Titel :
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DEU-Brilon - Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Offenes Verfahren: Fahrgestell, Aufbau und Funk- /Kommunikationstechnik für Einsatzleitwagen (ELW 1)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025061300450404129 / 382587-2025
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Veröffentlicht :
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13.06.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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15.07.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34144210 - Feuerwehrfahrzeuge
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DEU-Brilon: Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Offenes Verfahren:
Fahrgestell, Aufbau und Funk- /Kommunikationstechnik für Einsatzleitwagen (ELW
1)
2025/S 112/2025 382587
Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Offenes Verfahren: Fahrgestell, Aufbau und Funk-
/Kommunikationstechnik für Einsatzleitwagen (ELW 1)
OJ S 112/2025 13/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
E-Mail: submission@brilon.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Offenes Verfahren: Fahrgestell, Aufbau und Funk-/Kommunikationstechnik für
Einsatzleitwagen (ELW 1)
Beschreibung: Die Stadt Brilon schreibt für die Freiwillige Feuerwehr einen Einsatzleitwagen
ELW 1 in Anlehnung an die DIN SPEC 14507-2 aus.
Kennung des Verfahrens: f2e18cb9-d0ac-4cb5-81e3-492b916bd5bb
Interne Kennung: 25-07-10-069
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Brilon
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTCXP1NUV Der
Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den
Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem
Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw.
Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber
aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und
Lieferungsbedingungen sowie Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur
dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich in einem von den
Vertragsunterlagen getrennten Schriftstück anerkannt worden sind Informationen hinsichtlich
der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de
/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen.
Bewertungsansatz Preis: 60 % Kriterien: 40 % davon Liefergarantie für Ersatzteile Fahrgestell:
5 % Liefergarantie für Ersatzteile feuerwehrtechnischer Aufbau: 5 % Entfernung zur
nächstgelegenen Werkstatt des feuerwehrtechnischen Aufbaus: 5 % Garantie und
Gewährleistung des Aufbaus: 5 % Feuerwehrtechnische Bewertung des Aufbaus bei der
Vergleichsvorführung: 20 %
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind
danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung,
Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung,
Menschenhandel usw.)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören
u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und
Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der
Bestechung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10
GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer
Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die
Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der
Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und
terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-
Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Korruption: Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache
bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332,
335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333
StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. §
123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Nichtentrichten von
Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach der
Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen
vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen
umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im
Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124
GWB)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des
betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische
Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört,
die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige
Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 -
Forposta , Rn. 27.) Schwer ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde
und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK
Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
I Nr. 4 GWB geregelt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der rechtliche
Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein
Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
I Nr. 4 GWB geregelt.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Offenes Verfahren: Fahrgestell, Aufbau und Funk-/Kommunikationstechnik für
Einsatzleitwagen (ELW 1)
Beschreibung: Das Fahrzeug dient der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von
Einsatzstellen, sowie als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsassistenten. Das
Fahrzeug soll mit 2 vollwertigen Arbeitsplätzen ausgerüstet werden.
Interne Kennung: 25-07-10-069
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Brilon
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: § 22 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A stellt klar, dass
Änderungen eines bereits geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur dann eine
Ausschreibungspflicht begründen können, wenn es sich um eine wesentliche Änderung
handelt. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der Auftrag infolge der
Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag
unterscheidet.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): -Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Eine solche
Erklärung ist für die letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen, wenn entsprechende Angaben
verfügbar sind. - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein
Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Angaben zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Technische und berufliche Lesitungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Referenz(en) für den Bau/die
Lieferung von mindestens 10 Einsatzleitwagen in den letzten 24 Monaten (insgesamt). Eine
Referenzliste mit den entsprechenden Kontaktadressen der belieferten Aufgabenträger mit
Telefonnummern und E-Mail-Adressen der dortigen Ansprechpartner ist dem Angebot
beizufügen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Technische und berufliche Lesitungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): - Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Technische und berufliche Lesitungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Eigenerklärung/Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung; -
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu
vergeben beabsichtigt; - Eigenerklärung des Bieters, dass er über die von der Funkhersteller
(Sepura) bestätigte Qualifizierung (erforderliche Sach- und Fachkunde) für den Einbau der
verwendeten Funktechnik verfügt -Zertifizierungsnachweis gem. DIN EN ISO 9001.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y4JYTCXP1NUV/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTCXP1NUV
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y4JYTCXP1NUV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000
Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, in Form einer
Vertragserfüllungsbürgschaft
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei Ausschreibungen gemäß VgV kann der öffentliche
Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen von den Bietern
nachfordern. Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht
erlaubt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - nachfolgende
Eignungsunterlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - nachfolgende
Eignungsunterlagen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Brilon
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Brilon
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
Registrierungsnummer: 059580012012-31001-34
Postanschrift: Am Markt 1
Stadt: Brilon
Postleitzahl: 59929
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: submission@brilon.de
Telefon: +49 2961794103
Fax: +49 2961794108
Internetadresse: https://www.brilon.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b5430267-4b95-4717-b9fe-a74e1f9bea05 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2025 10:39:11 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 112/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/06/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
https://www.brilon.de/
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTCXP1NUV
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTCXP1NUV/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-382587-2025-DEU.txt
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