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Ausschreibung: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung - DE-Marktoberdorf
Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Dokument Nr...: 70181-2023 (ID: 2023020312345900918)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Marktoberdorf: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
   2023/S 25/2023 70181
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Gymnasium
   Marktoberdorf
   Postanschrift: Mühlsteig 23
   Ort: Marktoberdorf
   NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
   Postleitzahl: 87616
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Blank, Michael
   E-Mail: [6]vergabe@las.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/dda847be-06e7-4c42-b15d-6627fd641732
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/dda847be-06e7-4c42-b15d-6627fd641732
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gymnasium Marktoberdorf
   Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/3
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung zur Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das
   Gymnasium Marktoberdorf
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhalts- und Grundreinigung (UR+GR)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
   Hauptort der Ausführung:
   87616 Marktoberdorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   vgl. Leistungsbeschreibung und Reinigungsvertrag UR+GR
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Produktivstunden / Gewichtung: 50
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung UR / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Umsetzung UR / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 750 095.44 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2023
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Zweimalige Verlängerungsoption um ein weiteres Schuljahr.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Glasreinigung (GLR)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
   Hauptort der Ausführung:
   87616 Marktoberdorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   vgl. Leistungsbeschreibung und Reinigungsvertrag GLR
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 34 955.45 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2023
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung
   mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- /
   Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter für die
   beteiligten Unternehmen Folgendes :  Es ist keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123
   Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263,
   264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2
   IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt
   worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach §
   30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.  Das Unternehmen hat
   seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
   zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.  Das Unternehmen hat bei
   der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-,
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
   Insbesondere  wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2
   Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit
   gleiches Entgelt gewährt.  werden gem. § 3 Gesetz über die
   unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2
   dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen
   Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
    werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
   Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
   die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
   Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
   (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
   nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
   Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
   werden.  Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das
   Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
   Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden,
   und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
   eingestellt.  Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen
   begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche
   Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist.  Das Unternehmen hat im
   Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
   abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit
   anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken.  Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 A EntG, § 19
   MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde
   gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500  wegen eines
   Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen
   das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr
   als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes
   gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt
   bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine
   Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
   Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und
   weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach
   Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
   Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon
   unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im
   Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
   Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im
   Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
   Eigenerklärung RUS
   Eigenerklärung russische Unternehmen mit Angebots- /
   Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller, bei Bewerber- /
   Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes : 1.
   Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5
   k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
   Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über
   restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
   in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen,
   die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch
   die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
   Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die
   Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
   eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter
   über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das
   Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen
   oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b
   zutrifft.
   2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden , auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Es wird
   bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit
   keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
   Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises
   in Anspruch genommen werden , beteiligten Unternehmen eingesetzt
   werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
   Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als
   10 % des Auftragswerts entfällt.
   Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
   Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder
   Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die
   öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
   Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die
   Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel
   7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie
   2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis
   i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter
   Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG
   fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu
   vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder
   in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
   Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen,
   Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
   unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten
   Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische
   Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
   Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen
   handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
   genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen
   Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen
   genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer
   Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung
   ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die
   Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der
   Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler
   Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen
   zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer
   Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen
   Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit,
   insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die
   zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die
   Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn
   sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1
   genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der
   diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der
   Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften
   und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die
   nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder
   die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter
   Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium
   und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf,
   die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile
   Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
   (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen
   Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel
   erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
   (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung  bis zum
   10. Oktober 2022  von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen
   wurden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Los 1:
   Mindestsummen Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Ja
   Schadensart und Deckungssummen in Euro je Schadensfall:
   - Personenschäden: 5.000.000,00 
   - Sach- und Umweltschäden: 3.000.000,00 
   - Vermögensschäden: 1.000.000,00 
   - Allmählichkeitsschäden: 2.000.000,00 
   - Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: 2.000.000,00 
   - Schlüsselverlust (inkl. Transpondern u. Chipkarten): 500.000,00 
   Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine entsprechende Versicherung bereits
   habe/n bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung
   mindestens mit den oben genannten Summen spätestens unverzüglich nach
   Erhalt des Zuschlages abschließen werde/n. Die
   gültige Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch den entsprechenden
   Versicherer wird spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn
   der Reinigungsdienstleistungen in Kopie dem Auftraggeber übersendet.
   Ich/ wir versichern, dass eine entsprechende Versicherung mind. in den
   o.g. Deckungssummen während der gesamten
   Vertragslaufzeit bestehen wird.
   Hinweis:
   Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren
   Verfahren.
   Los 2:
   Mindestsummen Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Ja
   Schadensart und Deckungssummen in Euro je Schadensfall:
   - Personenschäden: 5.000.000,00 
   - Sach- und Umweltschäden: 2.000.000,00 
   - Vermögensschäden: 1.000.000,00 
   - Allmählichkeitsschäden: 2.000.000,00 
   - Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: 1.000.000,00 
   Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine entsprechende Versicherung bereits
   habe/n bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung
   mindestens mit den oben genannten Summen spätestens unverzüglich nach
   Erhalt des Zuschlages abschließen werde/n. Die
   gültige Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch den entsprechenden
   Versicherer wird spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn
   der Reinigungsdienstleistungen in Kopie dem Auftraggeber übersendet.
   Ich/ wir versichern, dass eine entsprechende Versicherung mind. in den
   o.g. Deckungssummen während der gesamten
   Vertragslaufzeit bestehen wird.
   Hinweis:
   Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren
   Verfahren.
   Losübergreifend:
   - Eigenerklärung
   - Eigenerklärung RUS
   - Struktur Bieter
   - Angaben zur Einholung Auskunft aus dem Gewerbezentral- und
   Wettbewerbsregister
   - Erklärung Mitarbeitervergütung AEntG
   Eigenerklärung Unterauftragnehmer
   Eigenerklärung Als Unterauftragnehmer für erkläre ich für mein
   Unternehmen Folgendes :  Es ist keine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 -
   299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder
   vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es
   ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen
   das Unternehmen festgesetzt worden.  Das Unternehmen hat seine
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.  Das Unternehmen hat bei der
   Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-
   oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere  wird
   gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen
   und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt
   gewährt.  werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen
   Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes
   festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
   in angemessener Weise beachtet.
    werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
   Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
   die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
   Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
   (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
   nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
   Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
   werden.  Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das
   Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
   Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden,
   und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
   eingestellt.  Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen
   begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche
   Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist.  Das Unternehmen hat im
   Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
   abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit
   anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken.  Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 A EntG, § 19
   MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde
   gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500  wegen eines
   Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen
   das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr
   als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes
   gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt
   bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine
   Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
   Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und
   weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach
   Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
   Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon
   unberührt.
   Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach
   § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte in einem gesonderten Dokument,
   weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
   Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
   Ausschluss. Ort, Datum Unterschrift
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   siehe "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" unter
   Ziffer III.1.2
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Los 1:
   a) Referenzen [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Nein
   Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren
   mindestens eine/n Leistung/Reinigungsvertrag in
   Schulgebäuden und Bildungseinrichtungen (bspw. Fachhochschulen,
   Universitäten, Berufsakademien) erbracht habe/n, die mit
   der zu vergebenden Leistung:
   - in Komplexität der Objektstruktur (mind. Turnhalle/Sportraum,
   Sanitärräume, Fachklassenräume, Klassen- und Lehrerzimmer,
   Aufenthaltsräume),
   - der zu beachtenden Vorschriften für Hygiene, Arbeitsschutz und
   Sicherheit usw.,
   - der Reinigungsfläche (mindestens 70% der ausgeschriebenen
   Jahresreinigungsfläche),
   - den Auftragsvolumen
   vergleichbar sind.
   Darüber hinaus werden als vergleichbar auch angesehen: Krankenhäuser,
   Gemeinschaftseinrichtungen z. B. Seniorenheim;
   betreutes Wohnen und Asylunterkünfte. Soweit die Reinigungsfläche
   ebenfalls mindestens 70% der ausgeschriebenen
   Jahresreinigungsfläche entspricht.
   Nach Aufforderung lege ich/legen wir mindestens eine entsprechende
   Referenz (Bezeichnung/Beschreibung der Leistung und
   Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des
   Referenzgebers) vor.
   Hinweis:
   Bei einer Beantwortung mit "Ja":
   Nach Aufforderung zur Einreichung der zugesicherten Referenzen führen
   fehlende, bzw. unvollständige Angaben oder nicht
   vergleichbare Referenzen grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren
   Vergabeverfahren.
   Eine Beantwortung mit "Nein" führt NICHT automatisch zum Ausschluss vom
   Verfahren.
   Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als
   "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen
   und darzustellen, warum die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist.
   Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt
   "Eigene Anlagen" hoch.
   Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte
   Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
   Darstellung vornehmen.
   b) Mitarbeiteranzahl (personelle Eignung) [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Nein
   Hiermit bestätigen wir/ich das wir in Summe über eine personelle
   Ausstattung - Stichtag Angebotsabgabe - von mind. 8
   Vollzeitäquivalenten (VZÄ) - bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ
   - ohne Einrechnung der Auszubildenden verfügen.
   Nach Aufforderung lege/n ich/wir eine entsprechende Aufschlüsselung
   unterteilt nach:
   - fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit,
   - fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit,
   - geringfügig Beschäftigte
   vor.
   Hinweis:
   Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit
   oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigten - jeweils mit
   dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil - herangezogen
   werden.
   Bei einer Beantwortung mit "Ja":
   Nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste führen
   fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare
   Angaben grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
   Bei einer Beantwortung mit "Nein":
   Sollten die personelle Ausstattung weniger als 8 VZÄ mit Stichtag
   Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum
   Ausschluss vom Verfahren.
   Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als
   "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen
   und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem
   gegeben ist.
   Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt
   "Eigene Anlagen" hoch.
   Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte
   Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
   Darstellung vornehmen.
   Los 2:
   a) Referenzen [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Nein
   Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren
   mindestens zwei Leistungen erbracht habe/n, die mit der zu
   vergebenden Leistung:
   - der Reinigungsfläche (mindestens 70% der ausgeschriebenen
   Jahresreinigungsfläche),
   - den Auftragsvolumen
   vergleichbar sind.
   Nach Aufforderung lege ich/legen wir mindestens zwei entsprechende
   Referenzen (Bezeichnung/Beschreibung der Leistung und
   Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des
   Referenzgebers) vor.
   Hinweis:
   Bei einer Beantwortung mit "Ja":
   Nach Aufforderung zur Einreichung der zugesicherten Referenzen führen
   fehlende, bzw. unvollständige Angaben oder nicht
   vergleichbare Referenzen grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren
   Vergabeverfahren.
   Eine Beantwortung mit "Nein" führt NICHT automatisch zum Ausschluss vom
   Verfahren.
   Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als
   "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen
   und darzustellen, warum die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist.
   Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt
   "Eigene Anlagen" hoch.
   Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte
   Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
   Darstellung vornehmen.
   b) Mitarbeiteranzahl (personelle Eignung) [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Nein
   Hiermit bestätigen wir/ ich das wir in Summe über eine personelle
   Ausstattung - Stichtag Angebotsabgabe - von mind. 3
   Vollzeitäquivalenten (VZÄ) - bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ
   - ohne Einrechnung der Auszubildenden verfügen.
   Nach Aufforderung lege ich/ legen wir eine entsprechende
   Aufschlüsselung unterteilt nach:
   - fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit,
   - fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit,
   - geringfügig Beschäftigte
   vor.
   Hinweis:
   Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit
   oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigten - jeweils mit
   dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil - herangezogen
   werden.
   Bei einer Beantwortung mit "Ja":
   Nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste führen
   fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare
   Angaben grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
   Bei einer Beantwortung mit "Nein":
   Sollten die personelle Ausstattung weniger als 3 VZÄ mit Stichtag
   Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum
   Ausschluss vom Verfahren.
   Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als
   "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen
   und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem
   gegeben ist.
   Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt
   "Eigene Anlagen" hoch.
   Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte
   Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
   Darstellung vornehmen.
   Losübergreifend:
   - Scientology-Schutzerklärung
   - Geheimhaltungsvereinbarung
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   siehe "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" unter
   Ziffer III.1.3
   Scientology-Schutzerklärung
   Schutzerklärung 1. Erklärung zum Vergabeverfahren Der Bewerber / Bieter
   nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
   oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von
   diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. Erklärung für den Fall der
   Zuschlagserteilung Der Bewerber / Bieter versichert, 2.1. dass er
   gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie
   von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise
   verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
   besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags
   eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
   besuchen lässt; 2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung
   des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard
   anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder
   Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.3. Der Bewerber / Bieter
   verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
   Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich
   auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L.
   Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse
   oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.4. Die Abgabe einer
   wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein
   Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den
   Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
   Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 3.
   Hinweis nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Zur
   Erfüllung der Informationspflicht wird auf die folgende Bekanntmachung
   der Bayerischen Staatsregierung verwiesen.
   Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen
   Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701,
   StAnz. Nr. 44): Die Scientology-Organisation in allen ihren
   Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer
   Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen
   mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer
   Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn
   für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen
   Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
   L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der
   Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges
   Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron
   Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand
   zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu
   etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei
   Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch
   Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird
   bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher
   Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der
   Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei
   Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
   zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die
   Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären,
   die  Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des
   Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen  ein besonderes
   Vertrauensverhältnis voraussetzen oder  die Offenlegung von
   wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner
   erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden
   Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und
   Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen,
   Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und
   -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe
   der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung
   hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. 3.
   Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche
   Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen
   Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund
   ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen
   Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
   unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird
   empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die
   Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen
   für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden. 5. Diese Bekanntmachung
   tritt am 1. November 1996 in Kraft.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen
   Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und
   des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem
   Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie
   Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Gebiet der
   Bundesrepublik Deutschland, der
   Mindestlohntarifvertrag/Rahmentarifvertrag für das
   Gebäudereiniger-Handwerk und die Vorschriften des Sozialgesetzbuches;
   Masernschutzgesetz, Gesetz über das Zentralregister und das
   Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) und Gesetz zur
   Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs
   um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz -
   WRegG); sowie:
   Bei Angebotsabgabe müssen folgende Unterlagen (Erklärungen, Nachweise
   usw.) mit eingereicht werden (vgl. auch Dokument einzureichende
   Unterlagen):
    Geheimhaltungsvereinbarung
    Darstellung der Struktur des Bieters
    Angaben zur Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister
    Eigenerklärung
    Eigenerklärung RUS
    Erklärung Mitarbeiterverguetung AEntG
    Scientology-Schutzerklärung
    Bestätigung Verarbeitung personenbezogene Daten durch AG
    Verschwiegenheitserklärung Mitarbeiter
    Coronavirus  Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern
    Reinigungsvertrag UR und GR
    Reinigungsvertrag GLR
    Leistungsbeschreibung GR
    Leistungsbeschreibung UR
    Leistungsbeschreibung GLR
    Nachweis bzw. Verzichtserklärung Ortsbesichtigung (unter Verwendung
   des Formulars Teil 2 der Ergänzende Bewerbungsbedingungen
   Ortsbesichtigung)
    vom Bieter auszufüllenden Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen
   (vgl. auch III. 1.2 und 1.3)
    Kalkulationsdatei UR und GR (Los 1) bzw. Kalkulationsdatei GLR (Los
   2)
   sowie ggf.:
    Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
    ggf. weitere notwendige Erklärungen für Bietergemeinschaften,
   Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen gem. Ziffer 3 ff. der
   Datei Bewerbungsbedingungen EU
    ggf. Nachweis über die Geltung eines verminderten Umsatzsteuersatzes
   oder andere Vergünstigungen
    ggf. Anlagen zu den Zuschlagskriterien "Qualitätssicherung UR" und
   "Umsetzung UR"
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/06/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Vor Ablauf dieser Rahmenvereinbarung, voraussichtlich 2026/2027
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal
   [10]www.auftrage.bayern.de veröffentlicht.
   Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB,
   des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von
   Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten,
   bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
   durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
   wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber
   die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem.
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und
   / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
   Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der
   Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
   nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
   anstreben können.
   Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
   abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von
   längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des
   Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
   Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz
   2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 0981531277
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:vergabe@las.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
   8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dda847be-06e7-4c42-b15d-6627fd641732
   9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dda847be-06e7-4c42-b15d-6627fd641732
  10. http://www.auftrage.bayern.de/
  11. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  12. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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