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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen - DE-Gelsenkirchen
Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Schienenfahrzeuge
Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
Dokument Nr...: 59622-2023 (ID: 2023013009163077128)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
  DE-Gelsenkirchen: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
   2023/S 21/2023 59622
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
   Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, vertreten durch die
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
   Postanschrift: Augustastraße 1
   Ort: Gelsenkirchen
   NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 45879
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]spnv-vergabe@vrr.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.vrr.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirts. Herstellung &
   Lieferung von Triebzügen mit Batteriezellentechnologie einschl.
   Instandhaltung & langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 090-203557
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Nachbestellung und Auftragserweiterung um 3 Fahrzeuge vom sog.
   "Langtyp" im Rahmen des bereits vergebenen Auftrages über die
   integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche
   Herstellung und Lieferung von lokal emissionsfreien Triebzügen mit
   Batteriezellentechnologie (BEMU-Fahrzeuge) einschließlich
   Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit über
   voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr
   (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW).
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 42 000 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34620000 Schienenfahrzeuge
   50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Hier beabsichtigen die Auftraggeber (Zweckverband Verkehrsverbund
   Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur und Zweckverband
   Nahverkehr Westfalen-Lippe Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge), 3
   Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" im Rahmen des Auftrages über die
   "integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche
   Herstellung und Lieferung von lokal emissionsfreien Elektrotriebzügen
   einschließlich Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der
   Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz im
   Schienenpersonennahverkehr in NRW" nachzubestellen (einschließlich
   Instandhaltung und Verfügbarkeit). Mit Zuschlag vom 05.07.2021
   beauftragten die Auftraggeber den Hersteller, die Construcciones y
   Auxiliar de Ferrocarriles, S.A. (CAF), J.M. Iturrioz, 26, 20200 Beasain
   (Gipuzkoa), Spanien, mit Lieferung, Instandhaltung und Verfügbarkeit
   von 48 Fahrzeugen vom Typ "Langtyp" und 15 Fahrzeugen vom Typ
   "Kurztyp", sowie im Juni 2022 mit der Lieferung, Instandhaltung und
   Verfügbarkeit von 10 Fahrzeugen vom Typ "Langtyp". Die Auftraggeber
   beabsichtigen, diesen Auftrag um Leistungen für zusätzliche 3 Fahrzeuge
   vom Typ "Langtyp" zum Einsatz im Teilnetz 2 zu erweitern. Durch die
   Auftragserweiterung erhöht sich die Vergütung um ca.  42 Mio. (für
   Fahrzeuglieferung und Instandhaltung über die gesamte Vertragsdauer).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und
   Infrastruktur und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
   Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge werden die
   Ergänzungsvereinbarung zur Auftragserweiterung erst nach Ablauf der
   Frist nach § 135 Abs. 3 GWB schließen, d.h. nach Ablauf von 10
   Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   I. Sachverhalt
   1. Zwischen den Auftraggebern und dem Hersteller, der Construcciones y
   Auxiliar de Ferrocarriles, S.A. (CAF), bestehen aufgrund eines
   wettbewerblichen, EU-weit bekanntgemachten Vergabeverfahrens ein
   Fahrzeugliefervertrag, ein Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag
   sowie ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Instandhaltung und
   Verfügbarkeit von Fahrzeugen zum Einsatz auf SPNV-Strecken in NRW.
   2. Die Auftraggeber benötigen zum Einsatz auf einer weiteren Strecke im
   Teilnetz 2, 3 zusätzliche batterieelektrische Fahrzeuge. Hierfür kommen
   aus mehreren Gründen nur zusätzliche Fahrzeuge der bereits bei CAF
   beauftragten Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" in Betracht:
   a) Die Fahrzeuge müssen BEMU-Fahrzeuge sein, da die für den Einsatz
   vorgesehenen Strecken nicht vollständig elektrifiziert sind.
   Dieselfahrzeuge scheiden aus ökologischen Gründen aus.
   b) Die Fahrzeuge müssen wegen etwaiger späterer Netzzuschnitte
   "durchtauschbar", d.h. insbesondere baugleich, zu den bereits
   bestellten Fahrzeugen sein, um für das jeweilige EVU bei Netzzuschnitt
   eine einheitliche Flotte zu erhalten.
   c) Die Fahrzeuge müssen auf der Linien RB 46 ab 12/2026 eingesetzt
   werden. Binnen dieses Zeitraums kann kein anderer Hersteller Fahrzeuge
   konstruieren, die baugleich und durchtauschbar zu den bereits
   bestellten Fahrzeugen sind. Zudem verfügen andere Hersteller nicht über
   Aufträge von passfähigen Fahrzeugen (76cm Bahnsteighöhe und ca. 160
   Sitzplätze).
   3. Hauptelement der Auftragserweiterung sind die Lieferung zusätzlicher
   3 baugleicher Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" sowie die Instandhaltung und
   Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge.
   II. Rechtmäßigkeit
   Die Auftraggeber sind der Ansicht, dass der Abschluss der
   Ergänzungsvereinbarung zur Auftragserweiterung mit den oben
   dargestellten wesentlichen Inhalten ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist
   und kein erneutes Vergabeverfahren erfordert.
   1. Es handelt sich bereits nicht um Änderungen der mit dem Hersteller
   geschlossenen Verträge, sondern um die Anwendung der vertraglichen (und
   gesetzlichen) Regelungen. Sowohl der Fahrzeuglieferungsvertrag als auch
   der Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag sehen umfassende
   Leistungsänderungsklauseln vor, die auch eine Nachbestellung von
   Fahrzeugen einschließlich Instandhaltung und Verfügbarkeit dieser
   Fahrzeuge umfassen.
   2. Selbst wenn es sich um Vertragsänderungen handeln würde, wären dies
   keine wesentlichen Auftragsänderungen i.S.d. § 132 Abs. 1 GWB. Das
   wirtschaftliche Gleichgewicht der Verträge zwischen den Auftraggebern
   und dem Hersteller ändert sich nicht. Die Mehrvergütung für die
   Auftragserweiterung bemisst sich entsprechend der vertraglichen
   Regelungen nach den nachgewiesenen notwendigen Kosten zzgl. einer
   vertraglich festgelegten Gewinnmarge.
   3. Selbst wenn es wesentliche Auftragsänderungen wären, wären diese
   hier nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 3 GWB zulässig. Aufgrund der
   technischen Voraussetzungen kommt ein Wechsel des Auftragnehmers weder
   aus wirtschaftlichen noch aus technischen Gründen in Betracht und
   dieser wäre - wenn überhaupt möglich - mit erheblichen Schwierigkeiten
   und Zusatzkosten verbunden. Die Auftraggeber konnten damals auch nicht
   die Notwendigkeit der Auftragserweiterung vorhersehen (s.o.).
   Die Aufgabenträger werden keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs.
   5 GWB veröffentlichen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2018/S 090-203557
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   26/09/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles,
   S.A. (CAF)
   Postanschrift: J.M. Iturrioz, 26
   Ort: Beasain (Gipuzkoa)
   NUTS-Code: ES212 Gipuzkoa
   Postleitzahl: 20200
   Land: Spanien
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 42 000 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Neben dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb
   Fahrzeuge und Infrastruktur ist der Zweckverband Nahverkehr
   Westfalen-Lippe Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge,
   Friedrich-Ebert-Straße 19, 59425 Unna, Auftraggeber.
   2. Bei V.2.1) wird auf den Tag der Entscheidung über den Abschluss des
   Vertrages abgestellt.
   3. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die
   Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellten Anpassungen
   aus den ebenfalls dort genannten Gründen ohne vorherige
   Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich
   vereinbart, also "vergeben", werden dürfen. Sie beabsichtigen daher
   frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen
   Vereinbarungen. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind Schätzwerte,
   da die genaue Vergütung aufgrund einer Preisgleitklausel noch nicht
   feststeht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
   Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48128
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@brms.nrw.de
   Telefon: +49 251411-1691
   Fax: +49 251411-2165
   Internet-Adresse:
   [10]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalau
   fsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach
   den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
   Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages,
   der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
   der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1,
   2 GWB).
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
   Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48128
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@brms.nrw.de
   Telefon: +49 251411-1691
   Fax: +49 251411-2165
   Internet-Adresse:
   [12]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalau
   fsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/01/2023
References
   6. mailto:spnv-vergabe@vrr.de?subject=TED
   7. http://www.vrr.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:203557-2018:TEXT:DE:HTML
   9. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
  10. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
  11. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
  12. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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