmen der Hauptuntersuchungen an insgesamt
6 Ansatzpunkten im Überlinger See in 70 m Wassertiefe und an 6
Ansatzpunkten im Flachwasserbereich in etwa 8 bis 13 m Wassertiefe
bezogen auf das Mittelwasser. Dazwischen liegen weitere 6 Ansatzpunkte
in etwa 32 bis 57 m Wassertiefe.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zuschlagskriterien befinden sich in der Anlage "Zuschlagskriterien und
Ausschlusskriterien".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem
Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB (im
Formblatt KEV 179 wird statt dessen auf den gleichlautenden § 6e EU
VOB/A verwiesen; es wird aber ein Verfahren nach der SektVO und nicht
nach der VOB/A durchgeführt) einschließlich Angaben zu
Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §
21 SchwarzArbG.
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung.
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit
Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
Bevollmächtigten Vertreters.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die
Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu
fordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für
jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot
abgegeben werden.
Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und
einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/11/2021
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es wird ein offenes Verfahren nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der
SektVO durchgeführt. Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen
Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3
angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter
I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig,
Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene
Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter
I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden.
Die anonymisierten Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen
und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich
daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob
Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung
eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge
und Angebote zu beachten sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer
gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen
Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2021
References
6. mailto:marven.auch@bodensee-wasserversorgung.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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