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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen - DE-Gelsenkirchen
Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Schienenfahrzeuge
Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
Dokument Nr...: 59622-2023 (ID: 2023013009163077128)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
DE-Gelsenkirchen: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
2023/S 21/2023 59622
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail: [6]spnv-vergabe@vrr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.vrr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirts. Herstellung &
Lieferung von Triebzügen mit Batteriezellentechnologie einschl.
Instandhaltung & langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 090-203557
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Nachbestellung und Auftragserweiterung um 3 Fahrzeuge vom sog.
"Langtyp" im Rahmen des bereits vergebenen Auftrages über die
integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche
Herstellung und Lieferung von lokal emissionsfreien Triebzügen mit
Batteriezellentechnologie (BEMU-Fahrzeuge) einschließlich
Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit über
voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 42 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34620000 Schienenfahrzeuge
50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Hier beabsichtigen die Auftraggeber (Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur und Zweckverband
Nahverkehr Westfalen-Lippe Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge), 3
Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" im Rahmen des Auftrages über die
"integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche
Herstellung und Lieferung von lokal emissionsfreien Elektrotriebzügen
einschließlich Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der
Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz im
Schienenpersonennahverkehr in NRW" nachzubestellen (einschließlich
Instandhaltung und Verfügbarkeit). Mit Zuschlag vom 05.07.2021
beauftragten die Auftraggeber den Hersteller, die Construcciones y
Auxiliar de Ferrocarriles, S.A. (CAF), J.M. Iturrioz, 26, 20200 Beasain
(Gipuzkoa), Spanien, mit Lieferung, Instandhaltung und Verfügbarkeit
von 48 Fahrzeugen vom Typ "Langtyp" und 15 Fahrzeugen vom Typ
"Kurztyp", sowie im Juni 2022 mit der Lieferung, Instandhaltung und
Verfügbarkeit von 10 Fahrzeugen vom Typ "Langtyp". Die Auftraggeber
beabsichtigen, diesen Auftrag um Leistungen für zusätzliche 3 Fahrzeuge
vom Typ "Langtyp" zum Einsatz im Teilnetz 2 zu erweitern. Durch die
Auftragserweiterung erhöht sich die Vergütung um ca. 42 Mio. (für
Fahrzeuglieferung und Instandhaltung über die gesamte Vertragsdauer).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und
Infrastruktur und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge werden die
Ergänzungsvereinbarung zur Auftragserweiterung erst nach Ablauf der
Frist nach § 135 Abs. 3 GWB schließen, d.h. nach Ablauf von 10
Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
I. Sachverhalt
1. Zwischen den Auftraggebern und dem Hersteller, der Construcciones y
Auxiliar de Ferrocarriles, S.A. (CAF), bestehen aufgrund eines
wettbewerblichen, EU-weit bekanntgemachten Vergabeverfahrens ein
Fahrzeugliefervertrag, ein Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag
sowie ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Instandhaltung und
Verfügbarkeit von Fahrzeugen zum Einsatz auf SPNV-Strecken in NRW.
2. Die Auftraggeber benötigen zum Einsatz auf einer weiteren Strecke im
Teilnetz 2, 3 zusätzliche batterieelektrische Fahrzeuge. Hierfür kommen
aus mehreren Gründen nur zusätzliche Fahrzeuge der bereits bei CAF
beauftragten Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" in Betracht:
a) Die Fahrzeuge müssen BEMU-Fahrzeuge sein, da die für den Einsatz
vorgesehenen Strecken nicht vollständig elektrifiziert sind.
Dieselfahrzeuge scheiden aus ökologischen Gründen aus.
b) Die Fahrzeuge müssen wegen etwaiger späterer Netzzuschnitte
"durchtauschbar", d.h. insbesondere baugleich, zu den bereits
bestellten Fahrzeugen sein, um für das jeweilige EVU bei Netzzuschnitt
eine einheitliche Flotte zu erhalten.
c) Die Fahrzeuge müssen auf der Linien RB 46 ab 12/2026 eingesetzt
werden. Binnen dieses Zeitraums kann kein anderer Hersteller Fahrzeuge
konstruieren, die baugleich und durchtauschbar zu den bereits
bestellten Fahrzeugen sind. Zudem verfügen andere Hersteller nicht über
Aufträge von passfähigen Fahrzeugen (76cm Bahnsteighöhe und ca. 160
Sitzplätze).
3. Hauptelement der Auftragserweiterung sind die Lieferung zusätzlicher
3 baugleicher Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" sowie die Instandhaltung und
Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge.
II. Rechtmäßigkeit
Die Auftraggeber sind der Ansicht, dass der Abschluss der
Ergänzungsvereinbarung zur Auftragserweiterung mit den oben
dargestellten wesentlichen Inhalten ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist
und kein erneutes Vergabeverfahren erfordert.
1. Es handelt sich bereits nicht um Änderungen der mit dem Hersteller
geschlossenen Verträge, sondern um die Anwendung der vertraglichen (und
gesetzlichen) Regelungen. Sowohl der Fahrzeuglieferungsvertrag als auch
der Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag sehen umfassende
Leistungsänderungsklauseln vor, die auch eine Nachbestellung von
Fahrzeugen einschließlich Instandhaltung und Verfügbarkeit dieser
Fahrzeuge umfassen.
2. Selbst wenn es sich um Vertragsänderungen handeln würde, wären dies
keine wesentlichen Auftragsänderungen i.S.d. § 132 Abs. 1 GWB. Das
wirtschaftliche Gleichgewicht der Verträge zwischen den Auftraggebern
und dem Hersteller ändert sich nicht. Die Mehrvergütung für die
Auftragserweiterung bemisst sich entsprechend der vertraglichen
Regelungen nach den nachgewiesenen notwendigen Kosten zzgl. einer
vertraglich festgelegten Gewinnmarge.
3. Selbst wenn es wesentliche Auftragsänderungen wären, wären diese
hier nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 3 GWB zulässig. Aufgrund der
technischen Voraussetzungen kommt ein Wechsel des Auftragnehmers weder
aus wirtschaftlichen noch aus technischen Gründen in Betracht und
dieser wäre - wenn überhaupt möglich - mit erheblichen Schwierigkeiten
und Zusatzkosten verbunden. Die Auftraggeber konnten damals auch nicht
die Notwendigkeit der Auftragserweiterung vorhersehen (s.o.).
Die Aufgabenträger werden keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs.
5 GWB veröffentlichen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2018/S 090-203557
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
26/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles,
S.A. (CAF)
Postanschrift: J.M. Iturrioz, 26
Ort: Beasain (Gipuzkoa)
NUTS-Code: ES212 Gipuzkoa
Postleitzahl: 20200
Land: Spanien
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 42 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Neben dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb
Fahrzeuge und Infrastruktur ist der Zweckverband Nahverkehr
Westfalen-Lippe Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge,
Friedrich-Ebert-Straße 19, 59425 Unna, Auftraggeber.
2. Bei V.2.1) wird auf den Tag der Entscheidung über den Abschluss des
Vertrages abgestellt.
3. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die
Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellten Anpassungen
aus den ebenfalls dort genannten Gründen ohne vorherige
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich
vereinbart, also "vergeben", werden dürfen. Sie beabsichtigen daher
frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser
ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen
Vereinbarungen. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind Schätzwerte,
da die genaue Vergütung aufgrund einer Preisgleitklausel noch nicht
feststeht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse:
[10]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalau
fsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen
ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach
den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages,
der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1,
2 GWB).
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse:
[12]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalau
fsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023
References
6. mailto:spnv-vergabe@vrr.de?subject=TED
7. http://www.vrr.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:203557-2018:TEXT:DE:HTML
9. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
10. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
11. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
12. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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