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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-München
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 59650-2023 (ID: 2023013009162877121)
Veröffentlicht: 30.01.2023
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DE-München: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2023/S 21/2023 59650
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) -
Vergabestelle 7
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergaben.awm@muenchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.muenchen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?func
tion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1851b1db4ca-e5cb0adcf78ea65
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.muenchen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Speiseabfällen (RBS)
Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2022-0059
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abholung und ordnungsgemäße Verwertung von Speiseabfällen öffentlicher
Schulen, städtischer Tagesheime, Heilpädagogischer Tagestätten sowie
Kindertageseinrichtungen in München, inkl. Bereitstellung von
Müllgroßbehältern ab 16.05.2023 bis 15.05.2026
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Falls für beide Lose insgesamt nur ein wertbares Angebot von nur einem
Bieter vorliegt, kann dieser ausnahmsweise für beide Lose den Zuschlag
erhalten.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Münchener Stadtbezirke: 4, 7, 9, 10, 11, 12, 19, 20, 21, 22, 23, 24,
25.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen
Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen
Speiseabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.
Durch die Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit
einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern soll die Abholung,
der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste vom
Auftragnehmer (AN) durch einen Behältertausch der befüllten MGB
erfolgen. Alternativ kann der AN abschließbare MGB mit einem
Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern
sowie entsprechende Hygienesäcke bereitstellen. Die darin befindlichen
Speiseabfälle sind abzuholen, zu transportieren und einer
ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/05/2023
Ende: 15/05/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Münchener Stadtbezirke: 1, 2, 3, 5, 6, 8, 13, 14, 15, 16, 17, 18.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen
Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen
Speiseabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.
Durch die Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit
einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern soll die Abholung,
der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste vom
Auftragnehmer (AN) durch einen Behältertausch der befüllten MGB
erfolgen. Alternativ kann der AN abschließbare MGB mit einem
Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern
sowie entsprechende Hygienesäcke bereitstellen. Die darin befindlichen
Speiseabfälle sind abzuholen, zu transportieren und einer
ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/05/2023
Ende: 15/05/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit
Anlagen gemäß § 56 KrWG für das
Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln und Verwerten von
Speiseabfällen (AVV-Nr.: 20 01 08).
2) Für Betriebe, die im Zertifizierungsverfahren sind, ist eine
Bestätigung des Zertifizierungsinstituts vorzulegen oder ein
gleichwertiger Nachweis, dass der Bieter die Anforderungen der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt mit
nachfolgenden Erfordernissen:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- und
Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV);
- Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende
Personalstärke (§ 4 EfbV);
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV); Ausreichender
Versicherungsschutz (§ 6 EfbV);
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV);
- Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung
verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV);
- Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
3) Lückenlose Darstellung des Stoffstromes und des
Behandlungsverfahrens (inkl. Logistik, Behandlungswege, ggf. Umschlag,
Technik, am Prozess beteiligte Partner und deren Rolle etc.).
4) Eigenerklärung, dass eine Transportgenehmigung/Registrierung
Transport gemäß § 7 TierNebV vorliegt.
5) Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket der EU in ausgefüllter
und unterschriebener Form.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Ende 2025
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[12]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der
Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten
Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der
Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des
Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023
References
6. mailto:vergaben.awm@muenchen.de?subject=TED
7. https://vergabe.muenchen.de/
8. https://vergabe.muenchen.de/
9. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1851b1db4ca-e5cb0adcf
78ea65
10. https://vergabe.muenchen.de/
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
12. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
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