(1) Searching for "2023013009201777675" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 60147-2023 (ID: 2023013009201777675)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 21/2023 60147
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Nationale Identifikationsnummer: 280000
Postanschrift: Augsburger Straße 748
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabe.suedwest@autobahn.de
Telefon: +49 71134250-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?func
tion=_Details&TenderOID=54321-Tender-185ddec5fbb-2a5332a4e495d22f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von
Bundesautobahnen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A 8 (Albaufstieg) - sechsstreifige Erweiterung zwischen der
Anschlussstelle Mühlhausen und Hohenstadt
Referenznummer der Bekanntmachung: A.03012.00.132
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neben einer Plausibilisierung der faunistischen Grundlagenermittlung,
sind eine
Anpassung der FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie des
Artenschutzbeitrags vorzunehmen.
In den Artenschutzbeitrag sind unter anderem die Ergebnisse ergänzender
faunistischer Kartierungen (2022/2023) einzuarbeiten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant die
sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 8 zwischen der
Anschlussstelle (AS) Mühlhausen und Hohenstadt (Albaufstieg). Die
Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als fest
disponiertes Vorhaben enthalten und stellt den wesentlichen
Lückenschluss im durchgängig (mindestens) sechsstreifigen Ausbau der A
8 zwischen Karlsruhe und München dar.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgte im Frühjahr 2022 die
Offenlegung der 4. Planänderung. In der Folge kam es zu zahlreichen und
vielgestaltigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB),
insbesondere der Naturschutzverwaltung sowie den beteiligten Verbänden
(NABU). Hier wurden der Vorhabenträgerin unter anderem diverse
Versäumnisse im Artenschutzbeitrag bzw. Erhebungsdefizite unterstellt.
Um diese Versäumnisse zu beheben, sind Überarbeitungen der bisherigen
Antragsunterlagen vonnöten. Neben einer Plausibilisierung der
faunistischen Grundlagenermittlung, sind eine Anpassung der
FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie des Artenschutzbeitrags
vorzunehmen.
In den Artenschutzbeitrag sind unter anderem die Ergebnisse ergänzender
faunistischer Kartierungen (2022/2023) einzuarbeiten.
Der Ausbau des Albaufstiegs der BAB A 8 zwischen AS Mühlhausen -
Hohenstadt erfolgt in einer neuen, kürzeren Streckenführung von nur
noch 3,8 km und einer Neigung von 3,5 %, statt vorher von 7,6 km Länge
und 6,3 % Neigung. Möglich machen dies zwei Tunnel namens
"Himmelsschleife" (1.200 Meter Länge) und "Drackenstein" (1.700 Meter).
Ergänzt werden diese durch zwei neue Brücken:
"Filstalbrücke" (800 Meter) und "Gosbachtalbrücke" (470 Meter). Zudem
bleibt die alte Auf-stiegsstrecke mit Gegenverkehr als Landesstraße für
den Verkehr und als Ausweichstrecke erhal-ten. Die alte
Richtungsfahrbahn hinab nach Stuttgart dagegen besteht als Landesradweg
weiter.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
- Pos. 2.03 Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen
sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung "Filsalb"
- Pos. 3.02: Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen
sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung "Mittlere Schwäbische Alb"
- Pos. 4.02: Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen
sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen im Artenschutzbeitrag
- Pos. 5.03: Erörterungstermin
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eine Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist
mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
dieses Staats oder auf andere Weise nachzuweisen. Für die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs-
oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) §
129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB
(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt
sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber
oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei
der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein
Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3)
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
sind in den Angebotsunterlagen vorzunehmen.
§ 45 (4) Nr.2 VgV Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio.
EUR für Personen und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung
mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine
Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht
werden, reicht aus (siehe Vergabeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Vergabeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV Referenzprojekte: Nachweis über die Ausführung von
Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV Technische Leitung: Leistungsfähigkeit der
Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben
inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV Personalstand:Durchschnittliche jährliche
Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
bestimmten Mindeststandards genügt. Angabe der technischen Fachkräfte
oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob
diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere
derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Nachweis über eine/n FachplanerIn mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung
in der faunistischen Kartierung von mind. zwei Tiergruppen und eine/n
weitere/n FachplanerIn mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung in der
Bearbeitung von Artenschutzbeiträgen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen.
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV Nachweis über die Ausführung von Leistungen in
den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Die Referenzen sind unter Angabe des Auftragswertes
und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung aufzuführen.
Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein Entwurfsstadium vorliegt
und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde.
Nachweis über die Erstellung einer FFH-Vorprüfung und einer Vorprüfung
zu einem Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet). Nachweis über die Durchführung
einer Kartierung nach den aktuellen Methodenstandards für zwei
Tiergruppen/-arten.
Nachweis über die Erstellung eines Artenschutzbeitrags für ein
Untersuchungsgebiet 100 ha. Die Referenzen müssen aus einem
UVP-pflichtigen Neu- oder Umbauvorhaben an einer Autobahn stammen.
Referenzen aus unterschiedlichen Projekten sind möglich.
Zu § 46 (3) Nr. 6 VgV Nachweis über eine/n ProjektleiterIn mit mind. 10
Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbar komplexen
Umweltfachplanungen aus einem vergleichbaren Projekt. Ein Projekt ist
vergleichbar, wenn mind. zwei vergleichbare Leistungen (LBP, ASB,
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung) zu koordinieren waren.
Zu § 46 (3) Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die durchschnittliche
jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Maßgeblich
ist die durchschnittliche
Zahl der angestellten Fachplaner (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen,
GeographInnen oder vergleichbare Qualifikation bzw. faunistische
Erfasser und floristische Kartierer) (m/w/d) in den letzten 3
Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen;
Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet
werden. Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten. Erklärung
über einen entsprechenden Personalbestand der Bewerber(-gemeinschaft)
zur termingerechten Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung. Die
Mindestzahl der beschäftigten Flachplaner (m/w/d) soll 10 nicht
unterschreiten.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie §
124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" mit
abzugeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/02/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/02/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom
Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die
Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise
der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben
digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Einreichungsfrist über die Vergabeplattform
([11]https://vergabe.autobahn.de und [12]https://bietercockpit.de)
einzureichen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten
Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des
Angebotes zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die
unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten
Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt,
darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- HVA F-StB Vertragsbedingungen
- Leistungsverzeichnis (GAEB und pdf)
- HVA F-StB Honorarübersicht
- HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise
und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage,
Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten
vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125
GWB. Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und
Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw.
Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur
Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als
gesonderte Anlage. Angabe zum Personalbestand, der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Fachplaner der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend,
einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [14]recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: [15]https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem
Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung
per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme-
bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3
GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [16]recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: [17]https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023
References
6. mailto:vergabe.suedwest@autobahn.de?subject=TED
7. https://www.autobahn.de/
8. https://www.autobahn.de/
9. https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185ddec5fbb-2a5332a4e
495d22f
10. https://vergabe.autobahn.de/
11. https://vergabe.autobahn.de/
12. https://bietercockpit.de/
13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
14. mailto:recht@autobahn.de?subject=TED
15. https://www.autobahn.de/
16. mailto:recht@autobahn.de?subject=TED
17. https://www.autobahn.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|