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Ausschreibung: Beratung in Sachen Evaluierung - DE-Berlin
Beratung in Sachen Evaluierung
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Wirtschaftsforschung
Dokument Nr...: 306584-2016 (ID: 2016090309181482590)
Veröffentlicht: 03.09.2016
*
  DE-Berlin: Beratung in Sachen Evaluierung
   2016/S 170/2016 306584
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
   Invalidenstraße 44
   Kontaktstelle(n): Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
   Zu Händen von: Stefanie Tobian
   10115 Berlin
   Deutschland
   E-Mail: [6]s.tobian@fz-juelich.de
   Fax: +49 3020199-3334
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://www.bmvi.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [8]https://www.subreport.de/E48181828
   Weitere Auskünfte erteilen: [9]https://www.subreport.de/E48181828
   Ohne
   Kontaktstelle(n): https://www.subreport.de/E48181828
   Ohne
   Deutschland
   Internet-Adresse: [10]https://www.subreport.de/E48181828
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: [11]https://www.subreport.de/E48181828
   Ohne
   Kontaktstelle(n): https://www.subreport.de/E48181828
   Ohne
   Deutschland
   Internet-Adresse: [12]https://www.subreport.de/E48181828
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Forschungszentrum
   Jülich GmbH, Projektträger Jülich
   Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität,
   Fachbereich DEQ 6: Vergaben für Ministerien, Zimmerstr. 26-27
   Kontaktstelle(n): Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
   Zu Händen von: Stefanie Tobian
   10969 Berlin
   Deutschland
   E-Mail: [13]s.tobian@fz-juelich.de
   Fax: +49 3020199-3334
   Internet-Adresse: [14]http://www.fz-juelich.de/ptj/
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Evaluierung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
   Brennstoffzellentechnologie (NIP).
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene
   Tätigkeiten
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in
   Deutschland.
   NUTS-Code DE
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Insbesondere mit den Mitteln von BMVI und BMWi konnte in den
   vergangenen Jahren die Lücke zwischen grundlegender Forschung und
   Entwicklung (F&E) einerseits und dem Markt für Wasserstoff- und
   Brennstoffzellentechnologien andererseits geschlossen werden. Die
   Fördermaßnahmen der beiden Bundesministerien greifen hierbei ineinander
   und leisten komplementär zueinander einen Beitrag zur
   Technologieentwicklung und Vorbereitung der Markteinführung.
   Darüber hinaus soll das Gesamtsystem dieser spezifischen Technologie-
   und Industriebranche aufgebaut, entwickelt und unter wertschöpfenden
   Aspekten für eine stabile, bezahlbare und nachhaltige Stromversorgung
   aus erneuerbaren Energien vorbereitet werden. Dazu gehört eine
   bedarfsgerechte Wasserstoffversorgung sowie eine entsprechende
   Wasserstoffproduktion aus regenerativen Quellen, die
   Wasserstoff-bereitstellung über eine leistungsstarke Infrastruktur bis
   hin zur Kommerzialisierung und breiten Markteinführung der
   Wasserstoff-/Brennstoffzellentechnologien in ihren spezifischen
   Anwendungen im mobilen und stationären Bereich.
   Das NIP ist in vier Programmbereiche unterteilt, um den verschiedenen
   Produkt- und Anwendungsmöglichkeiten der Wasserstoff- und
   Brennstoffzellentechnologie gleichermaßen gerecht zu werden und
   marktspezifische Herausforderungen bei der Marktvorbereitung gezielt
   angehen zu können. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie
   Demonstrationsprojekte werden so je nach Anwendungsgebiet in den
   Bereichen: Verkehr und Infrastruktur, Wasserstoffbereitstellung,
   Stationäre Energieversorgung und Spezielle Märkte gefördert. Darüber
   hinaus umfasst das Programm neben den projektspezifischen Aktivitäten
   in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Wasserstoff- und
   Brennstoffzellentechnologien zahlreiche Querschnitts- und
   Vernetzungsaktivitäten im Bereich nationaler und internationaler
   Kooperationen.
   Der zu vergebene Dienstleistungsauftrag setzt sich aus zwei
   Teilaufgaben zusammen. Die Evaluation soll erstens eine
   Ex-post-Evaluation aller vom BMVI und BMWi geförderten Einzel-und
   Verbundprojekte im Zeitraum von 2008 bis 2016 sowie der damit
   verknüpften Begleitforschungen vornehmen. Insgesamt handelt es sich um
   663 Projekte, wobei 415 dieser Projekte vom BMVI und 248 Projekte vom
   BMWi gefördert werden bzw. wurden. Diese umfassende Evaluation des
   Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i.S. VV §7 BHO.
   Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen
   und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den
   haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Erfolgskontrolle
   entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese
   Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren
   und darüber hinaus um die in den AP 5 und AP 6 beschriebenen
   Untersuchungen im Sinne einer Kontextanalyse ergänzt werden.
   Eine daran anknüpfende Empfehlung zur Entwicklung und Ausgestaltung des
   Programms für weitere 10 Jahre unter Berücksichtigung der gegebenen
   Rahmenbedingungen bildet den zweiten Teil des Auftrages (AP 7). Der zu
   Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
   AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines
   Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur
   Erfolgsmessung.
   AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf
   Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.
   AP 3: Wirkungskontrolle:
    AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und
   Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger,
   Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse,
   internationale Vernetzung).
    AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen
   zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der
   Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur.
   AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes
   und der programmatischen Synergie-Effekte.
   Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse:
   AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern
   beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP?
   AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung
   eines globalen Technologie-Benchmarks  Bewertung der Stellung
   Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie
   und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und
   Brennstoffzellen.
   AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der
   Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   79419000, 73200000, 79311400
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Der durchzuführende Dienstleistungsauftrag umfasst folgende
   Arbeitspakete:
   AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines
   Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur
   Erfolgsmessung.
   AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf
   Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.
   AP 3: Wirkungskontrolle:
    AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und
   Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger,
   Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse,
   internationale Vernetzung).
    AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen
   zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der
   Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur.
   AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes
   und der programmatischen Synergie-Effekte.
   Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse:
   AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern
   beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP?
   AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung
   eines globalen Technologie-Benchmarks  Bewertung der Stellung
   Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie
   und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und
   Brennstoffzellen.
   AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der
   Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 8 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf
   geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die
   Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
   Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers.
   Zusätzlich gilt  soweit zutreffend  die Anlage Hinweise für
   Zahlungsempfänger.
   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht
   Bestandteil des Vertrages.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
   abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den
   Vergabeunterlagen festgelegt.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter / Bietergemeinschaften /
   notwendige Unterauftragnehmer
   Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und
   leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§
   123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
   Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
   nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in
   Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber
   behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen
   durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
   Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des
   gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft
   oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe
   nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie
   der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen
   Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den
   notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der
   Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen
   Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen
   Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der
   Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese
   Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige
   Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die
   Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die
   interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen,
   insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein
   Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den
   notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein
   Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den
   notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen
   Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der
   ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die
   Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig
   angesehen.
   Persönliche Lage des Bieters
    Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil,
   Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und
   BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner
   (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige
   Anschrift).
    Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
   Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
   Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist
   eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
   Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
   In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen
   und es ist eine mit Originalunterschrift versehene
   Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen,
   dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen
   Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des
   Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der
   Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben.
   (Hierzu sind die Formblätter Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem
   notwendigen Unterauftragnehmer und Verpflichtungserklärung des
   notwendigen Unterauftragnehmers zu nutzen.)
    Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
   Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das
   geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen.
   Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen
   Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung
   abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag
   geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die
   vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass
   das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als
   bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten
   Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und
   insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag
   abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung
   Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur
   Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei
   Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine
   unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und
   darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das
   kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation
   geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt Erklärung
   Bewerber-/Bietergemeinschaft zu nutzen.)
    Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim
   Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche
   Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das
   Formblatt Bietererklärung nach § 123 GWB zu nutzen).
    Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim
   Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche
   Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das
   Formblatt Bietererklärung nach § 124 GWB zu nutzen).
    Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das
   Formblatt Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung
   eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) zu nutzen).
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
   bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
   Ausschluss des Angebotes.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit
    Erklärung über den Gesamtumsatz des
   Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf
   die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem
   berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann
   die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere
   geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit
   Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
   bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
   Ausschluss des Angebotes.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
   Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen
   Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
   Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem
   Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre
   sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
   Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte
   Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
    Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
   o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams
   und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
   o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und
   Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und
   Veröffentlichungen)
   Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die
   Qualifikation des Projektteams folgende
   Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen
   als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
   1. Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen Evaluation von
   Förderprogrammen und in der Anwendung von Evaluierungsmethoden,
   2. Erfahrungen in der strategischen Programmbewertung und Ableitung von
   aussagekräftigen Zusammenhängen,
   3. Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen
   (Weiter-)Entwicklung von Förderprogrammen (Entwurf, Monitoring,
   Evaluation),
   4. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Innovationsmanagement in Bezug
   auf alternative Technologien,
   5. Erfahrungen in Multi-Stakeholder-Prozessen mit politischer,
   wissenschaftlicher und industrieller Beteiligung
   (Public-Private-Partnership),
   6. Politisches, fachlich-technisches und wirtschaftliches Know-how im
   Bereich Energieeffizienz/Erneuerbare Energien sowie Wasserstoff- und
   Brennstoffzellentechnologien.
   7. Kenntnisse und Erfahrungen des sozioökonomischen und
   volkswirtschaftlichen Marktumfeldes im Bereich der Wasserstoff- und
   Brennstoffzellentechnologien,
   8. Kenntnisse und Erfahrungen zum europäischen und internationalen
   Kontext der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien sowie den
   komplexen Branchen-Kooperationsstrukturen und der globalen
   Marktentwicklung.
   Es sind zu den Punkten 1. bis 8. jeweils mindestens 2 Referenzen
   (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters
   oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des
   Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu
   beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien
   zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben
   erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht
   ausreichend):
   o Projektbezeichnung
   o Projektlaufzeit
   o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
   o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
   hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
   Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
   bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
   Ausschluss des Angebotes.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   6.10.2016 - 13:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 31.1.2017
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
   Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 62
   VgV.
   Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von
   Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten
   Vergabeunterlagen werden unter der Plattform subreport unter
   [15]http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr.
   ([16]http://www.subreport.de/E48181828) kostenlos zur Verfügung
   gestellt. Eine vorherige Registrierung bei subreport ist einmalig
   erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
   Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben
   stellen Sie bitte über die Auftragsplattform subreport unter
   [17]http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein
   ([18]http://www.subreport.de/E48181828). Die Vergabestelle wird allen
   bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
   Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform
   subreport erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der
   Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die
   Nachfragen spätestens bis zum 26.9.2016 zu stellen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [19]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Internet-Adresse: [20]http://www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
   ist, kann als Rechtsbehelf ein
   Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt
   werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
   Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1)
   genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen
   Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
   Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,
   soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
   machen.. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich
   vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30.8.2016
References
   6. mailto:s.tobian@fz-juelich.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. https://www.subreport.de/E48181828
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  19. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  20. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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