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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 67433-2023 (ID: 2023020312131398188)
Veröffentlicht: 03.02.2023
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  DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2023/S 25/2023 67433
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.
   Postanschrift: Hohenzollernstr. 25
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70178
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH
   E-Mail: [6]vergabe@pesch-partner.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://bauwirtschaft-bw.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]www.subreport.de/E78127375
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.subreport.de/E78127375
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]www.subreport.de/E78127375
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Bauwirtschaftsverband e.V.
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Interessensvertretung der Bauunternehmen gegenüber
   Politik und Öffentlichkeit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Bildungscampus Bau | Geradestetten | Architektur- und
   Freianlagenleistungen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.2)Beschreibung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem
   Realisierungswettbewerb soll ein Architektur- gemeinsam mit einem
   Landschaftsarchitekturbüros ermittelt werden.
   1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
   -> s. Vergabeunterlagen
   --------
   2. Verfahrensablauf
   Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.
   a) Teilnahmewettbewerb:
   Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 20 Teilnehmende für den
   Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die 20 Teilnehmende werden über den
   öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren
   bekunden Architektur- gemeinsam mit Landschaftsarchitekturbüros ihr
   Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im
   Abschnitt III.1.10 genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und
   Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu
   erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und
   Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur
   eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht
   erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung
   fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der
   Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 20 Bewerber die
   Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die
   fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
   Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe
   entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
   Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen
   gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle
   Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Bei
   Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die
   Eignungskriterien in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen
   des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als
   erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem
   anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die
   verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des
   anderen Büros mit einzureichen. Gem. §51 VgV wird die Anzahl der
   Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge
   anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des
   Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung
   der eingereichten Unterlagen werden die max. 20 Bewerber mit den
   höchsten Punktzahlen zum Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei
   punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
   b) Realisierungswettbewerb
   Der Realisierungswettbewerb wird gem. RPW 2013 durchgeführt. Die
   Beurteilung der eingereichten Entwürfe erfolgt auf Grundlage der von
   der Ausloberin festgelegten Beurteilungskriterien.
   Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu
   Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet, ggfs.
   inkl. Überarbeitung, mit 50 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung
   im Verhandlungsgespräch. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung
   der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts.
   c) Verhandlungsgespräch
   Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro sowie am
   Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich
   vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die
   Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt
   auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien
   (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
   Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach
   Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
   --------
   3. Auftragsversprechen
   -> s. Ziffer VI.3)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Die genauen Vorgaben zu den Ausschluss- und Eignungskriterien sind dem
   Teilnahmeantrag zu entnehmen.
   -----Die Ausschlusskriterien sind
   --Formalien:
    Fristgerechter Eingang der Bewerbung
   --Nachweise:
    Berufliche Qualifikation Architektur (Nachweis von mindestens einem
   Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die
   Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die
   Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO BW oder einer im Ausland
   erworbenen gleichwertigen Qualifikation.)
    Berufliche Qualifikation Landschaftsarchitektur (Nachweis von
   mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über
   die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die
   Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO BW oder einer im Ausland
   erworbenen gleichwertigen Qualifikation.)
   --Eigenerklärungen:
    Ausschlussgründe nach § 123 GWB
    Ausschlussgründe nach § 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß §
   124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss)
    Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VgV § 73
   Abs. 3
    Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß § 43 VgV
    Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4
   Nr. 2 VgV (mindestens: Personenschäden: 3.000.000 Euro und Sonstige
   Schäden: 3.000.000 Euro)
    Eignungsleihe nach § 47 VgV (Formblatt 235 und 236)
    Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket
   Die Auftraggeberin macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte
   eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt
   234 zu verwenden und eine plausible Aufgabenteilung, die
   gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft sowie
   die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
   nachzuweisen.
   -----Die Eignungskriterien sind:
   --2.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
   1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (max. erreichbare Punktzahl:
   30)
   2. Umsatz gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (max. erreichbare Punktzahl: 30)
   --2.2. Fachliche Eignung Bewerber
   2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone
   III gem. § 34 HOAI (Es darf sich um das Referenzobjekt 2, 3 und 4
   handeln.) (max. erreichbare Punktzahl: 275)
   2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone
   III gem. § 34 HOAI (Es darf sich um das Referenzobjekt 1, 3 und 4
   handeln.) (max. erreichbare Punktzahl: 225)
   2.2.3. Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Freianlage, mindestens
   Honorarzone III gem. § 39 HOAI (Es darf sich um das Referenzobjekt 1, 2
   und 4 handeln.) (max. erreichbare Punktzahl: 175)
   2.2.4. Referenzobjekt 4 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung
   Hochbau (Es darf sich um das Referenzobjekt 1 oder 2 handeln.) (max.
   erreichbare Punktzahl: 45)
   Insgesamt sind 780 Punkte zu erreichen.
   -----
   Jeweils ein Nachweis (max. 1 Seite DIN A3) zu den Referenzobjekten ist
   als Anlage beigefügt
   Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten
   der Ziffern der vier Referenzobjekte
   sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten
   enthalten. Die Auftraggeberin bittet um Einreichung von
   Referenzschreiben der Auftraggeber.
   Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei
   zur Verfügung. Die Unterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3)
   genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2
   genannten Frist
   zum Herunterladen bereit. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind
   zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu
   verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten
   Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf
   der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten
   Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren
   Unterlagen zu
   belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner
   (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten
   sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus,
   werden nicht
   gewertet.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Architekt/in gemäßigten §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV und
   Landschaftsarchitekt/-in gemäßigten §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zu, die folgende
   Kriterien erfüllen:
   - Fristgerechter Eingang
   - Einhaltung der formalen Bedingungen
   - Kein erkennbarer absichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz der
   Anonymität
   - Erfüllung wesentlicher Teile des geforderten Leistungsumfangs
   Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten im Realisierungswettbewerb
   werden voraussichtlich nach folgenden
   Gesichtspunkten gem. Auslobung bewertet:
   - Städtebauliche und freiräumliche Qualitäten
   - Architektonische und gestalterische Qualitäten
   - Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raumprogramms
   - Erfüllung der funktionalen Anforderungen
   - Wirtschaftlichkeit
   - Nachhaltigkeit (Funktionalität, Umwelteigenschaften, Lebenszyklus,
   energetisches Konzept)
   Die Reihenfolge der Kriterien stellt hierbei keine Gewichtung dar.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/03/2023
   Ortszeit: 16:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/04/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von
   insgesamt voraussichtlich 166.000,00 Euro (Netto) zur Verfügung.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Fachpreisgericht | Markus Müller | Architekt und Stadtplaner
   Fachpreisgericht | Andreas Hofer | Architekt
   Fachpreisgericht | Kerstin Gethmann | Architekt
   Fachpreisgericht | Prof. Stefanie Eberding | Architektin
   Fachpreisgericht | Prof. Dr.-Ing. Christina Simon-Philipp | Architektin
   und Stadtplanerin
   Fachpreisgericht | Thorsten Kock | Architekt
   Fachpreisgericht | Jochen Koeber | Landschaftsarchitekt
   Stv. Fachpreisgericht | Cem Arat | Architekt
   Stv. Fachpreisgericht | Oliver Braun | Architekt
   Stv. Fachpreisgericht | Jan-Frieso Gauder | Landschaftsarchitekt
   Stv. Fachpreisgericht | Kirsten Kasper | Architektin
   Sachpreisgericht | Dirk Siegel | Geschäftsführer | Bildungsakademie der
   Bauwirtschaft
   Sachpreisgericht | Mathias Waggershauser | Bauwirtschaft
   Baden-Württemberg e.V.
   Sachpreisgericht | Horst Köhler | Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.
   Sachpreisgericht | Reinhard Molt | Bürgermeister | Gemeinde Remshalden
   Sachpreisgericht | Dietmar Stengele | Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
   Sachpreisgericht | Petra Kottbusch | Bundesinstitut für Berufsbildung
   (BIBB)
   Stv. Sachpreisgericht | Dewi Evans | Leiter | Bildungszentrum Bau
   Geradstetten
   Stv. Sachpreisgericht | Thomas Möller | Bauwirtschaft Baden-Württemberg
   e.V.
   Stv. Sachpreisgericht | Mira Irion | Amtsleitung Bauamt | Gemeinde
   Remshalden
   Stv. Sachpreisgericht | Kerstin Steiner | Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
   Stv. Sachpreisgericht | Mareen Erbstößer | Bundesinstitut für
   Berufsbildung (BIBB)
   Sachverständige, Berater und Gäste | Stefan Münich | Bildungszentrum
   Bau Mannheim
   Sachverständige, Berater und Gäste | Kai-Uwe Müller | Bildungszentrum
   Bau Geradstetten
   Sachverständige, Berater und Gäste | Marcel Özer | EPEA Part of Drees &
   Sommer
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   ----------- Zusatz II.2.4)
   Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. als Ausloberin wird einen der
   Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Architektenleistung gemäß
   § 34 HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 und der
   Freianlagenleistung gemäß § 39 HOAI 2021 bis mindestens einschließlich
   LPH 5 beauftragen, wobei nach der Leistungsphase 3 ein Beschluss zur
   Realisierung des Projekts gefasst werden muss. Die Beauftragung bis
   einschließlich LPH 9 für die Architektenleistung gemäß § 34 und die
   Freianlagenleistung gemäß § 39 HOAI wird angestrebt. Die Preisträger
   verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der
   Architekten-/Freianlagenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich
   LPH 9. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein
   Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
   Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer
   Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen
   und durchzuführen. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der
   Wettbewerbsergebnisse auf Empfehlung des Preisgerichts. Im Falle einer
   weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen
   des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut
   vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
   Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
   Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach
   Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
   ----------- Zusatz Punkt IV.3.5)
   Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs standen
   noch nicht alle Preisrichtende fest, dadurch kann sich die
   Zusammenstellung des Preisgerichts noch ändern. Die Ausloberin behält
   sich vor, weitere Preisgerichtsteilnehmende zu benennen oder
   auszutauschen.
   -----------
   Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag
   ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
   Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union (EU) bzw. der
   Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das
   Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).
   -----------
   Termine
   Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich
   die Auftraggeberin vor, die
   Termine zu verschieben. Es wird angestrebt, dass alle Termine bestehen
   bleiben.
   - Auswahl der Teilnehmer voraussichtlich KW 11 2023
   - Start Planungswettbewerb voraussichtlich KW 14 2023
   - Auftakt- und Rückfragenkolloquium voraussichtlich KW 17 2023
   - Ende Planungswettbewerb voraussichtlich KW 27 2023
   - Preisgerichtssitzung voraussichtlich KW 36 2023
   - Verhandlungsgespräch voraussichtlich KW 43 2023
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe - Vergabekammer
   Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721-926-873
   Fax: +49 721-926-3985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte
   Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
   aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare
   Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur
   Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160
   Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168
   Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung
   der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post,
   unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind
   (§ 134 Abs. 2 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:vergabe@pesch-partner.de?subject=TED
   7. https://bauwirtschaft-bw.de/
   8. http://www.subreport.de/E78127375
   9. http://www.subreport.de/E78127375
  10. http://www.subreport.de/E78127375
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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