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Ausschreibung: Kofferdurchleuchtungsausrüstung - DE-Frankfurt
Kofferdurchleuchtungsausrüstung
Dokument Nr...: 73234-2023 (ID: 2023020312583903967)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Frankfurt: Kofferdurchleuchtungsausrüstung
   2023/S 25/2023 73234
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Fraport AG
   Postanschrift: Gebäude 149, Raum 5145
   Ort: Frankfurt
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60547
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung ZEB-VM
   E-Mail: [6]ausschreibung@fraport.de
   Telefon: +49 69690-32402
   Fax: +49 69690-49560199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.fraport.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   24 Stück EDSCB Geräte vom Typ 6040 CTiX
   Referenznummer der Bekanntmachung: CT Geräte
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38581000 Kofferdurchleuchtungsausrüstung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Fraport beabsichtigt ab März 2023 in Summe 24 Stück EDSCB Geräte
   vom Typ 6040 CTiX über die Firma Smiths Detection zu beschaffen. Die
   EDSCB Geräte sollen in die am Flughafen Frankfurt/Main in den
   Terminalbereich A, Z und CD befindlichen Bestands-Kontrollspuren der
   Fa. Smiths Detection integriert werden. Bei den Kontrollspuren aus dem
   Bestand handelt es sich um das Produkt iLane.evo V2. Derzeit sind dort
   EDSCB Geräte vom Typ 6040aTiX von Fa. Smiths Detection unter Einsatz
   der zertifizierten SD-2 Wanne integriert. Die benannten Kontrollspuren
   stammen aus dem Jahr 2019 bis 2021.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Begründet wird diese Entscheidung durch die bestehenden und folgend
   aufgezeigten Schnittstellen von Kontrollspur und EDSCB-Gerät, welche im
   Hinblick auf eine vollumfängliche Gesamtfunktion und Verfügbarkeit
   durch einen alternativen Hersteller von EDSCB-Gerät mit CT-Technologie
   nicht ausreichend hergestellt werden können.
   Insbesondere zu beachten sind die folgenden Merkmale:
    Zertifizierte SD2-Wanne und Kontrollspurmechanik
   Die Fördertechnik der iLane.evo Kontrollspur ist auf die von Fa. Smiths
   Detection für den Einsatz der 6040 aTiX und 6040 CTiX zugelassenen SD-2
   Wanne ausgelegt. Dabei sind an dieser Stelle mechanische Baugruppen wie
   Rollenförderer- und Förderbandbreite, Bandkurvenradien und
   Bandförderersteigungen, Eckumsetzer im Bereich der Ausschleusweiche,
   Seitenführungen, Freiraumprofile für die Wannenrückförderung im
   gesamten Streckenverlauf und im speziellen unterhalb der EDSCB Anlage
   aufeinander abgestimmt. Die Position der RFID-Label ist zudem auf die
   innerhalb der Kontrollspur in den Bereichen der Einfahrt in den
   EDSCB-Tunnel, der Ausschleusweiche und der Wannenrückförderung
   verorteten RFID-Leseantennen herstellerspezifisch abgestimmt. Die 6040
   CTiX ist das einzige ECAC zertifizierte EDSCB Gerät mit Standard C3 und
   nationaler Zulassung bei Verwendung der SD-2 Wanne.
    Mechanische Schnittstellen
   Im Bereich der Nachkontroll-Arbeitsplätze sind die dort befindlichen
   mechanischen Schnittstellen, wie RFID-Lesestationen, Monitorhubsäulen
   und Kabeleinführungen in die Kontrollspur an die im Bestand befindliche
   Konfiguration gebunden. Der Bereich der Wannenentnahme ist speziell im
   Bereich der Wannenvereinzelung nebst den Bereitstellplätzen auf den
   Einsatz der SD.2 Wannen ausgelegt.
    Elektrotechnische Schnittstellen
   Die im Einsatz befindliche RFID-Technik ist im Hinblick auf Frequenz,
   Leseabstände und Steuerungsintegration auf die Geometrie von SD2 Wanne
   und RFID-Label-Position auf der SD.2 Wanne ausgelegt. Dabei ist die
   dafür im Einsatz befindliche Verkabelung in der Kontrollspur für
   Spannungsversorgung, Kommunikation und Netzwerk im Innenbereich der
   Bestands-Kontrollspur geführt. Darüber hinaus ist die Sensorik für die
   Steuerung der SD.2 Wanne im Bereich der IO-Strecke, NIO-Strecke und der
   Wannenrückförderung auf die SD.2 Wanne selbst abgestimmt.
    Signalaustausch EDSCB zu Fördertechnik
   Die steuerungstechnische Integration von EDSCB und Kontrollspur ist im
   Hinblick auf den Signalaustausch und die im Einsatz befindliche
   SPS-Software der Kontrollspur grundsätzlich zu der im Bestand
   befindlichen Kontrollspurkonfiguration nicht offengehalten. Smiths
   Detection ist hier Eigentümer des IP und kann folglich die
   Anforderungen an die vollumfängliche Systemintegration ohne Verlust von
   Funktion und Verfügbarkeit erfüllen. Im Speziellen ist die Herstellung
   dieser Schnittstelle aus Sicht der Fraport als absolut
   herstellergebunden einzustufen. Darüber hinaus lassen die zwischen
   Fraport und Smiths Detection bestehenden Vertragsverbindungen die
   Aufforderung zur Offenlegung der steuerungstechnischen
   Schnittstellendefinition nicht zu.
   Zusammenfassend ist das Wagnis für eine Inkompatibilität und in der
   Folge ein nicht kalkulierbares Risiko für das Luftsicherheitsniveau
   sehr hoch, wenn ein anderes als das Smiths EDSCB-Gerät für die
   Integration in die Bestandsspuren beschafft wird. Weiterhin gibt es
   aktuell keine Erfahrungsberichte bezüglich der Integration anderer
   EDSCB-Geräte in eine iLane.evo, die einen optimalen Wannentransport und
   zugleich sicheren Betriebsablauf dokumentieren.
   Die Vergabe des Vertrags an die Firma Smiths Detection bezieht sich
   ausschließlich auf die Ausstattung von Bestandsspuren. Für künftige
   Aus- und Neubaumaßnahmen von Kontrollstellen (z. B. Ausstattung
   Terminal 3 und Pier G oder die Nordverlagerung der Kontrollstellen im
   Bereich B-Nord) werden Ausschreibungen gemäß der gültigen
   Vergabeverordnung für komplette Kontrollspuren inkl. EDSCB-Gerät
   durchgeführt werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Begründet wird diese Entscheidung durch die bestehenden und folgend
   aufgezeigten Schnittstellen von Kontrollspur und EDSCB-Gerät, welche im
   Hinblick auf eine vollumfängliche Gesamtfunktion und Verfügbarkeit
   durch einen alternativen Hersteller von EDSCB-Gerät mit CT-Technologie
   nicht ausreichend hergestellt werden können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   24 Stück EDSCB Geräte vom Typ 6040 CTiX
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   31/01/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Smiths Detection Germany GmbH
   Postanschrift: Im Herzen 4
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 65205
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der
   beabsichtigte Abschluss des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer
   Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung.
   Das in Abschnitt V.2.1) Tag der Zuschlagserteilung) angegebene Datum
   entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung und stellt nicht
   den Tag der beabsichtigten Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) dar.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Einlegung von Rechtsbehelfen
   Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen
   des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht
   innerhalb einer
   Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
   134 Absatz 2 bleibt
   unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht
   spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber der
   Auftraggeberin gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
   Auftraggeberin, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
   auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:ausschreibung@fraport.de?subject=TED
   7. http://www.fraport.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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