Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2023020209314197892" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Förderbekanntmachung zur Aufarbeitung des Attentats auf die israelische Olympia-Mannschaft vom 5. September 1972 während der Olympischen Spiele in München - DE-Deutschland
Finanzierungs-Leasing
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 815133-2023 (ID: 2023020209314197892)
Veröffentlicht: 02.02.2023
*
  Förderbekanntmachung zur Aufarbeitung des Attentats auf die israelische Olympia-Mannschaft vom 5. September 1972
während der Olympischen Spiele in München
Öffentliche Förderbekanntmachung des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat (BMI) zum
Thema
Aufarbeitung des Anschlags auf die israelische OlympiaMannschaft vom 5. September 1972 während der Olympischen
Spiele in München sowie dessen Vor- und Nachgeschichte
veröffentlicht am 26.01.2023
auf www.bund.de
1. Vorbemerkungen
Zur Aufarbeitung des Anschlags auf die israelische Olympia-Mannschaft vom 5. September 1972 während der Olympischen Spiele in
München und seiner Vor- und Nachgeschichte hat die Bundesregierung entschieden, eine Historikerkommission einzusetzen.
Diese soll vornehmlich aus deutschen und israelischen Historikerinnen und Historikern
bestehen.
Die Kommission soll nach Sichtung aller verfügbaren Quellen eine wissenschaftliche
Darstellung und Bewertung der Ereignisse vornehmen und ggf. weiterführende Forschungsbedarfe formulieren. Die Ergebnisse der
Kommission sollen der Aufarbeitung
der damaligen Ereignisse dienen und einen Beitrag für eine lebhafte Erinnerungskultur
auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse leisten.
Die Kommission soll in ihrer Arbeit durch eine geschichtswissenschaftliche Forschungseinrichtung unterstützt werden. Diese
Förderbekanntmachung ruft zur Bewerbung für
diese Aufgabe auf.
2
Zugleich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat interessiert an Empfehlungen für die Mitglieder der Kommission
aus Historikerinnen und Historikern.
Gern können Sie Vorschläge für die zu benennenden Mitglieder einreichen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten
sollten ausgewiesene Expertise in den
für das Vorhaben relevanten Forschungsbereichen (siehe untenstehende Förderbekanntmachung, v.a. Punkt 4) besitzen und nach
Möglichkeit deutsch sprechen bzw.
verstehen. Die Kommission arbeitet ehrenamtlich.
Bitte richten Sie Ihre Vorschläge verbunden mit einer kurzen Begründung, warum die
vorgeschlagenen Personen aus Ihrer Sicht der Kommission angehören sollten, bis zum
10. März 2023 an HIII1@bmi.bund.de.
2. Ziel der Förderung
Mit dieser Fördermaßnahme beabsichtigt das Bundesministerium des Innern und für
Heimat (BMI), den Anschlag auf die israelische Olympia-Mannschaft vom 5. September
1972 während der Olympischen Spiele in München (das sogenannte Olympia-Attentat)
und seine Vor- und Nachgeschichte geschichtswissenschaftlich aufarbeiten zu lassen.
Bei dem Anschlag am 5. September 1972 stürmten Mitglieder einer palästinensischen
Terrorgruppe das Quartier der israelischen Mannschaft im Olympischen Dorf. Sie erschossen zwei Mitglieder der israelischen
Olympia-Mannschaft und nahmen neun weitere als Geiseln. Bei der fehlgeschlagenen Befreiungsaktion am Flughafen
Fürstenfeldbruck wurden am gleichen Tag alle Geiseln, ein bayerischer Polizist sowie fünf der acht
Attentäter getötet. Die drei überlebenden Attentäter wurden anschließend festgenommen, aber wenige Wochen später durch
die Entführung der Lufthansa-Maschine "Kiel"
freigepresst.
Trotz zahlreicher geschichtswissenschaftlicher Untersuchungen zu dem Thema sind
viele Fragen zu den Geschehnissen am 5. September und zu seiner Vor- und Nachgeschichte unbeantwortet. Einige Befunde
widersprechen sich, auch Fehlinformationen
und Spekulationen sind im Umlauf. Ziel dieser Förderung ist die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse
unter Hinzuziehung und Untersuchung aller zur
Verfügung stehenden Quellen.
3. Gegenstand der Förderung
3
Zweck der Förderung ist die Durchführung eines Forschungsprojektes, das das Attentat
auf die israelische Olympia-Mannschaft vom 5. September 1972 selbst sowie seine Vorund Nachgeschichte einer wissenschaftlichen
Untersuchung auf Grundlage aller verfügbaren Quellen unterzieht und aufbauend darauf eine wissenschaftliche Darstellung und
Bewertung vornimmt.
Zur Umsetzung des Forschungsprojekts soll eine Forschungsstelle eingerichtet werden.
Die Forschungsstelle hat zwei wesentliche Aufgaben: die operative Durchführung des
Forschungsprojekts (u.a. Archivarbeit, Quellenauswertungen, Verfassen von wissenschaftlichen Beiträgen) in enger Abstimmung
mit der Kommission und die organisatorische Begleitung der Kommission (u.a. durch die administrative Vorbereitung von Terminen,
Reiseorganisation, Veranstaltungsorganisation, Mittelverwaltung, Organisation von
Publikationen).
Sie soll geleitet werden von einer Persönlichkeit mit Expertise in der Leitung von größeren wissenschaftlichen Projekten mit
vielen Beteiligten.
Inhaltlich sollen in dem Forschungsprojekt folgende Bereiche abgedeckt sein:
- Die Ereignisse vom 5. September 1972 sowie ihre unmittelbare Vor- und Nachgeschichte
- Die Nachgeschichte des Attentats in der Bundesrepublik Deutschland
- Der Umgang mit den Opferangehörigen nach dem Attentat sowie die Erinnerungskultur zum Attentat in der Bundesrepublik
Bei der Planung des Forschungsvorhabens wird erwartet, dass der Arbeitsumfang so eingegrenzt wird, dass er in Anbetracht der
Forschungsmittel und des Forschungszeitraums
von 3 Jahren umsetzbar ist. Weitergehende Forschungsfragen, wie beispielsweise die internationale und transnationale Vor- und
Nachgeschichte des Attentats, können in den
Antrag aufgenommen werden oder sich im Laufe des Projekts durch den Austausch mit
der Kommission ergeben.
Bei der Umsetzung des Forschungsprojekts sind außerdem folgende Aspekte zu berücksichtigen:
 Die Vorhabenbeschreibung muss einen Vorschlag für die Zusammenarbeit zwischen der Historikerkommission und der
Forschungsstelle beinhalten.
 Die interessierte Öffentlichkeit soll im Projektverlauf über die Arbeit der Kommission und der Forschungsgruppe durch
geeignete Formate informiert werden.
Mindestanforderung sind eine Auftakttagung zum wissenschaftlichen Sach- und
Forschungsstand, eine Tagung im 2. Jahr des Projekts sowie eine Abschlusstagung.
4
 Eine oder die Tagung im 2. Jahr des Projekts soll über die historische Dimension
hinaus weitere Aspekte der Thematik behandeln (z.B. juristische, verwaltungstechnische, sozialwissenschaftliche, psychologische
Perspektiven).
 Die Ergebnisse der Forschung sollen der Öffentlichkeit in einer geeigneten Publikation/geeigneten Publikationen (z. B.
Aufsätzen, Sammelband, Monographien)
zur Verfügung gestellt werden.
4. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche (Fach)Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit
einschlägigen Erfahrungen vorzugsweise in
folgenden Bereichen:
- der zeitgeschichtlichen Aufarbeitung
- im Bereich der Terrorismusgeschichte
- der Geschichte der Bundesrepublik in den 1970er Jahren
- im Bereich der Behördenforschung
Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen zum Forschungsgegenstand selbst, der
Zusammenarbeit mit israelischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, in der
Übersetzungsarbeit zwischen Wissenschaft, Politik und Verwaltung, in der Vermittlung
von historischen Inhalten an eine interessierte Öffentlichkeit und in der interdisziplinären Arbeit.
Bei den Mitarbeitenden an dem Forschungsprojekt, die Zugang zu behördlichen Akten
haben, muss die Bereitschaft bestehen, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung
mit Sicherheitsermittlungen nach  10 SÜG (Ü3) zu unterziehen.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung
sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die
nichtwirtschaftlichen und die
wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr
der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann eine Förderung für ihren
zusätzlichen vorhabenbedingten Mehraufwand bewilligt werden.
5
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein
einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des
Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
5. Fördervoraussetzungen/Zuwendungsvoraussetzungen
Ein Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die
Einbringung eines Eigenanteils (Eigenmittel oder Eigenleistung) in Höhe von mindestens
5 % der in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden finanziellen Aufwendungen
deutlich zu machen.
Eigenmittel sind die von einem Zuwendungsempfänger selbst mit eingebrachten Haushaltsmittel zur Kofinanzierung. Eigenleistung
sind Personal- und Sachleistungen, die
durch den Zuwendungsempfänger selbst eingebracht und daher nicht zugekauft werden
müssen.
Auswahlkriterien
Die Auswahl erfolgt nach den im Folgenden genannten Förderkriterien.
a. Wissenschaftliche Qualität
b. Methodisch-empirische Qualität und Machbarkeit
c. Forschungsinfrastruktur und Kooperationspartner
d. Expertise und Vorerfahrungen
e. Ergebnissicherung- und Vermittlung
6. Umfang der Förderung
Für die Förderung des Vorhabens kann grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu
drei Jahren eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Projektförderung gewährt
werden. Insgesamt stehen für das Vorhaben bis zu 2,85 Mio EUR (2023: 0,95 Mio, 2024:
0,95 Mio, 2025; 0,95 Mio. zur Verfügung.) Das Projekt soll umgehend nach Bewilligung
des Zuwendungsantrags (spätesten zum 1. Mai 2023) starten.
6
Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und
Reisemittel, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Aufgabenpakete können
auch per Auftrag an Dritte vergeben werden (gemäß ANBest-P, ANBest-P Kosten in der
jeweils geltenden Fassung). Ausgaben für Publikationsgebühren, die während der Laufzeit des Vorhabens für die Open
Access-Veröffentlichung der Ergebnisse entstehen, können grundsätzlich erstattet werden. Nicht zuwendungsfähig sind
Ausgaben für grundfinanziertes Stammpersonal.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben, die
unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
7. Rechtsgrundlage
Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung, der  23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) und den dazu erlassenen
Verwaltungsvorschriften. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr
entscheidet das BMI aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. in
besonderen Ausnahmefällen auf Kostenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-P Kosten in der jeweils geltenden Fassung).
Die Zuwendungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Vorhaben keine Beihilfe
im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) sind und dem Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtungen für Forschung und
Wissensverbreitung zugeordnet sind.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem
Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen1
1 Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27.06.2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1 ff.) in der Fassung der Mitteilung
der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 02.07.2020 (ABl C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Abschnitt 2:
https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52014XC0627%2801%29
7
8. Hinweise zu Nutzungsrechten
Es liegt im Interesse des BMI, Ergebnisse des Vorhabens für alle Interessenten nutzbar zu
machen. Für die im Rahmen der Förderung erzielten Ergebnisse und Entwicklungen liegen die Urheber- und Nutzungsrechte zwar
grundsätzlich beim Zuwendungsempfänger,
in Ergänzung hierzu haben jedoch das BMI und seine nachgeordneten Behörden ein
nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und
Entwicklungen des Vorhabens. Das Nutzungsrecht
ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Diese Grundsätze gelten auch, wenn
der Zuwendungsempfänger die ihm zustehenden Nutzungsrechte auf Dritte überträgt
oder Dritten Nutzungsrechte einräumt. In Verträge mit Kooperationspartnern ist daher
folgende Passage aufzunehmen: Dem BMI und seinen nachgeordneten Behörden wird
ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht auf alle
Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt. Das
Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt."
Barrierefreiheit
Die EU hat die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
verabschiedet, die am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Sie wurde mit der Änderung des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom
10. Juli 2018 in nationales Recht umgesetzt (vgl.
https://bik-fuer-alle.de/eu-richtliniebarrierefreie-webangebote-oeffentlicher-stellen.html).
Die Behörden des Bundes sind daher verpflichtet, ihre (sämtlichen) Inhalte im Internet
(und in den sozialen Medien) barrierefrei zu gestalten. Die im Zusammenhang mit diesem Projekt veröffentlichten Dateien (vor
allem PDF-Dateien) müssen daher barrierefrei
sein.
Open Access-Veröffentlichung
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden
Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so
erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open-Access)
auf den Beitrag möglich ist.
8
9. Verfahren
9.1. Vorhabenbeschreibung und sonstige Unterlagen
Ansprechpartner ist:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat HIII1
Bitte richten Sie eventuelle Fragen per E-Mail an:
HIII1@bmi.bund.de.
9.2. Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Vorhabenbeschreibungen vorgelegt. In der zweiten Stufe wird
der förmliche Förderantrag gestellt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem BMI, Referat HIII1,
bis spätestens zum 10. März 2023 12:00 Uhr
eine Vorhabenbeschreibung in elektronischer Form unter folgender E-Mail:
HIII1@bmi.bund.de
in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung sollte nicht mehr als 12 Seiten (DIN-A4-Format, Schrift Arial oder
Times New Roman Größe 11, 1,5-zeilig) umfassen und ist gemäß dem Leitfaden zur Erstellung einer Vorhabenbeschreibung zu
strukturieren. Der Leitfaden kann unter oben genannter E-Mail-Adresse angefordert
werden.
Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien bewertet (siehe auch 5.
Fördervoraussetzungen). Auf der Grundlage
der Bewertung wird das für die Förderung geeignete Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und
Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus der
Vorlage der Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen bzw. Verfasser der positiv bewerteten Vorhabenbeschreibung unter
Angabe eines Termins schriftlich aufgefordert,
9
einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind im förmlichen
Förderantrag zu beachten und umzusetzen. Aus der
Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.
Nach abschließender Prüfung des förmlichen Förderantrags entscheidet das BMI auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und
nach den genannten Kriterien durch Bescheid
über die Bewilligung des vorgelegten Antrags.
9.3. Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die
gegebenenfalls erforderliche Aufhebung
des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten
die Verwaltungsvorschriften zu 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften sowie die  48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen
zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof
ist gemäß  91 BHO zur Prüfung berechtigt.
10.Geltungsdauer
Diese Förderbekanntmachung tritt am Tag der Veröffentlichung unter www.bund.de in
Kraft und ist bis zum Ablauf des 10.03.2023 gültig.
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesministerium-des-Innern-und-fuer-Heimat/2023/01/4830178.html
Data Acquisition via: p8000001
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau