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Ausschreibung: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten - DE-Mannheim
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 73430-2023 (ID: 2023020313000304163)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Mannheim: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
   2023/S 25/2023 73430
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68161
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]mrn-projektmanagement@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.m-r-n.com/gmbh
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69U0/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
   Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
   Postanschrift: Stresemannstr. 79
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt Dr. Fabian
   Bader
   E-Mail: [9]mrn-projektmanagement@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69U0
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gesellschafter des Auftraggebers als privatrechtlich
   organisierte Gesellschaft sind der Verband Region Rhein-Neckar, der
   Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, die Industrie- und
   Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz und Darmstadt sowie die
   Handwerkskammern Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald und Rhein-Main
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Der Auftraggeber hat die Aufgabe, die Metropolregion
   Rhein-Neckar in enger Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren
   wirtschaftlich, sozial und ökologisch weiterzuentwickeln und positiv zu
   positionieren.
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw.
   Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb.
   Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere
   Bereiche des E-Government)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2725
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw.
   Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb.
   Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere
   Bereiche des E-Government)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Metropolregion Rhein-Neckar ist eine von elf durch den Beschluss
   der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 28. April 2005 festgelegten
   und anerkannten Europäischen Metropolregionen in Deutschland. Der
   Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und
   Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 bildet den formellen Rahmen und
   regelt die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Ländern und
   der Metropolregion Rhein-Neckar.
   Die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH ist eine
   Regionalentwicklungsgesellschaft, die überwiegend von der Öffentlichen
   Hand dominiert sowie finanziert wird und keine Gewinnabsichten
   verfolgt. Mehrheitsgesellschafter ist der öffentlich-rechtliche Verband
   Region Rhein-Neckar. Weitere Gesellschafter des Unternehmens sind der
   Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, die Industrie- und
   Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz und Darmstadt sowie die
   Handwerkskammern Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald und Rhein-Main. Im Jahr
   2010 startete im Bereich der Modernisierung der Öffentlichen Verwaltung
   sowie der Digitalisierung der Leistungserstellungsprozesse des
   Öffentlichen Dienstes das Modellvorhaben "Kooperatives E-Government in
   föderalen Strukturen". Aufgrund der besonderen strukturellen
   Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurde die Metropolregion
   Rhein-Neckar mit Beschluss 2014/27 des IT-Planungsrats als
   "Innovations- und Erprobungsraum" für die Bundesrepublik Deutschland
   definiert.
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung zum Bezug von Leistungen in einem von der
   Digitalisierung geprägten Projektumfeld. Die benötigten Leistungen
   lassen sich zusammenfassen unter dem Begriff Projekt- bzw.
   Programm-Management im IT-Umfeld. Es geht dabei insbesondere um
   Leistungen im Zusammenhang mit Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region
   und Smart City (insbesondere der Umsetzung der Anforderungen des
   Online-Zugangsgesetzes (OZG) sowie für weitere Bereiche des
   E-Government). Die MRN dient insoweit als Innovations- und
   Erprobungsraum für prototypische Digitalisierungsprojekte und benötigt
   hierfür die im Zuge der Ausschreibung zu beschaffenden
   Personalkapazitäten. Die benötigten Leistungen betreffen Themen der
   Organisationsentwicklung und umfassen überwiegend Projektberatung,
   Projektplanung (Grundsatzplanung, Durchführungsplanung,
   Strukturplanung), Projektmanagement (Steuerung, operative Umsetzung,
   Controlling, Changemanagement), Projektkommunikation (interne
   Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), sowie
   Projektevaluation (fachlich und wissenschaftlich).
   Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter
   der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest
   und kann auf Basis aktuell zur Verfügung stehender Informationen
   lediglich geschätzt werden. Der Auftraggeber geht aktuell von einem
   geschätzten Volumen von ca. 1,5 Mio. EUR aus.
   Insbesondere vor dem Hintergrund der OZG- bzw. E-Governmentdienste, im
   Hinblick auf die der Auftraggeber die ausgeschriebenen Leistungen
   benötigt, könnte der Bedarf letztlich jedoch auch höher als nach
   aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf
   Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die
   Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit 6 Mio. EUR
   beziffert. Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen höchstens bis zu
   diesem Wert.
   Weitere Einzelheiten sind der "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
   einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend
   nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
   von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
   2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter,
   Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem
   Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
   Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
   beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
   3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der
   Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit
   Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die
   erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise
   die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die
   Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für
   diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach
   III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
   4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten
   Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
   (1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   GWB,
   (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB,
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
   (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
   833/2014
   (5) Scientology-Schutzerklärung.
   5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung:
   Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
   oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
   nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
   ansässig ist. Die Bescheinigung über die oben beschriebene Eintragung
   ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
   Umsatz im Bereich vergleichbarer Projekt- bzw.
   Programmmanagementleistungen im IT-Umfeld in den vergangenen 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von
   mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR
   für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine
   entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im
   Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal
   vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das
   Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer
   Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes
   Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen
   Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
   (2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
   Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare
   Projekt-Managementleistungen für öffentliche Auftraggeber aus den
   letzten drei Jahren
   (a) Unternehmensreferenzen:
   Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten des Unternehmens
   über erbrachte vergleichbare Projekt-Managementleistungen im
   Zusammenhang mit IT-Umsetzungsprojekten für öffentliche Auftraggeber
   aus den letzten drei Jahren mit einem Projektvolumen von mindestens 1.
   Mio. EUR.
   (b) Programmleiterreferenzen:
   Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten des für die
   Leistungserbringung vorgesehenen Programmleiters über erbrachte
   vergleichbare Projekt-Managementleistungen im Zusammenhang mit
   IT-Umsetzungsprojekten für öffentliche Auftraggeber aus den letzten
   drei Jahren mit einem Projektvolumen von mindestens 1. Mio. EUR.
   Mindestens eine der beiden vorzulegenden
   Mindest-Programmleiterreferenzen muss zusätzlich zur Erfüllung der
   soeben genannten Mindestanforderungen aus dem OZG-Bereich mit einem
   Projekt stammen, das entsprechend dem Prinzip "Einer-für-Alle" (EfA)
   einen Onlinedienst zum Gegenstand hatte, der zur Nachnutzung durch
   andere öffentliche Auftraggeber vorgesehen war.
   Die Erklärungen sowohl über Unternehmens- als auch über
   Programmleiterreferenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
   - Bezeichnung des Auftrags
   - Beschreibung des Leistungsumfangs
   - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
   - Zeitraum der Leistungserbringung
   - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten
   Leistungszeitraum (mind. 1 Mio. EUR)
   Bei den Referenzen "Programmleiter" ist jeweils zusätzlich anzugeben:
   - Name des für die Leistungserbringung vorgesehenen Programmleiters
   - Referenz im OZG-Bereich nach EfA-Prinzip
   Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur
   einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe
   als Bietergemeinschaft.
   Die Einreichung von mehr als drei Unternehmens- und drei
   Programmleiterreferenzen ist nicht erwünscht.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die vorstehenden Anforderungen an die vorzulegenden Unternehmens- sowie
   Programmleiterreferenzen stellen entsprechend ihrer Formulierung
   ("mindestens") sowohl nach Inhalt als auch nach Anzahl
   Mindestanforderungen dar.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/04/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei
   Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung abzugeben.
   Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum
   Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO:
   Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die technischen und organisatorischen
   Maßnahmen (TOMs) zu beschreiben, unter Berücksichtigung der Art, des
   Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der
   unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos
   für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Es sind mindestens
   konkrete Maßnahmen hinsichtlich der grün in der Anlage 2 zum Entwurf
   der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO markierten
   Anforderungen zu beschreiben.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69U0
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/01/2023
References
   6. mailto:mrn-projektmanagement@menoldbezler.de?subject=TED
   7. https://www.m-r-n.com/gmbh
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69U0/documents
   9. mailto:mrn-projektmanagement@menoldbezler.de?subject=TED
  10. http://www.menoldbezler.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69U0
  12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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