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Ausschreibung: Lokales Netz - DE-Gütersloh
Lokales Netz
Dokument Nr...: 383830-2017 (ID: 2017092909275058356)
Veröffentlicht: 29.09.2017
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  DE-Gütersloh: Lokales Netz
   2017/S 187/2017 383830
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Teutoburger Planungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
   Kahlertstraße 4
   Gütersloh
   33330
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dirk Riekenberg
   Telefon: +49 1751814808
   E-Mail: [1]mailkontakt@glasfaser-tecklenburger-land.de
   NUTS-Code: DEA42
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.tecklenburg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Koordination des Breitbandausbaus
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betrieb eines nachhaltigen, flächendeckenden
   Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden Lengerich
   und Tecklenburg unter Inanspruchnahme einer Investitionsbeihilfe.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 066-124923
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32410000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines nachhaltigen und
   flächendeckenden Breitbandnetzes unter Zuhilfenahme einer
   Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
   Hierbei hat er bereits einen Förderantrag nach der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.1 bezeichnete
   Wirtschaftlichkeitslückenmodell gestellt und am 21.3.2017 einen
   vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten; auch ein Antrag auf
   Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen wurde gestellt.
   Grundlage sind außerdem die Rahmenregelung der Bundesrepublik
   Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next
   Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung sowie die Leitlinien der
   EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im
   Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 22 422 445.49 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA42
   Hauptort der Ausführung:
   Gemeinden Tecklenburg und Lengerich.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer soll in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden
   Lengerich und Tecklenburg einflächendeckendes, nachhaltiges
   Breitbandnetz (Next Generation Access (NGA)-Netz) bauen und betreiben.
   Dieses soll bis zur Fertigstellung jedem Teilnehmeranschluss
   Bandbreiten von mindestens 100 MBit/s im Download und 50 MBit/s im
   Upload ermöglichen. Das Netz ist bis spätestens 31.12.2018
   fertigzustellen. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass
   die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist, insbesondere die
   beantragten Zuwendungsbescheide auf Bundes- und Landesförderung erteilt
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Netzbetrieb und Netzkonzept
     * Kriterium: Preisgünstigkeit der angebotenen Endkundenprodukte
     * Kriterium: Kundenorientiertes Marketing- und Servicekonzept
     * Kriterium: Störungsmanagement
     * Kriterium: Baumaßnahmen
     * Kriterium: Folgepflicht und Folgenkostenübernahme
     * Kriterium: Laufende Informationspflichten und Datenherausgabe zum
       Vertragsende, Endschaftsklausel
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 066-124923
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   17/07/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   teutel GmbH
   An der Mühlenbreede 4
   Lengerich
   49525
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA
   Internet-Adresse:[4]www.teutel.de
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 22 422 445.49 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 2514112165
   E-Mail: [5]ingeborg.diemon-wies@brms.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 2514112165
   E-Mail: [6]ingeborg.diemon-wies@brms.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/09/2017
References
   1. mailto:mailkontakt@glasfaser-tecklenburger-land.de?subject=TED
   2. http://www.tecklenburg.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:124923-2017:TEXT:DE:HTML
   4. http://www.teutel.de/
   5. mailto:ingeborg.diemon-wies@brms.nrw.de?subject=TED
   6. mailto:ingeborg.diemon-wies@brms.nrw.de?subject=TED
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