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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör - DE-Karlsruhe
Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Oberbekleidung
Jacketts und Blazer
Jacketts
Spezialkleidung und Zubehör
Spezialkleidung
Babykleidung
Mäntel
Diverse Oberbekleidung
Kopfbedeckungen
Kopfbedeckung
Mützen
Bekleidungszubehör
Handschuhe
Schals
Hosen
Shorts
Kleidung
T-Shirts und Hemden
T-Shirts
Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
Sweatshirts
Schuhwerk
Sportschuhe
Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
Wasserdichtes Schuhwerk
Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
Sandalen mit Oberteil aus Gummi oder Kunststoff
Unterwäsche
Unterhosen
Nachtwäsche
Unterhemden
Büstenhalter, Korsette, Strumpfhalter und ähnliche Waren
Büstenhalter
Socken
Strumpfhosen
Schlafanzüge
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Textilwaren
Heimtextilien
Decken und Reisedecken
Decken
Dokument Nr...: 67747-2023 (ID: 2023020312160798512)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Karlsruhe: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
   2023/S 25/2023 67747
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Felsstraße 2-4
   Ort: Karlsruhe
   NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
   Postleitzahl: 76185
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat 91 - Vergabestelle
   E-Mail: [6]Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-824829-374
   Fax: +49 721-93340225
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.rp-Karlsruhe.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7/docum
   ents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in
   den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.0/1-23
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in
   den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 21 779 400.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Softshelljacke Damen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18223000 Jacketts und Blazer
   18223200 Jacketts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Softshelljacken für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Softshelljacke Herren
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18223000 Jacketts und Blazer
   18223200 Jacketts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Softshelljacken für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 200 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Softshelljacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18223000 Jacketts und Blazer
   18223200 Jacketts
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Softshelljacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterkurzmantel Damen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18210000 Mäntel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterkürzmäntel für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 499 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterjacke Herren
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18223000 Jacketts und Blazer
   18223200 Jacketts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterjacken für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 560 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterjacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18223000 Jacketts und Blazer
   18223200 Jacketts
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterjacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umstandsjacke Damen
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18223000 Jacketts und Blazer
   18223200 Jacketts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Umstandsjacken für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 60 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fleeceoverall Baby unisex
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Fleeceoveralls für Babys unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 40 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winteroverall Baby unisex
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winteroveralls für Babys unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 108 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wintermütze Erwachsene unisex
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18440000 Kopfbedeckungen
   18443300 Kopfbedeckung
   18443340 Mützen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Wintermützen für Erwachsene unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 240 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wintermütze Baby/Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18440000 Kopfbedeckungen
   18443300 Kopfbedeckung
   18443340 Mützen
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Wintermützen für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 22 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterhandschuhe Erwachsene unisex
   Los-Nr.: 12
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18420000 Bekleidungszubehör
   18424000 Handschuhe
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterhandschuhen für Erwachsene unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 240 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterhandschuhe Baby unisex
   Los-Nr.: 13
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18420000 Bekleidungszubehör
   18424000 Handschuhe
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterhandschuhen für Babys unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 12 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterhandschuhe Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 14
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18420000 Bekleidungszubehör
   18424000 Handschuhe
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterhandschuhen für Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 48 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterschal Erwachsene unisex
   Los-Nr.: 15
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18420000 Bekleidungszubehör
   18422000 Schals
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterschals für Erwachsene unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterschal Kind unsiex
   Los-Nr.: 16
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18420000 Bekleidungszubehör
   18422000 Schals
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterschals für Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 21 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jeanshose Damen
   Los-Nr.: 17
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Jeanshosen für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 280 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jeanshose Herren
   Los-Nr.: 18
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Jeanshosen für Heren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 960 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jeanshose Kleinkind/Kind unsiex
   Los-Nr.: 19
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Jeanshosen für Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 128 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jogginghosen Damen
   Los-Nr.: 20
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Jogginghosen für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 140 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jogginghosen Herren
   Los-Nr.: 21
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Jogginghosen für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jogginghosen Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 22
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Jogginghosen für Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 64 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jogginghosen Baby/Kleinkind unsiex
   Los-Nr.: 23
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Jogginghosen für Babys/Kleinkinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 30 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leggings Damen
   Los-Nr.: 24
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Leggings für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 120 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leggings Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 25
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Leggings für Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 25 600.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sweatshorts Herren
   Los-Nr.: 26
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18233000 Shorts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sweatshorts für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sweatshorts Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 27
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18233000 Shorts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sweatshorts für Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 72 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umstandshose Damen
   Los-Nr.: 28
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18234000 Hosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Umstandshosen für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 60 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   T-Shirt Damen
   Los-Nr.: 29
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18300000 Kleidung
   18330000 T-Shirts und Hemden
   18331000 T-Shirts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von T-Shirts für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 490 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   T-Shirt Herren
   Los-Nr.: 30
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18300000 Kleidung
   18330000 T-Shirts und Hemden
   18331000 T-Shirts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von T-Shirts für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 260 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   T-Shirt Baby/Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 31
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18300000 Kleidung
   18330000 T-Shirts und Hemden
   18331000 T-Shirts
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von T-Shirts für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sweatshirt Damen
   Los-Nr.: 32
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
   18235300 Sweatshirts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sweatshirts für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 440 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sweatshirt Herren
   Los-Nr.: 33
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
   18235300 Sweatshirts
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sweatshirts für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 080 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sweatshirt Baby/Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 34
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
   18235300 Sweatshirts
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sweatshirts für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Langarmshirt Baby unisex
   Los-Nr.: 35
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Langarmshirts für Babys unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 64 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umstands- und Stillshirts (2 in 1) langarm Damen
   Los-Nr.: 36
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Umstands- und Stillshirts (2 in 1) langarm für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 40 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umstands- und Stillshirts (2 in 1) kurzarm Damen
   Los-Nr.: 37
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Umstands- und Stillshirts (2 in 1) kurzarm für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 52 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sportschuhe Damen
   Los-Nr.: 38
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18820000 Sportschuhe
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sportschuhen für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 580 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sportschuhe Herren
   Los-Nr.: 39
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18820000 Sportschuhe
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sportschuhen für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 740 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sportschuhe Kleinkind/Kind Mädchen
   Los-Nr.: 40
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18820000 Sportschuhe
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Mädchen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sportschuhe Kleinkind/Kind Jungen
   Los-Nr.: 41
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18820000 Sportschuhe
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Jungen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stiefeletten Damen
   Los-Nr.: 42
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
   18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Stiefeletten für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stiefeletten Herren
   Los-Nr.: 43
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
   18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Stiefeletten für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 050 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Mädchen
   Los-Nr.: 44
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
   18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterschuhen/Boots für Kleinkinder/Kinder Mädchen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 120 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Jungen
   Los-Nr.: 45
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
   18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Winterschuhen/Boots für Kleinkinder/Kinder Jungen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 120 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Badeschuhe Erwachsene unisex
   Los-Nr.: 46
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
   18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Badeschuhen für Erwachsene unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Badeschuhe Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 47
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
   18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Badeschuhen für Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 64 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sandalen Kleinkind/Kind Mädchen
   Los-Nr.: 48
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
   18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
   18812100 Sandalen mit Oberteil aus Gummi oder Kunststoff
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sandalen für Kleinkinder/Kinder Mädchen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 104 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sandalen Kleinkind/Kind Jungen
   Los-Nr.: 49
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18800000 Schuhwerk
   18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
   18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
   18812100 Sandalen mit Oberteil aus Gummi oder Kunststoff
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sandalen für Kleinkinder/Kinder Jungen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 104 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Slip Damen
   Los-Nr.: 50
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18312000 Unterhosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Slips für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 154 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Slip Baby/Kleinkind/Kind Mädchen
   Los-Nr.: 51
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18312000 Unterhosen
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Slips für Babys/Kleinkinder/Kinder Mädchen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 66 500.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Slip Baby/Kleinkind/Kind Jungen
   Los-Nr.: 52
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18312000 Unterhosen
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Slips für Babys/Kleinkinder/Kinder Jungen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 66 500.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Retropants Herren
   Los-Nr.: 53
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18312000 Unterhosen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Retropants für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 840 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Trägerunterhemd Damen
   Los-Nr.: 54
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18318000 Nachtwäsche
   18318400 Unterhemden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Trägerunterhemden für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 120 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Trägerunterhemd Herren
   Los-Nr.: 55
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18318000 Nachtwäsche
   18318400 Unterhemden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Trägerunterhemden für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Trägerunterhemd Baby/Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 56
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18318000 Nachtwäsche
   18318400 Unterhemden
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Trägerunterhemden für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 66 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kurzarmbody Baby unisex
   Los-Nr.: 57
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Kurzarmbodys für Babys unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 32 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Langarmbody Baby unisex
   Los-Nr.: 58
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Langarmbodys für Babys unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 32 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Büstenhalter Damen
   Los-Nr.: 59
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18320000 Büstenhalter, Korsette, Strumpfhalter und ähnliche Waren
   18321000 Büstenhalter
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Büstenhaltern für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Still-Büstenhalter Damen
   Los-Nr.: 60
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18320000 Büstenhalter, Korsette, Strumpfhalter und ähnliche Waren
   18321000 Büstenhalter
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Still-Büstenhaltern für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 40 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sneakersocken Damen
   Los-Nr.: 61
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18317000 Socken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sneakersocken für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 84 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sneakersocken Herren
   Los-Nr.: 62
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18317000 Socken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Sneakersocken für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 420 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Socken Damen
   Los-Nr.: 63
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18317000 Socken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Socken für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 112 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Socken Herren
   Los-Nr.: 64
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18317000 Socken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Socken für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 252 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Socken Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 65
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18317000 Socken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Socken für Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 56 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Strumpfhose Baby/Kleinkind unisex
   Los-Nr.: 66
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18316000 Strumpfhosen
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Strumpfhosen für Babys/Kleinkinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 78 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Strampler Baby unisex
   Los-Nr.: 67
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Stramplern für Babys unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 90 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Schlafanzug (Set) Damen
   Los-Nr.: 68
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18318000 Nachtwäsche
   18318300 Schlafanzüge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Damen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 260 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Schlafanzug (Set) Herren
   Los-Nr.: 69
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18318000 Nachtwäsche
   18318300 Schlafanzüge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Herren
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 666 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Schlafanzug (Set) Baby/Kleinkind/Kind unisex
   Los-Nr.: 70
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18318000 Nachtwäsche
   18318300 Schlafanzüge
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 140 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Babydecke
   Los-Nr.: 71
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte
   (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
   39500000 Textilwaren
   39510000 Heimtextilien
   39511000 Decken und Reisedecken
   39511100 Decken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Babydecken
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 32 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molton-Tuch
   Los-Nr.: 72
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte
   (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
   39500000 Textilwaren
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Molton-Tüchern
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 21 600.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neugeborene Sommer Set
   Los-Nr.: 73
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18317000 Socken
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   18440000 Kopfbedeckungen
   18443300 Kopfbedeckung
   18443340 Mützen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Neugeborenen Sommer Sets
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 202 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neugeborene Winter Set
   Los-Nr.: 74
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18200000 Oberbekleidung
   18230000 Diverse Oberbekleidung
   18300000 Kleidung
   18310000 Unterwäsche
   18316000 Strumpfhosen
   18400000 Spezialkleidung und Zubehör
   18410000 Spezialkleidung
   18411000 Babykleidung
   18440000 Kopfbedeckungen
   18443300 Kopfbedeckung
   18443340 Mützen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
   76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
   Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
   (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
   Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
   Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
   Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
   Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
   Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
   und 6a 68169 Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Neugeborenen Winter Sets
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 227 200.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
   Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
   Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
   verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
   Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
   Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
   erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
   zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
   unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
   widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
   Verlängerungserklärung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Mindestabnahme:
   Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
   Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
   Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
   Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
   Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
   Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
   führen.
   Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
   Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
   Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
   Preisanpassungsklausel:
   Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
   gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
   gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
   wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
   Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
   Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
   Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
   Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
   diesem Rechenweg:
   Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
   den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
   subtrahiert um 100
   (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
   erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
   100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
   Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
   folgendermaßen:
   Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
   Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
   Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
   gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
   Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
   vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
   der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
   verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
   des Mitteilungsmonats wirksam.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit
   vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen
   als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
   Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
   Der Bieter / Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
   Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
   1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß
   Nr. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe
   herangezogen werden und
   2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter
   zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
   In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art
   und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen
   Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung
   Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei
   Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder
   der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und 8a
   vorzulegen.
   In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem
   Angebot das Formblatt "Anlage 8b - Verpflichtungserklärung
   Eignungsleihe" einreichen.
   In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Anlage 6b
   - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des
   Auftraggebers vorlegen.
   Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor
   Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern
   darüber hinaus die Erklärungen nach den Nrn. III.1.1.) 1) bis 4) (siehe
   nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b).
   Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot
   ausgeschlossen.
   Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter/ der
   Bietergemeinschaft einzureichen:
   1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis
   der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins
   Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz
   und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der
   Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare
   Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
   Angebote nicht älter als sechs Monate sein;
   2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
   3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und / oder 124 GWB vorliegen,
   Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass
   Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und
   Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
   4) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder
   deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen
   zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
   Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten
   erscheint;
   5) ggf.Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer;
   6) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
   7) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft;
   8) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe;
   9) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
   10) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO
   (EU) 2022/576
   Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich
   in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
   Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
   Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
   Ukraine destabilisieren,
   genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
   Sinne der Vorschrift aufweisen,
   a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die
   Niederlassung des Bewerbers in Russland,
   b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
   Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
   Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
   c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von
   Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
   und/oder b zutreffen.
   Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
   deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
   Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören
   ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
   Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
   eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
   Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor
   Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
   Bundeskartellamt einholen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen
   Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu
   vergebenden Leistungen entsprechende Lieferleistungen (Lieferung von
   Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei
   Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
   2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer branchenüblichen,
   ausreichenden und angemessenen Betriebs- und
   Umwelthaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung
   aus einem Mitgliedstaat der EU, welche Schäden an zur Verfügung
   gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen umfasst.
   Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder
   über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des
   Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
   Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des
   Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und
   unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der
   Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
   Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes
   Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die
   Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für
   entsprechende Lieferleistungen (Lieferung von Bekleidung) eingesetzt
   worden sind.
   * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei
   Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
   2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung)
   innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des
   aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung der Leistung,
   Beschreibung der erbrachten Leistung/Tätigkeiten/Aufgaben, Zeitpunkt
   der Leistungserbringung (Jahr/Monat), Anzahl der gelieferten Artikel,
   Angabe des direkten Auftraggebers mit Anschrift, Kontaktperson nebst
   Telefonnummer und E-Mail.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der
   Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer
   Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
   wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/06/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   zu IV.1.3): Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen
   Wirtschaftsteilnehmer je Los geschlossen.
   Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden,
   die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download
   (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger
   Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz
   Baden-Württemberg ([10]https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt
   werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach
   dem 21.03.2023, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet
   werden.
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im
   Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den
   Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich
   freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter
   werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz
   Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des
   Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
   Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen,
   können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht
   registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der
   Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
   Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des
   Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
   Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich
   elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform
   einzureichen.
   Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y6L7
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-926-4049
   Fax: +49 721-9263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
   4GWB).
   Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er
   diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-926-4049
   Fax: +49 721-9263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de?subject=TED
   7. http://www.rp-Karlsruhe.de/
   8. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7/documents
   9. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7
  10. https://ausschreibungen.landbw.de/
  11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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