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Ausschreibung: Deutschland Rohbauarbeiten Uniklinik Mannheim Aufstockung Haus 25 (Apotheke) - Erweiterung für 3 Institutslabore -Rohbau - DEU-Mannheim
Rohbauarbeiten
Betonrohbauarbeiten
Dokument Nr...: 415745-2024 (ID: 2024071101285708592)
Veröffentlicht: 11.07.2024
*
DEU-Mannheim: Deutschland Rohbauarbeiten Uniklinik Mannheim Aufstockung
Haus 25 (Apotheke) - Erweiterung für 3 Institutslabore -Rohbau
2024/S 134/2024 415745
Deutschland Rohbauarbeiten Uniklinik Mannheim Aufstockung Haus 25 (Apotheke) -
Erweiterung für 3 Institutslabore - Rohbau
OJ S 134/2024 11/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Mannheim GmbH
E-Mail: a.schneider@fps-law.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Uniklinik Mannheim Aufstockung Haus 25 (Apotheke) - Erweiterung für 3 Institutslabore -
Rohbau
Beschreibung: Auf dem Campus der Universitätsmedizin Mannheim sollen verschiedene
Baumaßnahmen zur Neustrukturierung des Universitätsklinikums durchgeführt werden. Das
Haus 25 (Apotheke) soll um drei Ebenen aufgestockt werden, um zusätzliche Funktionalitäten
aus anderen Häusern aufnehmen zu können.
Kennung des Verfahrens: 5201fc8e-c23e-4f81-be07-20d848373e3b
Interne Kennung: 330.3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262311 Betonrohbauarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift Universitätsklinikum Mannheim GmbH Theodor-Kutzer-Ufer-1-3
Stadt Mannheim
Postleitzahl 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAHX8F Mit dem Angebot
einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123,
124 GWB nicht vorliegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. 2. Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - (LTMG) Baden-Württemberg 3. Eigenerklärung zu
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung. 4.
Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter
behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei
Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen
nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften
zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe
aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum
Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die
Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, §
16a Abs. 1 EU VOB/A. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen
Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt
Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen und/oder
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden. 8. Die elektronische
Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum xx.xx.xx24 um 14 Uhr über das
Bietertool des DTVP erfolgen. Bieterfragen dürfen bis zum xx.xx.xx24 über das
Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später
eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die
Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen
durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen
Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Sofern der Auftragnehmer aus einer
Bietergemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht, verpflichten sich
die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei einem insolvenzbedingten
Ausscheiden eines Gesellschafters die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters
im Wege einer Anwachsung gemäß § 730 BGB zu übernehmen und die vertraglich
vereinbarten Leistungen bis zur Restfertigstellung vertragsgerecht zu erbringen. Sofern der
Auftragnehmer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die Gesellschaft nur aus zwei
Gesellschaftern besteht, ist der Auftraggeber berechtigt, bei einem insolvenzbedingten
Ausscheiden eines Gesellschafters der Gesellschaft, die noch offenen restlichen Leistungen
im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter zu übertragen.
Zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Auftragnehmer mit
Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, einen neuen Gesellschafter in die Gesellschaft
bürgerlichen Rechts aufzunehmen, sofern der neue Gesellschafter die im ursprünglichen
Ausschreibungsverfahren geforderten wirtschaftlichen, technischen und personellen
Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Uniklinik Mannheim Aufstockung Haus 25 (Apotheke) - Erweiterung für 3 Institutslabore -
Rohbau
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um Rückbau- und
Rohbauarbeiten, sowie Spezialtiefbau.
Interne Kennung: 330.3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262311 Betonrohbauarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Mannheim GmbH Theodor-Kutzer-Ufer-1-3
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
die ausgefüllte 124 - Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Vorlage eines Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
die ausgefüllte 124 - Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Einzelheiten siehe Formblatt 124 -
Eigenerklärung Eignung) soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
die ausgefüllte 124 - Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Es wird die Vorlage von drei vergleichbaren Referenzen
über Leistungen der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert. Referenzen sind
vergleichbar, wenn - es sich um Bauten im Gesundheitswesen handelt, - die im laufenden
Betrieb durchgeführt wurden und - einen Auftragswert von mind. 3.500.000 EUR zum
Gegenstand hatten.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHX8F
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHX8F
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHX8F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 16a EU VOB/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LKSG.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: §
160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB
hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines
Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe
ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Mannheim GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Registrierungsnummer: DE182197042
Postanschrift: Theodor-Kutzer-Ufer-1-3
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
E-Mail: a.schneider@fps-law.de
Telefon: +49 6213836-977
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268-730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 63eaaf84-4f17-4b81-a4e2-651ccaa3379c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/07/2024 15:10:24 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 134/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/07/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHX8F
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHX8F/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-415745-2024-DEU.txt
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