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Ausschreibung: Beratung in Sachen Evaluierung - DE-Berlin
Beratung in Sachen Evaluierung
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Wirtschaftsforschung
Dokument Nr...: 306584-2016 (ID: 2016090309181482590)
Veröffentlicht: 03.09.2016
*
DE-Berlin: Beratung in Sachen Evaluierung
2016/S 170/2016 306584
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Invalidenstraße 44
Kontaktstelle(n): Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Zu Händen von: Stefanie Tobian
10115 Berlin
Deutschland
E-Mail: [6]s.tobian@fz-juelich.de
Fax: +49 3020199-3334
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://www.bmvi.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[8]https://www.subreport.de/E48181828
Weitere Auskünfte erteilen: [9]https://www.subreport.de/E48181828
Ohne
Kontaktstelle(n): https://www.subreport.de/E48181828
Ohne
Deutschland
Internet-Adresse: [10]https://www.subreport.de/E48181828
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: [11]https://www.subreport.de/E48181828
Ohne
Kontaktstelle(n): https://www.subreport.de/E48181828
Ohne
Deutschland
Internet-Adresse: [12]https://www.subreport.de/E48181828
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Forschungszentrum
Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität,
Fachbereich DEQ 6: Vergaben für Ministerien, Zimmerstr. 26-27
Kontaktstelle(n): Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Zu Händen von: Stefanie Tobian
10969 Berlin
Deutschland
E-Mail: [13]s.tobian@fz-juelich.de
Fax: +49 3020199-3334
Internet-Adresse: [14]http://www.fz-juelich.de/ptj/
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Evaluierung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NIP).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene
Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in
Deutschland.
NUTS-Code DE
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Insbesondere mit den Mitteln von BMVI und BMWi konnte in den
vergangenen Jahren die Lücke zwischen grundlegender Forschung und
Entwicklung (F&E) einerseits und dem Markt für Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologien andererseits geschlossen werden. Die
Fördermaßnahmen der beiden Bundesministerien greifen hierbei ineinander
und leisten komplementär zueinander einen Beitrag zur
Technologieentwicklung und Vorbereitung der Markteinführung.
Darüber hinaus soll das Gesamtsystem dieser spezifischen Technologie-
und Industriebranche aufgebaut, entwickelt und unter wertschöpfenden
Aspekten für eine stabile, bezahlbare und nachhaltige Stromversorgung
aus erneuerbaren Energien vorbereitet werden. Dazu gehört eine
bedarfsgerechte Wasserstoffversorgung sowie eine entsprechende
Wasserstoffproduktion aus regenerativen Quellen, die
Wasserstoff-bereitstellung über eine leistungsstarke Infrastruktur bis
hin zur Kommerzialisierung und breiten Markteinführung der
Wasserstoff-/Brennstoffzellentechnologien in ihren spezifischen
Anwendungen im mobilen und stationären Bereich.
Das NIP ist in vier Programmbereiche unterteilt, um den verschiedenen
Produkt- und Anwendungsmöglichkeiten der Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie gleichermaßen gerecht zu werden und
marktspezifische Herausforderungen bei der Marktvorbereitung gezielt
angehen zu können. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie
Demonstrationsprojekte werden so je nach Anwendungsgebiet in den
Bereichen: Verkehr und Infrastruktur, Wasserstoffbereitstellung,
Stationäre Energieversorgung und Spezielle Märkte gefördert. Darüber
hinaus umfasst das Programm neben den projektspezifischen Aktivitäten
in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologien zahlreiche Querschnitts- und
Vernetzungsaktivitäten im Bereich nationaler und internationaler
Kooperationen.
Der zu vergebene Dienstleistungsauftrag setzt sich aus zwei
Teilaufgaben zusammen. Die Evaluation soll erstens eine
Ex-post-Evaluation aller vom BMVI und BMWi geförderten Einzel-und
Verbundprojekte im Zeitraum von 2008 bis 2016 sowie der damit
verknüpften Begleitforschungen vornehmen. Insgesamt handelt es sich um
663 Projekte, wobei 415 dieser Projekte vom BMVI und 248 Projekte vom
BMWi gefördert werden bzw. wurden. Diese umfassende Evaluation des
Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i.S. VV §7 BHO.
Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen
und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den
haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Erfolgskontrolle
entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese
Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren
und darüber hinaus um die in den AP 5 und AP 6 beschriebenen
Untersuchungen im Sinne einer Kontextanalyse ergänzt werden.
Eine daran anknüpfende Empfehlung zur Entwicklung und Ausgestaltung des
Programms für weitere 10 Jahre unter Berücksichtigung der gegebenen
Rahmenbedingungen bildet den zweiten Teil des Auftrages (AP 7). Der zu
Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines
Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur
Erfolgsmessung.
AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf
Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.
AP 3: Wirkungskontrolle:
AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und
Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger,
Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse,
internationale Vernetzung).
AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen
zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der
Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur.
AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes
und der programmatischen Synergie-Effekte.
Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse:
AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern
beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP?
AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung
eines globalen Technologie-Benchmarks Bewertung der Stellung
Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie
und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und
Brennstoffzellen.
AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der
Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79419000, 73200000, 79311400
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Der durchzuführende Dienstleistungsauftrag umfasst folgende
Arbeitspakete:
AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines
Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur
Erfolgsmessung.
AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf
Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.
AP 3: Wirkungskontrolle:
AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und
Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger,
Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse,
internationale Vernetzung).
AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen
zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der
Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur.
AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes
und der programmatischen Synergie-Effekte.
Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse:
AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern
beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP?
AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung
eines globalen Technologie-Benchmarks Bewertung der Stellung
Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie
und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und
Brennstoffzellen.
AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der
Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 8 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf
geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die
Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers.
Zusätzlich gilt soweit zutreffend die Anlage Hinweise für
Zahlungsempfänger.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht
Bestandteil des Vertrages.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den
Vergabeunterlagen festgelegt.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter / Bietergemeinschaften /
notwendige Unterauftragnehmer
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und
leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§
123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in
Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber
behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen
durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des
gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft
oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe
nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen
Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den
notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen
Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer
Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen
Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der
Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese
Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige
Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die
Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die
interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen,
insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein
Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den
notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein
Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den
notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen
Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der
ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die
Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig
angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil,
Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und
BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner
(Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige
Anschrift).
Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist
eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen
und es ist eine mit Originalunterschrift versehene
Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen,
dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen
Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des
Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der
Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben.
(Hierzu sind die Formblätter Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem
notwendigen Unterauftragnehmer und Verpflichtungserklärung des
notwendigen Unterauftragnehmers zu nutzen.)
Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das
geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen.
Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen
Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung
abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag
geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass
das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als
bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten
Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und
insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag
abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung
Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur
Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei
Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine
unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und
darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das
kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation
geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt Erklärung
Bewerber-/Bietergemeinschaft zu nutzen.)
Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim
Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche
Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das
Formblatt Bietererklärung nach § 123 GWB zu nutzen).
Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim
Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche
Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das
Formblatt Bietererklärung nach § 124 GWB zu nutzen).
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das
Formblatt Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung
eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
Ausschluss des Angebotes.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des
Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf
die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem
berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere
geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit
Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
Ausschluss des Angebotes.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen
Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem
Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre
sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte
Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams
und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und
Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und
Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die
Qualifikation des Projektteams folgende
Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen
als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen Evaluation von
Förderprogrammen und in der Anwendung von Evaluierungsmethoden,
2. Erfahrungen in der strategischen Programmbewertung und Ableitung von
aussagekräftigen Zusammenhängen,
3. Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen
(Weiter-)Entwicklung von Förderprogrammen (Entwurf, Monitoring,
Evaluation),
4. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Innovationsmanagement in Bezug
auf alternative Technologien,
5. Erfahrungen in Multi-Stakeholder-Prozessen mit politischer,
wissenschaftlicher und industrieller Beteiligung
(Public-Private-Partnership),
6. Politisches, fachlich-technisches und wirtschaftliches Know-how im
Bereich Energieeffizienz/Erneuerbare Energien sowie Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologien.
7. Kenntnisse und Erfahrungen des sozioökonomischen und
volkswirtschaftlichen Marktumfeldes im Bereich der Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologien,
8. Kenntnisse und Erfahrungen zum europäischen und internationalen
Kontext der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien sowie den
komplexen Branchen-Kooperationsstrukturen und der globalen
Marktentwicklung.
Es sind zu den Punkten 1. bis 8. jeweils mindestens 2 Referenzen
(entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters
oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des
Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu
beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien
zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben
erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht
ausreichend):
o Projektbezeichnung
o Projektlaufzeit
o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
Ausschluss des Angebotes.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
6.10.2016 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 31.1.2017
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 62
VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von
Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten
Vergabeunterlagen werden unter der Plattform subreport unter
[15]http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr.
([16]http://www.subreport.de/E48181828) kostenlos zur Verfügung
gestellt. Eine vorherige Registrierung bei subreport ist einmalig
erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben
stellen Sie bitte über die Auftragsplattform subreport unter
[17]http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein
([18]http://www.subreport.de/E48181828). Die Vergabestelle wird allen
bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform
subreport erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der
Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die
Nachfragen spätestens bis zum 26.9.2016 zu stellen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [19]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: [20]http://www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt
werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1)
genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen
Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen.. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich
vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.8.2016
References
6. mailto:s.tobian@fz-juelich.de?subject=TED
7. http://www.bmvi.de/
8. https://www.subreport.de/E48181828
9. https://www.subreport.de/E48181828
10. https://www.subreport.de/E48181828
11. https://www.subreport.de/E48181828
12. https://www.subreport.de/E48181828
13. mailto:s.tobian@fz-juelich.de?subject=TED
14. http://www.fz-juelich.de/ptj/
15. http://www.subreport.de/
16. http://www.subreport.de/E48181828
17. http://www.subreport.de/
18. http://www.subreport.de/E48181828
19. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
20. http://www.bundeskartellamt.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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