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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 60147-2023 (ID: 2023013009201777675)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
  DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2023/S 21/2023 60147
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
   Nationale Identifikationsnummer: 280000
   Postanschrift: Augsburger Straße 748
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Postleitzahl: 70329
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabe.suedwest@autobahn.de
   Telefon: +49 71134250-0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.autobahn.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.autobahn.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?func
   tion=_Details&TenderOID=54321-Tender-185ddec5fbb-2a5332a4e495d22f
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://vergabe.autobahn.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von
   Bundesautobahnen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   A 8 (Albaufstieg) - sechsstreifige Erweiterung zwischen der
   Anschlussstelle Mühlhausen und Hohenstadt
   Referenznummer der Bekanntmachung: A.03012.00.132
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Neben einer Plausibilisierung der faunistischen Grundlagenermittlung,
   sind eine
   Anpassung der FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie des
   Artenschutzbeitrags vorzunehmen.
   In den Artenschutzbeitrag sind unter anderem die Ergebnisse ergänzender
   faunistischer Kartierungen (2022/2023) einzuarbeiten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Hauptort der Ausführung:
   Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
   Augsburger Straße 748
   70329 Stuttgart
   Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant die
   sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 8 zwischen der
   Anschlussstelle (AS) Mühlhausen und Hohenstadt (Albaufstieg). Die
   Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als fest
   disponiertes Vorhaben enthalten und stellt den wesentlichen
   Lückenschluss im durchgängig (mindestens) sechsstreifigen Ausbau der A
   8 zwischen Karlsruhe und München dar.
   Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgte im Frühjahr 2022 die
   Offenlegung der 4. Planänderung. In der Folge kam es zu zahlreichen und
   vielgestaltigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB),
   insbesondere der Naturschutzverwaltung sowie den beteiligten Verbänden
   (NABU). Hier wurden der Vorhabenträgerin unter anderem diverse
   Versäumnisse im Artenschutzbeitrag bzw. Erhebungsdefizite unterstellt.
   Um diese Versäumnisse zu beheben, sind Überarbeitungen der bisherigen
   Antragsunterlagen vonnöten. Neben einer Plausibilisierung der
   faunistischen Grundlagenermittlung, sind eine Anpassung der
   FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie des Artenschutzbeitrags
   vorzunehmen.
   In den Artenschutzbeitrag sind unter anderem die Ergebnisse ergänzender
   faunistischer Kartierungen (2022/2023) einzuarbeiten.
   Der Ausbau des Albaufstiegs der BAB A 8 zwischen AS Mühlhausen -
   Hohenstadt erfolgt in einer neuen, kürzeren Streckenführung von nur
   noch 3,8 km und einer Neigung von 3,5 %, statt vorher von 7,6 km Länge
   und 6,3 % Neigung. Möglich machen dies zwei Tunnel namens
   "Himmelsschleife" (1.200 Meter Länge) und "Drackenstein" (1.700 Meter).
   Ergänzt werden diese durch zwei neue Brücken:
   "Filstalbrücke" (800 Meter) und "Gosbachtalbrücke" (470 Meter). Zudem
   bleibt die alte Auf-stiegsstrecke mit Gegenverkehr als Landesstraße für
   den Verkehr und als Ausweichstrecke erhal-ten. Die alte
   Richtungsfahrbahn hinab nach Stuttgart dagegen besteht als Landesradweg
   weiter.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   - Pos. 2.03 Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen
   sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen in der
   FFH-Verträglichkeitsprüfung "Filsalb"
   - Pos. 3.02: Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen
   sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen in der
   FFH-Verträglichkeitsprüfung "Mittlere Schwäbische Alb"
   - Pos. 4.02: Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen
   sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen im Artenschutzbeitrag
   - Pos. 5.03: Erörterungstermin
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eine Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist
   mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   dieses Staats oder auf andere Weise nachzuweisen. Für die
   Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs-
   oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
   Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (ABl. L94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
   - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) §
   129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB
   (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
   B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
   C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden,
   D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
   verwaltet werden,
   E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
   F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr),
   G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt
   sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein
   Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber
   oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei
   der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein
   Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
   und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
   - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
   - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
   - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
   - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
   Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
   Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
   satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
   Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
   teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3)
   nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
   die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
   Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
   ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
   von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
   sind in den Angebotsunterlagen vorzunehmen.
   § 45 (4) Nr.2 VgV Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio.
   EUR für Personen und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und
   Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der
   Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung
   mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine
   Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht
   werden, reicht aus (siehe Vergabeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
   Angaben gemäß Vergabeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) Nr. 1 VgV Referenzprojekte: Nachweis über die Ausführung von
   Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden
   Leistung vergleichbar sind.
   § 46 (3) Nr. 6 VgV Technische Leitung: Leistungsfähigkeit der
   Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben
   inkl. berufliche Befähigung.
   § 46 (3) Nr. 8 VgV Personalstand:Durchschnittliche jährliche
   Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
   in den letzten drei Jahren.
   § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
   werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
   bestimmten Mindeststandards genügt. Angabe der technischen Fachkräfte
   oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
   Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob
   diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere
   derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
   Nachweis über eine/n FachplanerIn mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung
   in der faunistischen Kartierung von mind. zwei Tiergruppen und eine/n
   weitere/n FachplanerIn mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung in der
   Bearbeitung von Artenschutzbeiträgen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen.
   Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV Nachweis über die Ausführung von Leistungen in
   den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind. Die Referenzen sind unter Angabe des Auftragswertes
   und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung aufzuführen.
   Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein Entwurfsstadium vorliegt
   und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde.
   Nachweis über die Erstellung einer FFH-Vorprüfung und einer Vorprüfung
   zu einem Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet). Nachweis über die Durchführung
   einer Kartierung nach den aktuellen Methodenstandards für zwei
   Tiergruppen/-arten.
   Nachweis über die Erstellung eines Artenschutzbeitrags für ein
   Untersuchungsgebiet  100 ha. Die Referenzen müssen aus einem
   UVP-pflichtigen Neu- oder Umbauvorhaben an einer Autobahn stammen.
   Referenzen aus unterschiedlichen Projekten sind möglich.
   Zu § 46 (3) Nr. 6 VgV Nachweis über eine/n ProjektleiterIn mit mind. 10
   Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbar komplexen
   Umweltfachplanungen aus einem vergleichbaren Projekt. Ein Projekt ist
   vergleichbar, wenn mind. zwei vergleichbare Leistungen (LBP, ASB,
   Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung) zu koordinieren waren.
   Zu § 46 (3) Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die durchschnittliche
   jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
   Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Maßgeblich
   ist die durchschnittliche
   Zahl der angestellten Fachplaner (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen,
   GeographInnen oder vergleichbare Qualifikation bzw. faunistische
   Erfasser und floristische Kartierer) (m/w/d) in den letzten 3
   Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen;
   Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet
   werden. Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten. Erklärung
   über einen entsprechenden Personalbestand der Bewerber(-gemeinschaft)
   zur termingerechten Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung. Die
   Mindestzahl der beschäftigten Flachplaner (m/w/d) soll 10 nicht
   unterschreiten.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie §
   124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" mit
   abzugeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/02/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/02/2023
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom
   Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die
   Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise
   der Bekanntmachung zusammen.
   Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben
   digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
   Einreichungsfrist über die Vergabeplattform
   ([11]https://vergabe.autobahn.de und [12]https://bietercockpit.de)
   einzureichen.
   Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten
   Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des
   Angebotes zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die
   unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten
   Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
   führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden
   im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Für die Wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt,
   darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
   Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
   Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
   Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
   - HVA F-StB Vertragsbedingungen
   - Leistungsverzeichnis (GAEB und pdf)
   - HVA F-StB Honorarübersicht
   - HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise
   und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage,
   Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten
   vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
   Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125
   GWB. Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und
   Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw.
   Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur
   Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als
   gesonderte Anlage. Angabe zum Personalbestand, der
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Fachplaner der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   - Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014
   Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend,
   einzureichen:
   - Erklärung Bewerbergemeinschaft
   - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
   - Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
   Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der
   Vergabestelle einzureichen:
   - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
   - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
   Postanschrift: Heidestraße 15
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10557
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]recht@autobahn.de
   Telefon: +49 30640960
   Fax: +49 30403680811
   Internet-Adresse: [15]https://www.autobahn.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung
   der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem
   Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung
   per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
   setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
   innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
   Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
   den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme-
   bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3
   GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
   verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
   Postanschrift: Heidestraße 15
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10557
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]recht@autobahn.de
   Telefon: +49 30640960
   Fax: +49 30403680811
   Internet-Adresse: [17]https://www.autobahn.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/01/2023
References
   6. mailto:vergabe.suedwest@autobahn.de?subject=TED
   7. https://www.autobahn.de/
   8. https://www.autobahn.de/
   9. https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185ddec5fbb-2a5332a4e
495d22f
  10. https://vergabe.autobahn.de/
  11. https://vergabe.autobahn.de/
  12. https://bietercockpit.de/
  13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  14. mailto:recht@autobahn.de?subject=TED
  15. https://www.autobahn.de/
  16. mailto:recht@autobahn.de?subject=TED
  17. https://www.autobahn.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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