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Ausschreibung: Fernmeldedienste - DE-Darmstadt
Fernmeldedienste
Kommunikationsnetz
Internet
Kommunikationsinfrastruktur
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Diensteanbieter
Dokument Nr...: 71570-2023 (ID: 2023020312444902302)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-Darmstadt: Fernmeldedienste
2023/S 25/2023 71570
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises
Darmstadt-Dieburg für den Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail: [6]zavs@ladadi.de
Telefon: +49 61518811535
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.subreport-elvis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]www.subreport.de/E99421736
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [10]www.subreport.de/E99421736
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verbesserung der Breitbandversorgung im
Verbandsgebiet
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bau und Betrieb einer Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot
breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten des ZV NGA-Netz
Darmstadt-Dieburg (graue Flecken) mit einer Investitionsbeihilfe
Referenznummer der Bekanntmachung: NGA-Netz Da-Di 2023/01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb einer
bedarfsgerechten, nachhaltigen und hochleistungsfähigen
Gigabit-Infrastruktur sowie Angebot breitbandiger
Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (graue Flecken)
in sechs Kommunen des Zweckverbands NGA-Netz Darmstadt-Dieburg mit
einer Aufgreifschwelle < 100 Mbit/s (graue Flecken) unter Gewährung
einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) im
Wege eines einstufigen Verhandlungsverfahrens ohne vorangegangenen
Teilnahmewettbewerb).
Das Projektgebiet umfasst mit Eppertshausen, Fischbachtal,
Groß-Bieberau, Modautal, Mühltal und Schaafheim sechs im Zweckverband
NGA-Netz Darmstadt-Dieburg organisierte Kommunen des Landkreises
Darmstadt-Dieburg. Diese Kommunen wurden für das neue Ausbauprojekt
ausgewählt, da in ihnen bereits der Weiße Flecken Ausbau und auch ein
eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau privater
Telekommunikationsunternehmen (TKU) erfolgreich abgeschlossen wurden.
Insgesamt gelten im Projektgebiet 140 Adressen als unterversorgt im
Sinne der grauen Flecken. Diese teilen sich in 89 Privathaushalte und
51 Gewerbetreibende auf.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32412110 Internet
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
72410000 Diensteanbieter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung:
Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg: Eppertshausen,
Fischbachtal, Groß-Bieberau, Modautal, Mühltal und Schaafheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb einer bedarfsgerechten,
nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur sowie zum
Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten
Gebieten der konkreten sechs Kommunen des Zweckverbands NGA-Netz
Darmstadt-Dieburg mit einer Aufgreifschwelle < 100 Mbit/s (graue
Flecken) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
(Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die aufzubauende Infrastruktur muss
technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten
mindestens 1 Gbit/s für 100% der unterversorgten Haushalte, sowie
mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Gewerbetreibenden
bereitzustellen.
Da diese Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt,
sind die dortigen Vorgaben für den Netzbau und -betrieb zwingend durch
den Konzessionsnehmer einzuhalten. Dies gilt vor allem für die
Dimensionierung des Netztes, für die Verpflichtung zur Gewährung eines
offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen Verpflichtungen,
insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Zweckbindungsfrist und
der Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie im Hinblick auf die
Verpflichtungen gegenüber Endkunden und Beziehern von
Vorleistungsprodukten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke:40
* Kriterium: Konzept zur Leistungserbringung: 40, mit folgenden
Unterkriterien:
* Kriterium: - Technisches Konzept einschließlich Netzplanung: 25 %
* Kriterium: - Organisationskonzept: 15 %
* Kriterium: Zeitplan: 10 %
* Kriterium: Endkundenprodukte: 10 %, mit folgenden Unterkriterien:
* Kriterium: - Privatkunden-Produkt mit = 200 Mbit/s im Downstream: 5
%
* Kriterium: - Geschäftskunden-Produkt mit = 500 Mbit/s symmetrisch:
5 %
* Kriterium: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
(Leitfaden).
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.2.13: Das Projekt wird u.a. mit Mitteln aus dem europäischen
ELER-Fonds gefördert (Förderbescheid der Hess. WI-Bank), auf folgender
rechtlicher Grundlage:
NGA- und Breitbandversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung);
Teilmaßnahme: 7.3 Unterstützung für die Breitbandinfrastruktur,
einschließlich ihrer Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung, passive
Breitbandinfrastruktur und Bereitstellung des Zugangs zu Breitband- und
öffentlichen e-Government-Lösungen; Ziel: Erreichung einer ausgewogenen
räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen
Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von
Arbeitsplätzen
Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom
26.Oktober 2021 (StAnz. 45/2021, S. 1402 ff); Ziff. 1.
Gigabitversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung); Fördermaßnahme
nach Ziffer 1.5.2 Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke
Basis: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlamentes und
des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen
Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-Verordnung)
Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 01.08.2023 und endet 15 Jahre
nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes.
Nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) fällt die Konzession nicht
in den Anwendungsbereich des GWB (Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8
GWB). Der KG wendet daher GWB und KonzVgV freiwillig analog an; ein
Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben aus GWB und KonzVgV ergibt
sich daraus jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer
vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber,
jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe)
jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt
ein Auszug von [11]www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht
besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen
- Nachweis der Meldebestätigung nach § 5 TKG
- Nachweis des Wegerechts nach § 125 TKG für das Konzessionsgebiet
- Eigenerklärung zur Meldung an den Infrastrukturatlas
(bereitgestelltes Formblatt)
- Eigenerklärung zu den EU-Russlandsanktionen (bereitgestelltes
Formblatt)
- Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmer (bereitgestelltes Formblatt)
- Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer
Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der insgesamt genannten Voraussetzungen
in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen
(bereitgestelltes Formblatt)
- Eigenerklärung zu Straftaten entsprechend § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
(bereitgestelltes Formblatt)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und
der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften entsprechend § 123 Abs. 4
GWB (bereitgestelltes Formblatt)
- Eigenerklärung entsprechend § 124 Abs. 2 GWB zu
Arbeitnehmerentsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das
Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt)
- Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation entsprechend § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt)
- Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen entsprechend § 124 Abs.
1 GWB (bereitgestelltes Formblatt)
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt (bereitgestelltes
Formblatt)
- aktueller Nachweis einer angemessenen Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Versicherung: Es handelt sich um eine Versicherung bei einem in der
Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Deckungssumme je
Schadensfall muss mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden betragen (Mindestanforderung) und sich auch auf die
hier gegenständlichen Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die
Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher
Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der
Bieter dem KG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist
im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen
nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren
ausgeschlossen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Eigenerklärung zur Beherrschung von Sprachen (bereitgestelltes
Formblatt)
- Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene
Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber
hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
- Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mindestens 2
Projektreferenzen aus den letzten fünf Geschäftsjahren über Leistungen,
die mit diesem Projekt vergleichbar sind, in Form einer
aussagekräftigen Darstellung (Einreichung des ausgefüllten
bereitgestellten Formblatts):
- Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen
Auftrag-/ Konzessionsgeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die
Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht
unvollständig.
- Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das
jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren
Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung
vergleichbarer Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den technischen
Netzbetrieb, die Erbringung von Diensten und die Vermarktung der
Produkte (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist.
- Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen
Stellvertreter einschließlich Nachweis der Qualifikation (Zeugnisse
etc.) sowie Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung
(Eigenerklärung)
- Angaben zur technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung), die für das
Projekt eingesetzt werden soll (Eigenerklärung);
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenzen: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden
Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird
der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und
Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte
Leistungen, wobei mindestens 50 % des Netzes in Betrieb genommen sein
muss;
es sind dargestellt der Leistungsgegenstand (einschließlich Anzahl
der angeschlossenen Anschlüsse und Angabe der realisierten
Technikvariante, also FTTX etc.), der Leistungszeitraum (einschließlich
Zeitpunkt der Inbetriebnahme), der Auftrags-/Konzessionswert, evtl. in
Anspruch genommene Fördermittel (Benennung des einschlägigen
Fördermittelprogramms) sowie der Auftrag-/Konzessionsgeber mit Namen
und Anschrift (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit
Telefonnummer wird der KG bei Bedarf nachfordern);
die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität
mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens sind; es muss sich also um Referenzen für den Bau und
Betrieb von NGA-Breitbandnetzen einschließlich Diensteangebot auf
Endkunden- und Vorleistungsebene sowie für die Vermarktung der Produkte
handeln mit Netzen in vergleichbarer Größe (Mindestanforderung: 100
Anschlüsse); es müssen nicht alle Leistungsbereiche in jedem
Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben,
dass alle Referenzbereiche abgedeckt sind.
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Da der Zweckverband für die Realisierung dieses Projektes Fördermittel
aus dem ELER-Programm und aus dem Förderprogramm Landesförderung
Gigabitinfrastrukturausbau des Landes Hessen erhält, sind die
Fördermittelbedingungen auch durch den Konzessionsnehmer zu beachten,
soweit diese für den Bau und Betrieb des Netzes einschlägig sind.
Daneben sind auch die Vorschriften der AGVO zu beachten, insbesondere
die Vorgaben zum offenen Netzzugang und zum Endkundenangebt zu
erschwinglichen Preisen. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen (insbesondere dem Entwurf des Vertrages und seiner
Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen).
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 27/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Zur Vergabe
Der Konzessionsgeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch
(also ohne Teilnahmewettbewerb), das sich an den Grundsätzen von GWB
und KonzVgV orientiert, ohne darunter zu fallen.
Der geplante Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte kann den
Vergabeunterlagen (Leitfaden) entnommen werden.
Der Konzessionsgeber behält sich entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 17
Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der
Erstangebote die Konzession zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag
nicht bereits auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der
Konzessionsgeber anschließend über die Erstangebote mit den Bietern
verhandeln und diese sodann zur Abgabe optimierter Angebote auffordern.
Diese Angebote werden wiederum anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Die Bieter haben wegen des Vorbehalts aber keinen Anspruch auf
Durchführung einer Verhandlung. Bieter, die trotz Verhandlung im Rahmen
der gesetzten Frist kein optimiertes Angebot abgeben, werden vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Zur eventuellen Verhandlungsrunde werden alle Bieter aufgefordert, die
ein wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben. Auf Grundlage der
optimierten Angebote wird der Konzessionsgeber anhand der festgelegten
Zuschlagskriterien entscheiden. Der verhandelte Vertrag des hierbei
festgestellten Bestbieters wird der BNetzA zur Konsultation i.S.v. Art.
51 Abs. 7 und 8 AGVO vorgelegt und mit der WI-Bank im Hinblick auf
fördermittelrelevante Vorgaben abgestimmt; der Bestbieter wird nach der
eventuellen Änderung des Vertrages aufgrund der Rückäußerung der BNetzA
bzw. der WI-Bank sodann zur Bestätigung des optimierten Angebots als
final aufgefordert; Änderungen sind hier nur noch in der Folge von
Änderungswünschen der BNetzA oder der WI-Bank möglich. Sollten die
BNetzA oder die WI-Bank Einwände erheben, die einen Vertragsschluss mit
dem Bestbieter ausschließen, werden die übrigen Bieter, die
wertungsfähige Angebote eingereicht haben, wieder in das Verfahren
einbezogen.
Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu
kennzeichnen), spätestens auf Anforderung durch die Vergabestelle.
Geschieht dies nicht, können der Konzessionsgeber und das Gericht die
Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99,
100 VwGO). Im Falle eines eventuellen Nachprüfungsverfahrens (s.
Rechtsbehelfsbelehrung) kann ohne Kennzeichnung auch die Vergabekammer
gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen
ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Konzessionsgeber ist als Vergabestelle
bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163
Abs. 2 Satz 3 GWB).
2. Ergänzung zu Kommunikation - Punkt I.3)
ACHTUNG! Zum Download der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform
Subreport ELViS ist zunächst die Eingabe eines Passwortes erforderlich.
Bitte verwenden Sie hierfür folgendes Passwort: NGA-Netz Da-Di 2023/01
Bei Fragen hierzu können Sie sich entweder direkt an die Zentrale
Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
([12]zavs@ladadi.de) oder den Betreiber der Vergabeplattform Subreport
ELViS wenden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [13]Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 615112-5816
Internet-Adresse:
[14]https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffent
liches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer (VK) ist nach Auffassung des KG nicht zuständig für
ein NP-Verfahren: Vergabe einer DL-Konzession außerhalb des
Anwendungsbereichs von GWB & KonzVgV. Ob für die Überprüfung die
Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche Gerichtsbarkeit gegeben
ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen
Rechtsverhältnisses. Es kommt auf die Rechtsform des staatlichen
Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels. Wenn eine
DL-Konzession dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die
Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn die
DL-Konzession sich in den Bahnen des öff. Rechts vollzieht, die
Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Gem. § 149 Nr. 8 GWB ist das Vergaberecht nicht auf Konzessionen
anwendbar, die hauptsächlich den Zweck haben, dem KG die Bereitstellung
oder den Betrieb öff. Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines
oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die
Öffentlichkeit zu ermöglichen. Der KG ist der Auffassung, dass der
abzuschließende Vertrag mit Gewährung einer staatlichen Beihilfe u.
gefördert durch öff. Fördermittel dem öff. Recht unterfällt u. also das
VG Darmstadt (Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, Tel.: +49 (0)
6151 992-1700, Fax: +49 (0) 611 327618537, E-Mail:
[15]verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de, Internet:
[16]https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte-un
d-verwaltungsgerichtshof/verwaltungsgericht-darmstadt) zuständig ist.
Dies gilt auch deswegen, weil die Weiterleitung der Fördermittel an den
Konzessionsnehmer auch durch Verwaltungsakt erfolgen könnte. Im
Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung
der Verweisung an das LG Darmstadt möglich. Ein NP-Verfahren steht für
Konzessionsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB u. KonzVgV
nicht zur Verfügung, lediglich der allg. gerichtl. Rechtsschutz durch
Eilantrag oder Klage.
Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch GWB u.
KonzVgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes NP-Verfahren die
folgenden Hinweise:
Zuständig ist die o.g. VK. Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung
der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem KG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an der Konzession
interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in
seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen
beim KG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe
der Angebote gegenüber dem KG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 2 u. 3 GWB).
Teilt der KG dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder
bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang der Mitteilung einen NP-Antrag bei der VK zu stellen (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser
Information durch den KG geschlossen werden (ab dem Tag nach Absendung
der Information durch den KG). Nach Ablauf dieser Frist ist ein
Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht
verstrichen sein sollte. Ein NP-Antrag müsste daher zur Verhinderung
eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem KG durch die VK
zugestellt worden sein.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023
References
6. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
7. http://www.ladadi.de/
8. http://www.subreport-elvis.de/
9. http://www.subreport.de/E99421736
10. http://www.subreport.de/E99421736
11. http://www.handelsregister.de/
12. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
13. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
14. https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
15. mailto:verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de?subject=TED
16. https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte-und-verwaltungsgerichtshof/verwaltungsgericht-darmstadt
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