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Ausschreibung: Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in Rhei nfelden (Baden) - DE-Rheinfelden (Baden)
Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 460259-2016 (ID: 2016122409453785844)
Veröffentlicht: 24.12.2016
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DE-Rheinfelden (Baden): Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in Rhei
nfelden (Baden)
2016/S 249/2016 460259
Die Stadt Rheinfelden (Baden), Rheinfelden (Baden), DEUTSCHLAND macht
gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass der zwischen der Stadt
Rheinfelden (Baden) und der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG
(Rechtsnachfolgerin ED Netze GmbH) bestehende Vertrag über die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von
Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im
Stadtgebiet von Rheinfelden (Baden) gehören (Stromkonzessionsvertrag),
am 31.12.2018 endet.
Qualifizierte Unternehmen, die am Abschluss eines neuen
Stromkonzessionsvertrages im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG mit der
Stadt Rheinfelden (Baden) interessiert sind, werden gebeten, bis zum
31. Juli 2017, 12.00 Uhr (MEZ),
schriftlich und in deutscher Sprache ihr Interesse bei der
verfahrensleitenden Stelle
Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen
Rechtsanwalt Dieter Gersemann
Landsknechtstraße 5
D - 79102 Freiburg
Telefon: +49 761 70 31 80
Fax: +49 761 70 31 819
E-Mail: [1]freiburg@gersemann.de
anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei
der verfahrensleitenden Stelle. Die Übermittlung per Fax genügt der
Schriftform. Die Stadt behält sich vor, nach Ablauf der vorgenannten
Frist eingehende Interessenbekundungen unter diskriminierungsfreien
Bedingungen zu berücksichtigen; ein Rechtsanspruch wird hierdurch nicht
begründet.
Diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche
Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer
Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages
erforderlich sind (Netzdaten i. S. d. § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG), werden
von der verfahrensleitenden Stelle auf Anforderung von dem oben
genannten Ansprechpartner zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür
ist die vorherige Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung,
die unter [2]freiburg@gersemann.de angefordert werden kann.
Die Stadt prüft auch, ob eine Beteiligung der Stadt an der
Energieversorgung, etwa in Form eines Kooperationsmodells mit einem
oder mehreren Partner-Unternehmen, sinnvoll ist. Unternehmen, die an
der Begründung einer Kooperation mit der Stadt interessiert sind,
werden darauf hingewiesen, dass diesbezüglich eine entsprechende
Bekanntmachung erfolgen wird.
Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse bekunden, wird die Stadt nach
Ablauf der vorgenannten Frist alle Interessenten, deren
Interessenbekundung fristgemäß eingegangen ist, mittels Verfahrensbrief
über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens
informieren. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren bei einer
Änderung der rechtlichen Vorgaben auf der Grundlage des geänderten
Rechtsrahmens fortzuführen.
References
1. mailto:freiburg@gersemann.de?subject=TED
2. mailto:freiburg@gersemann.de?subject=TED
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