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Ausschreibung: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör - DE-Karlsruhe
Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Oberbekleidung
Jacketts und Blazer
Jacketts
Spezialkleidung und Zubehör
Spezialkleidung
Babykleidung
Mäntel
Diverse Oberbekleidung
Kopfbedeckungen
Kopfbedeckung
Mützen
Bekleidungszubehör
Handschuhe
Schals
Hosen
Shorts
Kleidung
T-Shirts und Hemden
T-Shirts
Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
Sweatshirts
Schuhwerk
Sportschuhe
Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
Wasserdichtes Schuhwerk
Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
Sandalen mit Oberteil aus Gummi oder Kunststoff
Unterwäsche
Unterhosen
Nachtwäsche
Unterhemden
Büstenhalter, Korsette, Strumpfhalter und ähnliche Waren
Büstenhalter
Socken
Strumpfhosen
Schlafanzüge
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Textilwaren
Heimtextilien
Decken und Reisedecken
Decken
Dokument Nr...: 67747-2023 (ID: 2023020312160798512)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-Karlsruhe: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
2023/S 25/2023 67747
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 91 - Vergabestelle
E-Mail: [6]Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-824829-374
Fax: +49 721-93340225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.rp-Karlsruhe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7/docum
ents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in
den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.0/1-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in
den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 21 779 400.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Softshelljacke Damen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Softshelljacken für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Softshelljacke Herren
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Softshelljacken für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 200 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Softshelljacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Softshelljacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterkurzmantel Damen
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18210000 Mäntel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterkürzmäntel für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 499 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterjacke Herren
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterjacken für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 560 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterjacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterjacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umstandsjacke Damen
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Umstandsjacken für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 60 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fleeceoverall Baby unisex
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Fleeceoveralls für Babys unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 40 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winteroverall Baby unisex
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winteroveralls für Babys unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 108 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wintermütze Erwachsene unisex
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18440000 Kopfbedeckungen
18443300 Kopfbedeckung
18443340 Mützen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Wintermützen für Erwachsene unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 240 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wintermütze Baby/Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18440000 Kopfbedeckungen
18443300 Kopfbedeckung
18443340 Mützen
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Wintermützen für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 22 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterhandschuhe Erwachsene unisex
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18420000 Bekleidungszubehör
18424000 Handschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterhandschuhen für Erwachsene unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 240 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterhandschuhe Baby unisex
Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18420000 Bekleidungszubehör
18424000 Handschuhe
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterhandschuhen für Babys unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 12 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterhandschuhe Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18420000 Bekleidungszubehör
18424000 Handschuhe
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterhandschuhen für Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 48 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterschal Erwachsene unisex
Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18420000 Bekleidungszubehör
18422000 Schals
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterschals für Erwachsene unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterschal Kind unsiex
Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18420000 Bekleidungszubehör
18422000 Schals
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterschals für Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 21 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Jeanshose Damen
Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Jeanshosen für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 280 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Jeanshose Herren
Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Jeanshosen für Heren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 960 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Jeanshose Kleinkind/Kind unsiex
Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Jeanshosen für Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 128 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Jogginghosen Damen
Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Jogginghosen für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 140 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Jogginghosen Herren
Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Jogginghosen für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Jogginghosen Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Jogginghosen für Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 64 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Jogginghosen Baby/Kleinkind unsiex
Los-Nr.: 23
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Jogginghosen für Babys/Kleinkinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 30 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leggings Damen
Los-Nr.: 24
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Leggings für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 120 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leggings Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 25
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Leggings für Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 25 600.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sweatshorts Herren
Los-Nr.: 26
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18233000 Shorts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sweatshorts für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sweatshorts Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 27
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18233000 Shorts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sweatshorts für Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 72 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umstandshose Damen
Los-Nr.: 28
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Umstandshosen für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 60 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
T-Shirt Damen
Los-Nr.: 29
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18330000 T-Shirts und Hemden
18331000 T-Shirts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von T-Shirts für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 490 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
T-Shirt Herren
Los-Nr.: 30
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18330000 T-Shirts und Hemden
18331000 T-Shirts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von T-Shirts für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 260 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
T-Shirt Baby/Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 31
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18330000 T-Shirts und Hemden
18331000 T-Shirts
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von T-Shirts für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sweatshirt Damen
Los-Nr.: 32
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
18235300 Sweatshirts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sweatshirts für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 440 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sweatshirt Herren
Los-Nr.: 33
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
18235300 Sweatshirts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sweatshirts für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 080 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sweatshirt Baby/Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 34
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
18235300 Sweatshirts
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sweatshirts für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Langarmshirt Baby unisex
Los-Nr.: 35
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Langarmshirts für Babys unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 64 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umstands- und Stillshirts (2 in 1) langarm Damen
Los-Nr.: 36
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Umstands- und Stillshirts (2 in 1) langarm für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 40 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umstands- und Stillshirts (2 in 1) kurzarm Damen
Los-Nr.: 37
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Umstands- und Stillshirts (2 in 1) kurzarm für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 52 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sportschuhe Damen
Los-Nr.: 38
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18820000 Sportschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sportschuhen für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 580 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sportschuhe Herren
Los-Nr.: 39
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18820000 Sportschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sportschuhen für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 740 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sportschuhe Kleinkind/Kind Mädchen
Los-Nr.: 40
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18820000 Sportschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Mädchen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sportschuhe Kleinkind/Kind Jungen
Los-Nr.: 41
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18820000 Sportschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Jungen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stiefeletten Damen
Los-Nr.: 42
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Stiefeletten für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stiefeletten Herren
Los-Nr.: 43
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Stiefeletten für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 050 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Mädchen
Los-Nr.: 44
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterschuhen/Boots für Kleinkinder/Kinder Mädchen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 120 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Jungen
Los-Nr.: 45
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Winterschuhen/Boots für Kleinkinder/Kinder Jungen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 120 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Badeschuhe Erwachsene unisex
Los-Nr.: 46
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Badeschuhen für Erwachsene unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Badeschuhe Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 47
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Badeschuhen für Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 64 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sandalen Kleinkind/Kind Mädchen
Los-Nr.: 48
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
18812100 Sandalen mit Oberteil aus Gummi oder Kunststoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sandalen für Kleinkinder/Kinder Mädchen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 104 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sandalen Kleinkind/Kind Jungen
Los-Nr.: 49
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
18812100 Sandalen mit Oberteil aus Gummi oder Kunststoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sandalen für Kleinkinder/Kinder Jungen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 104 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Slip Damen
Los-Nr.: 50
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18312000 Unterhosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Slips für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 154 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Slip Baby/Kleinkind/Kind Mädchen
Los-Nr.: 51
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18312000 Unterhosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Slips für Babys/Kleinkinder/Kinder Mädchen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 66 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Slip Baby/Kleinkind/Kind Jungen
Los-Nr.: 52
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18312000 Unterhosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Slips für Babys/Kleinkinder/Kinder Jungen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 66 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Retropants Herren
Los-Nr.: 53
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18312000 Unterhosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Retropants für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 840 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Trägerunterhemd Damen
Los-Nr.: 54
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318400 Unterhemden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Trägerunterhemden für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 120 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Trägerunterhemd Herren
Los-Nr.: 55
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318400 Unterhemden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Trägerunterhemden für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Trägerunterhemd Baby/Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 56
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318400 Unterhemden
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Trägerunterhemden für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 66 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kurzarmbody Baby unisex
Los-Nr.: 57
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Kurzarmbodys für Babys unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 32 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Langarmbody Baby unisex
Los-Nr.: 58
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Langarmbodys für Babys unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 32 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Büstenhalter Damen
Los-Nr.: 59
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18320000 Büstenhalter, Korsette, Strumpfhalter und ähnliche Waren
18321000 Büstenhalter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Büstenhaltern für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Still-Büstenhalter Damen
Los-Nr.: 60
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18320000 Büstenhalter, Korsette, Strumpfhalter und ähnliche Waren
18321000 Büstenhalter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Still-Büstenhaltern für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 40 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sneakersocken Damen
Los-Nr.: 61
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sneakersocken für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 84 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sneakersocken Herren
Los-Nr.: 62
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Sneakersocken für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 420 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Socken Damen
Los-Nr.: 63
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Socken für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 112 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Socken Herren
Los-Nr.: 64
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Socken für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 252 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Socken Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 65
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Socken für Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 56 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Strumpfhose Baby/Kleinkind unisex
Los-Nr.: 66
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18316000 Strumpfhosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Strumpfhosen für Babys/Kleinkinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 78 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Strampler Baby unisex
Los-Nr.: 67
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Stramplern für Babys unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 90 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schlafanzug (Set) Damen
Los-Nr.: 68
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318300 Schlafanzüge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Damen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 260 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schlafanzug (Set) Herren
Los-Nr.: 69
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318300 Schlafanzüge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Herren
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 666 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schlafanzug (Set) Baby/Kleinkind/Kind unisex
Los-Nr.: 70
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318300 Schlafanzüge
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 140 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Babydecke
Los-Nr.: 71
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte
(ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
39500000 Textilwaren
39510000 Heimtextilien
39511000 Decken und Reisedecken
39511100 Decken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Babydecken
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 32 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molton-Tuch
Los-Nr.: 72
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte
(ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
39500000 Textilwaren
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Molton-Tüchern
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 21 600.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neugeborene Sommer Set
Los-Nr.: 73
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
18440000 Kopfbedeckungen
18443300 Kopfbedeckung
18443340 Mützen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Neugeborenen Sommer Sets
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 202 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neugeborene Winter Set
Los-Nr.: 74
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18316000 Strumpfhosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
18440000 Kopfbedeckungen
18443300 Kopfbedeckung
18443340 Mützen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
(EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124
Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen,
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6
und 6a 68169 Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Neugeborenen Winter Sets
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 227 200.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der
Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die
Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate
verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch
Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich
erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung
unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu
widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der
Verlängerungserklärung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen
Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine
Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende
Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des
Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige
Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge
führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor
Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der
Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund
gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die
gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es
wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und
Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten
Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die
Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach
diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch
den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und
subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100
erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von
100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale
Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier
folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im
Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die
gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat
vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und
der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies
verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats
des Mitteilungsmonats wirksam.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit
vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen
als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter / Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß
Nr. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe
herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter
zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art
und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen
Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung
Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei
Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder
der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und 8a
vorzulegen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem
Angebot das Formblatt "Anlage 8b - Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe" einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Anlage 6b
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des
Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor
Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern
darüber hinaus die Erklärungen nach den Nrn. III.1.1.) 1) bis 4) (siehe
nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b).
Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter/ der
Bietergemeinschaft einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis
der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins
Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz
und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der
Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
Angebote nicht älter als sechs Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und / oder 124 GWB vorliegen,
Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass
Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und
Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
4) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder
deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen
zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten
erscheint;
5) ggf.Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer;
6) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
7) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft;
8) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe;
9) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
10) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO
(EU) 2022/576
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich
in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die
Niederlassung des Bewerbers in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
und/oder b zutreffen.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor
Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt einholen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen
Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu
vergebenden Leistungen entsprechende Lieferleistungen (Lieferung von
Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei
Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer branchenüblichen,
ausreichenden und angemessenen Betriebs- und
Umwelthaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung
aus einem Mitgliedstaat der EU, welche Schäden an zur Verfügung
gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen umfasst.
Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder
über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des
Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des
Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und
unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der
Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer
Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes
Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die
Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für
entsprechende Lieferleistungen (Lieferung von Bekleidung) eingesetzt
worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei
Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung)
innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des
aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung der Leistung,
Beschreibung der erbrachten Leistung/Tätigkeiten/Aufgaben, Zeitpunkt
der Leistungserbringung (Jahr/Monat), Anzahl der gelieferten Artikel,
Angabe des direkten Auftraggebers mit Anschrift, Kontaktperson nebst
Telefonnummer und E-Mail.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer
Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
zu IV.1.3): Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen
Wirtschaftsteilnehmer je Los geschlossen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden,
die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download
(vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger
Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz
Baden-Württemberg ([10]https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt
werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach
dem 21.03.2023, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet
werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im
Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den
Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich
freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter
werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz
Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des
Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen,
können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht
registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der
Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des
Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich
elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform
einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y6L7
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-926-4049
Fax: +49 721-9263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er
diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-926-4049
Fax: +49 721-9263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023
References
6. mailto:Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de?subject=TED
7. http://www.rp-Karlsruhe.de/
8. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7/documents
9. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7
10. https://ausschreibungen.landbw.de/
11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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