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Ausschreibung: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse - DE-Bad Oeynhausen
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Dokument Nr...: 72372-2023 (ID: 2023020312521803136)
Veröffentlicht: 03.02.2023
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DE-Bad Oeynhausen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
2023/S 25/2023 72372
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen
mbH
Postanschrift: Georgstr. 11
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [6]mprescher@hdz-nrw.de
Fax: +49 5731972163
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.hdz-nrw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6690K/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6690K
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
HDZ Druckmaschinen
Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neuausstattung der Hausdruckerei mit zwei digitalen Farbdruck- und
Kopiersystemen mit Weiterverarbeitung in einem Arbeitsschritt inklusive
Wartungs- und Serviceleistungen für den Zeitraum von 60 Monaten
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das HDZ NRW betreibt eine eigene Hausdruckerei in den Räumlichkeiten
des Untergeschosses. Das Druckvolumen betrug die letzten 60 Monate
insgesamt 9 Millionen A4 Farbkopien sowie 5,3 Millionen A4
Schwarz-/Weißkopien. Der zukünftige Auftragnehmer soll ein
Produktionssystem (fünffarbig) und ein Produktionssystem (vierfarbig)
für 60 Monate bereitstellen und warten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Anzahl der Druckseiten wurde auf der Grundlage des Verbrauchs der
letzten Jahre geschätzt. Über den Vertrag wird die tatsächlich
benötigte Menge abgerufen und vergütet.
[Bitte prüfen: Sind die Heftklammern und Farbtoner optional?]
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wir erklären als Unternehmen,
- dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB
vorliegt.
§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Wir erklären ferner als Unternehmen,
- dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
- dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine
geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
verstoßen haben,
- dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,
- dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt
wird,
- dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen
haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss folgende Erklärung abgeben:
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und
Sachschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und für Vermögensschäden
von mindestens 1 Mio. EUR.
alternativ zu vorstehender Erklärung
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw.
Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den
Versicherungssummen aufstocken.
- Bruttogesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sind zwei Referenzen einzureichen, eine Referenz zu einem
Produktionsdrucksystem fünffarbig und eine Referenz zu einem
Produktionsdrucksystem vierfarbig.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/03/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Öffnung durch Mitarbeiter des HDZ
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6690K
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse:
[11]https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsi
cht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur
zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von
spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der
Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle
gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023
References
6. mailto:mprescher@hdz-nrw.de?subject=TED
7. http://www.hdz-nrw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6690K/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6690K
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
11. https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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