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Ausschreibung: Betriebliche Gesundheitsfürsorge - DE-Königs Wusterhausen
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Dokument Nr...: 70654-2023 (ID: 2023020312382801423)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-Königs Wusterhausen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
2023/S 25/2023 70654
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale
Dienste und Finanzen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet
Vergabe/Recht
Postanschrift: Schlossstraße 3
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@stadt-kw.de
Fax: +49 3375273-218
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.koenigs-wusterhausen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW
6R6T/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW
6R6T
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizinische
Betreuung der Mitarbeiter der Stadt Königs Wusterhausen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-014-OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung aller
Beschäftigten inkl. Städtischer Eigenbetriebe für den Zeitraum
01.06.2023 - 31.05.2025 mit der Option der 2-maligen Verlängerung um
jeweils 1 Jahr bis max. 31.05.2027.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:
Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen
Außenstellen
- Städtischer Betriebshof (SBH) Hafenstraße 18 15711 Königs
Wusterhausen
- Kita "Räuberberg", Zernsdorfer Straße 8, 15713 Königs Wusterhausen -
Niederlehme
- Kita "Zernsdorfer Rübchen", Alte Trift 3a, 15712 Königs Wusterhausen
- Zernsdorf
- Hort Zernsdorf, Alte Trift 16 und Alte Trift 3, 15712 Königs
Wusterhausen - Zernsdorf
- Kita "Pumuckl", Werftstraße 103/104, 15712 Königs Wusterhausen -
Senzig
- Hort Senzig, Lindenstraße 12d, 15712 Königs Wusterhausen - Senzig
- Kita "Zwergenstadt", Wernsdorfer Str. 145, 15713 Königs Wusterhausen
- Niederlehme
- Kita "Spatzennest", Puschkinstr. 74, 15711 Königs Wusterhausen -
Zeesen
- Kita "Waldhaus", Heinrich-Heine-Str. 3a, 15712 Königs Wusterhausen -
Kablow
- Hort "Am Zeesener See", Fasanenstraße 1-3 Haus 1/ Puschkinstraße 16
Haus 2, 15711 Königs Wusterhausen - Zeesen
- Kita "Knirpsenstadt", Rosa-Luxemburg-Straße 7c, 15711 Königs
Wusterhausen
- Hort de...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Durch den Auftraggeber ist vorgesehen den Leistungszeitraum optional
jährlich zu verlängern. Maximal sind 2 Verlängerungen bis maximal zum
31.05.2027 möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die
Verlängerung besteht jedoch nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur
Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend
Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht
präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit in Frage stellt
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur
Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend
Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht
präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung
2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung
nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
3) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung gemäß
gesetzlichen Vorschriften
4) Eigenerklärung Russland-Bezug
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur
Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend
Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht
präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
- mind. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des
Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers
(Kontaktdaten)
- Erklärung zu Arbeitskräften
2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235
"Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt
mit dem Angebot einzureichen
3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen
4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a.
folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:
- Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236
"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer /
Eignungsleihe einzureichen
- sowie die unterzeichnete Vereinbarung
Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und
(ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG).
5) Nachweis zur arbeitsmedizinischen Fachkunde sowie Nachweise über
ausgeführte Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten 3
Jahren
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich in den Diensträumen der Stadt
Königs Wusterhausen zu erbringen, dazu zählen das Rathaus, sowie
sämtliche Einrichtungen in den Ortsteilen der Stadt (Diepensee, Kablow,
Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf) und der
städtische Betriebshof der Stadt Königs Wusterhausen (siehe Anhang).
Hier stellt die Stadt Königs Wusterhausen einen Raum für die temporäre
Nutzung zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Auswertungen und
Dokumentationspflichten.
In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache bei kurzfristigen Untersuchungen
(z.B. Mutterschutzuntersuchungen) auch eine Untersuchung in den
Räumlichkeiten des Betriebsarztes /der Betriebsärztin möglich, wenn
diese in vertretbarer Nähe zum Auftraggeber in der Schlossstraße 3
liegen (max. 40 km Luftlinie) und über eine gute Anbindung (max. 1,5
Stunden) an den öffentlichen Nahverkehr verfügen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nach § 4 ASiG darf der Arbeitsgeber als Betriebsärzte nur Personen
bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die
über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche
arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die eingesetzten Ärzte des Auftragnehmers müssen berechtigt sein, den
ärztlichen Beruf auszuüben. Sie müssen zur Erfüllung der Ihnen
übertragenen Aufgaben über die erforderliche arbeitsmedizinische
Fachkunde verfügen (§ 4 ASiG). Diese ist mit folgendem Nachweis
gegeben,
1. die Berufsbezeichnung "Facharzt / Fachärztin für Arbeitsmedizin"
oder
2. Arzt / Ärztin mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
(DGUV Vorschrift 2)
3. alternativ Arzt / Ärztin in Weiterbildung Fachrichtung
Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin
Eingesetzte Hilfskräfte müssen die für den jeweiligen Arbeitsbereich
erforderliche Qualifikation besitzen. Die eingesetzten Ärzte müssen
namentlich benannt werden.
Die Nachweise zur arbeitsmedizinischen Fachkunde sind mit dem Angebot
einzureichen.
Dazu zählen auch die ausgeführten Fortbildungen der einzusetzen Ärzte
in den letzten 3 Jahren (2020 bis 2022). Die Ärzte verpflichten sich
zur regelmäßigen Fortbildung, um jederzeit die sich aus dem ASiG
ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden sowie nach
den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.
Zu der arbeitsmedizinischen Betreuung gehört der Einsatz eines
qualifizierten Arbeitspsychologen oder einer Arbeitspsychologin. Der
Fachabschluss als Diplom-Psychologe / Diplom-Psychologin oder
alternativ als Master der Psychologie ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Die eingesetzten Psychologen müssen namentlich benannt werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A, Raum A1.08/1.09,
15711 Königs Wusterhausen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren
Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1.) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für
die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches
Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards,
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das
ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem
amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden und
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise
auf das Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
2.) Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte
werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g.
Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine
Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter
insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über
Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden.
Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese
sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe
ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den
Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für
die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung
erforderlich ist. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren
anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische
Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder
Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht
der Informationsbeschaffung.
3.) Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die o. g.
Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot
ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über
E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals
(Vergabemarktplatz Brandenburg) eingereicht werden, nicht
berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHW6R6T
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [10]poststelle@mwae.brandenburg.de
Telefon: +49 3318660
Fax: +49 3318661533
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach
§ 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023
References
6. mailto:vergabe@stadt-kw.de?subject=TED
7. http://www.koenigs-wusterhausen.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW6R6T/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW6R6T
10. mailto:poststelle@mwae.brandenburg.de?subject=TED
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