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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 539998-2021 (ID: 2021102209475788880)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   2021/S 206/2021 539998
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG, in diesem
   Vergabeverfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Brake
   Nationale Identifikationsnummer: DE943
   Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
   Ort: Oldenburg
   NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 26122
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Cornelia Stahnke
   E-Mail: [6]cstahnke@nports.de
   Telefon: +49 4401925-150
   Fax: +49 44013272
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nports.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9R9RQ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9R9RQ
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Grundstück B25_1 - Boitwarder Groden sdl. Teil
   Referenznummer der Bekanntmachung: BRA - 30.412-17.36
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Hafen Brake (Boitwarder
   Groden, südlich des Gleisbogens) das Grundstück B25 mit insgesamt ca.
   23 ha belegen auf mehreren Flurstücken in der Gemarkung Brake und
   Golzwarden zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen
   realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere
   Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die
   Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder deren Lagerung und/oder
   Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Brake 26919 Brake
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner
   multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer
   oberhalb des Mündungstrichters. Die Wassertiefen der Außen- und
   Unterweser lassen tideabhängig einen maximalen Schiffstiefgang von bis
   zu 11,90 m bis Brake zu; eine Anpassung auf 12,80 m ist in Planung. Die
   Hafenanlagen des Seehafen Brake erstrecken sich auf einer Länge von
   fast 2 km parallel zum Strom der Weser. Hier werden leistungsfähige
   Umschlaganlagen und Lagerflächen für Stückgut und Schüttgut
   vorgehalten. Daneben wurden nördlich hiervon weitere 450 m Kaje mit 2
   Schiffsliegeplätzen in Betrieb genommen (Niedersachsenkai). Hier können
   auch Schwerlastgüter (insbesondere Eisen und Offshore-Anlagen)
   abgefertigt werden. Der Seehafen Brake wird durch die Bundesstraßen 212
   und 211 (1 km Entfernung) und die BAB 27 (5 km Entfernung) an das
   europäische Verkehrsnetz angebunden.
   Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Boitwarder Groden südlich
   des Gleisbogens nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit insgesamt
   ca. 23 ha belegen auf mehreren Flurstücken in der Gemarkung Brake und
   Golzwarden zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen
   realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere
   Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die
   Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder deren Lagerung und/oder
   Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en.
   Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B25_1 soll Umschlag über die
   Kaikante im Hafen Brake generiert werden. .
   Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports
   dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine, gewerbliche Ansiedlungen
   auf dem Grundstück B25_1 mittels Abschluss eines Miet- oder
   Erbbaurechtsvertrages oder mehrerer Miet- oder Erbbaurechtsverträge
   (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem hafenaffinen
   Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur
   Inbetriebnahme) durch. Eine Vergabe des Grundstücks B25_1 ist im Ganzen
   oder als Teilgrundstücke möglich.
   Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden
   zusammenfassend als "Grundstücksvertrag" bezeichnet.
   Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages
   interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
   Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für
   Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
   Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
   1. Teilnahmewettbewerb unter Berücksichtigung der veröffentlichten
   Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft.
   2.Indikatives Angebot: die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines
   Indikativen Angebotes aufgefordert. Die Angebote werden anhand der in
   der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix
   ausgewertet und der Bestbieter ermittelt.
   3. Verhandlungen mit dem Bestbieter: Anschließend werden die
   Verhandlungen über die zu vergebende Fläche eröffnet. Für nähere Angabe
   wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
   Verlängerungsoption/en aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit
   richtet sich ggfs. nach §3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren
   ab. Die o.a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu werten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Höchstzahl: 20
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Es ist keine Reduktion der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden geplant. Aufgrund einer Fehlfunktion des Portals
   musste hier eine Auswahl getroffen werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
   Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
   (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
   38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
   Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am
   Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht
   oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen,
   welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5
   Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen
   und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38
   Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende
   Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
   (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/ en, dass weder
   sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
   der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
   sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
   (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
   erscheint.
   (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
   (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/ GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
   Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
   Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
   (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
   dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
   Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
   mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
   stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
   Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
   gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
   (4) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
   Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
   Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
   vorzulegen.
   (5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters
   bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich:
   Konzern-Organigramm beifügen.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
   Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
   der Einreichung nicht älter als drei
   Monate sein).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
   sämtlichen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft einzureichen.
   (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf.
   nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   (2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes.
   Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den
   Geschäftsberichten. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach der von dem
   Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen
   Nutzungszweck.
   Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine
   Mindestanforderung darstellt.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
   (3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
   vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
   betreffend Bilanzsumme, Umsatz,
   Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre vorzulegen.
   (4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   (5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
   Monate sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
   Leistungsfähigkeit) kann auch durch
   "Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer)
   erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des
   Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports
   (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
   mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
   verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
   Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
   nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren
   hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden
   Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach der von dem Bieter im
   Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen Nutzungszweck.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
   Leistungsfähigkeit) kann auch durch
   "Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer)
   erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des
   Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports
   (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind:
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft. Ein solcher Zusammenschluss zu einer
   Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser
   keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
   Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als
   auch im Zuge der Vertragsdurchführung
   gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
   Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
   Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nicht
   nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes
   ausgeschlossen ist.
   Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
   des Bieters und/oder des Projektes
   angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft
   etc.) zu fordern.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als
   Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem
   hier gegenständlichen Grundstück B25_1
   gestellt:
   a) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Umschlaggüter produziert
   und/oder bearbeitet und/oder abgefertigt und/oder gelagert und/oder
   b) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Dienstleistungen erbracht, die
   die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den Hafenbetrieb
   unterstützen (zusammen auch "hafenaffine Ansiedlung").
   Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen
   darzulegen sind die in den zur Verfügung
   gestellten Formblättern abgefragten Projektangaben (inkl.
   Kurzdarstellung Ansiedlung) bereits mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
   Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
   Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports
   unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
   2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
   werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
   Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen
   Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer
   jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die
   erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an
   die übrigen Bieter weiterzuleiten.
   3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
   Vergabeunterlagen werden während des
   Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform
   zum Download zur Verfügung gestellt.
   4. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge endet
   um 12:00 Uhr am 31. Tag nach Versand der Bekanntmachung zur
   Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder Feiertag handelt, endet
   die Frist um 12:00 Uhr des nächsten darauf folgenden Werktags.
   Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal
   um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf
   der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die
   verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 12:00 Uhr des 31. Tages
   nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete
   Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die
   Frist endet dann um 12:00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag
   folgenden nächsten Werktag.
   5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
   unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
   ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
   Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
   6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
   Entschädigungen gewährt.
   7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
   Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
   Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
   Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf
   der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln.
   Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
   Grundstücksvertrages haben;
   8. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
   Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
   sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme
   der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der
   Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
   des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
   Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
   Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
   darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
   den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
   getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
   darstellt.
   9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
   einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
   Vergabeverfahrens und im Anschluss
   an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der
   Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert
   werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an
   Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie
   datenschutzrechtlich berechtigt sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9R9RQ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsischen Ministerium Wirtschaft, Arbreit, Verkehr und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB, Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsichen Ministerium Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2021
References
   6. mailto:cstahnke@nports.de?subject=TED
   7. http://www.nports.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9R9RQ/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9R9RQ
  10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
  12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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