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Ausschreibung: Datenverarbeitung - DE-Berlin
Datenverarbeitung
Dokument Nr...: 70798-2023 (ID: 2023020312385301494)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-Berlin: Datenverarbeitung
2023/S 25/2023 70798
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Einkauf.SE2@bvg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18601b0b04b-44c3ef0f482e58ff
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18601b0b04b-44c3ef0f482e58ff
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu
einem Webportal
Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0069-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72310000 Datenverarbeitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu
einem Webportal
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung
der Daten in digitaler Form zur Beantragung von VBB-Kundenkarten
Berlin-Ticket S als Ersatz für den BerlinPass
Als ersten Schritt in Richtung Digitalisierung und elektronischer
Fahrausweise für hilfebedürftige Berliner*innen wird die BVG in
Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales den anspruchsberechtigten Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin
Berlin-Ticket S als neuen Nachweis zur Berechtigung zum Kauf und zur
Nutzung des Berlin-Ticket S zur Verfügung stellen. Diese
VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S soll als Plastikkarte ausgegeben
werden. Die Karte soll über keinerlei Datenspeicherfunktion verfügen,
d.h. es handelt sich nicht um eine "intelligente Chipkarte"; vielmehr
sind alle Informationen der Karte visuell auf der Karte aufgebracht.
Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.04.2023 bis 31.12.2023
geschlossen werden. Die BVG wird die Option erhalten, den Vertrag mit
dem AN jeweils für die Kalenderjahre 2024, 2025 und 2026, also maximal
bis zum 31.12.2026, zu verlängern.
Nach den aktuellen Prognosen der BVG werden jährlich zwischen 300.000
und 680.000 (maximal jedoch ca. 750.000) Anträge auf Erhalt einer
VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S erwartet, davon ca. 75.000 bis 200.000
analoge Anträge. In den ersten beiden Monaten ist jedoch mit einem
erhöhten Antragsvolumen zu rechnen, und zwar mit bis zu insgesamt
150.000 Anträgen in den ersten zwei Monaten.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 31.12.2026
einseitig zu verlängern.
1. Fortführungsoption: 01.01.2024 - 31.12.2024
2. Fortführungsoption: 01.01.2025 - 31.12.2025
3. Fortführungsoption: 01.01.2026 - 31.12.2026
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer bietet einen telefonischen Support bezüglich
Informationen zum Bearbeitungsstand der analogen Beantragung
VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S an. Hierzu stellt der Auftragnehmer
eine Telefonnummer zur Verfügung. Geplant ist eine Weiterleitung aus
der BVG-Telefonanlage.
Der telefonische Support ist werktags (Montag bis Freitag) von 8.00 Uhr
bis 20.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Das Anrufaufkommen kann nicht
prognostiziert werden und orientiert sich an den in Punkt A der
Leistungsbeschreibung prognostizierten Antragstellungen auf analogem
Weg.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der
Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen
vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei
Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden
Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des
Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz
des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen
eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn
eingeholt wird.
4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
nicht vorliegen.
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
9. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine
mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.
Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1
VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt
Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG
zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Erfahrung in Digitalisierung von analogen Dokumenten/
Anträgen und Überführung in ein gängiges Dateiformat (.csv)
sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente sowie Passbildern
inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz
2) Erfahrung in Vollständigkeitsprüfung von Unterlagen
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
Digitalisierung von mindestens 10.000 analogen Dokumenten/
Anträgen pro Monat und Überführung in ein gängiges
Dateiformat (.csv) sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente
sowie Passbildern inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz
in 3 aufeinanderfolgenden Monaten in den Jahren 2019-2021.
Der Datensatz enthält mindestens 5 alphanumerische
Datensatzfelder unterschiedlicher Ausprägung (z. Bsp.:
Namensfelder, Zahlenfelder, Textfelder , Adressfelder,
Datumsfelder)
zu1) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
Digitalisierung von mindestens 20.000 analogen Dokumenten/
Anträgen und Überführung in ein gängiges Dateiformat (.csv)
sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente sowie Passbildern
inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz innerhalb von 2
Monaten in den Jahren 2019-2021. Der Datensatz enthält mindestens 5
alphanumerische Datensatzfelder
unterschiedlicher Ausprägung (z. Bsp. Namensfelder,
Zahlenfelder, Textfelder , Adressfelder, Datumsfelder)
zu 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
Vollständigkeitsprüfung von mindestens 10.000 eingereichten
Unterlagen (Namen, Adressen) pro Monat in den Jahren
2019-2021
Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von
Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) Ziffer 8 ausreichend,
wenn die Anforderungen von allen an der Kooperation
beteiligten Unternehmen zusammen erfüllt werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
Ausschluss.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
siehe Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
- Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG
(EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren
Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 12:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Das Vergabeverfahren ITD2-0069-2023 wird im Zuge eines Offenen
Verfahrens ausgeschrieben.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der
Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der
Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
ITD2-0069-2023 zu erfolgen. Auskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
27.02.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung
der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen
sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu
beantworten. Mündliche Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren
betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum
Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare
verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
Nachweise
ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1): Sofern ein Angebot von einer BiGe (Bietergemeinschaft)
eingeht, ist mit
dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung
einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl.
Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im
Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
BiGe dürfen nur ein Angebot
einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular mit dem Angebot
einzureichen.
Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu
erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter
dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft,
sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen
Unternehmen ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten
Eignungskriterien
können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen
Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese
anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den
jeweiligen
Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Angebot
die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die
Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben
/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie
Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen (üblicherweise als
Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare
erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und
über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung
auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
9. Angebotseinreichungsfrist: 02.03.2023, 12:00 Uhr
Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer
III.1) eingereicht werden.
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis einzureichen.
Angebote von nicht geeigneten Bietern werden nicht berücksichtigt .
Die Angebote werden gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
ausgewertet.
10. Datenschutz:
Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz
personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung
personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen)
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023
References
6. mailto:Einkauf.SE2@bvg.de?subject=TED
7. https://vergabekooperation.berlin/
8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18601b0b04b-44c
3ef0f482e58ff
9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18601b0b04b-44c
3ef0f482e58ff
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