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Ausschreibung: Marketing- und Kommunikationsstrategie für ein Sharing-Angebot - DE-Hofheim am Taunus
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 815111-2023 (ID: 2023020209313597871)
Veröffentlicht: 02.02.2023
*
  Marketing- und Kommunikationsstrategie für ein Sharing-Angebot
Vergabenummer/Aktenzeichen: Dachmarke Sharing-Angebot
1.		Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Straße:Alte Bleiche 5
Stadt/Ort:65719 Hofheim
Land:Deutschland (DE)
Zu Hdn. von :Herrn Christian Jokisch
Telefon:+49 6192294-635
E-Mail:vergabemanagement@rmv.de
digitale Adresse(URL): http://www.rmv.de
Einreichung der Teilnahmeanträge:
Offizielle Bezeichnung:Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Straße:Alte Bleiche 5
Stadt/Ort:65719 Hofheim
Land:Deutschland (DE)
Zu Hdn. von :Frau Britta Hötger
Telefon:06192/294636
Fax:06192/294960
E-Mail:vergabemanagement@rmv.de
digitale Adresse(URL): http://www.rmv.de
URL zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten:  https://vergabe-rmv.de/E68471642
2.		Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO
3.		Form, in der Teilnahmeanträge/Angebote einzureichen sind:
[x] elektronisch
    [x] in Textform
    [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
    [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
[ ] schriftlich
4.		
5.		Bezeichnung des Auftrags: Marketing- und Kommunikationsstrategie für ein Sharing-Angebot
Vergabenummer/Aktenzeichen: Dachmarke Sharing-Angebot
Art des Auftrags: Dienstleistung
Art und Umfang der Leistung: Art und Umfang der Leistung: Die geförderten Projekte RaMo (Raum für neue Mobilität -
Mobilitätsstationen und mehr in der Region Frankfurt RheinMain) und das Teilprojekt 6 (Elektrifizierte Nahmobilität entlang
der Taunusbahn) innerhalb des Modellprojektes RMVall-in verfolgen das Ziel, Mobilitätsstationen und neue Mobilitätsangebote
zu etablieren.
Mobilitätsstationen verknüpfen unterschiedliche Mobilitätsangebote (wie ÖPNV, Mieträder und Carsharing) und verfügen
infrastrukturelle Ausstattungen wie Fahrradabstellanlagen, Informationsstelen oder Ladesäulen.
Auf Grund der ähnlichen Projektausrichtung führen die beiden Projekte eine gemeinsame Ausschreibung im Bereich Marketing und
Kommunikation durch.
Im Rahmen der Beauftragung sind folgende Arbeitspakete zu bearbeiten:
- Konzeptionierung einer Dachmarke für Mobilitätsstationen, dem verfügbaren Mobilitätsangebot und einem dazugehörenden
Corporate Design
- Erstellung eines Marketing- und Kommunikationskonzepts
- Umsetzung der Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Teilprojektes 6 von RMVall-in
- Erbringung zusätzlicher Leistungen.
- Erbringung zusätzlicher Leistungen.
Produktschlüssel (CPV):
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Ort der Leistung: Alte Bleiche 5 65719 Hofheim am Taunus
NUTS-Code : DE71A Main-Taunus-Kreis
6.		Unterteilung in Lose: nein
7.		Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
8.		Ausführungsfrist:
Unverzüglich nach Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2024.
9.		Bereitstellung/Anforderung der Teilnahmewettbewerbs- / Vergabeunterlagen
Teilnahmewettbewerbs-/Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:  https://vergabe-rmv.de/E68471642
10.		Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08.02.2023 11:00 Uhr
11.		
12.		
13.		Unterlagen zum Nachweis der Eignung: (1) Der Bewerber erklärt jeweils mit Übermittlung seines
Teilnahmeantrags (Anlage B 1.1), dass
a) keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß  31 Abs. 1 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB vorliegen, die zu einem
Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß  123 oder  124
GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß  125 Absatz 1 GWB darzulegen.
b) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach  19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
c) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach  21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
d) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach  98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
e) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach  21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
f) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach  22 Absatz 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht vorliegen.
(2) Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß Absatz 1 von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum
Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist
die Anlage B 3.2 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
(3) Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bewerber/Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens ausgeschlossen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon erhält, dass einer der in  123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Es gilt  123
Absatz 5 GWB sowie  125 GWB.
(4) Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber/Bieter unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden, wenn einer in  124 GWB genannten
fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Es gilt  125 GWB.
(5) Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Bewerbern/Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die die An-forderungen gemäß Ziffer 14.1
bis 14.3 nicht erfüllen oder bei denen einer der in  42 Absatz 1 UVgO genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden
ausgeschlossen.
Der Bewerber weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Erklärungen nach:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz der
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen.
- Erklärung, dass
a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der
Unternehmenstätigkeit resultieren;
b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen
fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
d) der Bewerber sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
- Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je
500.000  für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung
im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten, so ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten
Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanzielle
Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
(3) Gleiches gilt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Der Bewerber weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach:
- Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet.
- Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bewerber (Projekt-)Erfahrung in
mindestens einem der nachstehenden Bereichen hat:
a) Konzeptionierung einer Dachmarke/Markenfamilie im Bereich Verkehr oder Mobilität
b) Entwicklung einer Marketing- und Kommunikationsstrategie im Bereich Verkehr oder Mobilität
Der Bewerber benennt mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte der letzten 3 Jahren zu mindestens einem der obigen
Buchstaben.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben umfassen:
- detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern),
- Auftraggeber (Branche, Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Ansprechpartner),
- Leistungszeitraum und -volumen.
(2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat
er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und
Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bewerber mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er
über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl.  34 Absatz 1 Satz 1 UVgO).
(3) Der Bewerber hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen
zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und
beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(4) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerber-/ Bieter-gemeinschaft ist es
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der
Bewerber-/Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der
Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende
Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen werden zugelassen und
anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
14.		Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
15.		Sonstige Informationen:
nachr. V-Nr/AKZ : Dachmarke Sharing-Angebot
16.		Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2023/01/003607000339.html
Data Acquisition via: p8000001
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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