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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Elmshorn
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Einsammeln von kommunalem Müll
Müllsammlung
Einsammeln von Hausmüll
Transport von Haushaltsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 71943-2023 (ID: 2023020312484902802)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Elmshorn: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2023/S 25/2023 71943
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg
   Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
   Ort: Elmshorn
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   Postleitzahl: 25337
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Andreas Köhler
   E-Mail: [6]A.Koehler@kreis-pinneberg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.kreis-pinneberg.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGR8YP/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
   Postanschrift: Alter Wall 20-22
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20457
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch
   E-Mail: [9]jscharf@goerg.de
   Telefon: +49 40500360485
   Fax: +49 40500360444
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.goerg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGR8YP
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abfallentsorgungsleistungen im Kreis Pinneberg - Ausschreibung des
   49%igen Gesellschaftsanteils an der Gesellschaft für Abfallwirtschaft
   und Abfallbehandlung mbH - GAB -
   Referenznummer der Bekanntmachung: ÖPP-GAB_2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Kreis Pinneberg um die gleichnamige Stadt ist der flächenkleinste
   und zugleich bevölkerungsreichste Kreis des Landes Schleswig-Holstein
   und gehört zur Metropolregion Hamburg. Zur Sicherstellung der
   Abfallentsorgung im Kreis Pinneberg soll der Geschäftsanteil des
   privaten Gesellschafters (49%) der Gesellschaft für Abfallwirtschaft
   und Abfallbehandlung mbH - GAB - ("GAB") neu vergeben und ein neuer
   Entsorgungsvertrag zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB über die
   Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung geschlossen werden (sog.
   Drittbeauftragung).
   Der Kreis Pinneberg beabsichtigt daher, den 49%igen Gesellschaftsanteil
   an der GAB voraussichtlich zum 1. Januar 2024 an einen strategischen
   Partner im Wege eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit
   vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für 20 Jahre (nebst fünfjähriger
   Verlängerungsoption) neu zu vergeben. Im Rahmen der Partnerschaft sind
   unterschiedliche Investitionen vorgesehen, unter anderem der Ersatz des
   bestehenden MHKW durch einen Neubau.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
   Umweltschutzdienste
   90511100 Einsammeln von kommunalem Müll
   90511300 Müllsammlung
   90511200 Einsammeln von Hausmüll
   90512000 Transport von Haushaltsabfällen
   90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und
   anderer Abfälle
   90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit der europaweiten Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils
   sollen
   - die Abfallentsorgung und -verwertung im Kreis Pinneberg dauerhaft
   gesichert,
   - die Interessen der Bevölkerung gewahrt und
   - die Rechtskonformität von Verfahren und Verträgen gewährleistet
   werden.
   Daneben geht es dem Kreis Pinneberg um
   - eine langfristige strategische Partnerschaft im Bereich der
   kommunalen Abfallwirtschaft mit einem privaten Partner, um die
   Herausforderungen der Zukunft zu meistern,
   - die Wahrung der Existenz der GAB,
   - die Sicherung des Einflusses des Kreises auf die
   Entsorgungswirtschaft,
   - die Sicherung der Arbeitsplätze der GAB,
   - ein Höchstmaß an Entsorgungsökologie und Entsorgungssicherheit,
   - die Sicherung von Investitionen, insbesondere Neubau eines
   Müllheizkraftwerkes (ein neues MHKW befindet sich bereits in der
   Planung und soll nach Beschlusslage des Kreises und der GAB in der
   ersten Hälfte der Vertragslaufzeit errichtet werden),
   - die Verlängerung der Aufgabenübertragung gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG
   a.F. sowie
   - Erlöserzielung.
   Ein neuer Abfallentsorgungsvertrag (als Drittbeauftragung nach § 22
   KrWG) zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB wird mit dem Abschluss
   dieses Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Mit diesem
   Abfallentsorgungsvertrag werden folgende Ziele verfolgt:
   - die Schaffung langfristiger Entsorgungssicherheit im Kreis Pinneberg
   und im Unterelbraum (Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg),
   - die verlässliche Stabilisierung der Entsorgungsgebühren im Kreis
   Pinneberg,
   - die Ausweitung der bisherigen Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft
   und Erschließung neuer Geschäftsfelder,
   - die Entwicklung zusätzlicher, kundenfreundlicher Strukturen für
   Industrie und Gewerbebetriebe,
   - die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch flexibles
   Reagieren auf sich ändernden Märkten,
   - die Stärkung der Gesellschaft durch Ausbau ihrer Marktposition,
   - die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze und
   - die langfristige Sicherung aller Arbeitsplätze am
   Abfallwirtschaftsstandort Tornesch-Ahrenlohe und weiterer Standorte.
   Der Abfallentsorgungsvertrag umfasst neben Leistungen der
   Abfalllogistik im gesamten Kreisgebiet auch Leistungen der
   Abfallentsorgung.
   Der GAB werden insbesondere die folgenden Aufgaben übertragen:
   - Behandlung der Restabfälle einschließlich der Behältergestellung,
   - Verwertung der getrennt erfassten organischen Abfälle einschließlich
   der Behältergestellung,
   - Einsammlung und Transport der in der Gemeinde Helgoland anfallenden
   Abfälle,
   - Einsammlung und Transport von Restabfall,
   - Einsammlung und Transport von Bioabfall,
   - Einsammlung, Transport und Entsorgung des Sperrmülls incl. der
   Organisation des Abrufsystems,
   - Einsammlung, Transport und Verwertung des E-Schrotts incl. der
   Organisation des Abrufsystems,
   - Einsammlung, Transport und Verwertung des Altpapiers sowie die
   notwendige Depotcontainergestellung (mit Ausnahme der DSD-Anteile),
   einschließlich der Behältergestellung,
   - Erfassung, Zwischenlagerung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle
   aus privaten Haushalten,
   - Vorhalten und Betrieb von Recyclinghöfen an derzeit zwei (Tornesch
   und Quickborn), zukünftig drei Standorten (der Standort Wedel befindet
   sich im Aufbau),
   - thermische Verwertung und Versorgung mit Fernwärme sowie
   Stromproduktion,
   - weitere Leistungen (z.B. Abfallberatung, Umweltbildung und Mitwirkung
   bei der Gebühren- und Entgeltkalkulation).
   Im Wesentlichen fallen folgende Abfallarten zur Sammlung und Verwertung
   im Bereich der GAB an: Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Papier.
   Weitere Einzelheiten enthält der Teaser des Informationsmemorandums
   (Unternehmensprofil), das bereits mit den Vergabeunterlagen im
   Teilnahmewettbewerb gegen Rücksendung der Vertraulichkeitsvereinbarung
   ausgegeben wird. Dieser Teaser dient allein dem Zweck, Interessenten
   einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme
   am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen des
   Teasers im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. Die Regelungen zum
   Verfahren und einen ersten Zeitplan enthält der Verfahrensbrief 1, der
   mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 240
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung (notarielle Beurkundung) in
   Kraft und wird zunächst für eine Laufzeit von zwanzig Jahren
   geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere fünf
   Jahre, wenn er nicht spätestens zwei Jahre vor Ablauf von einem der
   Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
   Diese Regelung gilt sowohl für das Gesellschafterverhältnis als auch
   für den zugrundeliegenden Entsorgungsvertrag zwischen dem Kreis
   Pinneberg und der GAB.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der
   Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden
   anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden
   Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die
   Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
   Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30%
   (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde).
   Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer
   III.1.2 (nur WL2 bis WL4) genannten Angaben und Nachweise herangezogen.
   Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur
   Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (nur TL1 und
   TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können
   insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
   Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen
   Punkten folgende Wertigkeit:
   - WL2 und WL3: 100 Punkte,
   - WL4: 200 Punkte,
   - TL1: 100 Punkte,
   - TL2: 600 Punkte.
   Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Ziff. III.1.2
   und III.1.3 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt
   sind.
   Die Nachweise WL1 und TL3 werden ebenso wie der gesamte Bereich PL
   nicht qualitativ gewertet.
   Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der
   Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren
   Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL2/WL3, WL4, TL1, TL2) werden mit dem
   jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert.
   Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
   - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium
   die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
   - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die
   Anforderungen in höchstem Maße,
   - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das
   Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
   - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das
   Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
   - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das
   Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
   Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer
   Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden
   (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums
   (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen
   Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den
   Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
   Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um
   Zuschlagskriterien.
   Teilnahmeanträge, die nicht eine Mindestpunktzahl von 50% der
   Gesamtpunkte erreichen (insgesamt 500 Punkte), werden ausgeschlossen
   und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
   Teilnahmeanträge, die in den Einzelkriterien WL2 bis WL4, TL1 oder TL2
   nicht jeweils eine Mindestpunktzahl von 20% der Gesamtpunkte (WL2 bis
   WL4: mind. 60 Punkte, TL1: mind. 20 Punkte, TL2: mind. 120 Punkte)
   erreichen, werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase
   berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
   Der Kreis Pinneberg strebt an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren
   einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der
   Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei
   Bieter einbezogen.
   Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet
   die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung
   aufzufordernden Bewerber, behält sich der Kreis Pinneberg vor, die
   Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen
   Bewerbern auszulosen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Einzelheiten zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen. Zu
   den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Der Minderheitsgesellschafter wird im Rahmen seiner Stellung in das
   Controlling und das Management von Dienstleistungen der GAB eingebunden
   werden. Der mit dieser Ausschreibung ermittelte künftige 49%ige
   Gesellschafter der GAB bzw. mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 15
   AktG) sind mithin von der zukünftigen Teilnahme an Ausschreibungen der
   GAB im Bereich der Abfalllogistik bzw. Abfallverwertung ausgeschlossen.
   2. Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten enthalten die
   Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
   ausgegeben werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der
   Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom
   Kreis Pinneberg unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse
   bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden (sofern
   bereitgestellt). Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit
   Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der
   Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl.
   Ziffer VI.5).
   Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
   Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3):
   PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
   123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
   PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand,
   Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B.
   Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen -
   Organigramm, operativ tätige Tochtergesellschaften), mit Darstellung
   der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur
   zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein
   Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
   PL3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige
   Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-
   oder Herkunftslandes (nicht älter als sechs Monate).
   PL4. Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für
   Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden mit einer
   handelsüblichen Deckungssumme oder Eigenerklärung, dass eine solche
   Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Einzelheiten zur für
   den Vertrag erforderlichen Versicherung enthalten die
   Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
   ausgegeben werden.
   PL5. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein
   Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher,
   die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer
   Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Kreis Pinneberg
   für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige
   Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   WL1. Aktuelle Auskunft einer oder mehrerer Geschäftsbank(en) des
   Bewerbers (die insgesamt mindestens ein Volumen von 50% der Darlehens-
   und Kontokorrentverbindlichkeiten des Bewerbers zum 31.12.2022
   finanzieren) über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur
   Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit (nicht älter als drei
   Monate). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
   WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den
   Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers
   in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022; kein
   Konzernumsatz). Sofern der Bewerber über Beteiligungen an operativ
   tätigen Tochtergesellschaften verfügt, so sind auch deren externe
   Umsätze entsprechend der Beteiligungsquote (separat) anzugeben. Falls
   der Bewerber noch keine 5 Jahre existiert, sind entsprechende
   Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei
   Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher,
   die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein
   Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Der Eigenerklärung
   ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder
   einer vergleichbar qualifizierten Person beizufügen, in welcher die
   Eigenangaben und deren korrekter Berechnung bestätigt werden.
   WL3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des
   deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Umsätze aus
   öffentlich übertragenen Aufgaben der Abfallsammlung und Verwertung,
   Umsätze aus der Sammlung und Sortierung von Leichtverpackungen, Glas
   und PPK für die Dualen Systeme, Umsätze der übrigen Abfallverwertung,
   Umsätze mit Logistikdienstleistungen, Energieerlöse) in den letzten 5
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022; kein Konzernumsatz). Sofern
   der Bewerber über Beteiligungen an operativ tätigen
   Tochtergesellschaften verfügt, so sind auch deren externe Umsätze
   entsprechend der Beteiligungsquote (separat) anzugeben. Falls der
   Bewerber noch keine fünf Jahre existiert, sind entsprechende
   Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei
   Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher,
   die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein
   Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Der Eigenerklärung
   ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder
   einer vergleichbar qualifizierten Person beizufügen, in welcher die
   Eigenangaben und deren korrekter Berechnung bestätigt werden.
   WL4. Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils
   inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung [sofern vorhanden],
   vorrangig durch Vorlage der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für
   die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zum Nachweis der
   finanziellen Leistungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit, insbesondere
   auch vor dem Hintergrund der Sicherstellung der Entsorgungssicherheit
   über die Vertragslaufzeit und der geplanten Investitionen (u.a. in den
   Neubau eines neuen Müllheizkraftwerks). Die Vorlage der
   Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds einer
   Bietergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Im Falle einer
   Konzernzugehörigkeit behält sich der Kreis Pinneberg vor,
   Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern,
   die der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft als
   Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als
   Tochterunternehmen eingebunden sind.
   Falls der Bewerber noch keine 5 Jahre existiert, sind entsprechende
   Abschlüsse für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei
   Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Kreis Pinneberg behält sich vor,
   eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, vom Kreis Pinneberg für geeignet erachteter Belege
   nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
   Bescheinigungen behält sich der Kreis Pinneberg für am Ende des
   Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
   der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
   entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert
   nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 4
   abgeschlossenen Geschäftsjahre). Bei Bewerbergemeinschaften ist die
   Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
   Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
   TL2. Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen,
   belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) in den folgenden Bereichen:
   1. Gesellschafter im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft im
   Bereich Abfallentsorgung, belegt anhand von Referenzen.
   2. Erfahrungen im Bereich Abfalllogistik in Gestalt einer
   verantwortlichen Sammlung von andienungspflichtigem Siedlungsabfall,
   gesammelt für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) in einer
   Größenordnung von 50.000 Behältern (Restabfallbehälter,
   Bioabfallbehälter und/oder Papierbehälter), belegt anhand von
   Referenzen.
   3. Erfahrungen im Bereich Abfallverwertung in Gestalt des
   verantwortlichen Betriebes einer Anlage zur energetischen
   Abfallverwertung, belegt anhand von Referenzen.
   4. Erfahrungen im Betrieb einer Anlage zur Kompostierung von
   Bio-Abfällen sowie im Betrieb einer Vergärungsanlage, belegt anhand von
   Referenzen.
   Die Referenzprojekte dürfen noch laufen und nicht vor mehr als drei
   Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5)
   abgeschlossen worden sein.
   Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit
   den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von
   Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Kreis Pinneberg
   behält sich vor, die Vorlage von Referenzbescheinigungen des
   Referenzauftraggebers verlangen.
   TL3. Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach der
   Entsorgungsfachbetriebeverordnung (mindestens für die Sammlung und
   Verwertung von Siedlungsabfällen) des Bewerbers bzw. von mindestens
   einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu TL2. Es ist mindestens eine Referenz für den Bereich Abfalllogistik
   (TL2 Ziff. 2) vorzulegen.
   Zu TL2. Es ist mindestens eine Referenz für den Bereich
   Abfallverwertung (TL2 Ziff. 3) vorzulegen.
   Zu TL3. Das gültige Zertifikat als Entsorgungsfachbetreib (mindestens
   für die Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen) ist mindestens
   von einem Bewerber bzw. von mindestens einem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem
   Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines
   Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das
   später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu
   verwenden.
   2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung
   hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf
   Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im
   EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland
   erbringen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2022/S 209-596182
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 31/03/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
   in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
   Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten
   Formblättern ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens
   weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Kreis Pinneberg
   erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls
   unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber
   müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten
   Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine
   Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und
   ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. Für die
   Teilnahme an der Angebotsphase ist eine Registrierung bei der
   Vergabeplattform unabdingbar.
   2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum
   24.02.2023 an den Kreis Pinneberg über die Kommunikationsfunktion der
   Vergabeplattform zu richten. Der Kreis Pinneberg behält sich vor,
   später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Bitte beachten Sie zur
   Stellung von Bewerberfragen auch den Verfahrensbrief 1, der mit den
   Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
   3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben
   vorbehalten.
   4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind über die
   Vergabeplattform zu übermitteln (vgl. Link in Ziff. I.3). Bis zum
   Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später der Angebotsfrist) sind die
   Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass der
   Kreis Pinneberg keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es
   jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum
   Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
   5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. Der Kreis Pinneberg kann Ausnahmen
   zulassen.
   6. Der Kreis Pinneberg behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
   Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder
   Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit
   rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines
   Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu.
   7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der
   Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
   an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
   8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
   Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der KW
   13/2023 die ersten Vergabeunterlagen mit einer Aufforderung zur Abgabe
   der Erstangebote zugesandt. Die Termine für die (ersten)
   Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per
   Videokonferenz stattfinden.
   9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
   Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Kreis Pinneberg seinerseits
   wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens
   verwenden. Der Teaser zum Informationsmemorandum ("Unternehmensprofil"
   der GAB) wird nur an Interessenten/ Bewerber ausgegeben, die vorab über
   die Vergabeplattform die Vertraulichkeitsvereinbarung ausgefüllt/
   unterzeichnet eingereicht haben. Der Versand des Teasers erfolgt dann
   separat als individuelle Nachricht über die Vergabeplattform binnen
   eines Werktags. Weitere Hinweise zur Vertraulichkeit enthält der
   Verfahrensbrief 1, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb
   ausgegeben wird.
   10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung auf dem
   mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt
   abgegeben. Diese Erklärung gilt auch für das Verhandlungsverfahren.
   Der Kreis Pinneberg behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern,
   welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerber-/
   Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren
   Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen,
   Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer - an
   diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen
   das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
   Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/
   Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter
   das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur
   mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreis Pinneberg
   zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch
   die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die
   Veränderung Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde hat.
   Eine Bewerbergemeinschaft muss im Rahmen der Angebotsphase (bei
   entsprechender Auswahl gemäß Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung) eine
   Gesellschafterstruktur schaffen, die gewährleistet, dass lediglich eine
   Gesellschaft im Fall des Zuschlags den Minderheitsgeschäftsanteil
   erwirbt (Projektgesellschaft). Weitere Einzelheiten hierzu - ebenso wie
   zur Bildung von Projektgesellschaften - enthält der Verfahrensbrief 1.
   11. Der Kreis Pinneberg behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter
   Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
   aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
   vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
   leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
   Weitere Einzelheiten enthält der Verfahrensbrief 1.
   12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres
   Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite
   deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht,
   kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines
   Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen
   Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte
   ausgehen.
   13. Zu Ziff. IV.1.4: Der Kreis Pinneberg wird sich im Laufe des
   Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine
   Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren
   fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend
   wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der
   Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick
   auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die
   übrigen Bieter werden - nach Wahl des Kreis Pinneberg - zurückgestellt
   oder scheiden aus. Der Kreis Pinneberg behält sich in jedem
   Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere
   "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu
   verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 2
   enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
   14. Weitergehende Verfahrensregelungen sind dem Verfahrensbrief 1 zu
   entnehmen, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb
   ausgegeben wird.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR8YP
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an.
   - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:A.Koehler@kreis-pinneberg.de?subject=TED
   7. http://www.kreis-pinneberg.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGR8YP/documents
   9. mailto:jscharf@goerg.de?subject=TED
  10. http://www.goerg.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGR8YP
  12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:596182-2022:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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