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Ausschreibung: Datenverarbeitung - DE-Berlin
Datenverarbeitung
Dokument Nr...: 70798-2023 (ID: 2023020312385301494)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Berlin: Datenverarbeitung
   2023/S 25/2023 70798
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
   Materialwirtschaft
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Einkauf.SE2@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18601b0b04b-44c3ef0f482e58ff
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18601b0b04b-44c3ef0f482e58ff
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu
   einem Webportal
   Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0069-2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72310000 Datenverarbeitung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu
   einem Webportal
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung
   der Daten in digitaler Form zur Beantragung von VBB-Kundenkarten
   Berlin-Ticket S als Ersatz für den BerlinPass
   Als ersten Schritt in Richtung Digitalisierung und elektronischer
   Fahrausweise für hilfebedürftige Berliner*innen wird die BVG in
   Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
   Soziales den anspruchsberechtigten Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin
   Berlin-Ticket S als neuen Nachweis zur Berechtigung zum Kauf und zur
   Nutzung des Berlin-Ticket S zur Verfügung stellen. Diese
   VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S soll als Plastikkarte ausgegeben
   werden. Die Karte soll über keinerlei Datenspeicherfunktion verfügen,
   d.h. es handelt sich nicht um eine "intelligente Chipkarte"; vielmehr
   sind alle Informationen der Karte visuell auf der Karte aufgebracht.
   Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.04.2023 bis 31.12.2023
   geschlossen werden. Die BVG wird die Option erhalten, den Vertrag mit
   dem AN jeweils für die Kalenderjahre 2024, 2025 und 2026, also maximal
   bis zum 31.12.2026, zu verlängern.
   Nach den aktuellen Prognosen der BVG werden jährlich zwischen 300.000
   und 680.000 (maximal jedoch ca. 750.000) Anträge auf Erhalt einer
   VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S erwartet, davon ca. 75.000 bis 200.000
   analoge Anträge. In den ersten beiden Monaten ist jedoch mit einem
   erhöhten Antragsvolumen zu rechnen, und zwar mit bis zu insgesamt
   150.000 Anträgen in den ersten zwei Monaten.
   Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 31.12.2026
   einseitig zu verlängern.
   1. Fortführungsoption: 01.01.2024 - 31.12.2024
   2. Fortführungsoption: 01.01.2025 - 31.12.2025
   3. Fortführungsoption: 01.01.2026 - 31.12.2026
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftragnehmer bietet einen telefonischen Support bezüglich
   Informationen zum Bearbeitungsstand der analogen Beantragung
   VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S an. Hierzu stellt der Auftragnehmer
   eine Telefonnummer zur Verfügung. Geplant ist eine Weiterleitung aus
   der BVG-Telefonanlage.
   Der telefonische Support ist werktags (Montag bis Freitag) von 8.00 Uhr
   bis 20.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Das Anrufaufkommen kann nicht
   prognostiziert werden und orientiert sich an den in Punkt A der
   Leistungsbeschreibung prognostizierten Antragstellungen auf analogem
   Weg.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der
   Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen
   vorzulegen:
   1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
   (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
   des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei
   Monate ist.
   2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
   Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
   des Unternehmens.
   3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden
   Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des
   Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes
   (BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der
   Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz
   des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen
   eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn
   eingeholt wird.
   4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
   der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
   5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
   (AEntG) nicht vorliegen.
   6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
   für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
   vorliegen.
   7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   nicht vorliegen.
   8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
   Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
   9. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine
   mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.
   Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1
   VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
   zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
   restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
   die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt
   Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG
   zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
   Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
   der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
   zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
   berücksichtigen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Erfahrung in Digitalisierung von analogen Dokumenten/
   Anträgen und Überführung in ein gängiges Dateiformat (.csv)
   sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente sowie Passbildern
   inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz
   2) Erfahrung in Vollständigkeitsprüfung von Unterlagen
   Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt
   "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu 1) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
   Digitalisierung von mindestens 10.000 analogen Dokumenten/
   Anträgen pro Monat und Überführung in ein gängiges
   Dateiformat (.csv) sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente
   sowie Passbildern inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz
   in 3 aufeinanderfolgenden Monaten in den Jahren 2019-2021.
   Der Datensatz enthält mindestens 5 alphanumerische
   Datensatzfelder unterschiedlicher Ausprägung (z. Bsp.:
   Namensfelder, Zahlenfelder, Textfelder , Adressfelder,
   Datumsfelder)
   zu1) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
   Digitalisierung von mindestens 20.000 analogen Dokumenten/
   Anträgen und Überführung in ein gängiges Dateiformat (.csv)
   sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente sowie Passbildern
   inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz innerhalb von 2
   Monaten in den Jahren 2019-2021. Der Datensatz enthält mindestens 5
   alphanumerische Datensatzfelder
   unterschiedlicher Ausprägung (z. Bsp. Namensfelder,
   Zahlenfelder, Textfelder , Adressfelder, Datumsfelder)
   zu 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
   Vollständigkeitsprüfung von mindestens 10.000 eingereichten
   Unterlagen (Namen, Adressen) pro Monat in den Jahren
   2019-2021
   Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von
   Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) Ziffer 8 ausreichend,
   wenn die Anforderungen von allen an der Kooperation
   beteiligten Unternehmen zusammen erfüllt werden.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
   Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
   Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
   Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
   vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
   fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
   Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
   Ausschluss.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
   deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
   Übersetzung
   - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
   während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
   durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
   Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
   Frauenförderverordnung abzugeben.
   - Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
   vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
   - Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
   Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
   Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
   - Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG
   (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung
   der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
   angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
   Ukraine destabilisieren
   Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/03/2023
   Ortszeit: 12:15
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
   GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
   2. Das Vergabeverfahren ITD2-0069-2023 wird im Zuge eines Offenen
   Verfahrens ausgeschrieben.
   3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der
   Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der
   Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
   ITD2-0069-2023 zu erfolgen. Auskünfte
   werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
   27.02.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung
   der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen
   sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu
   beantworten. Mündliche Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
   Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
   Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren
   betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
   Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum
   Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
   Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
   Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare
   verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
   Nachweise
   ergänzen.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
   ausreichend.
   4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
   wiedergegeben wird.
   6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
   (s. auch III.1): Sofern ein Angebot von einer BiGe (Bietergemeinschaft)
   eingeht, ist mit
   dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung
   einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl.
   Ziff. III.1.8) dieser
   Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
   BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im
   Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
   BiGe dürfen nur ein Angebot
   einreichen.
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular mit dem Angebot
   einzureichen.
   Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu
   erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
   Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter
   dieser zu erklären, inwiefern für das
   jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
   kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
   Auftragsvergabe zu bewerben.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
   verwiesen werden.
   7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft,
   sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
   (Dritter /Nachunternehmer /
   konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
   so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen
   Unternehmen ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
   Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten
   Eignungskriterien
   können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen
   Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese
   anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den
   jeweiligen
   Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Angebot
   die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
   deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
   über die entsprechenden
   Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   ist durch dieses ausdrücklich zu
   bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die
   Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben
   /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie
   Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
   Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
   zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
   Leistungen (üblicherweise als
   Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare
   erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und
   über die
   Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung
   auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
   9. Angebotseinreichungsfrist: 02.03.2023, 12:00 Uhr
   Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer
   III.1) eingereicht werden.
   Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
   Leistungsverzeichnis einzureichen.
   Angebote von nicht geeigneten Bietern werden nicht berücksichtigt .
   Die Angebote werden gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
   ausgewertet.
   10. Datenschutz:
   Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
   Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz
   personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung
   personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
   datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
   Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B.
   durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen)
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/01/2023
References
   6. mailto:Einkauf.SE2@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18601b0b04b-44c
3ef0f482e58ff
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18601b0b04b-44c
3ef0f482e58ff
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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