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Ausschreibung: Betriebliche Gesundheitsfürsorge - DE-Königs Wusterhausen
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Dokument Nr...: 70654-2023 (ID: 2023020312382801423)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Königs Wusterhausen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
   2023/S 25/2023 70654
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale
   Dienste und Finanzen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet
   Vergabe/Recht
   Postanschrift: Schlossstraße 3
   Ort: Königs Wusterhausen
   NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
   Postleitzahl: 15711
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@stadt-kw.de
   Fax: +49 3375273-218
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.koenigs-wusterhausen.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW
   6R6T/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW
   6R6T
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizinische
   Betreuung der Mitarbeiter der Stadt Königs Wusterhausen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-014-OV
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung aller
   Beschäftigten inkl. Städtischer Eigenbetriebe für den Zeitraum
   01.06.2023 - 31.05.2025 mit der Option der 2-maligen Verlängerung um
   jeweils 1 Jahr bis max. 31.05.2027.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen
   Außenstellen
   - Städtischer Betriebshof (SBH) Hafenstraße 18 15711 Königs
   Wusterhausen
   - Kita "Räuberberg", Zernsdorfer Straße 8, 15713 Königs Wusterhausen -
   Niederlehme
   - Kita "Zernsdorfer Rübchen", Alte Trift 3a, 15712 Königs Wusterhausen
   - Zernsdorf
   - Hort Zernsdorf, Alte Trift 16 und Alte Trift 3, 15712 Königs
   Wusterhausen - Zernsdorf
   - Kita "Pumuckl", Werftstraße 103/104, 15712 Königs Wusterhausen -
   Senzig
   - Hort Senzig, Lindenstraße 12d, 15712 Königs Wusterhausen - Senzig
   - Kita "Zwergenstadt", Wernsdorfer Str. 145, 15713 Königs Wusterhausen
   - Niederlehme
   - Kita "Spatzennest", Puschkinstr. 74, 15711 Königs Wusterhausen -
   Zeesen
   - Kita "Waldhaus", Heinrich-Heine-Str. 3a, 15712 Königs Wusterhausen -
   Kablow
   - Hort "Am Zeesener See", Fasanenstraße 1-3 Haus 1/ Puschkinstraße 16
   Haus 2, 15711 Königs Wusterhausen - Zeesen
   - Kita "Knirpsenstadt", Rosa-Luxemburg-Straße 7c, 15711 Königs
   Wusterhausen
   - Hort de...
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2023
   Ende: 31/05/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Durch den Auftraggeber ist vorgesehen den Leistungszeitraum optional
   jährlich zu verlängern. Maximal sind 2 Verlängerungen bis maximal zum
   31.05.2027 möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die
   Verlängerung besteht jedoch nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur
   Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend
   Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht
   präqualifizierter Unternehmen.
   Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
   - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
   Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
   - Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
   die die Zuverlässigkeit in Frage stellt
   - Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur
   Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend
   Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht
   präqualifizierter Unternehmen.
   Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
   - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
   betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
   Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen
   - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
   - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   Sozialversicherung
   2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung
   nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
   3) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung gemäß
   gesetzlichen Vorschriften
   4) Eigenerklärung Russland-Bezug
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur
   Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend
   Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht
   präqualifizierter Unternehmen.
   Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
   - mind. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren,
   die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des
   Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers
   (Kontaktdaten)
   - Erklärung zu Arbeitskräften
   2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235
   "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt
   mit dem Angebot einzureichen
   3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen
   4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a.
   folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:
   - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236
   "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer /
   Eignungsleihe einzureichen
   - sowie die unterzeichnete Vereinbarung
   Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und
   (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der
   Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
   Vergabegesetz (BbgVergG).
   5) Nachweis zur arbeitsmedizinischen Fachkunde sowie Nachweise über
   ausgeführte Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten 3
   Jahren
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich in den Diensträumen der Stadt
   Königs Wusterhausen zu erbringen, dazu zählen das Rathaus, sowie
   sämtliche Einrichtungen in den Ortsteilen der Stadt (Diepensee, Kablow,
   Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf) und der
   städtische Betriebshof der Stadt Königs Wusterhausen (siehe Anhang).
   Hier stellt die Stadt Königs Wusterhausen einen Raum für die temporäre
   Nutzung zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Auswertungen und
   Dokumentationspflichten.
   In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache bei kurzfristigen Untersuchungen
   (z.B. Mutterschutzuntersuchungen) auch eine Untersuchung in den
   Räumlichkeiten des Betriebsarztes /der Betriebsärztin möglich, wenn
   diese in vertretbarer Nähe zum Auftraggeber in der Schlossstraße 3
   liegen (max. 40 km Luftlinie) und über eine gute Anbindung (max. 1,5
   Stunden) an den öffentlichen Nahverkehr verfügen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Nach § 4 ASiG darf der Arbeitsgeber als Betriebsärzte nur Personen
   bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die
   über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche
   arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die eingesetzten Ärzte des Auftragnehmers müssen berechtigt sein, den
   ärztlichen Beruf auszuüben. Sie müssen zur Erfüllung der Ihnen
   übertragenen Aufgaben über die erforderliche arbeitsmedizinische
   Fachkunde verfügen (§ 4 ASiG). Diese ist mit folgendem Nachweis
   gegeben,
   1. die Berufsbezeichnung "Facharzt / Fachärztin für Arbeitsmedizin"
   oder
   2. Arzt / Ärztin mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
   (DGUV Vorschrift 2)
   3. alternativ Arzt / Ärztin in Weiterbildung Fachrichtung
   Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin
   Eingesetzte Hilfskräfte müssen die für den jeweiligen Arbeitsbereich
   erforderliche Qualifikation besitzen. Die eingesetzten Ärzte müssen
   namentlich benannt werden.
   Die Nachweise zur arbeitsmedizinischen Fachkunde sind mit dem Angebot
   einzureichen.
   Dazu zählen auch die ausgeführten Fortbildungen der einzusetzen Ärzte
   in den letzten 3 Jahren (2020 bis 2022). Die Ärzte verpflichten sich
   zur regelmäßigen Fortbildung, um jederzeit die sich aus dem ASiG
   ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden sowie nach
   den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.
   Zu der arbeitsmedizinischen Betreuung gehört der Einsatz eines
   qualifizierten Arbeitspsychologen oder einer Arbeitspsychologin. Der
   Fachabschluss als Diplom-Psychologe / Diplom-Psychologin oder
   alternativ als Master der Psychologie ist mit dem Angebot nachzuweisen.
   Die eingesetzten Psychologen müssen namentlich benannt werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/05/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A, Raum A1.08/1.09,
   15711 Königs Wusterhausen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Nur Vertreter des Auftraggebers.
   Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren
   Bevollmächtigten statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1.) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für
   die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches
   Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines
   Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards,
   ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei
   Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
   nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
   für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das
   ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
   Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
   präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem
   amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden und
   ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
   Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE
   genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise
   auf das Unternehmer- und
   Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die
   nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
   deutsche Sprache beizufügen.
   2.) Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte
   werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den
   Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
   Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g.
   Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine
   Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter
   insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über
   Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden.
   Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der
   Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese
   sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
   Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe
   ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den
   Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für
   die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung
   erforderlich ist. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren
   anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische
   Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder
   Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht
   der Informationsbeschaffung.
   3.) Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die o. g.
   Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot
   ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über
   E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals
   (Vergabemarktplatz Brandenburg) eingereicht werden, nicht
   berücksichtigt werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YHW6R6T
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@mwae.brandenburg.de
   Telefon: +49 3318660
   Fax: +49 3318661533
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
   § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein.
   § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
   am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach
   § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:vergabe@stadt-kw.de?subject=TED
   7. http://www.koenigs-wusterhausen.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW6R6T/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW6R6T
  10. mailto:poststelle@mwae.brandenburg.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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