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Ausschreibung: Installation von Elektroanlagen - DE-Hofheim am Taunus
Installation von Elektroanlagen
Dokument Nr...: 67191-2023 (ID: 2023020110222297617)
Veröffentlicht: 01.02.2023
*
  DE-Hofheim am Taunus: Installation von Elektroanlagen
   2023/S 23/2023 67191
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und
   Liegenschaftsamt
   Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe_projekte@mtk.org
   Telefon: +49 6192/2016142
   Fax: +49 6192/2016801
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.mtk.org
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3769K3/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3769K3
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, Photovoltaikanlage
   Referenznummer der Bekanntmachung: MTS 2023-C67
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45311000 Installation von Elektroanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Liefern und Aufstellen einer Photovoltaikanlage
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Main - Taunus - Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 65719 Hofheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der
   Main-Taunus-Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 in Hofheim am Taunus. Auf dem
   Grundstück befinden sich die Main-Taunus-Schule mit 6 Gebäuden, davon 5
   Containergebäude, die Brühlwiesenschule mit 3 Gebäuden und 2
   Sporthallen. Alle Gebäude sind außer in Ferienzeiten im vollen Betrieb.
   Die neu zu errichtende PV-Anlage soll auf den Dächern des HG01
   Hauptgebäude (wird zur Zeit saniert) und HG03 Aula Gebäude (wird neu
   errichtet) aufgestellt und betriebsfertig an die Kunden Trafostation
   angeschlossen werden.
   Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten:
   Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
   Liefern und Aufstellen von Wechselrichter
   Liefern und verlegen von Anschlusskabel
   Wartungsarbeiten PV-Anlage
   Dokumentation
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 03/04/2023
   Ende: 29/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
   vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
   und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
   nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
   für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für
   die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
   - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt
   124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
   Einzelnachweise
   - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
   vorzulegen.
   Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
   ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
   Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
   Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK
   bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
   Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
   erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
   Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
   bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
   Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes
   Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
   durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
   Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
   diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
   ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
   Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
   vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
   und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
   nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
   für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für
   die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
   - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt
   124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
   Einzelnachweise
   - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
   vorzulegen.
   Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
   ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
   Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
   Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK
   bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
   Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
   erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
   Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
   bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
   Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes
   Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
   durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
   Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
   diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
   ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
   Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
   vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von
   anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass
   diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
   Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
   - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124,
   den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise
   - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
   Vorzulegen.
   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind
   auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
   die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
   unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf.
   ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
   das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
   benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
   der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten
   Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
   nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
   deutsche Sprache beizufügen.
   Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
   Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt,
   auch für Nach- und Verleihunternehmen:
   Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu
   Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem
   Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021,
   GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
   Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen
   Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns
   gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
   Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
   beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der
   Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen,
   ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der
   Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der
   Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.
   Sozialkassenbescheinigung:
   Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor
   Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen
   Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1
   Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I
   S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S.
   4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren
   vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
   Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein. Handelt es sich bei dem
   für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der
   nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine
   gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags
   gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige
   Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung
   seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die
   Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten
   der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer
   versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
   Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/04/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 06/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3769K3
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151-126603
   Fax: +49 6151-125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151-126603
   Fax: +49 6151-125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
   Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
   Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1).
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
   Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
   Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
   GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage
   nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose
   Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
   bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
   Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen
   dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information
   auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber.
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151-126603
   Fax: +49 6151-125816
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/01/2023
References
   6. mailto:vergabe_projekte@mtk.org?subject=TED
   7. http://www.mtk.org/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3769K3/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3769K3
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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