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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Montabauer
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 72387-2023 (ID: 2023020312523603193)
Veröffentlicht: 03.02.2023
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  DE-Montabauer: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2023/S 25/2023 72387
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
   Postanschrift: Peter-Altmeier Platz 1
   Ort: Montabauer
   NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
   Postleitzahl: 56410
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
   E-Mail: [5]simone.rohloff@westerwaldkreis.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.westerwaldkreis.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [7]https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/downloads/sicherheit-ordnun
   g-verkehr/1-13_21122021_WW_NVP_Endbericht.pdf
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Sonstige Beförderungsdienste
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   60140000 Bedarfspersonenbeförderung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Linienbündel Südlicher Westerwald, Linienbündel Südöstlicher
   Westerwald, Linienbündel Östlicher Westerwald, Linienbündel
   Nordöstlicher Westerwald gemäß der Beschreibung im Nahverkehrsplan
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für
   die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen
   Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von
   Beförderungsleistungen gemäß § 42 und § 44 PBefG in den folgenden
   Linienbündel einschließlich der von diesen Linien verkehrlich
   erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 14.07.2024 bis zum
   30.06.2032:
   1) Linienbündel "Südlicher Westerwald" mit Fortführung der bestehenden
   Linien: 454, 456, 458, 459, 963 und den folgenden Neuerungen primär im
   regionalen Verkehr:
   - Vereinheitlichung und Kombination der Linien 116(A) und 460:
   Zukünftig regionale Linie 460 Koblenz-Neuhäusel (ohne umliegende
   Augst-Orte)  Montabaur-Westerburg Bf und Stadt. Der Abschnitt
   Westerburg - Rennerod/Bad Marienberg der bisherigen Linie 116A wird dem
   u.g. Linienbündel Nordöstlicher Westerwald zugeordnet.
   - Neue lokale Linie (Arbeitstitel 469) zur Bedienung der Augst-Orte
   und Anbindung an Linie 460 und/oder direkt nach Koblenz
   - Neuer regionaler RadBus 466 ( Koblenz-Montabaur-Westerburg)
   - Bestehende Linie N11: Zukünftig regionaler NachtBus mit Arbeitstitel
   N46 (Koblenz-Montabaur-Westerburg)
   2) Linienbündel "Südöstlicher Westerwald" mit den Linien: 450, 453,
   995, 996, 997, 998
   3) Linienbündel "Östlicher Westerwald" mit den Linien: 463, 480, 481,
   959, 973
   4) Linienbündel Nordöstlicher Westerwald" unter Fortführung der
   bestehenden Linien 455, 483, 484, 957, 960, 962, 965, 971, 972 sowie
   Ergänzung der folgenden planerischen Neuerungen:
   - Die bisherige Linien 116 wird künftig differenziert in regionale
   Linien 470 (Westerburg-Bad Marienberg) und 480
   (Westerburg-Rennerod-Rehe); in Westerburg jeweils Anschluss an neue
   Linie 460
   - Neuer regionaler Nachtbus mit dem Arbeitstitel N47 (Ringlinie um
   Westerburg, Bad Marienberg und Rennerod; an Wochenenden und vor
   Feiertagen)
   Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (dort Anhang 1)
   entnommen werden. Einzelne ertragreiche Linien oder Gebiete dürfen
   nicht aus dem vom Landkreis definierten Bündeln herausgelöst werden.
   Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die
   zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege,
   Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige
   Anforderungen) ergeben sich aus dem aktuellen Nahverkehrsplan des
   Westerwaldkreises. Fahrzeuge der Kategorie 1 (einzusetzen auf den
   regionalen Linien 460, 466, 470, 480 sowie N46 und N47) müssen
   zusätzlich mindestens die Euro-VI-bzw. 6d-Abgasnorm erfüllen oder
   sauber im Sinne der Definitionen unter §2 SaubFahrzeugBeschG sein;
   diese Fahrzeuge dürfen max. 10 Jahre alt sein. Der Landkreis Westerwald
   behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in die hier
   angekündigten Vergabeverfahren aufzunehmen.
   Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können
   sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der
   sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten
   Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder
   infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen
   wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und
   Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen.
   In jedem Fall aber hat ein Betreiber den jeweils aktuellen VRM-Tarif
   anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund
   Rhein-Mosel teilzunehmen.
   Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den
   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der
   Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen
   Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der
   Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom
   Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 14/07/2024
   Laufzeit in Monaten: 96
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO
   (EG) Nr. 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   1. Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen
   Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines
   eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde:
   Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste können
   innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der
   Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED Genehmigungsanträge
   für so genannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Sinne des §
   8 Abs. 4 PBefG beim Landesbetrieb für Mobilität gestellt werden.
   Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist der
   Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
   Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz
   Tel: 0261 3029 0
   [8]www.lbm.rlp.de
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei
   der Genehmigungsbehörde eingehen oder von den wesentlichen
   Anforderungen dieser Vorabbekanntmachung an die Verkehrsbedienung
   abweichen, müssen gemäß § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden.
   2. Informationen zum Verfahren und zur obligatorischen Anordnung eines
   Betriebsübergangs und zur Einhaltung von sozialen Standards:
   Gemäß § 5 Abs. 4 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für
   öffentliche Dienstleistungsaufträge nach der Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007 die §§ 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des
   Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. S. 426) in der
   jeweils geltenden Fassung maßgeblich.
   3) Informationen zum Rechtsschutz:
   Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der
   Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das
   Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9, 55116 Mainz,
   Telefon: 06131/16-2234,
   Telefax: 06131/16-2113
   Email: [9]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Internet: [10]https://mwvlw.rlp.de
   Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer
   einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
   Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB).
   4. Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung:
   Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden
   Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine
   Berichtigung veröffentlicht.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   5. mailto:simone.rohloff@westerwaldkreis.de?subject=TED
   6. https://www.westerwaldkreis.de/
   7. https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/downloads/sicherheit-ordnung-verkehr/1-13_21122021_WW_NVP_Endbericht.pdf
   8. http://www.lbm.rlp.de/
   9. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  10. https://mwvlw.rlp.de/
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