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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Elmenhorst
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Beseitigung von kommunalem Müll
Dokument Nr...: 64158-2023 (ID: 2023020109501494627)
Veröffentlicht: 01.02.2023
*
DE-Elmenhorst: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2023/S 23/2023 64158
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Postanschrift: Leineweberring 13
Ort: Elmenhorst
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21493
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ausschreibung@awsh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.awsh.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ69DP
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH mit Beteiligung der Kreise Herzogtum Lauenburg und
Stormarn
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und
Stormarn verbunden mit einer Beteiligung des strategischen Partners an
dem gemeinsamen Unternehmen mit 49,9%
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AWSH schreibt die Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen
Herzogtum Lauenburg und Stormarn ab dem 01.01.2028, verbunden mit einer
Beteiligung des strategischen Partners an dem gemeinsamen Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH mit dem vorläufigen Namen/Firma "BSH
Bioenergie Südholstein GmbH" in Höhe von 49,9% aus. Die übrigen Anteile
(50,1%) an dem gemeinsamen Unternehmen "BSH Bioenergie Südholstein
GmbH" hält die AWSH.
Weitere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Leistung erhalten die im
Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung
zur Angebotsabgabe.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und
anderer Abfälle
90513200 Beseitigung von kommunalem Müll
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
I. Gegenstand des Vergabeverfahrens
Das zu gründende gemeinsame Unternehmen BSH soll die Verwertung von
Bioabfall aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn jeweils
inkl. Entsorgung und Vermarktung aller Outputmengen erbringen.
Leistungsgegenständlich ist die Verwertung des gesamten Bioabfalls aus
dem Holsystem (Behältersammlung) der Kreise Herzogtum Lauenburg und
Stormarn (Prognose ca. 66.000 Mg/a in einem mittleren Jahr). Darüber
hinaus ist die Verwertung des gesamten im Bringsystem an den
Recyclinghöfen erfassten Bioabfalls (=Grünabfall) aus den Kreisen
Herzogtum Lauenburg und Stormarn leistungsgegenständlich (Prognose ca.
15.000 Mg/a in einem mittleren Jahr).
Die Verwertung der Bioabfälle aus dem Holsystem hat in einer oder
mehreren Anlage/n des gemeinsamen Unternehmens mit einer
Mindestkapazität i.H.v. 70.000 Mg/a Vergärungsteil zu erfolgen. Die
Anlage muss sich auf einem Standort mit einer (einwohnergewichteten)
mittleren Transportentfernung von nicht mehr als 45 Kilometern von den
Einsammelgebieten in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn
befinden; falls der Bieter mehr als nur einen Anlagenstandort vorsieht,
dann verstehen sich die 45 km als Maximalentfernung für jeden einzelnen
Standort (Ermittlung siehe Tabelle im Projektraum gem. I.3). Der
strategische Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück
bzw. die Grundstücke für die Anlage(n) der BSH auf Grundlage eines
dinglichen Vertrags überlassen wird/werden. Die Verwertung der
leistungsgegenständlichen Bioabfallmengen aus dem Holsystem hat
grundsätzlich durch Vergärung und Nachrotte (Kaskadenprinzip mit
energetischer und stofflicher Verwertung oder gleichwertiges
Verwertungsverfahren, wobei dessen Gleichwertigkeit vom Bieter
nachzuweisen ist) zu erfolgen. Die Verwertung von Bioabfall aus dem
Bringsystem hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben (keine Vorgabe eines
bestimmten Verwertungsverfahrens) zu erfolgen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind auch weitere vom strategischen
Partner zur Auftragsdurchführung des gemeinsamen Unternehmens zu
erbringende Leistungen. Diese umfassen bspw. Vermarktung Energie/Gas
sowie Wartungs-/Instandhaltungsleistungen bezogen auf die Anlage/n
sowie, soweit eine neue Anlage zu errichten bzw. eine bestehende Anlage
umzurüsten oder zu modernisieren ist, Planung, Bau und Inbetriebnahme
der Anlage(n). Optional ist ebenfalls die Leistung Entsorgen der
Siebreste und Vermarkten des Komposts durch den strategischen Partner
zu erbringen.
Leistungen der AWSH für das gemeinsame Unternehmen umfassen
insbesondere die Bereitstellung des ERP-Systems, des Archivsystems, des
Büro IT-Systems, der Personalabrechnung, der Finanzbuchhaltung und des
Controllings sowie optional die Leistung Entsorgen der Siebreste und
Vermarkten des Komposts.
II. Interessenbekundung:
Im Rahmen dieser Vorinformation haben Unternehmen ihr Interesse an der
Teilnahme am weiteren Verfahren zu bekunden und dem Auftraggeber eine
Interessenbekundung zu übermitteln. Die Interessenbekundung muss
fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) mittels Mitteilung im Projektraum
(siehe Ziffer I.3) oder alternativ per E-Mail an die in Ziffer I.1)
angegebene E-Mail-Adresse eingereicht werden. Interessenten haben die
Möglichkeit, über diesen Projektraum oder die E-Mail-Adresse Fragen im
Rahmen der Interessenbekundung zu stellen (siehe Ziffer III.2.2 Nr.
(2).
Mit der Interessenbekundung sind folgende Angaben zu machen:
a) Name/Firma und Rechtsform des Unternehmens
b) Büroanschrift (Straße, Ort, Land)
c) optional: Name und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners
d) optional: Registrierungs-ID des Unternehmens im Deutschen
Vergabeportal ([9]www.dtvp.de)
+++Fortsetzung der Beschreibung unter VI.4.3)++++
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Energienutzungskonzept inkl.
Energieeffizienz der Bioabfallverwertung / Gewichtung: 200 von 1.000
Punkten
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Sicherstellung einer hohen
Qualität der Gär-/Verwertungsprodukte / Gewichtung: 50 von 1.000
Punkten
Qualitätskriterium - Name: Anlagenkonzept / Gewichtung: 50 von 1.000
Punkten
Qualitätskriterium - Name: Vertragliche Risikostruktur inkl.
wirtschaftlicher Effekte der Verträge zwischen der BSH und dem
strategischen Partner (Bewertung des Verhandlungsergebnisses) /
Gewichtung: 100 von 1.000 Punkten
Kostenkriterium - Name: Entscheidungsbarwert, berechnet auf Grundlage
der angebotenen Entgelte, Gewichtungen für die Preisgleitungen,
zugesicherter Mindestausschüttung pro Jahr an den Auftraggeber sowie
unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Standortwahl auf den
Logistikaufwand im Rahmen der Abfalleinsammlung bzw. -transporte /
Gewichtung: 600 von 1.000 Punkten
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2028
Ende: 31/12/2042
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine erste Verlängerungsoption von fünf Jahren (01.01.2043
bis bis 31.12.2047). Eine zweite Verlängerungsoption umfasst weitere 5
Jahre (01.01.2048 bis 31.12.2052). Die konkrete Ausgestaltung ist im
Vertragsentwurf geregelt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistung Entsorgen der Siebreste und Vermarkten des Komposts ist
optional entweder durch den strategischen Partner zu erbringen, oder
diese Leistung wird von der AWSH erbracht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere
Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses
Unternehmens vorgelegt wird. Hinsichtlich dem Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3 ist auch eine "Know-How"-Leihe
zulässig. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass das
Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch
genommen werden, diese Leistungen erbringt. Soweit noch keine
Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft in der Phase der
Interessenbekundung erfolgt ist, kann eine Bewerbergemeinschaft auch
noch nach Aufforderung zur Interessenbestätigung bis zur Abgabe der
Teilnahmeanträge zulässigerweise gebildet werden. Erforderlich ist in
diesem Fall, dass ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft form- und
fristgerecht eine Interessenbekundung abgegeben hat.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3)
entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht
vorliegen,
b) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht
vorliegen,
c) Eigenerklärung(en) gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG),
d) Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k
Russland-Sanktionen)
e) Eigenerklärung(en) über die Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb
einer gesetzten Frist beizubringen:
f) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der
Sozialversicherungsträger,
g) Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
h) die Gewerbeanmeldung,
i) Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizubringen:
(1) Vorlage des Jahresabschlussberichts, der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in
der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form,
falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in
dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis
wird bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft gefordert.
(2) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft einschließlich
einer aktuellen Bestätigung der Bank, dass die bisherige
Geschäftsentwicklung erwarten lässt, dass der Bewerber im Auftragsfall
zur Erbringung eines Gesellschafterdarlehens und/oder einer
Eigenkapitaleinlage in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro in der Lage ist.
Dieser Nachweis ist durch den Bewerber oder ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Referenzen zum Betrieb mindestens einer Restabfallbehandlungs- oder
Bioabfallverwertungsanlage
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu (1) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz zum Betrieb
einer Restabfallbehandlungs- oder Bioabfallverwertungsanlage mit der
Entsorgung von Restabfällen / der Verwertung von Bioabfällen aus
kommunaler Einsammlung und einer Mindestkapazität (jährlich in der
benannten Anlage verwertbare Inputmenge) von 35.000 Mg/a. Die
Mindestlaufzeit der Anlage im Regelbetrieb muss 24 Monate innerhalb der
letzten 60 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags betragen. Bei
Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Haftung bei Eignungsleihe: Sofern ein Bieter im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)
Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die
Auftragsausführung.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
Antworten auf Fragen von Interessenten sowie aktualisierte oder weitere
Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie
regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihrer
Interessenbekundung sowie vor Ablauf der Frist zur Interessenbekundung
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 06/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
13/03/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
I. Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben
des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) einzuhalten.
II. Auswahlkriterien
Auswahlkriterium 1 - Anzahl und Qualität von Referenzen (max. 50
Punkte): Referenzen zum Betrieb von Restabfallbehandlungs- oder
Bioabfallverwertungsanlagen mit Entsorgung von Restabfällen /
Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Einsammlung. Bewertet werden
bis zu 10 Referenzen aus den letzten 60 Monaten vor Abgabe des
Teilnahmeantrags. Bei Bewerbergemeinschaften werden bis zu 10
Referenzen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet.
Die Vorlage von mehr als 10 Referenzen ist unerwünscht. Legt ein
Bewerber/Bewerbergemeinschaft mehr als 10 Referenzen vor, so sind die
Referenzen durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft zu priorisieren.
Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung
durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft, so wird die Vergabestelle die
Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Anzahl und Qualität (Kapazität der Anlagen in Mg Inputmenge pro
Jahr) der benannten Referenzen fließen zu gleichen Teilen in die
Bewertung ein. Bei der Bewertung der Anzahl der Referenzen erhält der
Bieter mit den meisten Referenzen 25 Punkte (Bewertungsobergrenze),
Bieter mit nur einer Referenz erhalten 0 Punkte (Untergrenze);
dazwischen erfolgt die Bewertung in linearer Relation.
Auswahlkriterium 2 - Umsatz mit dem Betrieb von Restabfallbehandlungs-
und Bioabfallverwertungsanlagen (max. 30 Punkte): Zur Bewertung
herangezogen wird der Mittelwert des Umsatzes der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre mit dem Betrieb von
Restabfallbehandlungs- und Bioabfallverwertungsanlagen mit Entsorgung
von Restabfällen / Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler
Einsammlung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die
Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/die
Teilnahmeanträge mit dem höchsten derartigen Umsatz die Höchstpunktzahl
(30 Punkte) erhält/erhalten (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge,
die keine derartigen Umsätze aufweisen, werden mit null Punkten
bewertet (d.h., die Bewertungsuntergrenze ist 0 Euro). Die Bewertung
von Teilnahmeanträgen, deren Umsatz zwischen der Bewertungsobergrenze
und der Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in linearer Relation. Bei
Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet.
Auswahlkriterium 3 - Eigenkapitalquote des Bewerbers (max. 20 Punkte):
Die Ermittlung des Eigenkapitals erfolgt gemäß Bilanz: Position
Eigenkapital [also gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage,
Gewinnrücklage, Gewinn-/Verlustvortrag, Bilanzgewinn/-verlust] geteilt
durch Bilanzsumme). Zur Bewertung herangezogen wird der Mittelwert der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften
wird die mit den jeweiligen Bilanzsummen gewichtete mittlere
Eigenkapitalquote aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bewertet.
Die Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/die
Teilnahmeanträge mit der höchsten Eigenkapitalquote die Höchstpunktzahl
(20 Punkte) erhält/erhalten (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge,
deren Eigenkapitalquote null oder schlechter ist, werden mit null
Punkten bewertet (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von
Teilnahmeanträgen, deren Eigenkapitalquote zwischen der
Bewertungsobergrenze und Bewertungsuntergrenze liegt, erfolgt in
linearer Relation.
(In Summe über die 3 Auswahlkriterien können insgesamt maximal 100
Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend
beschriebenen Vorgehensweise durch Punktgleichstand die vorgesehene
Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten
wird, entscheidet das Los.)
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §
160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht
berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB
darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information
über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
+++Fortsetzung der Angaben zu II.2.4:+++
III. Interessenbestätigung und Teilnahmeantrag:
Der Auftraggeber fordert alle interessierten Unternehmen, die form- und
fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben,
voraussichtlich im März 2023 zur Interessenbestätigung auf. Mit der
Interessenbestätigung (diese entspricht dem Teilnahmeantrag) muss der
Bewerber die zum Nachweis der Eignung sowie für die Auswahl der Bieter
geforderten Nachweise einreichen.
Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl
Die Bewerberauswahl im Rahmen der Interessenbestätigung (Aufforderung
voraussichtlich im März 2023) erfolgt dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den
vorgelegten Angaben und Nachweisen (Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser
Vorinformation) geeignet ist, die Leistungen ordnungsgemäß zu
erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird anhand der unter Ziffer VI.3) II.
aufgeführten Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich
als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern
besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt
werden soll. Die Vergabestelle wird die 3 bis 5 Bewerber mit der
höchsten Punktzahl zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern.
IV. Angebots- und Verhandlungsphase:
Das Verhandlungsverfahren wird in verschiedenen Phasen abgewickelt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023
References
6. mailto:ausschreibung@awsh.de?subject=TED
7. http://www.awsh.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ69DP
9. http://www.dtvp.de/
10. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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