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Ausschreibung: Kofferdurchleuchtungsausrüstung - DE-Frankfurt
Kofferdurchleuchtungsausrüstung
Dokument Nr...: 73234-2023 (ID: 2023020312583903967)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-Frankfurt: Kofferdurchleuchtungsausrüstung
2023/S 25/2023 73234
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 149, Raum 5145
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung ZEB-VM
E-Mail: [6]ausschreibung@fraport.de
Telefon: +49 69690-32402
Fax: +49 69690-49560199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
24 Stück EDSCB Geräte vom Typ 6040 CTiX
Referenznummer der Bekanntmachung: CT Geräte
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38581000 Kofferdurchleuchtungsausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Fraport beabsichtigt ab März 2023 in Summe 24 Stück EDSCB Geräte
vom Typ 6040 CTiX über die Firma Smiths Detection zu beschaffen. Die
EDSCB Geräte sollen in die am Flughafen Frankfurt/Main in den
Terminalbereich A, Z und CD befindlichen Bestands-Kontrollspuren der
Fa. Smiths Detection integriert werden. Bei den Kontrollspuren aus dem
Bestand handelt es sich um das Produkt iLane.evo V2. Derzeit sind dort
EDSCB Geräte vom Typ 6040aTiX von Fa. Smiths Detection unter Einsatz
der zertifizierten SD-2 Wanne integriert. Die benannten Kontrollspuren
stammen aus dem Jahr 2019 bis 2021.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Begründet wird diese Entscheidung durch die bestehenden und folgend
aufgezeigten Schnittstellen von Kontrollspur und EDSCB-Gerät, welche im
Hinblick auf eine vollumfängliche Gesamtfunktion und Verfügbarkeit
durch einen alternativen Hersteller von EDSCB-Gerät mit CT-Technologie
nicht ausreichend hergestellt werden können.
Insbesondere zu beachten sind die folgenden Merkmale:
Zertifizierte SD2-Wanne und Kontrollspurmechanik
Die Fördertechnik der iLane.evo Kontrollspur ist auf die von Fa. Smiths
Detection für den Einsatz der 6040 aTiX und 6040 CTiX zugelassenen SD-2
Wanne ausgelegt. Dabei sind an dieser Stelle mechanische Baugruppen wie
Rollenförderer- und Förderbandbreite, Bandkurvenradien und
Bandförderersteigungen, Eckumsetzer im Bereich der Ausschleusweiche,
Seitenführungen, Freiraumprofile für die Wannenrückförderung im
gesamten Streckenverlauf und im speziellen unterhalb der EDSCB Anlage
aufeinander abgestimmt. Die Position der RFID-Label ist zudem auf die
innerhalb der Kontrollspur in den Bereichen der Einfahrt in den
EDSCB-Tunnel, der Ausschleusweiche und der Wannenrückförderung
verorteten RFID-Leseantennen herstellerspezifisch abgestimmt. Die 6040
CTiX ist das einzige ECAC zertifizierte EDSCB Gerät mit Standard C3 und
nationaler Zulassung bei Verwendung der SD-2 Wanne.
Mechanische Schnittstellen
Im Bereich der Nachkontroll-Arbeitsplätze sind die dort befindlichen
mechanischen Schnittstellen, wie RFID-Lesestationen, Monitorhubsäulen
und Kabeleinführungen in die Kontrollspur an die im Bestand befindliche
Konfiguration gebunden. Der Bereich der Wannenentnahme ist speziell im
Bereich der Wannenvereinzelung nebst den Bereitstellplätzen auf den
Einsatz der SD.2 Wannen ausgelegt.
Elektrotechnische Schnittstellen
Die im Einsatz befindliche RFID-Technik ist im Hinblick auf Frequenz,
Leseabstände und Steuerungsintegration auf die Geometrie von SD2 Wanne
und RFID-Label-Position auf der SD.2 Wanne ausgelegt. Dabei ist die
dafür im Einsatz befindliche Verkabelung in der Kontrollspur für
Spannungsversorgung, Kommunikation und Netzwerk im Innenbereich der
Bestands-Kontrollspur geführt. Darüber hinaus ist die Sensorik für die
Steuerung der SD.2 Wanne im Bereich der IO-Strecke, NIO-Strecke und der
Wannenrückförderung auf die SD.2 Wanne selbst abgestimmt.
Signalaustausch EDSCB zu Fördertechnik
Die steuerungstechnische Integration von EDSCB und Kontrollspur ist im
Hinblick auf den Signalaustausch und die im Einsatz befindliche
SPS-Software der Kontrollspur grundsätzlich zu der im Bestand
befindlichen Kontrollspurkonfiguration nicht offengehalten. Smiths
Detection ist hier Eigentümer des IP und kann folglich die
Anforderungen an die vollumfängliche Systemintegration ohne Verlust von
Funktion und Verfügbarkeit erfüllen. Im Speziellen ist die Herstellung
dieser Schnittstelle aus Sicht der Fraport als absolut
herstellergebunden einzustufen. Darüber hinaus lassen die zwischen
Fraport und Smiths Detection bestehenden Vertragsverbindungen die
Aufforderung zur Offenlegung der steuerungstechnischen
Schnittstellendefinition nicht zu.
Zusammenfassend ist das Wagnis für eine Inkompatibilität und in der
Folge ein nicht kalkulierbares Risiko für das Luftsicherheitsniveau
sehr hoch, wenn ein anderes als das Smiths EDSCB-Gerät für die
Integration in die Bestandsspuren beschafft wird. Weiterhin gibt es
aktuell keine Erfahrungsberichte bezüglich der Integration anderer
EDSCB-Geräte in eine iLane.evo, die einen optimalen Wannentransport und
zugleich sicheren Betriebsablauf dokumentieren.
Die Vergabe des Vertrags an die Firma Smiths Detection bezieht sich
ausschließlich auf die Ausstattung von Bestandsspuren. Für künftige
Aus- und Neubaumaßnahmen von Kontrollstellen (z. B. Ausstattung
Terminal 3 und Pier G oder die Nordverlagerung der Kontrollstellen im
Bereich B-Nord) werden Ausschreibungen gemäß der gültigen
Vergabeverordnung für komplette Kontrollspuren inkl. EDSCB-Gerät
durchgeführt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Begründet wird diese Entscheidung durch die bestehenden und folgend
aufgezeigten Schnittstellen von Kontrollspur und EDSCB-Gerät, welche im
Hinblick auf eine vollumfängliche Gesamtfunktion und Verfügbarkeit
durch einen alternativen Hersteller von EDSCB-Gerät mit CT-Technologie
nicht ausreichend hergestellt werden können.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
24 Stück EDSCB Geräte vom Typ 6040 CTiX
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
31/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Smiths Detection Germany GmbH
Postanschrift: Im Herzen 4
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der
beabsichtigte Abschluss des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer
Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung.
Das in Abschnitt V.2.1) Tag der Zuschlagserteilung) angegebene Datum
entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung und stellt nicht
den Tag der beabsichtigten Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) dar.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht
innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023
References
6. mailto:ausschreibung@fraport.de?subject=TED
7. http://www.fraport.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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