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Ausschreibung: Finanzierungs-Leasing - DE-Groß-Gerau
Finanzierungs-Leasing
Fahrräder
Dokument Nr...: 59512-2023 (ID: 2023013009155277015)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
  DE-Groß-Gerau: Finanzierungs-Leasing
   2023/S 21/2023 59512
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
   Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
   Ort: Groß-Gerau
   NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
   Postleitzahl: 64521
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]beschaffungsstelle@he.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.aok.de/hessen
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYW8QAN4HV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYW8QAN4HV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag Fahrradleasing mit Service
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_017
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66114000 Finanzierungs-Leasing
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Auftraggeberin möchte ihren Mitarbeitenden einen Anreiz geben, das
   Mobilitätsverhalten klimafreundlicher zu gestalten. Dazu trägt
   Radfahren bei, außerdem fördert regelmäßiges Radfahren die körperliche
   Fitness. Arbeitgeber haben ein Interesse an gesunden und
   leis-tungsfähigen Mitarbeitenden. Deshalb hat sich die Auftraggeberin
   dazu entschlossen, ihren Mitarbeitenden auf Basis des Tarifvertrages
   zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Lea-sings von Fahrrädern
   (TV-Fahrradleasing vom 03.03.2022) Fahrräder und Pedelecs 25 im Rahmen
   des Fahrrad-Leasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung zu
   überlassen. Je Mitarbeitenden wird im Rahmen dieser Vereinbarung
   maximal ein Rad bezogen.
   Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von
   den Mitarbeiten-den selbst getragen. Die Auftraggeberin beteiligt sich
   in Form eines Zuschusses, deren Höhe mit der Personalvertretung zu
   vereinbaren ist
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34430000 Fahrräder
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer wird zur praktischen Umsetzung
   des Fahrradleasings der Auftraggeberin eine Leasinggeberin/einen
   Leasinggeber vermitteln. Mit der Leasinggeberin/dem Leasinggeber
   schließt die Auftraggeberin als Leasingnehmerin der Fahrräder sowohl
   einen Leasingrahmenvertrag ab, der die Grundsätze für die im Anschluss
   abzuschließenden Einzelleasingverträge für jedes zu überlassenem
   Fahrrad enthält, als auch pro überlassenes Fahrrad einen
   Einzelleasingvertrag.
   Der von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer vorzulegende
   Leasingrahmenvertrag muss folgende Mindestkriterien erfüllen
   (Ausschlusskriterium):
   - Die Leasingnehmerin ist nicht zum Abruf von Einzelleasingverträgen
   verpflichtet.
   - Die Regelungen dieser Leistungsbeschreibung werden berücksichtigt.
   - Es ist den nutzungsberechtigten Mitarbeitenden die betriebliche und
   private Nutzung gestattet. Auch Haushaltsangehörige der
   nutzungsberechtigten Mitarbeitenden sind zur privaten Nutzung
   berechtigt.
   - Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beträgt 36 Monate.
   - Der maximale Wert des Leasingfahrrades inklusive des leasingfähigen
   Zubehörs inklusive der jeweils aktuellen Umsatzsteuer beträgt 7.000,00
   EUR (ausgehend von der UVP des Herstellers). Die Hinterlegung einer
   unteren Wertgrenze von 800 EUR brutto je Fahrrad ist sicherzustellen.
   - Jeder Fahrradbestellung liegt der Leasingrahmenvertrag zu Grunde.
   - Die Laufzeit des Leasingrahmenvertrages ist mit der Laufzeit des
   Dienstleistungsrahmenvertrages identisch. Die Laufzeit des jeweiligen
   Einzelleasingvertrages ist hiervon unberührt.
   - Bei Kündigung des Dienstleistungsrahmenvertrages wird auch der
   Leasing-rahmenvertrag gekündigt.
   - Für den Fall einer Beendigung des Leasingrahmenvertrages gelten die
   Regelungen des Leasingrahmenvertrages für den Einzelleasingvertrag bis
   zur Beendigung des Einzelleasingvertrages fort (Nachwirkung).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2023
   Ende: 31/03/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2025. Die
   Auftraggeberin ist berechtigt die Laufzeit des Vertrages 2-mal um
   jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss
   spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
   ausgeübt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
   124 GWB der Bieterin/des Bieters
   (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
   Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen).
   +++
   Eintragung der Bieterin/des Bieters bzw. der
   Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein
   Handelsregister
   (Eigenerklärung Handelsregisterauszug gem. Anlage 13 der
   Bewerbungsbedingungen).
   +++
   Eigenerklärung gem. Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und
   Klimaschutz (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).
   +++
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung gem. Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und
   Klimaschutz (Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen):
   Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1
   der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576, Angebote von
   Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung
   nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
   gem. Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als zur
   Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote
   ausgeschlossen werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
   (Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gem. Anlage 16 der
   Bewerbungsbedingungen).
   +++
   Angaben der Bieterin/des Bieters zu zum allgemeinen Netto-Umsatz der
   letzten 3 Geschäftsjahre
   (Eigenerklärung Umsatz gem. Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen).
   +++
   Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer
   Betriebshaftpflichtversicherung
   (Eigenerklärung Betriebshaftpflicht gem. Anlage 14 der
   Bewerbungsbedingungen).
   +++
   Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen
   Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe-
   und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (Anlage 19
   der Bewerbungsbedingungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung Umsatz (Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen):
   Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin gem. Anlage 18 der
   Bewerbungsbedingungen, dass der allgemeine jährliche Netto-Umsatz in
   den letzten drei Jahren mindestens 2.000.000 EUR beträgt. Bei
   Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert. Die Auftraggeberin
   betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht
   mindestens einen allgemeinen jährlichen Netto-Umsatz von 2.000.000 EUR
   in den letzten drei Jahren vorweisen können, als für die
   Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen
   werden.
   +++
   Verpflichtungserklärung Tariftreue (Anlage 19 der
   Bewerbungsbedingungen):
   Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften,
   die die Verpflichtungserklärung Tariftreue nicht in der vorgegeben Form
   einreichen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese
   ausgeschlossen werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Unterzeichnete Datenschutzbestimmungen (Vorlage gem. Anlage 17 der
   Bewerbungsbedingungen).
   +++
   Angaben der Bieterin/des Bieters zu mindestens drei Referenzen
   (Eigenerklärung Referenzliste gem. Anlage 12 der
   Bewerbungsbedingungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzliste (Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen):
   Die Auftraggeberin betrachtet die
   Bewerberin-nen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens
   drei Referenzen gem. Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen vorweisen
   können, als für die Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren
   Angebote ausgeschlossen werden.
   HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bieterin/Bieter
   vollständig aus-zufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist
   vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung
   der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses
   Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe alle geforderten Angaben
   wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch
   nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die
   Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der
   zwangsweise Ausschluss.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/02/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/04/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/02/2023
   Ortszeit: 10:05
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen
   (siehe Punkt 2.5.3. der Bewerbungsbedingungen).
   Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung)
   bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der
   Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal [10]www.dtvp.de bei der
   Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote
   abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
   Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge,
   Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der
   E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das
   Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer
   installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools
   werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das
   entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
   Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und
   Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für
   die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere
   Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information
   nach § 11 VgV zu entnehmen.
   Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen
   des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
   Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender
   Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren
   die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
   Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des
   Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger
   gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht
   notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe
   der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll.
   Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen
   Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete
   Vertreter.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem
   bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach §
   126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
   Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit
   Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen
   Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren
   Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
   1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
   2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
   3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die
   Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
   Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der
   ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur
   Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in
   PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch
   elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden.
   Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
   Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der
   Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
   HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile
   nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
   Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per
   Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der
   Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und
   werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind
   insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax,
   E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform
   dtvp oder per Fernschreiben.
   Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYW8QAN4HV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt.
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden.
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/01/2023
References
   6. mailto:beschaffungsstelle@he.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/hessen
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYW8QAN4HV/documents
   9. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYW8QAN4HV
  10. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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