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Ausschreibung: Lieferung und Komplettmontage einer digitalen Lichtsteuerung für die Landwirtschaftskammer Schleswig- Holstein - DE-Blekendorf
Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
Dokument Nr...: 815324-2023 (ID: 2023020209323498069)
Veröffentlicht: 02.02.2023
*
  Lieferung und Komplettmontage einer digitalen Lichtsteuerung für die Landwirtschaftskammer Schleswig- Holstein
Vergabestelle:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp
Gutshof
24327 Blekendorf
Datum der
Veröffentlichung:
31. Januar 2023
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Angebotsschlusstermin
Datum: 2.03.2023 Uhrzeit: 12:00 Uhr
Zuschlagsfrist endet am: 17.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie ein, uns folgende Lieferleistung anzubieten:
LED- Beleuchtungssystem für bestehende Stallanlage (Steuerung, Zubehör und Komplettmontage)
Ihr Interesse vorausgesetzt bitten wir sie, uns ein Angebot bis spätestens (Angebotsschlusstermin):
2.03.2023
postalisch oder per Email zu übermitteln. Die Zuschlagsfrist endet am
17.03.2023
Dieses Schreiben enthält folgende Anlagen:
Die bei Ihnen verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
Bewerbungsbedingungen
Übersicht Zuschlagskriterien
Die bei Ihnen verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
besondere Vertragsbedingungen
Leistungsbeschreibung (Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen)
Die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Eigenerklärung zur Eignung
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte
2
Die ausgefüllt und auf gesondertes Verlangen von uns einzureichen sind:
Eigenerklärung zur Eignung der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Auskünfte werden erteilt,
Claus-Peter Boyens
Tel: +49 4381 9009-33
E-Mail: cpboyens@lksh.de
Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. Unterauftragnehmer
4.1. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) behält sich der Auftraggeber vor für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Im Angebot sind daher zwingend von allen
Bietern die folgenden Angaben zu machen:
- Rechtsform des Bieters:
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der
Genehmigungsbehörde:
- Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
4.2. Will der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, technische, finanzielle oder berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen, hat der Bieter
eine Verpflichtungserklärung desselben oder einen anderweitigen Nachweis darüber zu erbringen,
dass ihm die Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zudem hat der Bieter auch für dieses
Unternehmen die im Folgenden genannten Unterlagen zum Nachweis der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen.
Bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten, welche die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit betreffen, ist eine vom Bieter und dem betreffenden Unternehmen abgegebene
Erklärung über die Übernahme einer gemeinsamen Haftung beizubringen.
5. Die Vergabe erfolgt nach Losen
 nein
ja. Angebote können abgegeben werden
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose
6. Nebenangebote sind zugelassen.
7. Vergabekriterien:
Preis Qualität Funktionalität Betriebskosten Service
1
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis als Bestandteil des Angebots vom
vom Bieter auszufüllen
Lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung, Kennzeichnung,
technische Angaben, mit dem Angebot vorzulegende
Nachweise
Menge
bzw.
Einheit
Preise je
Einheit
EUR
Gesamtbetrag
EUR
Maststall mit 1.400 Plätzen in 14 Stallabteilen (Außenhülle 35x 64m)*
1 Hauptschaltschrank (Aufbau, Prüfung und Schaltplan)
für Erweiterung u.a. CO2, NH3 und Feuchtigkeit
ausgelegt
1
2 Bedien- PC (incl. Flachbildschirm, Maus, Tastatur) 1
3 Software (Installation und individuelle Anpassung) 1
4 LED- Komplettleuchten (1,5m, 28W) dimmbar (0-
100%), wasserdicht (IP 67), Licht weiß 6.500K
Farbwiedergabe, mind. 3.400lm
144
5 Anschlußkabel (in m) 360
6 LED- Nachtlicht dimmbar, 10W, 4.000K 36
7 Programmierbarer Dimmer bis 1.500W 14
8 Oberschwingungsfilter für Dimmer 14
9 Digitale Drucktaster für Arbeits-, Standard- und
Nachtlicht (Leuchtdrucktaster, Kontaktelement für
Bodenbefestigung, Leuchtelement)
je 42
10 Helligkeitsfühler mit Mehrbereichsumschaltung 15
11 optional: Feuchte-, NH3- und CO2 Sensor je 14
Wartestall mit 275 Plätzen in dyn. Großgruppe (Außenhülle 20x 38m) => Datenbusanbindung an die
Abferkelung*
12 Bedien- PC (incl. Flachbildschirm, Maus, Tastatur) 1
13 LED- Komplettleuchten (1,5m, 28W) dimmbar (0-
100%), wasserdicht (IP 67), Licht weiß 6.500K
Farbwiedergabe, mind. 3.400lm
49
14 Anschlußkabel (in m) 70
15 LED- Nachtlicht dimmbar, 10W, 4.000K 8
16 Programmierbarer Dimmer bis 1.500W 1
17 Oberschwingungsfilter für Dimmer 1
18 Digitale Drucktaster für Arbeits-, Standard- und
Nachtlicht (Leuchtdrucktaster, Kontaktelement für
Bodenbefestigung, Leuchtelement)
je 3
19 Helligkeitsfühler mit Mehrbereichsumschaltung 1
2
20 optional: Feuchte-, NH3- und CO2 Sensor je 1
Abferkelung mit 5x 14 Plätzen und Deckzentrum (Außenhülle 21x 50m)* => Datenbusanbindung des
Knotens an die Haupsteuerung*
21 Gehäuse für Busknoten (7 Abteile) 1
22 Tablet 1
23 LED- Komplettleuchten (1,5m, 28W) dimmbar (0-
100%), wasserdicht (IP 67), Licht weiß 6.500K
Farbwiedergabe, mind. 3.400lm
67
24 Anschlußkabel (in m) 160
25 LED- Nachtlicht dimmbar, 10W, 4.000K 13
26 Programmierbarer Dimmer bis 1.500W 6
27 Oberschwingungsfilter für Dimmer 6
28 Digitale Drucktaster für Arbeits-, Standard- und
Nachtlicht (Leuchtdrucktaster, Kontaktelement für
Bodenbefestigung, Leuchtelement)
je 27
29 Helligkeitsfühler mit Mehrbereichsumschaltung 6
30 optional: Feuchte-, NH3- und CO2 Sensor je 6
Ferkelstall mit 1.000 Plätzen (Außenhülle 45x 20m)* => Datenbusanbindung des Knotens an die
Hauptsteuerung*
31 Gehäuse für Busknoten (7 Abteile) 1
32 Tablet 1
33 LED- Komplettleuchten (1,5m, 28W) dimmbar (0-
100%), wasserdicht (IP 67), Licht weiß 6.500K
Farbwiedergabe, mind. 3.400lm
47
34 Anschlußkabel (in m) 80
35 LED- Nachtlicht dimmbar, 10W, 4.000K 18
36 Programmierbarer Dimmer bis 1.500W 9
37 Oberschwingungsfilter für Dimmer 9
38 Digitale Drucktaster für Arbeits-, Standard- und
Nachtlicht (Leuchtdrucktaster, Kontaktelement für
Bodenbefestigung, Leuchtelement)
je 27
39 Helligkeitsfühler mit Mehrbereichsumschaltung 9
40 optional: Feuchte-, NH3- und CO2 Sensor je 9
41
42
Übertrag:
* = Incl. Kabel, Leitung, Kleinmaterial
Anlieferung, komplette Montage in vorhandene Stallgebäude, Anschluss und Inbetriebnahme bis
spätestens 31.10.2023; Betreuung und Einweisung durch geschultes Fachpersonal; Telefonsupport
Anmerkung:
Eventuelle Preisnachlässe - ggf. auch bei gleichzeitiger Vergabe mehrerer Lose - sowie Skonti sind im Angebotsvordruck
gesondert
anzubieten.
1
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
Eigenerklärung zur
Eignung (ab 50.000,00
Euro)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahme:
Leistung:
Bieter
Mitglied der Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
= Zutreffendes bitte ankreuzen Hier bitte genaue
Unternehmensbezeichnung und Anschrift
eintragen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir Referenznachweise entsprechend den ausdrücklichen
Vorgaben der übrigen vergaberechtlichen Unterlagen einreichen werden.
Soweit in den übrigen vergaberechtlichen Unterlagen keine oder keine abweichenden
Vorgaben zu Referenzen enthalten sind, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten fünf
Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben und, falls mein/unser Angebot in
die engere Wahl kommt, ich/wir drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit
mindestens folgenden Angaben vorlegen werden:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung
2
Angaben zu Arbeitskräften:
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in
den letzten fünf Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung
vorgesehenen Personen werde ich benennen.
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes:
Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet
Ich bin eingetragen
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden
wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden
wir ihn vorlegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden
wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorlegen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit vom öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens in Frage stellt ( 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)?
Ja Nein
Besteht eine Wettbewerbsverzerrung dadurch, dass dieses
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war ( 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)?
Ja Nein
Hat dieses Unternehmen bei der Ausführung eines früheren
Auftrags oder Konzessionsvertrags eine wesentliche Anforderung
erheblich oder dauerhaft mangelhaft erfüllt, woraus eine vorzeitige
Beendigung, eine Schadensersatzpflicht oder eine vergleichbare
Rechtslage resultierte ( 134 Abs. 1 Nr. 7 GWB)?
Ja Nein
3
Hiermit wird erklärt, dass nachweislich auf keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, ein zwingender Ausschlussgrund ( 123 Abs. 1 GWB) zutrifft und ob eine
schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt ( 124 Abs. 1 Nr. 3
GWB) oder ein weiterer fakultativer Ausschlussgrund nach  124 GWB vorliegt.
Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach  30 OWiG wegen einer der
folgenden Straftaten bzw. nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten vor ( 123 GWB):
 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen
 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
 89c StGB Terrorismusfinanzierung bzw. Beteiligung an einer solchen Tat
 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
 263 StGB Betrug
 264 StGB Subventionsbetrug
 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
 333, 334 StGB Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit  335a StGB
Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung - Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr
 232, 233 StGB Menschenhandel
 233a StGB Förderung des Menschenhandels
Des Weiteren liegt kein Ausschlussgrund nach  21, 23 Abs. 1, 2 AEntG,  19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG,
 21 SchwarzArbG oder  98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500
bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vor. Es liegen daher im Gewerbezentralregister keine
Eintragungen bezüglich dieser Vorschriften oder bezüglich  81 Abs. 1  3 GWB vor, die Gegenstand eines
Auskunftsanspruchs nach  150a GewO sein können.
Liegt ein fakultativer Ausschlussgrund wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften
vor ( 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)?
 70 StGB Anordnung des Berufsverbots Ja Nein
 132a StPO Vorläufiges Berufsverbot Ja Nein
 242 StGB Diebstahl Ja Nein
 246 StGB Unterschlagung Ja Nein
 253 StGB Erpressung Ja Nein
 259 StGB Hehlerei Ja Nein
 264 StGB Subventionsbetrug Ja Nein
 265b StGB Kreditbetrug Ja Nein
 266 StGB Untreue Ja Nein
 267 StGB Urkundenfälschung Ja Nein
 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen Ja Nein
 283  283d StGB Insolvenzstraftaten Ja Nein
 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen Ja Nein
 306 StGB Brandstiftung Ja Nein
 319 StGB Baugefährdung Ja Nein
 324, 324a StGB Gewässer- oder Bodenverunreinigung Ja Nein
 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen Ja Nein
 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit Ja Nein
 17 Abs. 2 UWG Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Ja Nein
 1 GWB Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen Ja Nein
Wurde bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags schon einmal gegen geltende Vorschriften verstoßen?
(Verstoß im Sinne des  124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften? Ja Nein
Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften? Ja Nein
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften? Ja Nein
4
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden
wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorlegen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden
wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich
zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Abschließende Erklärung:
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den
Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der
gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser
Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Unterschrift ( nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines
entsprechend unterschriebenen Angebotes ist)
(bei schriftlicher Erklärung:
handschriftliche Unterschrift in diesem Feld)
(bei elektronischer Erklärung: Angabe des
Namen des Erklärenden in diesem Feld)
Besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit vom öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens in Frage stellt ( 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)?
Ja Nein
Besteht eine Wettbewerbsverzerrung dadurch, dass dieses
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war ( 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)?
Ja Nein
Hat dieses Unternehmen bei der Ausführung eines früheren
Auftrags oder Konzessionsvertrags eine wesentliche Anforderung
erheblich oder dauerhaft mangelhaft erfüllt, woraus eine vorzeitige
Beendigung, eine Schadensersatzpflicht oder eine vergleichbare
Rechtslage resultierte ( 134 Abs. 1 Nr. 7 GWB)?
Ja Nein
1
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
Verpflichtungserklärung
Einhaltung
Mindestarbeitsbedingungen,
Mindeststundenentgelte
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen,
Mindeststundenentgelte gemäß  4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019
VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.02.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten
Auftragswert ab netto 20.000 Euro sowie weitere Verpflichtungserklärungen
Baumaßnahme/Maßnahme: Datum:
Leistung:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und
Dienstleistung
sowie Konzessionsleistungen ab einen Einzelauftragswert von netto 20.000 Euro sich die
Verpflichtungserklärung gemäß  4 Abs. 1 S. 1 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein
(VGSH) hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindeststundenentgeltes von 9,99
Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EUAusland tätig sind und die Leistung
ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
I. Verpflichtung zur Zahlung des Mindeststundenentgelts
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns namens und im Auftrag der Firma (Zutreffendes bitte
ankreuzen),
Name und Anschrift der Firma:
dass meinen/unseren Beschäftigten, die am Standort Deutschland tätig sind (ohne
Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an
Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage
dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und nicht dem Geltungsbereich des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt durch Art.
2 Abs. 5 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert, unterfällt und sich
nicht auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene
erstreckt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro gemäß  4 Abs. 1 S. 1
VGSH gezahlt wird.
dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom dass
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
2
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Februar
2017 (BGBl. I S. 258) geändert, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche
Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten ( 4 Abs. 1
S. 2 VGSH).
Für den Fall, dass die vorstehende Erklärung auf den öffentlichen Auftrag nicht zutrifft,
verpflichte ich mich/verpflichten wir uns:
dass ich/wir meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer
Leistung, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 18.
Juli 2017 (BGBl. I S.2739) geändert, unterfällt, wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgeltes gewähre, die
durch einen bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach
den  7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung
verbindlich vorgegeben werden.
II. Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitnehmern
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
1. für den Fall, dass die übernommenen Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt
oder entliehene Arbeitskräfte beschäftigt werden, auch von meinen/unseren
Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung
im Sinne des  4 VGSH abgeben zu lassen. Ich erkläre/Wir erklären, dass sich diese
Verpflichtung entsprechend auf alle weiteren Nachunternehmer des
Nachunternehmers erstreckt ( 4 Abs. 1 S. 2 VGSH),
2. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene
Verpflichtungserklärung gemäß  4 VGSH dem Auftraggeber vorzulegen ( 4 Abs. 1 S.
2 VGSH),
3. bei der Weitergabe Liefer- und Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen
die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL),Teil B, Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 05. August
2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23. September 2003), zum Vertragsbestandteil zu machen
4. bei der Weitergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie
Dienstleistungskonzessionen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Verfahrensordnung
für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EUSchwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) in der Fassung vom 2.
Februar 2017 (BAnz. AT 7. Februar 2017, B1, 8. Februar 2017 B1) zum
Vertragsbestandteil zu machen ( 3 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 3 VGSH)
5. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für
die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung der Ausgabe 2016 (BAnz
AT 19.01.2016 B3), diese zum Vertragsbestandteil zu machen ( 3 Abs. 1 Nr. 2
VGSH).
3
III. Bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter
Ich erkläre/Wir erklären namens und im Auftrag unter Punkt 1 aufgeführten Firma
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß  224 Abs. 1 S. 1 und  226 des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch  Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen  vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) zuletzt geändert durch Art. 23
des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGB. I S. 2541) zu sein. In diesem Fall findet	4
Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) keine Anwendung
(Gliederungspunkt 1.).
kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß  224 Abs. 1 S. 1 und
226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch  Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen  vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) zuletzt geändert durch Artikel
23 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBI. S. 2541) zu sein.
I. Gleichstellungsbezogene Aspekte
1. Gemäß  2 Abs. 2 VGSH und  97 Abs. 2 GWB sind Teilnehmerinnen oder Teilnehmer
gleich zu behandeln, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist aufgrund von
Rechtsvorschriften ausdrücklich geboten und gestattet. Auf dieser Grundlage erhalten
bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten diejenigen Teilnehmerinnen oder
Teilnehmer den Zuschlag, die die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen nach  71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllen sowie
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der
beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Gleiches gilt für
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der
Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das
geltende Gleichbehandlungsrecht beachten.
2. Als Nachweis dafür, dass die unter Gliederungspunkt 4., Ziff. (1) aufgeführten
Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bieter Bescheinigungen der jeweils
zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von
Frauen und Männern im Beruf fördern und das geltende Gleichbehandlungsrecht
beachten ( 2 Abs. 2 VGSH und  97 Abs. 3 S. 2 GWB). Diese Nachweise /
Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
II. Prüfung des Auftraggebers auf unangemessene niedrige und hohe Angebote
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber Unterlagen vorzulegen, aus
denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation
zumindest der Vergabemindestlohn im Sinne des  4 VGSH berücksichtigt worden sind und
bei Bedarf die Unterlagen zu erläutern, sobald dem Auftraggeber der Endpreis oder die
Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig erscheint, hierdurch
4
Zweifel an der Einhaltung der Pflichten aus dieser Verpflichtungserklärung bestehen und der
Auftraggeber aufgrund dessen eine Prüfung durchführen muss.
Zudem erkläre ich/erklären wir, dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede,
Preisbindungen oder ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in dieser
Richtung getroffen worden sind. Mein/Unser Angebot ist das Ergebnis eigenbetrieblicher
Kalkulation und Preisbildung.
In diesem Zusammenhang verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, auf Verlangen der
Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur
Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen und bei Bedarf die Unterlagen zu erläutern,
sobald dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne
ungewöhnlich hoch erscheint. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern.
III. Kontrolle durch den Auftraggeber
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
1. dem Auftraggeber bei einer Kontrolle folgende Unterlagen vorzulegen, damit der
Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den
Verleihern von Arbeitskräften auf Grund des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein
auferlegten Verpflichtungen prüfen kann ( 4 Abs. 4 Nr. 2 VGSH):
a. die Entgeltabrechnungen über die Abführung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen (Eignungsnachweise gemäß  6a VOB/A,  6, 6a bis 6f EU VOB/A,
33 UVgO,  45, 46 VgV)
b. die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge
einzuhalten
c. auf Verlangen des Auftraggebers weitere Auskünfte zu erteilen
2. dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung
von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen (
4 Abs. 4 Nr. 2 VGSH),
3. vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des
4 VGSH bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber binnen einer
angemessenen Frist vorzulegen und zu erläutern. Ich werde/Wir werden die Einhaltung
dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräften entsprechend  4 Abs. 1 S. 2 VGSH sicherzustellen.
IV. Sanktionen
1. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung
nach  4 VGSH oder die Vereitelung von Kontrollen durch den Auftragnehmer, seine
Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften berechtigen den Auftraggeber
zur fristlosen Kündigung des Vertrages ( 4 Abs. 4 Nr. 3 VGSH). Der Auftragnehmer,
seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften verpflichten sich für jeden
schuldhaften Verstoß resultierend aus den  4 VGSH eine Vertragsstrafe in Höhe von
5
einem Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur
Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts zu zahlen.
2. Mir/uns ist bekannt,
dass eine fehlende, unvollständige oder unrichtige Erklärung den Ausschluss meines
Unternehmens von dem Vergabeverfahren zur Folge haben kann und bei einem
nachweislichen Verstoß gegen die Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung
nach  4 VGSH der Auftraggeber mich/uns wegen mangelnder Eignung
a. für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um
Aufträge ausschließen soll (Auftragssperre),
b. ein solcher Ausschluss dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
mitgeteilt wird,
c. nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt.
Ort, Datum Unterschrift Bieter*), Firmenbezeichnung/-stempel
Ort, Datum Unterschrift Verleiher von Arbeitskräften,
Firmenbezeichnung/-stempel
Ort, Datum Unterschrift Nachunternehmer, Firmenbezeichnung/-
stempel
1
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Lieferund Dienstleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen
Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist.
3. Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von
der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen
geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt,
benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer
anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
2
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
 und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der
Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4. Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und
Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5. Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im öffentlichen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten
Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
3
6. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich
bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen und ist dies nach
den Vergabeunterlagen auch unter Berücksichtigung des  26 Abs. 6 UVgO zulässig, so muss er
die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen,
dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten
dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten
Frist zu ersetzen.
7. Eignung
Bieter/Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6. sind auf gesondertes Verlangen die
Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Anstelle der vorstehend benannten Nachweise kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem
amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQVerzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen
Zertifizierungsstandards geführt werden.
Stand Juni 2021
1
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
Vertragsbedingungen für
die Ausführung von
Leistungen
Inhaltsübersicht
1. Vertragsbestandteile
2. Preise
3. Änderung der Leistung
4. Mehr- oder Minderleistungen
5. Verpackung
6. Ausführungsunterlagen
7. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
8. Ausführung
9. Vertragsstrafe
10. Haftung, Mitteilung von Unfällen
11. Veröffentlichungen
12. Allgemeine Bedingungen und DIN-Vorschriften
13. Berufsgenossenschaft
14. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
15. Auftragsentziehung (Kündigung oder Rücktritt)
16. Güteprüfung
17. Abnahme - Gefahrübergang
18. Mängelansprüche und Verjährung
19. Abrechnung
20. Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
21. Zahlungen
22. Überzahlungen
23. Abtretung
24. Sicherheitsleistung
25. Bürgschaften
26. Gerichtsstand
27. Vertragsänderungen
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Hinweis: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1. Vertragsbestandteile ( 1)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
- die Beschreibung der Leistung (Leistungsbeschreibung einschl. Zeichnungen)
- die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) bzw. -
soweit noch nicht durch die EVB-IT abgelöst - die Besonderen Vertragsbedingungen für die
Beschaffung und den Betrieb von DV-Leistungen (BVB)
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
- die technischen- und Fachvorschriften für die jeweiligen Leistungen
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
2. Preise
2.1 Die angebotenen Preise sind feste Preise.
Ändern sich nach Abschluss des Vertrages die Lohn- und Gehaltstarifverträge und die
Rahmentarifverträge oder/und die gesetzlichen Sozialleistungen (lohngebundene Kosten), so
ändert sich der Preis dem Lohnkostenanteil entsprechend. Jede Preisänderung ist dem AG
schriftlich mitzuteilen und tritt mit dem Tag der gesetzlichen oder tariflichen Änderung in Kraft.
Die vereinbarten Preise für Lieferleistungen enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen,
Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung
abgegolten.
2.2 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer
Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und
Mengenansatz entspricht.
2.3 In den Fällen von Nachtragsaufträgen und Freihändigen Vergaben, die ohne Aufforderung von
mehreren Unternehmen zur Angebotsabgabe und damit ohne Wettbewerb erfolgen, handelt es
sich nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen nicht um
Wettbewerbspreise, sondern um Selbstkostenfestpreise, bei denen die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten nach den Leitsätzen als Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vorzunehmen ist.
Selbstkostenfestpreise unterliegen der Preisprüfung durch die Preisüberwachungsstelle beim
Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr).
Der Auftraggeber ist nach  9 Nr. 1 der Verordnung PR 30/53 berechtigt, vom Auftragnehmer vor
Auftragsvergabe den Nachweis der Preisbildung durch Einsichtnahme in die
Kalkulationsgrundlagen zu verlangen.
3. Änderungen der Leistung ( 2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer auf Grund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe
nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3
4. Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen
sind
 ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten
Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen
 begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch
auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
5. Verpackung
Der Auftragnehmer hat Verpackungsstoffe zurückzunehmen bzw. auf seine Kosten zu beseitigen,
wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
6. Ausführungsunterlagen ( 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber
ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
7. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19)
7.1 Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit
deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom
Konsulat beglaubigt sein.
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für
die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den
Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Ausführung ( 4)
8.1 Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Liefertermin bzw. die
Ausführungsfrist datumsmäßig festzulegen.
Sofern kein Liefertermin bzw. keine Ausführungsfrist angegeben wird, ist mit der Ausführung der
Leistung unverzüglich nach Erhalt des Auftrages zu beginnen.
8.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich nach  4 Nr. 2 von der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistung zu unterrichten.
8.3 Der Auftragnehmer hat mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellt
hat.
8.4 Der Erfüllungsort (Leistungsort) liegt beim Auftraggeber.
9. Vertragsstrafe ( 11)
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9.1 Für den Fall der Vereinbarung einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. 3 der Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots als Vertragsbestandteil ist der Auftraggeber bei vom Auftragnehmer zu
vertretender Überschreitung der vereinbarten Vertragsfrist (umrandetes Feld auf Seite 1 der
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) berechtigt, im Rahmen der  339 bis 345 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zu fordern.
9.2 Hat der Auftragnehmer die Überschreitung der vereinbarten Liefer- bzw. Ausführungsfrist zu
vertreten oder gerät er in sonstiger Weise in Verzug, so verpflichtet er sich, für jeden Werktag der
verschuldeten Fristüberschreitung bzw. des Verzuges 0,1 v.H. des Nettoabrechnungswertes
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird
insgesamt auf höchstens 5 v.H. der Nettoauftragssumme inkl. Nachträge begrenzt.
9.3 Eine entsprechende Vertragsstrafe kann der Auftraggeber auch dann fordern, wenn der
Auftragnehmer mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät.
9.4 Der Auftraggeber bleibt berechtigt, seinen über die verwirkte Vertragsstrafe etwa
hinausgehenden Schaden vom Auftragnehmer ersetzt zu verlangen ( 340 Abs. 2, 341 Abs. 2
BGB). Der Nachweis des weitergehenden Schadens obliegt dem Auftraggeber.
9.5 Der Auftraggeber muss den Vorbehalt der Vertragsstrafe nicht bereits zum Zeitpunkt der
Abnahme geltend machen, sondern es genügt, wenn dies bis zur Schlusszahlung erfolgt.
10. Haftung, Mitteilung von Unfällen
10.1 Bewachung und Verwahrung der Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. des Auftragnehmers oder
seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers; der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen
Grundstücken befinden.
10.2 Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers
Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der
Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des
Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so
findet	254 BGB Anwendung.
11. Veröffentlichungen
Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.
12. Allgemeine Vertragsbedingungen und DIN-Vorschriften
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B und die weiteren in
den Vergabeunterlagen genannten DIN-Normen gelten in der jeweils letzten Fassung, die
spätestens drei Monate vor dem Einreichungstermin im Bundesanzeiger bekannt gemacht bzw. -
bei den weiteren DIN-Normen - angezeigt worden ist.
13. Berufsgenossenschaft
Solange der Vertrag nicht erfüllt ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber jede Änderung in
seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft bzw. zu dem sonstigen gesetzlichen
Versicherungsträger unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er den
Mitgliedschein der Berufsgenossenschaft und eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
darüber vorzulegen, dass er seiner Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist.
5
14. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
14.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen,
dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Er darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich
der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - auferlegen, als zwischen ihm und dem
Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen.
14.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen
Unterauftragnehmers schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen
zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung
gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
14.3 Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen
Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt;
die Nrn. 14.1 und 14.2 gelten entsprechend.
14.4.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Einholung von Unterauftragnehmerangeboten kleinere
und mittlere Unternehmen bevorzugt zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen
Ausführung des Auftrages zu vereinbaren ist.
14.4.2 Der Auftragnehmer hat bei beabsichtigter Übertragung der Leistungen auf andere Unternehmen
die verbindlichen schriftlichen Zusagen der benannten Unternehmen vorzulegen, dass die
Leistungen zu den gleichen Vertragsbedingungen der Ausschreibung erbracht werden. Dies gilt
auch für Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zum Auftragnehmer stehen. Von den
Nachunternehmen sind Nachweise darüber vorzulegen, dass dem Auftragnehmer die Mittel und
Ressourcen der Nachunternehmen für die Ausführung der betreffenden Leistungen tatsächlich
zur Verfügung stehen.
Ist der Auftragnehmer ein Vertragskonzern aufgrund eines Beherrschungsvertrages nach dem
Aktienrecht und ist die Vertragserfüllung durch das beherrschte Unternehmen beabsichtigt, so
genügt die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, aus dem sich der Abschluss des
Beherrschungsvertrages und damit der Zugriff auf die Ressourcen des beherrschten
Unternehmens nachweisen lässt.
Bei Bietergemeinschaften ist die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit jedes Mitgliedes
nachzuweisen. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit ist durch die Bietergemeinschaft als
Gesamtheit zu erbringen.
Soweit vom Auftragnehmer Referenzen gefordert werden, sind diese auch von den benannten
Nachunternehmen vorzulegen.
14.4.3 Die in Ziffer 14.2 und 14.4.2 genannten Unterlagen sind grundsätzlich bereits zusammen mit dem
Angebot innerhalb der Angebotsfrist vorzulegen. Auf formlosen Antrag kann dem Bieter bzw.
Bewerber gestattet werden, die im Falle der beabsichtigten Übertragung von Leistungen auf
Nachunternehmen vorzulegenden Unterlagen ergänzend zum Angebot nachzusenden. Die
Unterlagen müssen der Vergabestelle spätestens innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen
nach dem festgelegten Submissionstermin vor Auftragserteilung vorliegen.
15. Kündigung aus wichtigem Grund/Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2)
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15.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, oder von ihm
zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer Personen,
die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile ( 331 ff. StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die aufseiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den
vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder
gewährt werden.
15.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der
Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Für den Fall einer nachweislich unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede hat der
Auftragnehmer 5 v. H. der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn,
dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt wird oder bereits erfüllt wurde.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über
 Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
 die zu fordernden Preise,
 Bindungen sonstiger Entgelte,
 Gewinnaufschläge,
 Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
 Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis
beeinflussen,
 Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
 Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
15.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der
Auftragnehmer gegen Nr. 13 verstößt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige
Erklärungen im Angebotsschreiben abgibt.
15.4 Vor Ausübung der Rechte gemäß Nr. 15.1 und 15.3 erhält der Auftragnehmer Gelegenheit, zu
dem Kündigungs- bzw. Rücktrittsgrund Stellung zu nehmen.
15.5 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 15.1, 15.2 oder 15.3 vom Vertrag zurück, so ist er berechtigt,
aber nicht verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese, so hat er
ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgegeben, so muss auch der Auftragnehmer die
empfangenen Leistungen zurückgeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den
Rücktritt.
15.6 Bei Kündigung oder Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einander die
Auskünfte zu erteilen, die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche zu bemessen.
15.7 Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.
16. Güteprüfung ( 12)
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Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem
Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
17. Abnahme, Gefahrübergang ( 13)
17.1 Eine förmliche Abnahme von Lieferungen oder Leistungen ist im Bedarfsfall gesondert zu
vereinbaren. Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die Abnahme, ggf. auch Teilabnahme,
rechtzeitig schriftlich zu beantragen.
17.2 Lieferleistungen werden an der Anlieferungsstelle, Aufbauleistungen nach Fertigstellung
abgenommen. Bei der Abnahme festgestellte Mängel können ungeachtet vorheriger
Güteprüfungen noch geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor der
Abnahme Leistungen dem Auftraggeber übereignet worden sind oder die Gefahr auf Grund einer
Vereinbarung auf den Auftraggeber übergegangen ist.
17.3 Die Gefahr geht - wenn nichts anderes vereinbart ist - auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übergabe an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
18. Mängelansprüche und Verjährung ( 14)
18.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Übergabe bzw. Abnahme der Leistung.
Es gelten mindestens die gesetzlichen Fristen.
18.2 Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Aufwendungen zu tragen, die zum Zwecke der
Nacherfüllung oder bei Rücktritt erforderlich sind.
19. Abrechnung ( 15)
19.1 Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als
Anerkenntnis.
19.2 Die Rechnung ist nur prüfbar, wenn der Rechengang verfolgt und geprüft werden kann.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur
Prüfung der Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
19.3 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind laufend zu nummerieren.
19.4 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen
(Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen (Einheitspreisen,
Pauschalpreisen, Verrechnungssätzen, Stundenlohnzuschlägen) anzugeben. Der
Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens
der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Ist der Steuersatz in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und Entstehen der Steuer durch Gesetz
geändert worden und sind in diesem Zusammenhang durch die Änderung anderer Steuern
Minderbelastungen eingetreten, so sind diese bei der Berechnung des Umsatzsteuerbetrages zu
berücksichtigen.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei
Fristablauf maßgebende Steuersatz.
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Bereits geleistete Zahlungen einschließlich der darin enthaltenen gesondert auszuweisenden
Umsatzsteuer sind am Schluss der Rechnung einzeln und in der Nummernfolge aufzuführen und
abzusetzen.
19.5 Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
20. Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
20.1 Sind in einem Vertrag Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen vorgesehen, so ist die dafür
angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Bezahlt werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten
Stunden.
Bei unvorhergesehenen Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen erfolgt eine Bezahlung
nur, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart worden ist.
20.2 Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen
in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
 das Datum
 die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
 die Art der Leistung
 die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
 die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie
nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
und
 die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert
werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
20.3 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind
keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
20.4 Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die tatsächlichen Lohnkosten anhand der Lohnlisten
nachzuweisen, soweit nicht Stundenlohnverrechnungssätze vereinbart
worden sind.
21. Zahlungen ( 17)
21.1 Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto des
Auftragnehmers. Bei der Nennung der Bankverbindung ist auch die IBAN und die BIC
anzugeben.
21.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an
den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft (federführendes Mitglied) oder
nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach
Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
21.3 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers
der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an ein Geldinstitut.
21.4 Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den
die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden.
Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Rechnungen beim Auftraggeber.
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21.5 Bei Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft nach Nr. 25 zu leisten.
22. Überzahlungen ( 17)
22.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall
der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
22.2.1 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an die aus dem zu
erstattenden Betrag  abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer  gezogenen Nutzungen
herauszugeben. Das sind in der Regel ersparte Schuldzinsen bei debitorisch geführten
Geschäfts-/Kontokorrent-Konten. Diese werden zur gegenseitigen Vereinfachung mit 3 v.H. über
dem Basiszinssatz des  247 BGB angenommen, es sei denn, es werden höhere oder geringere
gezogene Nutzungen nachgewiesen.
23. Abtretung ( 17)
23.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden,
wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe
aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
23.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
 wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer
Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes des Auftraggebers
schriftlich angezeigt worden ist und
 wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat:
Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur
Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich
gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag
der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an ein Geldinstitut)
noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitenden
Kassen/Sonderkassen schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis
hatten.
Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
23.3 Der Auftraggeber bestätigt dem Auftragnehmer den Eingang der Abtretungsanzeige.
23.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 23.1 und 23.2 kann der Auftragnehmer Geldforderungen an einen
Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Kaufmann in Sinne
des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat,
für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354 a Satz 1 HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit
befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung dem Auftraggeber
angezeigt wird oder er
anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe  354 a Sätze 2 und 3 HGB).
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24. Sicherheitsleistung ( 18)
24.1 Wird in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Sicherheit für die Vertragserfüllung/Mängelanspruch verlangt, hat
der Auftragnehmer eine Bürgschaft nach dem Formblatt des
Auftraggebers in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge zu stellen. Nach
Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgebend.
24.2 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus
dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelanspruch und
Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen
einschließlich der Zinsen.
24.3 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens
bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der
Sicherheitsbetrag erreicht ist.
24.4 Der Auftraggeber behält sich vor, in geeigneten Fällen auf eine verlangte Sicherheitsleistung zu
verzichten.
25. Bürgschaften ( 17 und 18)
25.1 Ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
25.2 Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder
Kreditversicherer zu stellen.
25.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
 Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbst schuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
 Auf die Einreden der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß  770, 771 BGB wird verzichtet.
 Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
 Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
25.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
25.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn der
Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
25.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche -
auch auf Erstattung von Überzahlungen - erfüllt sind. Durch die Rückgabe der Urkunden werden
weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlungen nicht berührt.
25.7 Die Urkunde über eine Vorauszahlungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
26. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für
Rendsburg zuständige Amtsgericht/Landgericht.
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27. Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landwirtschaftskammer-Schleswig-Holstein/2023/01/4838308.html
Data Acquisition via: p8000001
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