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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Montabauer
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 72387-2023 (ID: 2023020312523603193)
Veröffentlicht: 03.02.2023
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DE-Montabauer: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2023/S 25/2023 72387
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Postanschrift: Peter-Altmeier Platz 1
Ort: Montabauer
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
E-Mail: [5]simone.rohloff@westerwaldkreis.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.westerwaldkreis.de
Adresse des Beschafferprofils:
[7]https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/downloads/sicherheit-ordnun
g-verkehr/1-13_21122021_WW_NVP_Endbericht.pdf
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Sonstige Beförderungsdienste
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Hauptort der Ausführung:
Linienbündel Südlicher Westerwald, Linienbündel Südöstlicher
Westerwald, Linienbündel Östlicher Westerwald, Linienbündel
Nordöstlicher Westerwald gemäß der Beschreibung im Nahverkehrsplan
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für
die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von
Beförderungsleistungen gemäß § 42 und § 44 PBefG in den folgenden
Linienbündel einschließlich der von diesen Linien verkehrlich
erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 14.07.2024 bis zum
30.06.2032:
1) Linienbündel "Südlicher Westerwald" mit Fortführung der bestehenden
Linien: 454, 456, 458, 459, 963 und den folgenden Neuerungen primär im
regionalen Verkehr:
- Vereinheitlichung und Kombination der Linien 116(A) und 460:
Zukünftig regionale Linie 460 Koblenz-Neuhäusel (ohne umliegende
Augst-Orte) Montabaur-Westerburg Bf und Stadt. Der Abschnitt
Westerburg - Rennerod/Bad Marienberg der bisherigen Linie 116A wird dem
u.g. Linienbündel Nordöstlicher Westerwald zugeordnet.
- Neue lokale Linie (Arbeitstitel 469) zur Bedienung der Augst-Orte
und Anbindung an Linie 460 und/oder direkt nach Koblenz
- Neuer regionaler RadBus 466 ( Koblenz-Montabaur-Westerburg)
- Bestehende Linie N11: Zukünftig regionaler NachtBus mit Arbeitstitel
N46 (Koblenz-Montabaur-Westerburg)
2) Linienbündel "Südöstlicher Westerwald" mit den Linien: 450, 453,
995, 996, 997, 998
3) Linienbündel "Östlicher Westerwald" mit den Linien: 463, 480, 481,
959, 973
4) Linienbündel Nordöstlicher Westerwald" unter Fortführung der
bestehenden Linien 455, 483, 484, 957, 960, 962, 965, 971, 972 sowie
Ergänzung der folgenden planerischen Neuerungen:
- Die bisherige Linien 116 wird künftig differenziert in regionale
Linien 470 (Westerburg-Bad Marienberg) und 480
(Westerburg-Rennerod-Rehe); in Westerburg jeweils Anschluss an neue
Linie 460
- Neuer regionaler Nachtbus mit dem Arbeitstitel N47 (Ringlinie um
Westerburg, Bad Marienberg und Rennerod; an Wochenenden und vor
Feiertagen)
Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (dort Anhang 1)
entnommen werden. Einzelne ertragreiche Linien oder Gebiete dürfen
nicht aus dem vom Landkreis definierten Bündeln herausgelöst werden.
Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die
zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege,
Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige
Anforderungen) ergeben sich aus dem aktuellen Nahverkehrsplan des
Westerwaldkreises. Fahrzeuge der Kategorie 1 (einzusetzen auf den
regionalen Linien 460, 466, 470, 480 sowie N46 und N47) müssen
zusätzlich mindestens die Euro-VI-bzw. 6d-Abgasnorm erfüllen oder
sauber im Sinne der Definitionen unter §2 SaubFahrzeugBeschG sein;
diese Fahrzeuge dürfen max. 10 Jahre alt sein. Der Landkreis Westerwald
behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in die hier
angekündigten Vergabeverfahren aufzunehmen.
Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können
sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der
sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten
Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder
infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen
wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und
Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen.
In jedem Fall aber hat ein Betreiber den jeweils aktuellen VRM-Tarif
anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund
Rhein-Mosel teilzunehmen.
Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der
Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen
Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der
Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom
Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 14/07/2024
Laufzeit in Monaten: 96
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO
(EG) Nr. 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
1. Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen
Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines
eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde:
Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste können
innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED Genehmigungsanträge
für so genannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Sinne des §
8 Abs. 4 PBefG beim Landesbetrieb für Mobilität gestellt werden.
Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist der
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz
Tel: 0261 3029 0
[8]www.lbm.rlp.de
Eigenwirtschaftliche Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei
der Genehmigungsbehörde eingehen oder von den wesentlichen
Anforderungen dieser Vorabbekanntmachung an die Verkehrsbedienung
abweichen, müssen gemäß § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden.
2. Informationen zum Verfahren und zur obligatorischen Anordnung eines
Betriebsübergangs und zur Einhaltung von sozialen Standards:
Gemäß § 5 Abs. 4 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für
öffentliche Dienstleistungsaufträge nach der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 die §§ 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des
Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. S. 426) in der
jeweils geltenden Fassung maßgeblich.
3) Informationen zum Rechtsschutz:
Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der
Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das
Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz,
Telefon: 06131/16-2234,
Telefax: 06131/16-2113
Email: [9]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Internet: [10]https://mwvlw.rlp.de
Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB).
4. Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung:
Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden
Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine
Berichtigung veröffentlicht.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023
References
5. mailto:simone.rohloff@westerwaldkreis.de?subject=TED
6. https://www.westerwaldkreis.de/
7. https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/downloads/sicherheit-ordnung-verkehr/1-13_21122021_WW_NVP_Endbericht.pdf
8. http://www.lbm.rlp.de/
9. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
10. https://mwvlw.rlp.de/
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