Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2023020312444902302" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Fernmeldedienste - DE-Darmstadt
Fernmeldedienste
Kommunikationsnetz
Internet
Kommunikationsinfrastruktur
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Diensteanbieter
Dokument Nr...: 71570-2023 (ID: 2023020312444902302)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Darmstadt: Fernmeldedienste
   2023/S 25/2023 71570
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises
   Darmstadt-Dieburg für den Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
   Postanschrift: Jägertorstraße 207
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
   Postleitzahl: 64289
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
   E-Mail: [6]zavs@ladadi.de
   Telefon: +49 61518811535
   Fax: +49 61518812484
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.ladadi.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.subreport-elvis.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]www.subreport.de/E99421736
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [10]www.subreport.de/E99421736
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zweckverband
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verbesserung der Breitbandversorgung im
   Verbandsgebiet
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bau und Betrieb einer Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot
   breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten des ZV NGA-Netz
   Darmstadt-Dieburg (graue Flecken) mit einer Investitionsbeihilfe
   Referenznummer der Bekanntmachung: NGA-Netz Da-Di 2023/01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64200000 Fernmeldedienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb einer
   bedarfsgerechten, nachhaltigen und hochleistungsfähigen
   Gigabit-Infrastruktur sowie Angebot breitbandiger
   Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (graue Flecken)
   in sechs Kommunen des Zweckverbands NGA-Netz Darmstadt-Dieburg mit
   einer Aufgreifschwelle < 100 Mbit/s (graue Flecken) unter Gewährung
   einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) im
   Wege eines einstufigen Verhandlungsverfahrens ohne vorangegangenen
   Teilnahmewettbewerb).
   Das Projektgebiet umfasst mit Eppertshausen, Fischbachtal,
   Groß-Bieberau, Modautal, Mühltal und Schaafheim sechs im Zweckverband
   NGA-Netz Darmstadt-Dieburg organisierte Kommunen des Landkreises
   Darmstadt-Dieburg. Diese Kommunen wurden für das neue Ausbauprojekt
   ausgewählt, da in ihnen bereits der Weiße Flecken Ausbau und auch ein
   eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau privater
   Telekommunikationsunternehmen (TKU) erfolgreich abgeschlossen wurden.
   Insgesamt gelten im Projektgebiet 140 Adressen als unterversorgt im
   Sinne der grauen Flecken. Diese teilen sich in 89 Privathaushalte und
   51 Gewerbetreibende auf.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412000 Kommunikationsnetz
   32412110 Internet
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   72410000 Diensteanbieter
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
   Hauptort der Ausführung:
   Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg: Eppertshausen,
   Fischbachtal, Groß-Bieberau, Modautal, Mühltal und Schaafheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer
   Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb einer bedarfsgerechten,
   nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur sowie zum
   Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten
   Gebieten der konkreten sechs Kommunen des Zweckverbands NGA-Netz
   Darmstadt-Dieburg mit einer Aufgreifschwelle < 100 Mbit/s (graue
   Flecken) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
   (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die aufzubauende Infrastruktur muss
   technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten
   mindestens 1 Gbit/s für 100% der unterversorgten Haushalte, sowie
   mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Gewerbetreibenden
   bereitzustellen.
   Da diese Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt,
   sind die dortigen Vorgaben für den Netzbau und -betrieb zwingend durch
   den Konzessionsnehmer einzuhalten. Dies gilt vor allem für die
   Dimensionierung des Netztes, für die Verpflichtung zur Gewährung eines
   offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen Verpflichtungen,
   insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Zweckbindungsfrist und
   der Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie im Hinblick auf die
   Verpflichtungen gegenüber Endkunden und Beziehern von
   Vorleistungsprodukten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke:40
     * Kriterium: Konzept zur Leistungserbringung: 40, mit folgenden
       Unterkriterien:
     * Kriterium: - Technisches Konzept einschließlich Netzplanung: 25 %
     * Kriterium: - Organisationskonzept: 15 %
     * Kriterium: Zeitplan: 10 %
     * Kriterium: Endkundenprodukte: 10 %, mit folgenden Unterkriterien:
     * Kriterium: - Privatkunden-Produkt mit = 200 Mbit/s im Downstream: 5
       %
     * Kriterium: - Geschäftskunden-Produkt mit = 500 Mbit/s symmetrisch:
       5 %
     * Kriterium: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
       (Leitfaden).
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 180
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.13: Das Projekt wird u.a. mit Mitteln aus dem europäischen
   ELER-Fonds gefördert (Förderbescheid der Hess. WI-Bank), auf folgender
   rechtlicher Grundlage:
   NGA- und Breitbandversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung);
   Teilmaßnahme: 7.3 Unterstützung für die Breitbandinfrastruktur,
   einschließlich ihrer Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung, passive
   Breitbandinfrastruktur und Bereitstellung des Zugangs zu Breitband- und
   öffentlichen e-Government-Lösungen; Ziel: Erreichung einer ausgewogenen
   räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen
   Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von
   Arbeitsplätzen
   Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom
   26.Oktober 2021 (StAnz. 45/2021, S. 1402 ff); Ziff. 1. 
   Gigabitversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung); Fördermaßnahme
   nach Ziffer 1.5.2  Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke
   Basis: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlamentes und
   des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen
   Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
   Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der
   Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-Verordnung)
   Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 01.08.2023 und endet 15 Jahre
   nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes.
   Nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) fällt die Konzession nicht
   in den Anwendungsbereich des GWB (Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8
   GWB). Der KG wendet daher GWB und KonzVgV freiwillig analog an; ein
   Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben aus GWB und KonzVgV ergibt
   sich daraus jedoch nicht.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   - Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats
   - Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer
   vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber,
   jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe)
   jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt
   ein Auszug von [11]www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht
   besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen
   - Nachweis der Meldebestätigung nach § 5 TKG
   - Nachweis des Wegerechts nach § 125 TKG für das Konzessionsgebiet
   - Eigenerklärung zur Meldung an den Infrastrukturatlas
   (bereitgestelltes Formblatt)
   - Eigenerklärung zu den EU-Russlandsanktionen (bereitgestelltes
   Formblatt)
   - Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt)
   - Verzeichnis der Unterauftragnehmer (bereitgestelltes Formblatt)
   - Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer
   Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt)
   - Eigenerklärung zur Einhaltung der insgesamt genannten Voraussetzungen
   in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   - Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen
   (bereitgestelltes Formblatt)
   - Eigenerklärung zu Straftaten entsprechend § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   (bereitgestelltes Formblatt)
   - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und
   der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften entsprechend § 123 Abs. 4
   GWB (bereitgestelltes Formblatt)
   - Eigenerklärung entsprechend § 124 Abs. 2 GWB zu
   Arbeitnehmerentsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das
   Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und das
   Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt)
   - Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation entsprechend § 124 Abs.
   1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt)
   - Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen entsprechend § 124 Abs.
   1 GWB (bereitgestelltes Formblatt)
   - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt (bereitgestelltes
   Formblatt)
   - aktueller Nachweis einer angemessenen Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
   Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Versicherung: Es handelt sich um eine Versicherung bei einem in der
   Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Deckungssumme je
   Schadensfall muss mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und
   Vermögensschäden betragen (Mindestanforderung) und sich auch auf die
   hier gegenständlichen Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die
   Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher
   Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
   besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der
   Bieter dem KG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
   Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist
   im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
   Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen
   nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren
   ausgeschlossen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   - Eigenerklärung zur Beherrschung von Sprachen (bereitgestelltes
   Formblatt)
   - Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene
   Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber
   hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
   - Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mindestens 2
   Projektreferenzen aus den letzten fünf Geschäftsjahren über Leistungen,
   die mit diesem Projekt vergleichbar sind, in Form einer
   aussagekräftigen Darstellung (Einreichung des ausgefüllten
   bereitgestellten Formblatts):
   - Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen
   Auftrag-/ Konzessionsgeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die
   Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht
   unvollständig.
   - Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das
   jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren
   Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung
   vergleichbarer Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den technischen
   Netzbetrieb, die Erbringung von Diensten und die Vermarktung der
   Produkte (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist.
   - Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen
   Stellvertreter einschließlich Nachweis der Qualifikation (Zeugnisse
   etc.) sowie Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung
   (Eigenerklärung)
   - Angaben zur technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung), die für das
   Projekt eingesetzt werden soll (Eigenerklärung);
   Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzen: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden
   Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird
   der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und
   Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
    es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte
   Leistungen, wobei mindestens 50 % des Netzes in Betrieb genommen sein
   muss;
    es sind dargestellt der Leistungsgegenstand (einschließlich Anzahl
   der angeschlossenen Anschlüsse und Angabe der realisierten
   Technikvariante, also FTTX etc.), der Leistungszeitraum (einschließlich
   Zeitpunkt der Inbetriebnahme), der Auftrags-/Konzessionswert, evtl. in
   Anspruch genommene Fördermittel (Benennung des einschlägigen
   Fördermittelprogramms) sowie der Auftrag-/Konzessionsgeber mit Namen
   und Anschrift (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit
   Telefonnummer wird der KG bei Bedarf nachfordern);
    die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität
   mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses
   Vergabeverfahrens sind; es muss sich also um Referenzen für den Bau und
   Betrieb von NGA-Breitbandnetzen einschließlich Diensteangebot auf
   Endkunden- und Vorleistungsebene sowie für die Vermarktung der Produkte
   handeln mit Netzen in vergleichbarer Größe (Mindestanforderung: 100
   Anschlüsse); es müssen nicht alle Leistungsbereiche in jedem
   Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben,
   dass alle Referenzbereiche abgedeckt sind.
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Da der Zweckverband für die Realisierung dieses Projektes Fördermittel
   aus dem ELER-Programm und aus dem Förderprogramm Landesförderung
   Gigabitinfrastrukturausbau des Landes Hessen erhält, sind die
   Fördermittelbedingungen auch durch den Konzessionsnehmer zu beachten,
   soweit diese für den Bau und Betrieb des Netzes einschlägig sind.
   Daneben sind auch die Vorschriften der AGVO zu beachten, insbesondere
   die Vorgaben zum offenen Netzzugang und zum Endkundenangebt zu
   erschwinglichen Preisen. Einzelheiten ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen (insbesondere dem Entwurf des Vertrages und seiner
   Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen).
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
   eingesetzt werden
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 27/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Zur Vergabe
   Der Konzessionsgeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch
   (also ohne Teilnahmewettbewerb), das sich an den Grundsätzen von GWB
   und KonzVgV orientiert, ohne darunter zu fallen.
   Der geplante Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte kann den
   Vergabeunterlagen (Leitfaden) entnommen werden.
   Der Konzessionsgeber behält sich entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 17
   Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der
   Erstangebote die Konzession zu vergeben, ohne in Verhandlungen
   einzutreten. Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag
   nicht bereits auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der
   Konzessionsgeber anschließend über die Erstangebote mit den Bietern
   verhandeln und diese sodann zur Abgabe optimierter Angebote auffordern.
   Diese Angebote werden wiederum anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
   Die Bieter haben wegen des Vorbehalts aber keinen Anspruch auf
   Durchführung einer Verhandlung. Bieter, die trotz Verhandlung im Rahmen
   der gesetzten Frist kein optimiertes Angebot abgeben, werden vom
   weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
   Zur eventuellen Verhandlungsrunde werden alle Bieter aufgefordert, die
   ein wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben. Auf Grundlage der
   optimierten Angebote wird der Konzessionsgeber anhand der festgelegten
   Zuschlagskriterien entscheiden. Der verhandelte Vertrag des hierbei
   festgestellten Bestbieters wird der BNetzA zur Konsultation i.S.v. Art.
   51 Abs. 7 und 8 AGVO vorgelegt und mit der WI-Bank im Hinblick auf
   fördermittelrelevante Vorgaben abgestimmt; der Bestbieter wird nach der
   eventuellen Änderung des Vertrages aufgrund der Rückäußerung der BNetzA
   bzw. der WI-Bank sodann zur Bestätigung des optimierten Angebots als
   final aufgefordert; Änderungen sind hier nur noch in der Folge von
   Änderungswünschen der BNetzA oder der WI-Bank möglich. Sollten die
   BNetzA oder die WI-Bank Einwände erheben, die einen Vertragsschluss mit
   dem Bestbieter ausschließen, werden die übrigen Bieter, die
   wertungsfähige Angebote eingereicht haben, wieder in das Verfahren
   einbezogen.
   Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein
   Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu
   kennzeichnen), spätestens auf Anforderung durch die Vergabestelle.
   Geschieht dies nicht, können der Konzessionsgeber und das Gericht die
   Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99,
   100 VwGO). Im Falle eines eventuellen Nachprüfungsverfahrens (s.
   Rechtsbehelfsbelehrung) kann ohne Kennzeichnung auch die Vergabekammer
   gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen
   ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Konzessionsgeber ist als Vergabestelle
   bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
   Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163
   Abs. 2 Satz 3 GWB).
   2. Ergänzung zu Kommunikation - Punkt I.3)
   ACHTUNG! Zum Download der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform
   Subreport ELViS ist zunächst die Eingabe eines Passwortes erforderlich.
   Bitte verwenden Sie hierfür folgendes Passwort: NGA-Netz Da-Di 2023/01
   Bei Fragen hierzu können Sie sich entweder direkt an die Zentrale
   Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
   ([12]zavs@ladadi.de) oder den Betreiber der Vergabeplattform Subreport
   ELViS wenden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]Vergabekammer@rpda.hessen.de
   Telefon: +49 6151126603
   Fax: +49 615112-5816
   Internet-Adresse:
   [14]https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffent
   liches-auftragswesen/vergabekammer
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer (VK) ist nach Auffassung des KG nicht zuständig für
   ein NP-Verfahren: Vergabe einer DL-Konzession außerhalb des
   Anwendungsbereichs von GWB & KonzVgV. Ob für die Überprüfung die
   Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche Gerichtsbarkeit gegeben
   ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen
   Rechtsverhältnisses. Es kommt auf die Rechtsform des staatlichen
   Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels. Wenn eine
   DL-Konzession dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die
   Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn die
   DL-Konzession sich in den Bahnen des öff. Rechts vollzieht, die
   Verwaltungsgerichtsbarkeit.
   Gem. § 149 Nr. 8 GWB ist das Vergaberecht nicht auf Konzessionen
   anwendbar, die hauptsächlich den Zweck haben, dem KG die Bereitstellung
   oder den Betrieb öff. Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines
   oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die
   Öffentlichkeit zu ermöglichen. Der KG ist der Auffassung, dass der
   abzuschließende Vertrag mit Gewährung einer staatlichen Beihilfe u.
   gefördert durch öff. Fördermittel dem öff. Recht unterfällt u. also das
   VG Darmstadt (Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, Tel.: +49 (0)
   6151 992-1700, Fax: +49 (0) 611 327618537, E-Mail:
   [15]verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de, Internet:
   [16]https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte-un
   d-verwaltungsgerichtshof/verwaltungsgericht-darmstadt) zuständig ist.
   Dies gilt auch deswegen, weil die Weiterleitung der Fördermittel an den
   Konzessionsnehmer auch durch Verwaltungsakt erfolgen könnte. Im
   Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung
   der Verweisung an das LG Darmstadt möglich. Ein NP-Verfahren steht für
   Konzessionsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB u. KonzVgV
   nicht zur Verfügung, lediglich der allg. gerichtl. Rechtsschutz durch
   Eilantrag oder Klage.
   Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch GWB u.
   KonzVgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes NP-Verfahren die
   folgenden Hinweise:
   Zuständig ist die o.g. VK. Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung
   der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem KG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an der Konzession
   interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in
   seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen
   beim KG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
   der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe
   der Angebote gegenüber dem KG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 S. 1
   Nr. 2 u. 3 GWB).
   Teilt der KG dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder
   bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen
   nach Eingang der Mitteilung einen NP-Antrag bei der VK zu stellen (§
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser
   Information durch den KG geschlossen werden (ab dem Tag nach Absendung
   der Information durch den KG). Nach Ablauf dieser Frist ist ein
   Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht
   verstrichen sein sollte. Ein NP-Antrag müsste daher zur Verhinderung
   eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem KG durch die VK
   zugestellt worden sein.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/01/2023
References
   6. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
   7. http://www.ladadi.de/
   8. http://www.subreport-elvis.de/
   9. http://www.subreport.de/E99421736
  10. http://www.subreport.de/E99421736
  11. http://www.handelsregister.de/
  12. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
  13. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
  14. https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
  15. mailto:verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de?subject=TED
  16. https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte-und-verwaltungsgerichtshof/verwaltungsgericht-darmstadt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau