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Ausschreibung: Dienstleistungen für Haftanstalten - DE-Darmstadt
Dienstleistungen für Haftanstalten
Dokument Nr...: 65941-2023 (ID: 2023020110272297719)
Veröffentlicht: 01.02.2023
*
DE-Darmstadt: Dienstleistungen für Haftanstalten
2023/S 23/2023 65941
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
Postanschrift: Marienburgstraße 74
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail: [6]Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://Justizvollzug.hessen.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [8]https://hbws-justiz.hessen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das H. B.
Wagnitz-Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen
Justizvollzug -
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd, Herrn Markus Röhrig
E-Mail: [9]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://hbws-justiz.hessen.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das H. B.
Wagnitz-Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen
Justizvollzug -
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
Telefon: +49 6913671960
E-Mail: [11]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Fax: +49 611327619570
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]https://hbws-justiz.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Konzession für den Automatenverkauf von Lebens- und
Genussmitteln an Besucher und Gefangene auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs
Referenznummer der Bekanntmachung: 5360E-JVA DA-12/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 25 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Darmstadt, Marienburgstraße 74, 64297 Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Darmstadt hat die Konzession für
den Automatenverkauf von nichtalkoholischen durchsichtigen Getränken
sowie von Snacks an die Besucher und an die Gefangenen sowie für den
Sozialraum zu vergeben; Konzessionszeitraum: 26.06.2023 bis 25.06.2027
mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr seitens der
Justizvollzugsanstalt, bis maximal einschließlich dem 25.06.2028.
Umsatzvolumen für den Zeitraum von 5 Jahren in Höhe von ca. 25.000 .
Es handelt sich um die Durchführung eines Automateneinkaufs für den
Besuchsbereich/Sozialraum, der nachfolgende Leistungsmerkmale enthalten
soll:
Allgemeines:
- vier Automaten insgesamt
- drei Automaten im Besuchsbereich (Pfortengebäude)
ein Snackautomat, zwei Getränkeautomaten
- ein Automat im Sozialraum (Verwaltungstrakt)
mit Snacks und Getränken
- Bestückt werden sollen diese in regelmäßigen Abständen
- einmal wöchentlich
- auch auf Abruf
- Inhalt der Automaten im Besuchsbereich:
- Kaltgetränke / Erfrischungsgetränke (Wasser still und mit Kohlensäure
sowie bspw. Limonadengetränke nur durchsichtig auch bekannte
Markenprodukte, keine Heißgetränke)
- Snacks süß und salzig, auch Markenprodukte
- Inhalt der Automaten im Verwaltungstrakt (Sozialraum):
- Kaltgetränke / Erfrischungsgetränke (Wasser still und mit Kohlensäure
sowie z. B. Limonadengetränke auch bekannte Markenprodukte, keine
Heißgetränke)
- Snacks süß und salzig, auch Markenprodukte
- Alkoholische oder alkoholhaltige Getränke und Snacks sind verboten.
- Tabak und Tabakwaren sind nicht gefordert.
Hygiene / Mindesthaltbarkeitsdatum:
Für die Hygiene der Automaten ist der Konzessionär zuständig. Die
Prüfung, der im Automaten hinterlegten Waren, ist regelmäßig durch den
Konzessionär durchzuführen.
Betriebsstörungen, Entstörungsdienst / Betriebssicherheit:
Sollte der Automat in irgendeiner Form Störungen aufweisen, ist der
Konzessionär angehalten, unverzüglich die Störung zu beheben;
spätestens am Folgewerktag.
Erforderlichenfalls sind die Waren, die infolge der Störung, Mängel
jeglicher Art aufweisen und / oder beschädigt sind auf eigene Kosten zu
entsorgen; die Neu-Befüllung ist obligatorisch.
Auf allen Automaten ist die Telefonrufnummer des Entstörungsdienstes zu
hinterlegen. Für die Aktualität der Telefonnummer ist der Konzessionär
zuständig.
Die Betriebssicherheit und die Einhaltung aller gesetzlich
einzuhaltenden Vorgaben obliegt dem Konzessionär.
Sicherheit:
Für alle Mitarbeiter des Konzessionärs gelten die im Folgenden
aufgeführten Sicherheitsvorgaben:
Die Sicherheitsbelange der Anstalt dürfen durch die erforderlichen
Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden, eine Beaufsichtigung der
Mitarbeiter erfolgt durch anstaltseigenes Personal innerhalb der
Anstalt.
Gegenstände, wie z. B. Leitern, Messer, Schraubendreher, Drähte,
Trennscheiben oder sonstige Maschinen, sind grundsätzlich so zu
beaufsichtigen und aufzubewahren, dass ein Zugriff hierauf durch
Gefangene ausgeschlossen werden kann. Nach dem Arbeitsende sind
sämtliche Gegenstände unter ordnungsgemäßen Verschluss zu nehmen. Die
Vollständigkeit aller Werkzeuge ist zu überprüfen. Das Fehlen von
Werkzeugen, Leitern, etc. ist unverzüglich einem Vollzugbediensteten zu
melden.
Eine unmittelbare Kontaktaufnahme zwischen dem Mitarbeiter und
Inhaftierten ist nicht erlaubt. Die Übergabe von Gegenständen / Waren
jeglicher Art und Übermittlung von Nachrichten an die Gefangenen sowie
das Entgegennehmen von Gegenständen und Nachrichten von Gefangenen, ist
strikt verboten.
Sofern Müll anfallen sollte, der als gefährlicher Gegenstand eingestuft
werden kann, wird dieser von dem Konzessionär sachgerecht und auf
eigene Kosten entsorgt.
Alle Firmenmitarbeiter, die in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
tätig werden würden, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit innerhalb der
Anstalt jährlich sicherheitsüberprüft werden und zudem mindestens zwei
Werktage vor Antritt bei der JVA angemeldet werden. Personen, die
bereits strafrechtlich registriert in Erscheinung getreten sind, wird
der Zutritt zum Anstaltsgelände grundsätzlich verwehrt. Die
Firmenmitarbeiter dürfen keine Gegenstände einbringen, deren Besitz
oder das Mitführen in der Anstalt untersagt ist, z.B. Waffen, Alkohol,
Handys, Drogen, oder Ähnliches. Des Weiteren haben die Mitarbeiter für
die Dauer ihres Aufenthaltes ihren Personalausweis an der Außenpforte
abzugeben. Fahrzeuge und mitgeführte Behältnisse werden jeweils vor dem
Einlass auf unbedenkliche Inhalte kontrolliert.
Nachstehende Arbeitszeiten können eingeräumt werden, sind jedoch
grundsätzlich und insbesondere rechtzeitig mit der Anstalt abzustimmen:
montags bis freitags von 07.45 Uhr bis 14.45 Uhr
aus anstaltsorganisatorischen Gründen kann der Einlass stets verwehrt
werden oder mit Verzögerungen einhergehen.
Arbeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen finden in der Regel
nicht statt.
Auf dem gesamten Gelände der Justizvollzugsanstalt ist den Anweisungen
des Anstaltspersonals unverzüglich Folge zu leisten.
In der Personen- und Fahrzeugschleuse erfolgt eine elektronische und
eine manuelle Personenabtastung und eine Überprüfung von Taschen und
mitgeführten Gegenständen.
Alle ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeuge werden überprüft.
Auf dem gesamten Gelände der Justizvollzugsanstalt besteht absolutes
Alkoholverbot.
Verboten ist das Mitführen narkotisierender und anderer berauschender
Mittel sowie Waffen jeglicher Art.
Fotoapparate, Kameras, Handys und Funkgeräte dürfen auf dem
Anstaltsgelände nicht mitgeführt werden.
Filmen und fotografieren ist auf dem Anstaltsgelände nur nach
ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch die Behördenleitung/des
Leiters Sachgebiet Sicherheitsdienst der JVA zulässig.
Materialien, die sich dazu eignen, ohne besondere technische
Hilfsmittel als Übersteighilfen genutzt zu werden und die nicht mit
einfachen Mitteln gegen Missbrauch gesichert werden können, müssen in
sicherer Entfernung außerhalb des Anstaltsgeländes gelagert werden.
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen führen zum
Einlassverbot für die betroffenen Mitarbeiter(innen) des Konzessionärs
und ggf. auch zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren;
sich hieraus ergebende Folgen gehen zu Lasten des Konzessionärs.
Der Konzessionär ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern und den
Arbeitnehmern von Subunternehmen/Lieferanten die Bestimmungen und
Anforderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise zur Kenntnis zu
geben.
Der Zugang zum Gelände ist nur nach Vorlage eines gültigen
Personalausweises, Dienstausweises oder Reisepasses möglich. Andere
Ausweispapiere (z.B. Führerschein) werden nicht anerkannt. Der Ausweis
ist vor dem Betreten des Anstaltsgeländes an der Pforte zu hinterlegen.
Die Anmeldung der Firmenmitarbeiter zum Zwecke der
Sicherheitsüberprüfungen (Anleitung zum Verfahrensablauf,
Einwilligungserklärung und auszufüllende Excel-Liste werden nach evtl.
Auftragserteilung zugesendet), die anschließende Genehmigungserteilung
erfolgt durch die JVA. Ohne die vorherige Genehmigungserteilung besteht
kein Anspruch das Anstaltsgelände betreten zu dürfen.
Die JVA behält sich vor und ist berechtigt, bei allen
Firmenmitarbeitern stichprobenartig die Vorlage der
Sozialversicherungsausweise zu verlangen.
Das Befahren des Anstaltsgeländes mit privaten Fahrzeugen ist in der
Regel nicht erlaubt, Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der
Sachgebietsleitung Sicherheit.
Der Verbleib der Fahrzeuge auf dem Anstaltsgelände ist nur für die
Dauer der fälligen Maßnahme (z. B.: Befüllung, Entstörung, etc.)
zulässig.
Warenpreise / Preisgestaltung:
Die Preise der Waren, die zum Verkauf angeboten werden, sind den in der
freien Marktwirtschaft üblichen Preisen anzugleichen.
Die Preise der Waren müssen leserlich und nachvollziehbar ausgewiesen
und den einzelnen Waren klar zuzuordnen sein.
Preisveränderungen dürfen nur nach Absprache mit der JVA vorgenommen
werden.
Betriebskostenpauschale / Provision:
Die JVA erhält eine Betriebskostenpauschale i. H. v. mindestens 8 %
des Netto-Jahresumsatzes. Die Auszahlung erfolgt unter Angabe des
Umsatzes und des prozentualen Anteils der Pauschale in Form einer
Abrechnung.
Die Abrechnung erfolgt halbjährlich:
- zum 15. Juli eines jeden Jahres (für den Zeitraum 01.01. 30.06.)
sowie
- zum 15. Januar eines jeden Jahres (für den Zeitraum 01.07. 31.12.).
Jahresumsatz:
Der zu erwartende Brutto-Umsatz, bei einer Vertragslaufzeit von fünf
Jahren, beträgt ca. 25.000,00 .
Pfand:
Der Einbehalt der Pfandflaschen - und Dosen oder die Rückgabe, kann
seitens der JVA nicht gewährleistet werden.
Die Möglichkeit Kisten oder sonstige Behältnisse für das Leergut in der
Nähe der Automaten zu hinterlegen kann ermöglicht werden, sofern die
Sicherheitsbelange der JVA und sonstige Vorschriften (Brandschutz,
Arbeitsschutz, UVV, pp.) dem nicht entgegenstehen.
Sonstiges:
Bei den aufzustellenden Automaten soll der Energiesparaspekt beachtet
werden.
Darüber hinaus sind geräuscharme Automaten aufzustellen.
Auch die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind durch den
Konzessionär zu erfüllen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: 1. Die Angebotspalette, die Flexibilität,
organisatorisches Betriebskonzept.
* Kriterium: 2. Die Preisgestaltung des Warensortiments sowie die
personelle und technische Ausstattung, die zur Leistungserbringung
vorgesehen ist.
* Kriterium: 3. Die Energieeffizienz der Automaten.
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 25 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 26/06/2023
Ende: 25/06/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder
gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht
vorsätzlich unzutreffende
Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe
eine Tariftreueerklärung
gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
(2020 - 2022). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2022 noch
nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre
2019-2021 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020
- 2022) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb des Automatenverkaufs.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2020 - 2022, 2022 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der
Fall, hat der
Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise
vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des
Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung
beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a,
129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der
Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig
verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne
Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist,
soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in
diesem Fall kann eine Kopie der
Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen
des Automatenverkaufs oder vergleichbar durch Vorlage einer
Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter
Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen,
Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von
Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt
der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht
gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen,
insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug
auf die nachgefragten Dienstleistungen zum Automatenverkauf, zu
fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass
unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache,
unterschrieben und als Bewerbung Dienstleistungskonzession
Automatenverkauf gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und
Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es
auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und
Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer
Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches)
werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb
sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und
Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 01/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein
Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den
Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den,
von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C
179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der
Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites
Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß §
10 UVgO als zweistufiges Verfahren. In einer ersten Stufe werden die
Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als
Dienstleister für einen bedarfsgerechten leistungsfähigen
Automatenverkauf bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots
aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens
sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl
der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen
wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten
Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen
sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst
die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert
von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert
werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens
7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023
References
6. mailto:Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
7. https://Justizvollzug.hessen.de/
8. https://hbws-justiz.hessen.de/
9. mailto:Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
10. https://hbws-justiz.hessen.de/
11. mailto:Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
12. https://hbws-justiz.hessen.de/
OT: 01/02/2023 S23
Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen für Haftanstalten
2023/S 023-065941
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
Postanschrift: Marienburgstraße 74
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail: [6]Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://Justizvollzug.hessen.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [8]https://hbws-justiz.hessen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das H. B.
Wagnitz-Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen
Justizvollzug -
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd, Herrn Markus Röhrig
E-Mail: [9]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://hbws-justiz.hessen.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das H. B.
Wagnitz-Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen
Justizvollzug -
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
Telefon: +49 6913671960
E-Mail: [11]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Fax: +49 611327619570
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]https://hbws-justiz.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Konzession für den Automatenverkauf von Lebens- und
Genussmitteln an Besucher und Gefangene auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs
Referenznummer der Bekanntmachung: 5360E-JVA DA-12/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 25 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Darmstadt, Marienburgstraße 74, 64297 Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Darmstadt hat die Konzession für
den Automatenverkauf von nichtalkoholischen durchsichtigen Getränken
sowie von Snacks an die Besucher und an die Gefangenen sowie für den
Sozialraum zu vergeben; Konzessionszeitraum: 26.06.2023 bis 25.06.2027
mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr seitens der
Justizvollzugsanstalt, bis maximal einschließlich dem 25.06.2028.
Umsatzvolumen für den Zeitraum von 5 Jahren in Höhe von ca. 25.000 .
Es handelt sich um die Durchführung eines Automateneinkaufs für den
Besuchsbereich/Sozialraum, der nachfolgende Leistungsmerkmale enthalten
soll:
Allgemeines:
- vier Automaten insgesamt
- drei Automaten im Besuchsbereich (Pfortengebäude)
ein Snackautomat, zwei Getränkeautomaten
- ein Automat im Sozialraum (Verwaltungstrakt)
mit Snacks und Getränken
- Bestückt werden sollen diese in regelmäßigen Abständen
- einmal wöchentlich
- auch auf Abruf
- Inhalt der Automaten im Besuchsbereich:
- Kaltgetränke / Erfrischungsgetränke (Wasser still und mit Kohlensäure
sowie bspw. Limonadengetränke nur durchsichtig auch bekannte
Markenprodukte, keine Heißgetränke)
- Snacks süß und salzig, auch Markenprodukte
- Inhalt der Automaten im Verwaltungstrakt (Sozialraum):
- Kaltgetränke / Erfrischungsgetränke (Wasser still und mit Kohlensäure
sowie z. B. Limonadengetränke auch bekannte Markenprodukte, keine
Heißgetränke)
- Snacks süß und salzig, auch Markenprodukte
- Alkoholische oder alkoholhaltige Getränke und Snacks sind verboten.
- Tabak und Tabakwaren sind nicht gefordert.
Hygiene / Mindesthaltbarkeitsdatum:
Für die Hygiene der Automaten ist der Konzessionär zuständig. Die
Prüfung, der im Automaten hinterlegten Waren, ist regelmäßig durch den
Konzessionär durchzuführen.
Betriebsstörungen, Entstörungsdienst / Betriebssicherheit:
Sollte der Automat in irgendeiner Form Störungen aufweisen, ist der
Konzessionär angehalten, unverzüglich die Störung zu beheben;
spätestens am Folgewerktag.
Erforderlichenfalls sind die Waren, die infolge der Störung, Mängel
jeglicher Art aufweisen und / oder beschädigt sind auf eigene Kosten zu
entsorgen; die Neu-Befüllung ist obligatorisch.
Auf allen Automaten ist die Telefonrufnummer des Entstörungsdienstes zu
hinterlegen. Für die Aktualität der Telefonnummer ist der Konzessionär
zuständig.
Die Betriebssicherheit und die Einhaltung aller gesetzlich
einzuhaltenden Vorgaben obliegt dem Konzessionär.
Sicherheit:
Für alle Mitarbeiter des Konzessionärs gelten die im Folgenden
aufgeführten Sicherheitsvorgaben:
Die Sicherheitsbelange der Anstalt dürfen durch die erforderlichen
Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden, eine Beaufsichtigung der
Mitarbeiter erfolgt durch anstaltseigenes Personal innerhalb der
Anstalt.
Gegenstände, wie z. B. Leitern, Messer, Schraubendreher, Drähte,
Trennscheiben oder sonstige Maschinen, sind grundsätzlich so zu
beaufsichtigen und aufzubewahren, dass ein Zugriff hierauf durch
Gefangene ausgeschlossen werden kann. Nach dem Arbeitsende sind
sämtliche Gegenstände unter ordnungsgemäßen Verschluss zu nehmen. Die
Vollständigkeit aller Werkzeuge ist zu überprüfen. Das Fehlen von
Werkzeugen, Leitern, etc. ist unverzüglich einem Vollzugbediensteten zu
melden.
Eine unmittelbare Kontaktaufnahme zwischen dem Mitarbeiter und
Inhaftierten ist nicht erlaubt. Die Übergabe von Gegenständen / Waren
jeglicher Art und Übermittlung von Nachrichten an die Gefangenen sowie
das Entgegennehmen von Gegenständen und Nachrichten von Gefangenen, ist
strikt verboten.
Sofern Müll anfallen sollte, der als gefährlicher Gegenstand eingestuft
werden kann, wird dieser von dem Konzessionär sachgerecht und auf
eigene Kosten entsorgt.
Alle Firmenmitarbeiter, die in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
tätig werden würden, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit innerhalb der
Anstalt jährlich sicherheitsüberprüft werden und zudem mindestens zwei
Werktage vor Antritt bei der JVA angemeldet werden. Personen, die
bereits strafrechtlich registriert in Erscheinung getreten sind, wird
der Zutritt zum Anstaltsgelände grundsätzlich verwehrt. Die
Firmenmitarbeiter dürfen keine Gegenstände einbringen, deren Besitz
oder das Mitführen in der Anstalt untersagt ist, z.B. Waffen, Alkohol,
Handys, Drogen, oder Ähnliches. Des Weiteren haben die Mitarbeiter für
die Dauer ihres Aufenthaltes ihren Personalausweis an der Außenpforte
abzugeben. Fahrzeuge und mitgeführte Behältnisse werden jeweils vor dem
Einlass auf unbedenkliche Inhalte kontrolliert.
Nachstehende Arbeitszeiten können eingeräumt werden, sind jedoch
grundsätzlich und insbesondere rechtzeitig mit der Anstalt abzustimmen:
montags bis freitags von 07.45 Uhr bis 14.45 Uhr
aus anstaltsorganisatorischen Gründen kann der Einlass stets verwehrt
werden oder mit Verzögerungen einhergehen.
Arbeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen finden in der Regel
nicht statt.
Auf dem gesamten Gelände der Justizvollzugsanstalt ist den Anweisungen
des Anstaltspersonals unverzüglich Folge zu leisten.
In der Personen- und Fahrzeugschleuse erfolgt eine elektronische und
eine manuelle Personenabtastung und eine Überprüfung von Taschen und
mitgeführten Gegenständen.
Alle ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeuge werden überprüft.
Auf dem gesamten Gelände der Justizvollzugsanstalt besteht absolutes
Alkoholverbot.
Verboten ist das Mitführen narkotisierender und anderer berauschender
Mittel sowie Waffen jeglicher Art.
Fotoapparate, Kameras, Handys und Funkgeräte dürfen auf dem
Anstaltsgelände nicht mitgeführt werden.
Filmen und fotografieren ist auf dem Anstaltsgelände nur nach
ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch die Behördenleitung/des
Leiters Sachgebiet Sicherheitsdienst der JVA zulässig.
Materialien, die sich dazu eignen, ohne besondere technische
Hilfsmittel als Übersteighilfen genutzt zu werden und die nicht mit
einfachen Mitteln gegen Missbrauch gesichert werden können, müssen in
sicherer Entfernung außerhalb des Anstaltsgeländes gelagert werden.
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen führen zum
Einlassverbot für die betroffenen Mitarbeiter(innen) des Konzessionärs
und ggf. auch zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren;
sich hieraus ergebende Folgen gehen zu Lasten des Konzessionärs.
Der Konzessionär ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern und den
Arbeitnehmern von Subunternehmen/Lieferanten die Bestimmungen und
Anforderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise zur Kenntnis zu
geben.
Der Zugang zum Gelände ist nur nach Vorlage eines gültigen
Personalausweises, Dienstausweises oder Reisepasses möglich. Andere
Ausweispapiere (z.B. Führerschein) werden nicht anerkannt. Der Ausweis
ist vor dem Betreten des Anstaltsgeländes an der Pforte zu hinterlegen.
Die Anmeldung der Firmenmitarbeiter zum Zwecke der
Sicherheitsüberprüfungen (Anleitung zum Verfahrensablauf,
Einwilligungserklärung und auszufüllende Excel-Liste werden nach evtl.
Auftragserteilung zugesendet), die anschließende Genehmigungserteilung
erfolgt durch die JVA. Ohne die vorherige Genehmigungserteilung besteht
kein Anspruch das Anstaltsgelände betreten zu dürfen.
Die JVA behält sich vor und ist berechtigt, bei allen
Firmenmitarbeitern stichprobenartig die Vorlage der
Sozialversicherungsausweise zu verlangen.
Das Befahren des Anstaltsgeländes mit privaten Fahrzeugen ist in der
Regel nicht erlaubt, Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der
Sachgebietsleitung Sicherheit.
Der Verbleib der Fahrzeuge auf dem Anstaltsgelände ist nur für die
Dauer der fälligen Maßnahme (z. B.: Befüllung, Entstörung, etc.)
zulässig.
Warenpreise / Preisgestaltung:
Die Preise der Waren, die zum Verkauf angeboten werden, sind den in der
freien Marktwirtschaft üblichen Preisen anzugleichen.
Die Preise der Waren müssen leserlich und nachvollziehbar ausgewiesen
und den einzelnen Waren klar zuzuordnen sein.
Preisveränderungen dürfen nur nach Absprache mit der JVA vorgenommen
werden.
Betriebskostenpauschale / Provision:
Die JVA erhält eine Betriebskostenpauschale i. H. v. mindestens 8 %
des Netto-Jahresumsatzes. Die Auszahlung erfolgt unter Angabe des
Umsatzes und des prozentualen Anteils der Pauschale in Form einer
Abrechnung.
Die Abrechnung erfolgt halbjährlich:
- zum 15. Juli eines jeden Jahres (für den Zeitraum 01.01. 30.06.)
sowie
- zum 15. Januar eines jeden Jahres (für den Zeitraum 01.07. 31.12.).
Jahresumsatz:
Der zu erwartende Brutto-Umsatz, bei einer Vertragslaufzeit von fünf
Jahren, beträgt ca. 25.000,00 .
Pfand:
Der Einbehalt der Pfandflaschen - und Dosen oder die Rückgabe, kann
seitens der JVA nicht gewährleistet werden.
Die Möglichkeit Kisten oder sonstige Behältnisse für das Leergut in der
Nähe der Automaten zu hinterlegen kann ermöglicht werden, sofern die
Sicherheitsbelange der JVA und sonstige Vorschriften (Brandschutz,
Arbeitsschutz, UVV, pp.) dem nicht entgegenstehen.
Sonstiges:
Bei den aufzustellenden Automaten soll der Energiesparaspekt beachtet
werden.
Darüber hinaus sind geräuscharme Automaten aufzustellen.
Auch die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind durch den
Konzessionär zu erfüllen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: 1. Die Angebotspalette, die Flexibilität,
organisatorisches Betriebskonzept.
* Kriterium: 2. Die Preisgestaltung des Warensortiments sowie die
personelle und technische Ausstattung, die zur Leistungserbringung
vorgesehen ist.
* Kriterium: 3. Die Energieeffizienz der Automaten.
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 25 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 26/06/2023
Ende: 25/06/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder
gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht
vorsätzlich unzutreffende
Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe
eine Tariftreueerklärung
gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
(2020 - 2022). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2022 noch
nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre
2019-2021 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020
- 2022) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb des Automatenverkaufs.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2020 - 2022, 2022 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der
Fall, hat der
Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise
vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des
Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung
beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a,
129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der
Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig
verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne
Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist,
soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in
diesem Fall kann eine Kopie der
Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen
des Automatenverkaufs oder vergleichbar durch Vorlage einer
Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter
Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen,
Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von
Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt
der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht
gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen,
insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug
auf die nachgefragten Dienstleistungen zum Automatenverkauf, zu
fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass
unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache,
unterschrieben und als Bewerbung Dienstleistungskonzession
Automatenverkauf gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und
Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es
auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und
Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer
Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches)
werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb
sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und
Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 01/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein
Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den
Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den,
von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C
179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der
Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites
Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß §
10 UVgO als zweistufiges Verfahren. In einer ersten Stufe werden die
Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als
Dienstleister für einen bedarfsgerechten leistungsfähigen
Automatenverkauf bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots
aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens
sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl
der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen
wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten
Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen
sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst
die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert
von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert
werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens
7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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