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Ausschreibung: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten - DE-Mannheim
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 73430-2023 (ID: 2023020313000304163)
Veröffentlicht: 03.02.2023
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DE-Mannheim: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
2023/S 25/2023 73430
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [6]mrn-projektmanagement@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.m-r-n.com/gmbh
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69U0/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt Dr. Fabian
Bader
E-Mail: [9]mrn-projektmanagement@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69U0
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschafter des Auftraggebers als privatrechtlich
organisierte Gesellschaft sind der Verband Region Rhein-Neckar, der
Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, die Industrie- und
Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz und Darmstadt sowie die
Handwerkskammern Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald und Rhein-Main
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Der Auftraggeber hat die Aufgabe, die Metropolregion
Rhein-Neckar in enger Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren
wirtschaftlich, sozial und ökologisch weiterzuentwickeln und positiv zu
positionieren.
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw.
Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb.
Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere
Bereiche des E-Government)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2725
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw.
Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb.
Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere
Bereiche des E-Government)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Metropolregion Rhein-Neckar ist eine von elf durch den Beschluss
der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 28. April 2005 festgelegten
und anerkannten Europäischen Metropolregionen in Deutschland. Der
Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und
Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 bildet den formellen Rahmen und
regelt die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Ländern und
der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH ist eine
Regionalentwicklungsgesellschaft, die überwiegend von der Öffentlichen
Hand dominiert sowie finanziert wird und keine Gewinnabsichten
verfolgt. Mehrheitsgesellschafter ist der öffentlich-rechtliche Verband
Region Rhein-Neckar. Weitere Gesellschafter des Unternehmens sind der
Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, die Industrie- und
Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz und Darmstadt sowie die
Handwerkskammern Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald und Rhein-Main. Im Jahr
2010 startete im Bereich der Modernisierung der Öffentlichen Verwaltung
sowie der Digitalisierung der Leistungserstellungsprozesse des
Öffentlichen Dienstes das Modellvorhaben "Kooperatives E-Government in
föderalen Strukturen". Aufgrund der besonderen strukturellen
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurde die Metropolregion
Rhein-Neckar mit Beschluss 2014/27 des IT-Planungsrats als
"Innovations- und Erprobungsraum" für die Bundesrepublik Deutschland
definiert.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung zum Bezug von Leistungen in einem von der
Digitalisierung geprägten Projektumfeld. Die benötigten Leistungen
lassen sich zusammenfassen unter dem Begriff Projekt- bzw.
Programm-Management im IT-Umfeld. Es geht dabei insbesondere um
Leistungen im Zusammenhang mit Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region
und Smart City (insbesondere der Umsetzung der Anforderungen des
Online-Zugangsgesetzes (OZG) sowie für weitere Bereiche des
E-Government). Die MRN dient insoweit als Innovations- und
Erprobungsraum für prototypische Digitalisierungsprojekte und benötigt
hierfür die im Zuge der Ausschreibung zu beschaffenden
Personalkapazitäten. Die benötigten Leistungen betreffen Themen der
Organisationsentwicklung und umfassen überwiegend Projektberatung,
Projektplanung (Grundsatzplanung, Durchführungsplanung,
Strukturplanung), Projektmanagement (Steuerung, operative Umsetzung,
Controlling, Changemanagement), Projektkommunikation (interne
Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), sowie
Projektevaluation (fachlich und wissenschaftlich).
Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter
der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest
und kann auf Basis aktuell zur Verfügung stehender Informationen
lediglich geschätzt werden. Der Auftraggeber geht aktuell von einem
geschätzten Volumen von ca. 1,5 Mio. EUR aus.
Insbesondere vor dem Hintergrund der OZG- bzw. E-Governmentdienste, im
Hinblick auf die der Auftraggeber die ausgeschriebenen Leistungen
benötigt, könnte der Bedarf letztlich jedoch auch höher als nach
aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf
Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die
Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit 6 Mio. EUR
beziffert. Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen höchstens bis zu
diesem Wert.
Weitere Einzelheiten sind der "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend
nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem
Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der
Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit
Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise
die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für
diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach
III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten
Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014
(5) Scientology-Schutzerklärung.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist. Die Bescheinigung über die oben beschriebene Eintragung
ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz im Bereich vergleichbarer Projekt- bzw.
Programmmanagementleistungen im IT-Umfeld in den vergangenen 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von
mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR
für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine
entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im
Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal
vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das
Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer
Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen
Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare
Projekt-Managementleistungen für öffentliche Auftraggeber aus den
letzten drei Jahren
(a) Unternehmensreferenzen:
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten des Unternehmens
über erbrachte vergleichbare Projekt-Managementleistungen im
Zusammenhang mit IT-Umsetzungsprojekten für öffentliche Auftraggeber
aus den letzten drei Jahren mit einem Projektvolumen von mindestens 1.
Mio. EUR.
(b) Programmleiterreferenzen:
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten des für die
Leistungserbringung vorgesehenen Programmleiters über erbrachte
vergleichbare Projekt-Managementleistungen im Zusammenhang mit
IT-Umsetzungsprojekten für öffentliche Auftraggeber aus den letzten
drei Jahren mit einem Projektvolumen von mindestens 1. Mio. EUR.
Mindestens eine der beiden vorzulegenden
Mindest-Programmleiterreferenzen muss zusätzlich zur Erfüllung der
soeben genannten Mindestanforderungen aus dem OZG-Bereich mit einem
Projekt stammen, das entsprechend dem Prinzip "Einer-für-Alle" (EfA)
einen Onlinedienst zum Gegenstand hatte, der zur Nachnutzung durch
andere öffentliche Auftraggeber vorgesehen war.
Die Erklärungen sowohl über Unternehmens- als auch über
Programmleiterreferenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten
Leistungszeitraum (mind. 1 Mio. EUR)
Bei den Referenzen "Programmleiter" ist jeweils zusätzlich anzugeben:
- Name des für die Leistungserbringung vorgesehenen Programmleiters
- Referenz im OZG-Bereich nach EfA-Prinzip
Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur
einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe
als Bietergemeinschaft.
Die Einreichung von mehr als drei Unternehmens- und drei
Programmleiterreferenzen ist nicht erwünscht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehenden Anforderungen an die vorzulegenden Unternehmens- sowie
Programmleiterreferenzen stellen entsprechend ihrer Formulierung
("mindestens") sowohl nach Inhalt als auch nach Anzahl
Mindestanforderungen dar.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei
Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende
Verpflichtungserklärung abzugeben.
Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum
Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO:
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die technischen und organisatorischen
Maßnahmen (TOMs) zu beschreiben, unter Berücksichtigung der Art, des
Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der
unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos
für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Es sind mindestens
konkrete Maßnahmen hinsichtlich der grün in der Anlage 2 zum Entwurf
der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO markierten
Anforderungen zu beschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69U0
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023
References
6. mailto:mrn-projektmanagement@menoldbezler.de?subject=TED
7. https://www.m-r-n.com/gmbh
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69U0/documents
9. mailto:mrn-projektmanagement@menoldbezler.de?subject=TED
10. http://www.menoldbezler.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69U0
12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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