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Ausschreibung: Postdienste - DE-Düsseldorf
Postdienste
Briefpostdienste
Postzustellung
Postbeförderung auf der Straße
Postbeförderung per Bahn
Luftpostbeförderung im Linienverkehr
Luftpostbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Postbeförderung zu Wasser
Dokument Nr...: 59096-2023 (ID: 2023013009132476609)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
DE-Düsseldorf: Postdienste
2023/S 21/2023 59096
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [6]einkauf@nrwbank.de
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nrwbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DKCB/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DKCB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Briefpost - Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von
Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb
der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX
Referenznummer der Bekanntmachung: 542
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64110000 Postdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in zwei
Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt.
Die Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen
des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung,
Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern
national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
64121100 Postzustellung
60160000 Postbeförderung auf der Straße
60220000 Postbeförderung per Bahn
60411000 Luftpostbeförderung im Linienverkehr
60421000 Luftpostbeförderung im Gelegenheitsverkehr
60620000 Postbeförderung zu Wasser
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in zwei
Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt.
Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten
Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung,
Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern
national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX.
Die Sendungen sind nicht frankiert. Die Kuverts der Sendungen sind
durch die NRW.BANK mit dem folgenden Klischee bedruckt: "NRW.BANK
48134". Eine DV-Freimachung im Adressfeld der Sendungen kann durch
NRW.BANK nicht aufgebracht werden. Es sind Briefsendungen mit
ausländischer Zustelladresse zu befördern und zuzustellen.
Abholort ist die Elisabethstraße 3-15 in 48145 Münster. Betroffen sind
die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen
Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils
bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
Standardbrief national bis 20g (218.819/262.583)
Kompaktbrief national bis 50g (32.104/38.525)
Großbrief national bis 500g (31.685/38.022)
Maxibrief national bis 1000g (513/615)
Standardbrief international bis 20g (1.875/2.250)
Kompaktbrief international bis 50g (731/877)
Großbrief international bis 500g (242/290)
Maxibrief international bis 1000g (3/4)
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Sendungen sind nur nach Losen sortiert.
Soweit zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden
Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG
Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt werden, finden die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen
Laufzeitende von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf
insgesamt vier Jahre ab dem ersten Einzelabruf (sog. Höchstlaufzeit).
Gleichermaßen endet die Rahmenvereinbarung, soweit die vorgesehenen
verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor vor dem Ablauf der
Höchstlaufzeit erreicht werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen-
und Rangfolge:
a) der Text dieser Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der
NRW.BANK
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß
Angebot im Vergabeverfahren
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
(= Vordruck 05a)
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a
EstG
j) Anlage 09: Erklärung zur Tax Compliance
k) Anlage 10: Erklärung zur Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG (=
Vordruck 04c)
l) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
m) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
- Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter [10]https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine
Anwendung.
3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der
Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1
i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG
benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen
Post AG Anwendung.
4. Die Rahmenvereinbarung besteht im relevanten Los nur mit der
Auftragnehmerin. Die NRW.BANK ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung
beruhenden Einzelaufträge durch Übergabe an die Auftragnehmerin zur
Beförderung ab.
5. Für die Einzelaufträge gelten die Regelungen dieser
Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht in den Einzelabrufen
abweichend geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Los 2:
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die Vorlage einer
Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im
Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer
Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz nachweisen (z. B. nach § 5 Abs. 2
Postgesetz). Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass kein
Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist.
Der Nachweis gemäß § 5 Abs. 1 Postgesetz muss in jedem Los als Scan der
Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis des Vorliegens einer
Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz und die Versicherung, dass kein
Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist, haben, soweit erforderlich,
auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind
Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied
gesondert (mit erforderlichen Anlagen) vorzulegen. § 50 VgV bleibt
unberührt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Los 2:
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung
über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten
drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45
Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss in jedem Los durch Eigenerklärung auf dem für das
Los erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der
Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt
unberührt.
Tätigkeitsbereich des Auftrages:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen national
und international
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Los 2:
1. Geeignete Referenzen
Nachweis von geeigneten Referenzen des Bieters über früher ausgeführte
Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von
Briefpostsendungen) in Form einer Liste der in den letzten höchstens
drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
(nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit
Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde
mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder
E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Der Nachweis muss in jedem Los durch Eigenerklärung auf dem für das Los
erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der
Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter
mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht,
kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
2. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
(siehe Mindeststandards)
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während
der Auftragsausführung anwendet (siehe Mindeststandards)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1:
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen. Angegebene
Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils
folgende Merkmale aufweisen:
- Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen für den
Referenzgeber
- National und international
- Mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im angegebenen
Referenzzeitraum
- Durchschnittliches tägliches Sendungsaufkommen des Referenzgebers im
angegebenen Referenzzeitraum in diesem Leistungsjahr: mindestens 3.000
Sendungen
Zu 2:
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis
eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum
Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder
gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV erbringen (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Sofern ein
gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die
Gleichwertigkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig muss
als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der
Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum
Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege
(Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Zu 3:
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis
eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Umweltmanagement
auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig i. S. v. § 49
Abs. 2 S. 2 VgV erbringen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für
jedes Mitglied). Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden
soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig muss
als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der
Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum
Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege
(Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Los 2:
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem
Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs.
3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt
unberührt.
2. Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände im Sinne von Artikel
5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b
abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist für jeden
Unterauftragnehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB gemäß
Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
4. a) Im Hinblick auf die Beschaffung der vorliegend ausgeschriebenen
Postdienstleistungen findet das SaubFahrzeugBeschG Anwendung. Der
ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum
SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag über Verkehrsdienste,
denn die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7)
ist wesentlicher Leistungsbestandteil. Das SaubFahrzeugBeschG
verpflichtet die NRW.BANK. Dieser muss es möglich sein, im Hinblick auf
den bezuschlagten Auftrag im relevanten Los ihren
Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG zu entsprechen.
Diese Dokumentation muss durch die NRW.BANK grundsätzlich in der
Vergabebekanntmachung erfolgen, die gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30
Kalendertagen nach Zuschlagserteilung an das Amt für Veröffentlichungen
der Europäischen Union zu übermitteln ist. Zu diesem Zweck hat der
Zuschlagsempfänger der NRW.BANK in jedem Los innerhalb von spätestens
15 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert den
ausgefüllten Vordruck 04c zu übergeben. Im Weiteren wird auf § 128 Abs.
1 GWB und die Vertragsbedingungen verwiesen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/02/2023
Ortszeit: 12:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Anlage zu den Bewerbungsbedingungen (Liste der einzureichenden
Unterlagen)
1. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Nachweis der erlaubten Berufsausübung:
8a Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen
im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer
Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz).
8b Eigenerklärung / Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren
eingeleitet ist.
9 Handelsregisterauszug
10 Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum
Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder
gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV
11 Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum
Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder
gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV
2. Ergänzend für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes
Mitglied):
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die
Gemeinschaft)
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in
Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
6 Handelsregisterauszug
7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich):
7a Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen
im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer
Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz).
7b Eigenerklärung / Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren
eingeleitet ist.
8 Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum
Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder
gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV
9 Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum
Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder
gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV
3. Ergänzend bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für
jedes Unternehmen):
Nr. Unterlage
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x, mit
Angebot)
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich,
spätestens vor Zuschlag)
3a Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen
im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer
Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz).
3b Eigenerklärung / Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren
eingeleitet ist.
4. Nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer einzureichen (auf
Anforderung):
Nr. Unterlage
1 Versicherungsbestätigung gem. § 10 der Rahmenvereinbarung
2 Vordruck 04c Musterformular für Anbieter zu Datenabfrage nach § 8
SaubFahrzeugBeschG gem. § 7 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung
Teilleistungen durch die Deutsche Post AG im Sinne von § 11 Abs. 1 i.
V. m. § 28 Abs. 1 PostG gelten nicht als Nachunternehmerleistungen.
Niederlegungsstellen i. S. v. § 181 ZPO gelten nicht als
Nachunternehmer.
Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von
Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem
Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen
Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel
im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
Sämtliche Informationen, die die NRW.BANK im Rahmen des
Vergabeverfahrens erteilt, und zwar insbesondere im Rahmen der
Beantwortung von Fragen, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Angebote dürfen für ein Los für mehrere oder für alle Lose eingereicht
werden. Eine Loslimitierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DKCB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023
References
6. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
7. http://www.nrwbank.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DKCB/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DKCB
10. https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
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