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Ausschreibung: Installation von Kontrollgeräten - DE-Berlin
Installation von Kontrollgeräten
Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Dokument Nr...: 66472-2023 (ID: 2023020110145896913)
Veröffentlicht: 01.02.2023
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  DE-Berlin: Installation von Kontrollgeräten
   2023/S 23/2023 66472
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgabem
   Postanschrift: Fasanenstr. 87
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10623
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Verdingung@bundesimmobilien.de
   Telefon: +49 30-3181
   Fax: +49 30-31811560
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.Bundesimmobilien.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme,
   Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Rheinland-Pfalz und im Saarland
   - VOEK 278-21
   Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 278-21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   51220000 Installation von Kontrollgeräten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Leistungen umfassen die Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage,
   Inbetriebnahme und Instandhaltung von insgesamt 14.269 Stück
   Rauchwarnmeldern (RWM), aufgeteilt in 7 Losen, in Wohnliegenschaften in
   mehreren Orten in Reinland-Pfalz (überwiegend) und im Saarland. Die
   einzelnen Lose beinhalten die vorgenannten Leistungen für folgende
   Anzahlen von RWM:
   Los 1: 6.396 St. RWM in div. PLZ Koblenz, 56814 Bruttig-Fankel, 56288
   Kastellaun, 56841 Traben-Trabach
   Los 2: 1.726 St. RWM in 54550 Daun, 54338 Schweich, 54298 Igel, div.
   PLZ Trier, 54340 Detzem, 54470 Bernkastel-Kues
   Los 3: 2.229 St. RWM in div. PLZ Mainz, 55765 Birkenfeld, 55774
   Baumholder
   Los 4: 246 St. RWM in 65582 Diez
   Los 5: 212 St. RWM in 67346 Speyer, 67657 Kaiserslautern, 67433
   Neustadt an der Weinstraße
   Los 6: 811 St. RWM in 76726 Germersheim, 76829 Landau in der Pfalz und
   76887 Bad Bergzabern
   Los 7: 2.649 St. RWM in div. PLZ Saarbrücken, 66271 Klein Blittersdorf,
   66424 Homburg, 66892 Bruchmühlbach, 66869 Kusel, 66822 Lebach, 66706
   Perl, 66663 Merzig, 66740 Saarlouis, 66802 Überherrn, 66352 Großrosseln
   ---
   Der Auftragnehmer (AN) hat die Bewohner u.a. in die Handhabung der RWM
   einzuweisen und die Bewohner gleichzeitig auf deren
   Mitwirkungspflichten hinzuweisen. Er fertigt die Einweisungs- und
   Übergabeprotokolle.
   ---
   Der Leistungszeitraum beträgt jeweils 10 Jahre.
   ---
   In den Losen 1-3 kann es aufgrund späterer Übernahmen von
   Einzel-Liegenschaften zu einem späteren Leistungsbeginn als den
   01.07.2023 und dadurch zu einem entsprechend über den 30.06.2033
   hinausgehenden Leistungsende in diesen Liegenschaften kommen. Für die
   in diesen Losen zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der
   Auftraggeberin (AG) übergegangenen RWM räumt der AN der AG das Recht
   ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im
   Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch
   einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG
   informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts
   (frühester Termin voraussichtlich 01.01.2025) und benennt die
   Positionen und den frühesten Leistungsbeginn.
   Die Anzahl der betreffenden RWM von der Gesamtanzahl beträgt in:
   Los 1: 491 St.
   Los 2: 834 St.
   Los 3: 575 St.
   ---
   Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung
   und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen
   Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche
   Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung
   des Q-Siegels mit dem Angebot nachzuweisen. Es ist ein
   batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem
   Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur
   lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive
   Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere
   Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder
   für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3,
   Verfahren C, einsetzbar.
   ---
   Arbeiten vor Ort in den Liegenschaften dürfen ausschließlich durch eine
   "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für
   Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Die
   Gleichwertigkeit abweichender Qualifikation ist vom Bieter zu
   begründen. Die Nachweise der vorgenannten oder gleichwertigen
   Qualifikationen sind auf Anforderung vorzulegen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
   Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 1 (Rheinland-Pfalz)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und
   Beleuchtung
   51220000 Installation von Kontrollgeräten
   50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in
   Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
   NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
   NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
   Hauptort der Ausführung:
   Die Standorte befinden sich in div. PLZ Koblenz, 56814 Bruttig-Fankel,
   56288 Kastellaun und 56841 Traben-Trabach.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Anforderungen an die RWM:
   Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung
   und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen
   Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche
   Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung
   des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen
   durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle
   erfolgt sein. Die Nachweise sind in Form von Zertifikatskopien mit
   Angebot einzureichen.
   Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM
   ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren mit Angebot
   vorzulegen.
   Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen
   Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung,
   Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.
   Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis Demontage,
   Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM versteht sich inkl.
   Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl.
   programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von
   verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel
   absetzen, einführen und auflegen.
   --
   Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem
   Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur
   lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive
   Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere
   Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder
   für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3
   Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604
   und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende
   Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen
   Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:
   - Optisches Detektionsverfahren,
   - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,
   - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,
   - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld
   von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,
   - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen
   Verschmutzung und Verstaubung,
   - zyklischer Selbsttest des Melders,
   - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),
   - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am
   Melder durch den Benutzer möglich,
   - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-,
   Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,
   - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,
   - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
   - Demontageerkennung,
   - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes,
   OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen
   der DIN 14676-1
   - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,
   - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,
   - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
   Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt
   6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:
   - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,
   - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,
   - Funktion des Warnsignals,
   - Umfeld-/Abstandsüberwachung,
   - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.
   Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der
   Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.
   ---
   2. Demontage/Montage der RWM
   Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr
   einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen.
   Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
   fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird
   neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN
   14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche
   Ausführungsbestimmungen festgelegt.
   Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten
   sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG
   zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich
   bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen
   zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen
   Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten
   auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen,
   Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden,
   sind von dem AN vorzuhalten.
   --
   Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung
   gehören auch:
   - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten
   RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM
   betreffend
   - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,
   - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum Verhalten im
   Brandfall und
   - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.
   Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem
   Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige
   gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die
   Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE
   innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der
   Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten
   Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit
   eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.
   --
   Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist
   durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte
   Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN
   hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den
   Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten
   Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu
   aktualisieren.
   ---
   3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten
   RWM
   Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion,
   Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende
   Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion
   entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren
   der RWM der Bauweise C - durchzuführen:
   - Kontrolle der Energieversorgung,
   - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,
   - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,
   - Kontrolle auf Demontage,
   - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des
   Rauchwarnmelders vorliegt,
   - Kontrolle der Funktion des Warnsignals,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und
   - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien
   Raucheintritt.
   Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom
   Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter
   Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE
   je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.
   --
   Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen
   Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in
   den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.
   Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by,
   fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein,
   so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR),
   insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser -
   einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.
   Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im
   Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.
   Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch
   eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für
   Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende
   Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach
   Auftragserteilung vorzulegen.
   --
   Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare
   Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien
   erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die
   Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
   --
   Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel
   sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand
   herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine
   Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen,
   werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein
   kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN
   den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden
   durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder
   grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).
   ---
   4. Dokumentation
   Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN
   folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und
   diese mit der AG abzustimmen:
   - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
   - Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
   - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit
   Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,
   - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
   - Störungshotline des AN.
   Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der
   Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je
   WE zu übergeben:
   - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
   - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
   - Kontaktdaten des Herstellers,
   - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Aufgrund späterer Übernahmen von Einzel-Liegenschaften kann es zu einem
   späteren Leistungsbeginn als den 01.07.2023 und dadurch zu einem
   entsprechend über den 30.06.2033 hinausgehenden Leistungsende in diesen
   Liegenschaften kommen (s. auch Ziffer II.1.4).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Für die RWM in den zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der
   Auftraggeberin (AG) übergegangenen Liegenschaften räumt der AN der AG
   das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im
   Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch
   einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG
   informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts und
   benennt die Positionen und den frühesten Leistungsbeginn (s. auch
   Ziffer II.1.4).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
   Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 2 (Rheinland-Pfalz)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und
   Beleuchtung
   51220000 Installation von Kontrollgeräten
   50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in
   Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
   NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
   NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
   Hauptort der Ausführung:
   Die Standorte befinden sich in 54550 Daun, 54338 Schweich, 54298 Igel,
   div. PLZ Trier, 54340 Detzem und 54470 Bernkastel-Kues.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Anforderungen an die RWM:
   Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung
   und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß
   E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen
   Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche
   Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung
   des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen
   durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle
   erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von
   Zertifikatskopien einzureichen.
   Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM
   ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.
   Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen
   Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung,
   Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.
   Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis Demontage,
   Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM versteht sich inkl.
   Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl.
   programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von
   verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel
   absetzen, einführen und auflegen.
   --
   Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem
   Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur
   lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive
   Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere
   Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder
   für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3
   Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604
   und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende
   Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen
   Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:
   - Optisches Detektionsverfahren,
   - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,
   - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,
   - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld
   von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,
   - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen
   Verschmutzung und Verstaubung,
   - zyklischer Selbsttest des Melders,
   - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),
   - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am
   Melder durch den Benutzer möglich,
   - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-,
   Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,
   - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,
   - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
   - Demontageerkennung,
   - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes,
   OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen
   der DIN 14676-1
   - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,
   - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,
   - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
   Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt
   6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:
   - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,
   - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,
   - Funktion des Warnsignals,
   - Umfeld-/Abstandsüberwachung,
   - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.
   Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der
   Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.
   ---
   2. Demontage/Montage der RWM
   Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr
   einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen.
   Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
   fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird
   neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN
   14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche
   Ausführungsbestimmungen festgelegt.
   Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten
   sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG
   zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich
   bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen
   zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen
   Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten
   auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen,
   Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden,
   sind von dem AN vorzuhalten.
   --
   Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung
   gehören auch:
   - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten
   RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM
   betreffend
   - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,
   - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum Verhalten im
   Brandfall und
   - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.
   Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem
   Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige
   gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die
   Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE
   innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der
   Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten
   Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit
   eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.
   --
   Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist
   durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte
   Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN
   hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den
   Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten
   Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu
   aktualisieren.
   ---
   3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten
   RWM
   Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion,
   Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende
   Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion
   entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren
   der RWM der Bauweise C - durchzuführen:
   - Kontrolle der Energieversorgung,
   - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,
   - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,
   - Kontrolle auf Demontage,
   - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des
   Rauchwarnmelders vorliegt,
   - Kontrolle der Funktion des Warnsignals,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und
   - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien
   Raucheintritt.
   Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom
   Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter
   Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE
   je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.
   --
   Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen
   Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in
   den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.
   Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by,
   fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein,
   so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR),
   insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser -
   einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.
   Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im
   Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.
   Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch
   eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für
   Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende
   Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach
   Auftragserteilung vorzulegen.
   --
   Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare
   Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien
   erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die
   Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
   --
   Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel
   sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand
   herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine
   Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen,
   werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein
   kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN
   den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden
   durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder
   grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).
   ---
   4. Dokumentation
   Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN
   folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und
   diese mit der AG abzustimmen:
   - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
   - Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
   - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit
   Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,
   - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
   - Störungshotline des AN.
   Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der
   Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je
   WE zu übergeben:
   - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
   - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
   - Kontaktdaten des Herstellers,
   - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Aufgrund späterer Übernahmen von Einzel- Liegenschaften kann es zu
   einem späteren Leistungsbeginn als den 01.07.2023 und dadurch zu einem
   entsprechend über den 30.06.2033 hinausgehenden Leistungsende in diesen
   Liegenschaften kommen (s. auch Ziffer II.1.4).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Für die RWM in den zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der
   Auftraggeberin (AG) übergegangenen Liegenschaften räumt der AN der AG
   das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im
   Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch
   einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG
   informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts und
   benennt die Positionen und den frühesten Leistungsbeginn (s. auch
   Ziffer II.1.4).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
   Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 3 (Rheinland-Pfalz)
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und
   Beleuchtung
   51220000 Installation von Kontrollgeräten
   50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in
   Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
   Hauptort der Ausführung:
   Die Standorte befinden sich in div. PLZ Mainz, 55765 Birkenfeld und
   55774 Baumholder.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Anforderungen an die RWM:
   Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung
   und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß
   E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen
   Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche
   Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung
   des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen
   durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle
   erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von
   Zertifikatskopien einzureichen.
   Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM
   ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.
   Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen
   Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung,
   Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.
   Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis Demontage,
   Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM versteht sich inkl.
   Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl.
   programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von
   verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel
   absetzen, einführen und auflegen.
   --
   Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem
   Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur
   lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive
   Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere
   Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder
   für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3
   Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604
   und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende
   Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen
   Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:
   - Optisches Detektionsverfahren,
   - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,
   - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,
   - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld
   von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,
   - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen
   Verschmutzung und Verstaubung,
   - zyklischer Selbsttest des Melders,
   - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),
   - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am
   Melder durch den Benutzer möglich,
   - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-,
   Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,
   - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,
   - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
   - Demontageerkennung,
   - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes,
   OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen
   der DIN 14676-1
   - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,
   - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,
   - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
   Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt
   6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:
   - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,
   - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,
   - Funktion des Warnsignals,
   - Umfeld-/Abstandsüberwachung,
   - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.
   Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der
   Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.
   ---
   2. Demontage/Montage der RWM
   Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr
   einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen.
   Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
   fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird
   neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN
   14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche
   Ausführungsbestimmungen festgelegt.
   Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten
   sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG
   zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich
   bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen
   zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen
   Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten
   auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen,
   Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden,
   sind von dem AN vorzuhalten.
   --
   Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung
   gehören auch:
   - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten
   RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM
   betreffend
   - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,
   - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum Verhalten im
   Brandfall und
   - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.
   Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem
   Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige
   gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die
   Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE
   innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der
   Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten
   Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit
   eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.
   --
   Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist
   durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte
   Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN
   hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den
   Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten
   Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu
   aktualisieren.
   ---
   3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten
   RWM
   Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion,
   Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende
   Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion
   entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren
   der RWM der Bauweise C - durchzuführen:
   - Kontrolle der Energieversorgung,
   - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,
   - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,
   - Kontrolle auf Demontage,
   - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des
   Rauchwarnmelders vorliegt,
   - Kontrolle der Funktion des Warnsignals,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und
   - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien
   Raucheintritt.
   Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom
   Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter
   Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE
   je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.
   --
   Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen
   Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in
   den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.
   Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by,
   fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein,
   so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR),
   insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser -
   einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.
   Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im
   Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.
   Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch
   eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für
   Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende
   Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach
   Auftragserteilung vorzulegen.
   --
   Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare
   Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien
   erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die
   Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
   --
   Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel
   sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand
   herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine
   Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen,
   werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein
   kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN
   den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden
   durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder
   grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).
   ---
   4. Dokumentation
   Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN
   folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und
   diese mit der AG abzustimmen:
   - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
   - Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
   - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit
   Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,
   - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
   - Störungshotline des AN.
   Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der
   Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je
   WE zu übergeben:
   - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
   - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
   - Kontaktdaten des Herstellers,
   - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Aufgrund späterer Übernahmen von Einzel- Liegenschaften kann es zu
   einem späteren Leistungsbeginn als den 01.07.2023 und dadurch zu einem
   entsprechend über den 30.06.2033 hinausgehenden Leistungsende in diesen
   Liegenschaften kommen (s. auch Ziffer II.1.4).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Für die RWM in den zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der
   Auftraggeberin (AG) übergegangenen Liegenschaften räumt der AN der AG
   das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im
   Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch
   einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG
   informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts und
   benennt die Positionen und den frühesten Leistungsbeginn (s. auch
   Ziffer II.1.4).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
   Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 4 (Rheinland-Pfalz)
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und
   Beleuchtung
   51220000 Installation von Kontrollgeräten
   50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in
   Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Die genauen Standorte befinden sich in 65582 Diez.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Anforderungen an die RWM:
   Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung
   und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß
   E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen
   Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche
   Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung
   des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen
   durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle
   erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von
   Zertifikatskopien einzureichen.
   Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM
   ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.
   Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen
   Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung,
   Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.
   Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis Demontage,
   Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM versteht sich inkl.
   Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl.
   programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von
   verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel
   absetzen, einführen und auflegen.
   --
   Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem
   Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur
   lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive
   Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere
   Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder
   für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3
   Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604
   und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende
   Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen
   Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:
   - Optisches Detektionsverfahren,
   - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,
   - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,
   - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld
   von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,
   - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen
   Verschmutzung und Verstaubung,
   - zyklischer Selbsttest des Melders,
   - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),
   - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am
   Melder durch den Benutzer möglich,
   - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-,
   Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,
   - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,
   - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
   - Demontageerkennung,
   - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes,
   OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen
   der DIN 14676-1
   - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,
   - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,
   - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
   Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt
   6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:
   - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,
   - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,
   - Funktion des Warnsignals,
   - Umfeld-/Abstandsüberwachung,
   - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.
   Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der
   Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.
   ---
   2. Demontage/Montage der RWM
   Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr
   einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen.
   Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
   fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird
   neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN
   14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche
   Ausführungsbestimmungen festgelegt.
   Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten
   sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG
   zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich
   bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen
   zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen
   Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten
   auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen,
   Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden,
   sind von dem AN vorzuhalten.
   --
   Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung
   gehören auch:
   - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten
   RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM
   betreffend
   - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,
   - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum Verhalten im
   Brandfall und
   - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.
   Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem
   Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige
   gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die
   Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE
   innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der
   Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten
   Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit
   eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.
   --
   Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist
   durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte
   Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN
   hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den
   Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten
   Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu
   aktualisieren.
   ---
   3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten
   RWM
   Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion,
   Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende
   Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion
   entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren
   der RWM der Bauweise C - durchzuführen:
   - Kontrolle der Energieversorgung,
   - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,
   - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,
   - Kontrolle auf Demontage,
   - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des
   Rauchwarnmelders vorliegt,
   - Kontrolle der Funktion des Warnsignals,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und
   - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien
   Raucheintritt.
   Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom
   Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter
   Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE
   je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.
   --
   Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen
   Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in
   den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.
   Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by,
   fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein,
   so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR),
   insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser -
   einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.
   Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im
   Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.
   Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch
   eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für
   Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende
   Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach
   Auftragserteilung vorzulegen.
   --
   Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare
   Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien
   erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die
   Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
   --
   Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel
   sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand
   herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine
   Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen,
   werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein
   kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN
   den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden
   durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder
   grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).
   ---
   4. Dokumentation
   Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN
   folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und
   diese mit der AG abzustimmen:
   - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
   - Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
   - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit
   Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,
   - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
   - Störungshotline des AN.
   Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der
   Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je
   WE zu übergeben:
   - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
   - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
   - Kontaktdaten des Herstellers,
   - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
   Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 5 (Rheinland-Pfalz)
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und
   Beleuchtung
   51220000 Installation von Kontrollgeräten
   50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in
   Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Die Standorte befinden sich in 67346 Speyer, 67657 Kaiserslautern und
   67433 Neustadt an der Weinstraße.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Anforderungen an die RWM:
   Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung
   und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß
   E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen
   Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche
   Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung
   des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen
   durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle
   erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von
   Zertifikatskopien einzureichen.
   Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM
   ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.
   Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen
   Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung,
   Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.
   Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis Demontage,
   Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM versteht sich inkl.
   Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl.
   programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von
   verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel
   absetzen, einführen und auflegen.
   --
   Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem
   Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur
   lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive
   Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere
   Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder
   für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3
   Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604
   und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende
   Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen
   Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:
   - Optisches Detektionsverfahren,
   - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,
   - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,
   - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld
   von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,
   - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen
   Verschmutzung und Verstaubung,
   - zyklischer Selbsttest des Melders,
   - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),
   - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am
   Melder durch den Benutzer möglich,
   - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-,
   Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,
   - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,
   - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
   - Demontageerkennung,
   - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes,
   OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen
   der DIN 14676-1
   - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,
   - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,
   - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
   Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt
   6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:
   - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,
   - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,
   - Funktion des Warnsignals,
   - Umfeld-/Abstandsüberwachung,
   - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.
   Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der
   Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.
   ---
   2. Demontage/Montage der RWM
   Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr
   einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen.
   Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
   fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird
   neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN
   14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche
   Ausführungsbestimmungen festgelegt.
   Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten
   sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG
   zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich
   bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen
   zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen
   Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten
   auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen,
   Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden,
   sind von dem AN vorzuhalten.
   --
   Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung
   gehören auch:
   - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten
   RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM
   betreffend
   - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,
   - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum Verhalten im
   Brandfall und
   - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.
   Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem
   Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige
   gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die
   Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE
   innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der
   Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten
   Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit
   eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.
   --
   Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist
   durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte
   Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN
   hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den
   Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten
   Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu
   aktualisieren.
   ---
   3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten
   RWM
   Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion,
   Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende
   Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion
   entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren
   der RWM der Bauweise C - durchzuführen:
   - Kontrolle der Energieversorgung,
   - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,
   - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,
   - Kontrolle auf Demontage,
   - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des
   Rauchwarnmelders vorliegt,
   - Kontrolle der Funktion des Warnsignals,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und
   - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien
   Raucheintritt.
   Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom
   Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter
   Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE
   je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.
   --
   Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen
   Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in
   den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.
   Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by,
   fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein,
   so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR),
   insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser -
   einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.
   Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im
   Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.
   Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch
   eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für
   Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende
   Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach
   Auftragserteilung vorzulegen.
   --
   Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare
   Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien
   erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die
   Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
   --
   Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel
   sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand
   herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine
   Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen,
   werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein
   kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN
   den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden
   durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder
   grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).
   ---
   4. Dokumentation
   Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN
   folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und
   diese mit der AG abzustimmen:
   - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
   - Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
   - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit
   Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,
   - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
   - Störungshotline des AN.
   Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der
   Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je
   WE zu übergeben:
   - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
   - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
   - Kontaktdaten des Herstellers,
   - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
   Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 6 (Rheinland-Pfalz)
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und
   Beleuchtung
   51220000 Installation von Kontrollgeräten
   50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in
   Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3E Germersheim
   NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
   Hauptort der Ausführung:
   Die genauen Standorte befinden sich in 76726 Germersheim, 76829 Landau
   in der Pfalz und 76887 Bad Bergzabern.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Anforderungen an die RWM:
   Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung
   und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß
   E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen
   Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche
   Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung
   des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen
   durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle
   erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von
   Zertifikatskopien einzureichen.
   Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM
   ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.
   Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen
   Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung,
   Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.
   Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis Demontage,
   Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM versteht sich inkl.
   Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl.
   programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von
   verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel
   absetzen, einführen und auflegen.
   --
   Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem
   Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur
   lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive
   Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere
   Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder
   für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3
   Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604
   und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende
   Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen
   Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:
   - Optisches Detektionsverfahren,
   - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,
   - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,
   - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld
   von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,
   - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen
   Verschmutzung und Verstaubung,
   - zyklischer Selbsttest des Melders,
   - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),
   - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am
   Melder durch den Benutzer möglich,
   - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-,
   Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,
   - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,
   - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
   - Demontageerkennung,
   - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes,
   OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen
   der DIN 14676-1
   - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,
   - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,
   - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
   Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt
   6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:
   - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,
   - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,
   - Funktion des Warnsignals,
   - Umfeld-/Abstandsüberwachung,
   - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.
   Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der
   Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.
   ---
   2. Demontage/Montage der RWM
   Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr
   einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen.
   Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
   fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird
   neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN
   14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche
   Ausführungsbestimmungen festgelegt.
   Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten
   sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG
   zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich
   bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen
   zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen
   Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten
   auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen,
   Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden,
   sind von dem AN vorzuhalten.
   --
   Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung
   gehören auch:
   - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten
   RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM
   betreffend
   - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,
   - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum Verhalten im
   Brandfall und
   - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.
   Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem
   Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige
   gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die
   Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE
   innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der
   Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten
   Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit
   eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.
   --
   Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist
   durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte
   Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN
   hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den
   Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten
   Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu
   aktualisieren.
   ---
   3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten
   RWM
   Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion,
   Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende
   Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion
   entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren
   der RWM der Bauweise C - durchzuführen:
   - Kontrolle der Energieversorgung,
   - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,
   - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,
   - Kontrolle auf Demontage,
   - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des
   Rauchwarnmelders vorliegt,
   - Kontrolle der Funktion des Warnsignals,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und
   - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien
   Raucheintritt.
   Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom
   Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter
   Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE
   je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.
   --
   Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen
   Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in
   den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.
   Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by,
   fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein,
   so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR),
   insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser -
   einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.
   Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im
   Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.
   Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch
   eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für
   Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende
   Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach
   Auftragserteilung vorzulegen.
   --
   Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare
   Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien
   erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die
   Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
   --
   Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel
   sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand
   herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine
   Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen,
   werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein
   kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN
   den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden
   durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder
   grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).
   ---
   4. Dokumentation
   Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN
   folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und
   diese mit der AG abzustimmen:
   - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
   - Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
   - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit
   Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,
   - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
   - Störungshotline des AN.
   Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der
   Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je
   WE zu übergeben:
   - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
   - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
   - Kontaktdaten des Herstellers,
   - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
   Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 7 (Saarland)
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und
   Beleuchtung
   51220000 Installation von Kontrollgeräten
   50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in
   Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
   NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
   NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
   NUTS-Code: DEB3G Kusel
   NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
   NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
   Hauptort der Ausführung:
   Die genauen Standorte befinden sich in div. PLZ Saarbrücken, 66271
   Klein Blittersdorf, 66424 Homburg, 66892 Bruchmühlbach, 66869 Kusel,
   66822 Lebach, 66706 Perl, 66663 Merzig, 66740 Saarlouis, 66802
   Überherrn, 66352 Großrosseln
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Anforderungen an die RWM:
   Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung
   und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß
   E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen
   Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche
   Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung
   des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen
   durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle
   erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von
   Zertifikatskopien einzureichen.
   Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM
   ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.
   Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen
   Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung,
   Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.
   Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis Demontage,
   Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM versteht sich inkl.
   Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl.
   programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von
   verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel
   absetzen, einführen und auflegen.
   --
   Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem
   Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur
   lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive
   Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere
   Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder
   für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3
   Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604
   und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende
   Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen
   Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:
   - Optisches Detektionsverfahren,
   - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,
   - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,
   - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld
   von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,
   - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen
   Verschmutzung und Verstaubung,
   - zyklischer Selbsttest des Melders,
   - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),
   - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am
   Melder durch den Benutzer möglich,
   - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-,
   Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,
   - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,
   - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,
   - Demontageerkennung,
   - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes,
   OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen
   der DIN 14676-1
   - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,
   - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,
   - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.
   Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt
   6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:
   - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,
   - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,
   - Funktion des Warnsignals,
   - Umfeld-/Abstandsüberwachung,
   - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.
   Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der
   Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.
   ---
   2. Demontage/Montage der RWM
   Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr
   einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen.
   Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
   fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird
   neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN
   14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche
   Ausführungsbestimmungen festgelegt.
   Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten
   sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG
   zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich
   bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen
   zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen
   Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten
   auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen,
   Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden,
   sind von dem AN vorzuhalten.
   --
   Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung
   gehören auch:
   - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten
   RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM
   betreffend
   - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,
   - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum Verhalten im
   Brandfall und
   - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.
   Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem
   Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige
   gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die
   Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE
   innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der
   Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten
   Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit
   eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.
   --
   Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist
   durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte
   Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN
   hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den
   Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten
   Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu
   aktualisieren.
   ---
   3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten
   RWM
   Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß
   DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion,
   Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende
   Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion
   entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren
   der RWM der Bauweise C - durchzuführen:
   - Kontrolle der Energieversorgung,
   - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,
   - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,
   - Kontrolle auf Demontage,
   - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des
   Rauchwarnmelders vorliegt,
   - Kontrolle der Funktion des Warnsignals,
   - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und
   - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien
   Raucheintritt.
   Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom
   Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter
   Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE
   je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den
   Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.
   --
   Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen
   Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in
   den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.
   Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by,
   fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein,
   so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR),
   insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser -
   einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.
   Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im
   Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.
   Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch
   eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für
   Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende
   Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach
   Auftragserteilung vorzulegen.
   --
   Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare
   Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien
   erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die
   Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
   --
   Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN
   14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel
   sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand
   herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine
   Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen,
   werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein
   kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN
   den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden
   durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder
   grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).
   ---
   4. Dokumentation
   Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN
   folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und
   diese mit der AG abzustimmen:
   - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
   - Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
   - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit
   Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,
   - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
   - Störungshotline des AN.
   Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der
   Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je
   WE zu übergeben:
   - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
   - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
   - Kontaktdaten des Herstellers,
   - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   [10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345&criteri
   aId=29418
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   [11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345&criteri
   aId=29416
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   [12]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345&criteri
   aId=29417
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Ausführung der Leistungen Installation (Montage) und Instandhaltung
   der RWM hat nach den Anforderungen der DIN 14676 1&2:2018-12 zu
   erfolgen.
   ---
   Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den
   Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu
   verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine
   schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu
   wiederholen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer
   sicherzustellen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/04/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 06/03/2023
   Ortszeit: 00:01
   Ort:
   Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
   ---
   Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen
   einzureichen:
   - Angebotsschreiben (Anlage B-01)
   - Leistungsverzeichnis (Anlage) im GAEB und PDF-Format je angebotenen
   Loses (Anlage B-02)
   - Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
   - Bieterauskunft mit Russland-Bezug (Anlage B-03.1)
   - Vordruck Preisgleitklausel (Anlage C-03), sofern kein
   Festpreisangebot unterbreitet wird
   - Ggf. Vordruck Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05)
   - bei ausländischen Bietern: Nachweis der Registrierung in einem
   öffentlichen Register, z.B. Handelsregister, Handwerkskammer oder
   gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
   - Zertifizierungsnachweis gem. DIN EN 14604 und den Nachweis für die
   erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung
   zur Führung des Q-Siegels für den angebotenen Rauchwarnmelder-Typen
   - Urkunde (Kopie) über die 10-jährige Herstellergarantie für den
   angebotenen Rauchwarnmelder-Typen
   ---
   Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
   - die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der
   Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-05), sofern zutreffend
   - die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern
   bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06) und
   die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage
   B-03) für Unterauftragnehmer und Eignung Leihende, sofern zutreffend
   - Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung oder gleichwertig
   (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
   - gültiger Nachweis der Beschäftigung einer Fachkraft für
   Rauchwarnmelder nach DIN 14676 oder gleichwertig oder einer Q-geprüften
   Fachkraft für Rauchwarnmelder oder gleichwertig im Unternehmen
   (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
   ---
   Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
   Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
   sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
   Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
   Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land
   nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt
   ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides
   statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
   Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
   Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
   Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann
   ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
   ---
   In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen
   geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder
   unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen
   grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
   ---
   Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und
   Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind
   zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht
   der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der der
   Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn bzw. Stundengrundlohn
   ist im Formular Preisgleitklausel je Los (Anlage C-03) einzutragen.
   Wird ein Festpreis über die Vertragslaufzeit angeboten, findet die
   Preisgleitklausel keine Anwendung. In diesem Fall ist der Tariflohn
   (und sind weitere Angaben) im Vordruck Grundlagen der
   Angebotskalkulation (Anlage B-04) einzutragen und einzureichen.
   ---
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
   Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.
   B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
   Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
   gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin
   unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
   ---
   Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
   Zuschlagskriterium ist der Preis. Dieser Preis (Wertungssumme) ist die
   Angebotssumme der Nettogesamtpreise der Titel 1 bis 6 des
   Leistungsverzeichnisses des jeweiligen Loses. Bei Gleichwertigkeit
   mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per
   Losentscheid vor.
   ---
   Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die
   Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin
   [13]www.bundesimmobilien.de/datenschutz vor Angebotsabgabe durch den
   Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der
   Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
   ---
   Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in
   die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von
   Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen
   richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine
   angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen
   unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch
   auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
   ----
   Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV
   erfüllen, werden nicht gewertet.
   ----
   Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV
   und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten
   eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
   Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf.
   tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für
   Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine
   erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf
   fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen
   Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des
   Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der
   Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein
   Angebot ausgeschlossen werden.
   ----
   Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform
   ([14]www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte
   werden nicht geteilt.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten spätestens bis zum 21.02.2023
   bei der e-Vergabe-Plattform ([15]www.evergabe-online.de) eingehen. Die
   Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
   der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
   Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer
   Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform
   registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine
   Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
   führen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [16]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
   Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
   auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
   von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160
   Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
   Postanschrift: Ellerstraße 56
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [17]http://www.bundesimmobilien.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/01/2023
References
   6. mailto:Verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
   7. http://www.Bundesimmobilien.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345
  10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345&criteriaId=29418
  11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345&criteriaId=29416
  12. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345&criteriaId=29417
  13. http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
  14. http://www.evergabe-online.de/
  15. http://www.evergabe-online.de/
  16. http://www.bundeskartellamt.de/
  17. http://www.bundesimmobilien.de/
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