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Ausschreibung: Reparatur- und Wartungsdienste - DE-Stuttgart
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 68310-2023 (ID: 2023020312202899050)
Veröffentlicht: 03.02.2023
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DE-Stuttgart: Reparatur- und Wartungsdienste
2023/S 25/2023 68310
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Stuttgart GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 45
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Kayser | RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
E-Mail: [6]stadtwerke-stuttgart-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.stadtwerke-stuttgart.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69HP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Kayser | RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
E-Mail: [9]stadtwerke-stuttgart-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69HP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunal beherrschte juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtwerke
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer
Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die
Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3690
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) und
Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH (EDS) über Wartungs-
& Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von
Ladeinfrastruktur im offenen Verfahren.
Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit
der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen
von rund EUR 800.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 660.000,00 netto
auf die SWS und EUR 140.000,00 netto auf die EDS.
Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen
für die Errichtung
und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt,
erfolgt jedoch
ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit
Auftragserteilung
Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarung und der auf
dieser Grundlage
abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine
Rahmenvereinbarung mit der SWS
und EDS geschlossen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die SWS und EDS beteiligen sich führend am Ausbau und Betrieb von
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der Wirtschaftsregion
Stuttgart.
Folgende Installationszahlen (Summe Ladeeinrichtungen (LE)) sind
derzeit geplant:
- Jahr 2023: 1250 Ladeeinrichtungen;
- Jahr 2024: 1380 Ladeeinrichtungen.
Die Errichtung der Ladeeinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Wartungs-
und Serviceleistungen für bereits errichtete Ladeeinrichtungen.
Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit
der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen
von rund EUR 800.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 660.000,00 netto
auf die SWS und EUR 140.000,00 netto auf die EDS.
Nähere Informationen finden sich in der Produktbeschreibung (Anlage 6
des Verfahrensleitfadens).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Herangehensweise,
Auftragsabwicklung / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Schulungskonzept / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/05/2023
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe
einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit
vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder
Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten
Höhe zu stellen.
Hinweis der Vergabestelle: Mit dem Angebot ist neben dieser
Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer
Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Die geforderte Eigenerklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt
nur einmal vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten drei Jahren ersichtlich (2019, 2020, 2021) sind.
2. Vorlage von Referenzen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 2. "Referenzen": Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen
vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über
die Ausführung von Wartungs- & Serviceleistungen im Bereich
Ladeinfrastruktur mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR
25.000,00 netto in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen
Kalenderjahren (die Leistungserbringung muss zumindest auch nach dem
31.12.2017 erfolgt sein).
Hinweis:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal
vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen folgende Angaben
enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Wartungs- & Serviceleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur
- Auftragswert in EUR netto,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
Die Vorlage von insgesamt mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/03/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69HP
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023
References
6. mailto:stadtwerke-stuttgart-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de?subject=TED
7. https://www.stadtwerke-stuttgart.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69HP/documents
9. mailto:stadtwerke-stuttgart-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de?subject=TED
10. http://www.menoldbezler.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69HP
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