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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Berlin
Softwareprogrammierung und -beratung
Systemberatung und technische Beratung
Planung von Informationssystemen oder -technologie
Informationstechnologiedienste
Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
Beratung im Bereich Projektleitung
Planung im Bereich Systemimplementierung
Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
Beratung im Bereich Software-Integration
Dokument Nr...: 539979-2021 (ID: 2021102209471688796)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
   2021/S 206/2021 539979
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
   Postleitzahl: 12529
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): https://vergabekooperation.berlin/NetServer
   E-Mail: [6]einkauf@berlin-airport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.berlin-airport.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c8336570a-765fd8451102f68d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   CAFM & Prüftool Wartung/Support und Anpassungsleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2020-0424
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), im Folgenden Auftraggeber
   (AG), setzt zur Verwaltung ihrer Gebäude und Infrastrukturen ein
   Building Information System (BIS) mit den Modulen CAFM (Computer Aided
   Facility Management) und Prüftool (Bezeichnungs-Verwaltungssystem) des
   Herstellers Byron Informatik AG ein.
   Im Rahmen dieser Vergabe beabsichtigt der AG einen Auftragnehmer (AN)
   mit einem Rahmenvertrag für regelmäßige Wartungsleistungen sowie
   Leistungen nach Bedarf zur Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten und
   zur Weiterentwicklung des Systems zu beauftragen.
   Gegenstand des Vertrages sind u.a. folgende Leistungen:
   Betreuung und Wartung der Module CAFM und Prüftool
   Bereitstellung und Durchführung von Software- und System-Updates
   Fehlerbehebung im laufenden Betrieb
   Konzeption, Beratung sowie Umsetzung zukünftiger Erweiterungen
   Beratung bei strategischen- und Schnittstellenfragen
   Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2022. Die Laufzeit des
   abzuschließenden Vertrages beträgt 36 Monate mit Option auf zweimalige
   12-monatige Verlängerung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   72222200 Planung von Informationssystemen oder -technologie
   72222300 Informationstechnologiedienste
   72223000 Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
   72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
   72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung
   72224200 Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
   72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
   72226000 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
   72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Pflege,
   Wartung und Support für das beim AG betriebene Byron/BIS (Module CAFM
   und Prüftool). Zudem sollen Anpassungsleistungen in Form von
   Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen erbracht werden.
   Insbesondere müssen die Infrastruktur des Basissystems angepasst und
   Schnittstellen überarbeitet werden.
   Sowohl das CAFM-System als auch das Prüftool spielen beim AG eine
   wesentliche Rolle bei der Abwicklung von technischen,
   infrastrukturellen sowie kaufmännischen Facility Management
   Geschäftsprozessen.
   Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2022. Die Laufzeit des
   abzuschließenden Vertrages beträgt 36 Monate mit Option auf zweimalige
   12-monatige Verlängerung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate.
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
   Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) verlängert werden.
   Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen
   Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf
   Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten
   Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf
   Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
   (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
   (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
   für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
   (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
   wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere
   Nachweise vorzulegen.
   1)
   Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
   Telefon- und Faxnummer.
   2)
   Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21
   SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß §
   19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen
   Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
   sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen
   Informationen ('Vertrauliche Informationen').
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und
   Datenschutz zur Verfügung.
   3)
   Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
   eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung
   einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl.
   Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen
   sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
   Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
   Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
   zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag
   einreichen.
   BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche
   Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu
   erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
   Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter
   dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
   wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich
   nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur
   Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
   4)
   Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
   erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
   das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz
   Nachunternehmers Verpflichtungserklärung des
   Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
   5)
   Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO
   akzeptiert.
   Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
   verlangen.
   Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des
   Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (netto) des
   Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020,
   2019, 2018). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
   ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der
   BewGe in Höhe von 1.000.000,00 (netto) in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren/Wirtschaftsjahren (2020, 2019, 2018).
   Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
   auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
   Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
   zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
   Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will
   (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für
   den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des
   Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
   wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
   Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
   (Verpflichtungserklärung).
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur
   Verfügung.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Unternehmensreferenzen
   Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und
   Umfang der Leistungen mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
   vergleichbar sind.
   Als vergleichbarer Auftragsgegenstand gilt ein Vertrag zur Wartung und
   Anpassung der Byron/BIS-Module CAFM und Prüftool bzw. ein Vertrag zur
   Wartung der Byron/BIS-Module CAFM und Prüftool sowie ein Vertrag zur
   Anpassung der Byron/BIS-Module CAFM und Prüftool.
   Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1
   stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur
   Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
   2) Hersteller-Autorisierung
   Nachweis einer Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG, die
   berechtigt, Dienstleistungen zu Wartung und Anpassung an den
   Byron/BIS-Modulen CAFM und Prüftool vorzunehmen.
   Für den geforderten Nachweis gemäß III.1.3), Punkt 2 stellt der
   Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was
   von den Bewerbern genutzt werden soll.
   3) Deutschkenntnisse des eingesetzten Personals
   Nachweis über sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse.
   Für den geforderten Nachweis gemäß III.1.3), Punkt 3 stellt der
   Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was
   von den Bewerbern genutzt werden soll.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Unternehmensreferenzen
   Wenn die Referenz beide Leistungsarten (Wartung und Anpassung) umfasst,
   muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden.
   Wenn die Referenz nur je eine Leistungsart umfasst (Wartung oder
   Anpassung), muss mindestens eine Referenz je Leistungsart vorgelegt
   werden.
   Der Wartungsvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben, die
   Anpassungsleistungen müssen mindestens 100 Personentage umfassen.
   Der Vertrag darf nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet ab
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung).
   Pro Referenz sind folgende Angaben gefordert:
   Name des Unternehmens (z. B. Bewerber, Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer etc.), der die Leistung
   erbracht hat
   Name und Adresse des Auftraggebers
   Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
   Titel und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
   2) Hersteller-Autorisierung
   Die Autorisierung muss von der Byron Informatik AG ausgestellt sein,
   die Autorisierung muss gültig bzw. ohne Ablaufdatum sein und die
   Autorisierung muss mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden (bitte
   über Datei importieren als separates Dokument im AI Bietercockpit
   hochladen).
   3) Deutschkenntnisse des eingesetzten Personals
   Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über Deutschkenntnisse
   verfügt, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen
   Referenzrahmens entsprechen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der
   geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die
   verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder
   signiert sind, werden ausgeschlossen.
   Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine
   anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe
   aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder
   fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
   Nachweise, nachzufordern.
   Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt
   unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares
   Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   - Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern
   muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
   gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
   Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie
   gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
   - Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die
   Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive
   Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur
   Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die
   Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG)
   erfolgreich bestanden haben.
   b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort
   und Schrift beherrschen.
   c) Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über eine
   Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG verfügen, die ihn
   berechtigt, Dienstleistungen zur Anpassung und Wartung am CAFM &
   Prüftool (Byron/BIS) vorzunehmen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 29/11/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/01/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1)
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine
   erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
   durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
   2)
   Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
   der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe
   der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
   EA-2020-0424 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche
   Fragen erteilt, die bis zum 11.11.2021, 11:00 Uhr, an die unter Ziffer
   I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o.
   verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
   Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
   Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
   Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [10]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG
   empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum
   Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
   Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
   Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare
   verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
   Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
   nicht ausreichend.
   3)
   Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   4)
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
   wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 331866-1719
   Fax: +49 331866-1652
   Internet-Adresse: [11]http://www.mwe.brandenburg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem AG gerügt werden.
   2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
   innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
   Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
   3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt
   werden.
   4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei
   der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag
   ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB
   vorliegen.
   5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
   Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
   Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
   Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53113
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [13]www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2021
References
   6. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   7. http://www.berlin-airport.de/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c8336570a-765
fd8451102f68d
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
  10. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
  11. http://www.mwe.brandenburg.de/
  12. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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