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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Elmenhorst
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Beseitigung von kommunalem Müll
Dokument Nr...: 64158-2023 (ID: 2023020109501494627)
Veröffentlicht: 01.02.2023
*
  DE-Elmenhorst: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2023/S 23/2023 64158
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
   Postanschrift: Leineweberring 13
   Ort: Elmenhorst
   NUTS-Code: DEF0F Stormarn
   Postleitzahl: 21493
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibung@awsh.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.awsh.de
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ69DP
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH mit Beteiligung der Kreise Herzogtum Lauenburg und
   Stormarn
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und
   Stormarn verbunden mit einer Beteiligung des strategischen Partners an
   dem gemeinsamen Unternehmen mit 49,9%
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AWSH schreibt die Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen
   Herzogtum Lauenburg und Stormarn ab dem 01.01.2028, verbunden mit einer
   Beteiligung des strategischen Partners an dem gemeinsamen Unternehmen
   in der Rechtsform der GmbH mit dem vorläufigen Namen/Firma "BSH
   Bioenergie Südholstein GmbH" in Höhe von 49,9% aus. Die übrigen Anteile
   (50,1%) an dem gemeinsamen Unternehmen "BSH Bioenergie Südholstein
   GmbH" hält die AWSH.
   Weitere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Leistung erhalten die im
   Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung
   zur Angebotsabgabe.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und
   anderer Abfälle
   90513200 Beseitigung von kommunalem Müll
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
   NUTS-Code: DEF0F Stormarn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   I. Gegenstand des Vergabeverfahrens
   Das zu gründende gemeinsame Unternehmen BSH soll die Verwertung von
   Bioabfall aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn jeweils
   inkl. Entsorgung und Vermarktung aller Outputmengen erbringen.
   Leistungsgegenständlich ist die Verwertung des gesamten Bioabfalls aus
   dem Holsystem (Behältersammlung) der Kreise Herzogtum Lauenburg und
   Stormarn (Prognose ca. 66.000 Mg/a in einem mittleren Jahr). Darüber
   hinaus ist die Verwertung des gesamten im Bringsystem an den
   Recyclinghöfen erfassten Bioabfalls (=Grünabfall) aus den Kreisen
   Herzogtum Lauenburg und Stormarn leistungsgegenständlich (Prognose ca.
   15.000 Mg/a in einem mittleren Jahr).
   Die Verwertung der Bioabfälle aus dem Holsystem hat in einer oder
   mehreren Anlage/n des gemeinsamen Unternehmens mit einer
   Mindestkapazität i.H.v. 70.000 Mg/a Vergärungsteil zu erfolgen. Die
   Anlage muss sich auf einem Standort mit einer (einwohnergewichteten)
   mittleren Transportentfernung von nicht mehr als 45 Kilometern von den
   Einsammelgebieten in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn
   befinden; falls der Bieter mehr als nur einen Anlagenstandort vorsieht,
   dann verstehen sich die 45 km als Maximalentfernung für jeden einzelnen
   Standort (Ermittlung siehe Tabelle im Projektraum gem. I.3). Der
   strategische Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück
   bzw. die Grundstücke für die Anlage(n) der BSH auf Grundlage eines
   dinglichen Vertrags überlassen wird/werden. Die Verwertung der
   leistungsgegenständlichen Bioabfallmengen aus dem Holsystem hat
   grundsätzlich durch Vergärung und Nachrotte (Kaskadenprinzip mit
   energetischer und stofflicher Verwertung  oder gleichwertiges
   Verwertungsverfahren, wobei dessen Gleichwertigkeit vom Bieter
   nachzuweisen ist) zu erfolgen. Die Verwertung von Bioabfall aus dem
   Bringsystem hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben (keine Vorgabe eines
   bestimmten Verwertungsverfahrens) zu erfolgen.
   Gegenstand des Vergabeverfahrens sind auch weitere vom strategischen
   Partner zur Auftragsdurchführung des gemeinsamen Unternehmens zu
   erbringende Leistungen. Diese umfassen bspw. Vermarktung Energie/Gas
   sowie Wartungs-/Instandhaltungsleistungen bezogen auf die Anlage/n
   sowie, soweit eine neue Anlage zu errichten bzw. eine bestehende Anlage
   umzurüsten oder zu modernisieren ist, Planung, Bau und Inbetriebnahme
   der Anlage(n). Optional ist ebenfalls die Leistung Entsorgen der
   Siebreste und Vermarkten des Komposts durch den strategischen Partner
   zu erbringen.
   Leistungen der AWSH für das gemeinsame Unternehmen umfassen
   insbesondere die Bereitstellung des ERP-Systems, des Archivsystems, des
   Büro IT-Systems, der Personalabrechnung, der Finanzbuchhaltung und des
   Controllings sowie optional die Leistung Entsorgen der Siebreste und
   Vermarkten des Komposts.
   II. Interessenbekundung:
   Im Rahmen dieser Vorinformation haben Unternehmen ihr Interesse an der
   Teilnahme am weiteren Verfahren zu bekunden und dem Auftraggeber eine
   Interessenbekundung zu übermitteln. Die Interessenbekundung muss
   fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) mittels Mitteilung im Projektraum
   (siehe Ziffer I.3) oder alternativ per E-Mail an die in Ziffer I.1)
   angegebene E-Mail-Adresse eingereicht werden. Interessenten haben die
   Möglichkeit, über diesen Projektraum oder die E-Mail-Adresse Fragen im
   Rahmen der Interessenbekundung zu stellen (siehe Ziffer III.2.2 Nr.
   (2).
   Mit der Interessenbekundung sind folgende Angaben zu machen:
   a) Name/Firma und Rechtsform des Unternehmens
   b) Büroanschrift (Straße, Ort, Land)
   c) optional: Name und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners
   d) optional: Registrierungs-ID des Unternehmens im Deutschen
   Vergabeportal ([9]www.dtvp.de)
   +++Fortsetzung der Beschreibung unter VI.4.3)++++
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Energienutzungskonzept inkl.
   Energieeffizienz der Bioabfallverwertung / Gewichtung: 200 von 1.000
   Punkten
   Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Sicherstellung einer hohen
   Qualität der Gär-/Verwertungsprodukte / Gewichtung: 50 von 1.000
   Punkten
   Qualitätskriterium - Name: Anlagenkonzept / Gewichtung: 50 von 1.000
   Punkten
   Qualitätskriterium - Name: Vertragliche Risikostruktur inkl.
   wirtschaftlicher Effekte der Verträge zwischen der BSH und dem
   strategischen Partner (Bewertung des Verhandlungsergebnisses) /
   Gewichtung: 100 von 1.000 Punkten
   Kostenkriterium - Name: Entscheidungsbarwert, berechnet auf Grundlage
   der angebotenen Entgelte, Gewichtungen für die Preisgleitungen,
   zugesicherter Mindestausschüttung pro Jahr an den Auftraggeber sowie
   unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Standortwahl auf den
   Logistikaufwand im Rahmen der Abfalleinsammlung bzw. -transporte /
   Gewichtung: 600 von 1.000 Punkten
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2028
   Ende: 31/12/2042
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine erste Verlängerungsoption von fünf Jahren (01.01.2043
   bis bis 31.12.2047). Eine zweite Verlängerungsoption umfasst weitere 5
   Jahre (01.01.2048 bis 31.12.2052). Die konkrete Ausgestaltung ist im
   Vertragsentwurf geregelt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Leistung Entsorgen der Siebreste und Vermarkten des Komposts ist
   optional entweder durch den strategischen Partner zu erbringen, oder
   diese Leistung wird von der AWSH erbracht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
   seiner Eignung auf andere
   Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
   ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
   Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
   dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
   diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
   beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses
   Unternehmens vorgelegt wird. Hinsichtlich dem Nachweis der technischen
   Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3 ist auch eine "Know-How"-Leihe
   zulässig. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass das
   Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch
   genommen werden, diese Leistungen erbringt. Soweit noch keine
   Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft in der Phase der
   Interessenbekundung erfolgt ist, kann eine Bewerbergemeinschaft auch
   noch nach Aufforderung zur Interessenbestätigung bis zur Abgabe der
   Teilnahmeanträge zulässigerweise gebildet werden. Erforderlich ist in
   diesem Fall, dass ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft form- und
   fristgerecht eine Interessenbekundung abgegeben hat.
   Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
   für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
   Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3)
   entsprechend.
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
   Ausschlussgründe einzureichen:
   a) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   b) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht
   vorliegen,
   c) Eigenerklärung(en) gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes
   (MiLoG),
   d) Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k
   Russland-Sanktionen)
   e) Eigenerklärung(en) über die Eintragung im Berufs- oder
   Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb
   einer gesetzten Frist beizubringen:
   f) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der
   Sozialversicherungsträger,
   g) Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
   h) die Gewerbeanmeldung,
   i) Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizubringen:
   (1) Vorlage des Jahresabschlussberichts, der Bilanz und der Gewinn- und
   Verlustrechnung (GuV) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in
   der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form,
   falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in
   dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis
   wird bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft gefordert.
   (2) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft einschließlich
   einer aktuellen Bestätigung der Bank, dass die bisherige
   Geschäftsentwicklung erwarten lässt, dass der Bewerber im Auftragsfall
   zur Erbringung eines Gesellschafterdarlehens und/oder einer
   Eigenkapitaleinlage in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro in der Lage ist.
   Dieser Nachweis ist durch den Bewerber oder ein Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Referenzen zum Betrieb mindestens einer Restabfallbehandlungs- oder
   Bioabfallverwertungsanlage
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu (1) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz zum Betrieb
   einer Restabfallbehandlungs- oder Bioabfallverwertungsanlage mit der
   Entsorgung von Restabfällen / der Verwertung von Bioabfällen aus
   kommunaler Einsammlung und einer Mindestkapazität (jährlich in der
   benannten Anlage verwertbare Inputmenge) von 35.000 Mg/a. Die
   Mindestlaufzeit der Anlage im Regelbetrieb muss 24 Monate innerhalb der
   letzten 60 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags betragen. Bei
   Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1) Haftung bei Eignungsleihe: Sofern ein Bieter im Hinblick auf die
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer
   Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)
   Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die
   Auftragsausführung.
   (2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
   Antworten auf Fragen von Interessenten sowie aktualisierte oder weitere
   Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
   Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie
   regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihrer
   Interessenbekundung sowie vor Ablauf der Frist zur Interessenbekundung
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten sind.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 06/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   13/03/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   I. Vergabegesetz Schleswig-Holstein
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben
   des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) einzuhalten.
   II. Auswahlkriterien
   Auswahlkriterium 1 - Anzahl und Qualität von Referenzen (max. 50
   Punkte): Referenzen zum Betrieb von Restabfallbehandlungs- oder
   Bioabfallverwertungsanlagen mit Entsorgung von Restabfällen /
   Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Einsammlung. Bewertet werden
   bis zu 10 Referenzen aus den letzten 60 Monaten vor Abgabe des
   Teilnahmeantrags. Bei Bewerbergemeinschaften werden bis zu 10
   Referenzen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet.
   Die Vorlage von mehr als 10 Referenzen ist unerwünscht. Legt ein
   Bewerber/Bewerbergemeinschaft mehr als 10 Referenzen vor, so sind die
   Referenzen durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft zu priorisieren.
   Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung
   durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft, so wird die Vergabestelle die
   Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
   Die Anzahl und Qualität (Kapazität der Anlagen in Mg Inputmenge pro
   Jahr) der benannten Referenzen fließen zu gleichen Teilen in die
   Bewertung ein. Bei der Bewertung der Anzahl der Referenzen erhält der
   Bieter mit den meisten Referenzen 25 Punkte (Bewertungsobergrenze),
   Bieter mit nur einer Referenz erhalten 0 Punkte (Untergrenze);
   dazwischen erfolgt die Bewertung in linearer Relation.
   Auswahlkriterium 2 - Umsatz mit dem Betrieb von Restabfallbehandlungs-
   und Bioabfallverwertungsanlagen (max. 30 Punkte): Zur Bewertung
   herangezogen wird der Mittelwert des Umsatzes der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre mit dem Betrieb von
   Restabfallbehandlungs- und Bioabfallverwertungsanlagen mit Entsorgung
   von Restabfällen / Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler
   Einsammlung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die
   Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/die
   Teilnahmeanträge mit dem höchsten derartigen Umsatz die Höchstpunktzahl
   (30 Punkte) erhält/erhalten (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge,
   die keine derartigen Umsätze aufweisen, werden mit null Punkten
   bewertet (d.h., die Bewertungsuntergrenze ist 0 Euro). Die Bewertung
   von Teilnahmeanträgen, deren Umsatz zwischen der Bewertungsobergrenze
   und der Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in linearer Relation. Bei
   Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet.
   Auswahlkriterium 3 - Eigenkapitalquote des Bewerbers (max. 20 Punkte):
   Die Ermittlung des Eigenkapitals erfolgt gemäß Bilanz: Position
   Eigenkapital [also gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage,
   Gewinnrücklage, Gewinn-/Verlustvortrag, Bilanzgewinn/-verlust] geteilt
   durch Bilanzsumme). Zur Bewertung herangezogen wird der Mittelwert der
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften
   wird die mit den jeweiligen Bilanzsummen gewichtete mittlere
   Eigenkapitalquote aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bewertet.
   Die Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/die
   Teilnahmeanträge mit der höchsten Eigenkapitalquote die Höchstpunktzahl
   (20 Punkte) erhält/erhalten (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge,
   deren Eigenkapitalquote null oder schlechter ist, werden mit null
   Punkten bewertet (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von
   Teilnahmeanträgen, deren Eigenkapitalquote zwischen der
   Bewertungsobergrenze und Bewertungsuntergrenze liegt, erfolgt in
   linearer Relation.
   (In Summe über die 3 Auswahlkriterien können insgesamt maximal 100
   Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend
   beschriebenen Vorgehensweise durch Punktgleichstand die vorgesehene
   Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten
   wird, entscheidet das Los.)
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §
   160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und
   Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
   Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht
   berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB
   darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
   die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
   dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber
   geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem
   Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   +++Fortsetzung der Angaben zu II.2.4:+++
   III. Interessenbestätigung und Teilnahmeantrag:
   Der Auftraggeber fordert alle interessierten Unternehmen, die form- und
   fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben,
   voraussichtlich im März 2023 zur Interessenbestätigung auf. Mit der
   Interessenbestätigung (diese entspricht dem Teilnahmeantrag) muss der
   Bewerber die zum Nachweis der Eignung sowie für die Auswahl der Bieter
   geforderten Nachweise einreichen.
   Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl
   Die Bewerberauswahl im Rahmen der Interessenbestätigung (Aufforderung
   voraussichtlich im März 2023) erfolgt dreistufig:
   Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
   Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
   erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
   können nicht berücksichtigt werden.
   Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den
   vorgelegten Angaben und Nachweisen (Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser
   Vorinformation) geeignet ist, die Leistungen ordnungsgemäß zu
   erbringen.
   Stufe 3: Schließlich wird anhand der unter Ziffer VI.3) II.
   aufgeführten Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich
   als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern
   besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt
   werden soll. Die Vergabestelle wird die 3 bis 5 Bewerber mit der
   höchsten Punktzahl zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern.
   IV. Angebots- und Verhandlungsphase:
   Das Verhandlungsverfahren wird in verschiedenen Phasen abgewickelt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/01/2023
References
   6. mailto:ausschreibung@awsh.de?subject=TED
   7. http://www.awsh.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ69DP
   9. http://www.dtvp.de/
  10. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
  11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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