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Ausschreibung: Kommunale Wärmeplanung - DE-Radeberg
Dienstleistungen im Energiebereich
Dokument Nr...: 906750-2024 (ID: 2024071106095210176)
Veröffentlicht: 11.07.2024
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Kommunale Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Radeberg
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Name des Auftraggebers:
Stadtverwaltung Radeberg;
Bereich/Abteilung: Büro des Oberbürgermeisters;
Straße, Hausnummer: Markt 17-19;
Postleitzahl: 01454;
Ort: Radeberg;
Land: Deutschland;
E-Mail: m.herfter@stadt-radeberg.de;
Telefonnummer: +49 3528450200;
Fax: +49 3528450100;
Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.
d) Art und Umfang der Leistung: Die Große Kreisstadt Radeberg möchte bis zum 28.02.2025 die kommunale Wärmeplanung erstellen.
Für den Umsetzungszeitraum ist verbindlich 1 Jahr ab Bewilligung vorgesehen.
Die kommunale Wärmeplanung soll die gesamte Große Kreisstadt Radeberg umfassen und das Strategiekonzept für
zukünftige Investitionen darstellen. Es liegt ein Zuwendungsbescheid des Projektmittelträgers Z-U-G
für einen Projektzeitraum vom 01.03.2024 bis 28.02.2025 über die Kommunalrichtlinie vor.; Orte der Leistungserbringung:
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Radeberg; Straße, Hausnummer: Markt 17-19; Postleitzahl: 01454; Ort: Radeberg; Land:
Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: 28.02.2025
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 15.08.2024, 11:00 Uhr; Bindefrist: 15.10.2024
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in
der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1,0 Mio. Euro
für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Bei
Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen
und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen
nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der
Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine
Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen
Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben
festgesetzten Summen erhöht wird.
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Durch die angebotenen Honorare
werden sämtliche vertragsgemäß vom Bieter zu erbringenden Leistungen und Pflichten vergütet und sämtliche Aufwendungen des
Bieters hierzu, insbesondere alle gegenwärtigen und künftigen Steuern (ausgenommen Umsatzsteuer), Abgaben und Gebühren,
Versicherungskosten, die sachlichen und persönlichen Kosten und Aufwendungen abgegolten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Preisnachlässe mit Bedingungen (z. B. für die Zahlungsfrist (Skonti))
werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und
werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des
Bewerbers oder Bieters verlangen: - ausgefüllte Anlagen 2 (Leistungsverzeichnis) und 3 (Angebot)
- Erklärung Haftpflichtversicherung
- Referenzen des Unternehmens
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern
nachzufordern. Nicht nachgefordert werden Angaben im Preisblatt. Alle Angebotsteile und Bestandteile müssen eindeutig
strukturiert und gekennzeichnet sein. Die mit dem Verfahrensbrief übersandten und entsprechend vom Auftraggeber vorgegebenen
Unterlagen sind zu verwenden und in die Angebotsdokumente zu integrieren. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: siehe Anlage 1 Wertungskriterien
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/evergabede/2024/07/6325032.html
Data Acquisition via: p8000000
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