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Ausschreibung: Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge - DE-Heidelberg
Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
Dokument Nr...: 67236-2023 (ID: 2023020110235697684)
Veröffentlicht: 01.02.2023
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DE-Heidelberg: Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
2023/S 23/2023 67236
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg - Amt für Mobilität
Postanschrift: Postfach 105520
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
E-Mail: [6]vergabeabteilung@heidelberg.de
Telefon: +49 62215823325/4/7
Fax: +49 6221584623326
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.heidelberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-185f2380d5b-7b35eec73deb2aa1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen
Referenznummer der Bekanntmachung: 81 1-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Heidelberg mit
einer Laufzeit von 4 Jahren
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Heidelberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen
innerhalb des Gemarkungsgebietes der Stadt Heidelberg für 4 Jahre
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen.
Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebotsvordrucks
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab.
Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf
die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art.
5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).
Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen:
Umfang: Kfz-Haftpflichtversicherung, Hakenlastversicherung und eine
Versicherung für alle während der Verwahrung auftretenden Schäden;
Deckungssummen: mindestens 500 000 EUR im Pkw-Bereich und 1 000 000
EUR im Lkw-Bereich für Sachschäden, mindestens 100 000 EUR für
Vermögensschäden und mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden.
Ein aktueller Nachweis der geforderten Deckungssummen bzw. die
Absichtserklärung des Versicherers,dass im Auftragsfall der
Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend den
genannten Deckungssummen angepasst wird, ist dem Angebot als Anlage
beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe oben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Anforderungen an die Fahrzeuge
Der Auftragnehmer muss über einen Fuhrpark verfügen, der jederzeit die
Einhaltung der in § 4 Absatz 2 des Vertragsentwurfs geforderten
Anfahrtszeit gewährleistet. Dazu
muss der Auftragnehmer in seinem Fuhrpark mindestens folgende
Abschleppfahrzeuge zum Einsatz für die Abschleppvorgänge der Stadt
Heidelberg vorhalten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
müssen:
- 4 Bergungs- /Abschleppfahrzeuge mit Winde und/oder Verladekran und
einer
Gesamtfahrzeugnutzlast von mindestens 3,5 t und einer Hakenlast von
mehr als 1,5 t zum Aufladen und Befördern von verkehrswidrig
abgestellten Fahrzeugen. Im Kfz-Brief muss die Eintragung "LKW zur
Fahrzeugbeförderung" mit Schlüsselnummer 082800/06100/162800/162900
oder "Fahrzeug zur Güterbeförderung" bis min. 3,5 t
Fahrzeugtransporter bzw. Bergungs- /Abschleppfahrzeug mit
Schlüsselnummer N1/N2/N3 vorhanden sein.
- Radroller bzw. Abschlepp-Dolly die es ermöglichen, auch Fahrzeuge mit
aktivierter
Lenkradsperre, festgestellter Handbremse, Allrad-Antrieb oder
Automatikgetriebe problemlos abzuschleppen.
2. Anforderungen an das Personal:
Der Auftragnehmer verfügt über genügend Personal, um jederzeit die
Einhaltung der in § 4 Absatz 2 geforderten Anfahrtszeit zu
gewährleisten, und zwar über mindestens:
- 4 geeignete und zuverlässige Fahrer und
- 1 Mitarbeiter zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erreichbarkeit
(Telefondienst).
Das bei der Abschleppmaßnahme eingesetzte Personal muss über
qualifizierte Kenntnisse über das Abschleppen insbesondere auch von
elektro- und gasbetriebenen Fahrzeugen, sowie Hybridfahrzeugen
verfügen.
3. Anforderungen an das Verwahrungsgelände:
Der Auftragnehmer hat für die Verwahrung der abgeschleppten Fahrzeuge
eine Fläche bereitzustellen, über die er als Nutzungsberechtigter
während der Vertragsdauer entsprechend verfügen kann. Das
Verwahrungsgelände wird nicht von der Stadt Heidelberg bereitgestellt.
Der Bieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe bis einschließlich
30.06.2027 über das Verwahrungsgelände verfügen können (z. B. als
Eigentümer oder Mieter). Das Verwahrungsgelände muss zu diesem Zweck
nutzbar sein, insbesondere müssen die geltenden öffentlich rechtlichen
Vorschriften eingehalten und alle erforderlichen Genehmigungen
vorliegen.
Auf dem Verwahrungsgelände ist die Unterbringung von mindestens 30
abgeschleppten Fahrzeugen möglich.
Das Verwahrungsgelände ist allseits umzäunt, gegen den Zutritt
Unbefugter gesichert und mit Übersteigschutz versehen.
Um dem Halter/Führer des verwahrten Fahrzeugs keine unverhältnismäßig
weiten Wege zuzumuten, muss der Eingang zum Verwahrungsgelände in einer
Entfernung von maximal 400m Fußweg zu einer ÖPNV-Haltestelle liegen.
Das Verwahrungsgelände selbst und diese ÖPNV-Haltestelle müssen sich
entweder innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt Heidelberg befinden
oder aber sie liegen außerhalb, müssen jedoch von den Gemarkungsgrenzen
der Stadt Heidelberg aus in maximal 5 Minuten mit dem Auto oder dem
ÖPNV erreichbar sein.
Das konkrete Verwahrungsgelände ist im Angebot anzugeben.
Außerdem ist dem Angebot eine Karte beizufügen, aus der sich Standort,
Grenzen und Eingang des Verwahrungsgeländes ergeben (zum Beispiel:
Auszug aus Google Maps mit Markierung der Grenzen und des Eingangs des
Verwahrungsgeländes). Darauf ist insbesondere kenntlich zu machen,
falls dem Bieter nur ein Teil eines Flurstücks für die
Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe oben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [11]www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [12]www.rp-karlsruhe.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023
References
6. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.heidelberg.de/
8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185f2380d5b-7b35eec73d
eb2aa1
9. http://www.auftragsboerse.de/
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
11. http://www.rp-karlsruhe.de/
12. http://www.rp-karlsruhe.de/
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