(1) Searching for "2017092909275058356" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Lokales Netz - DE-Gütersloh
Lokales Netz
Dokument Nr...: 383830-2017 (ID: 2017092909275058356)
Veröffentlicht: 29.09.2017
*
DE-Gütersloh: Lokales Netz
2017/S 187/2017 383830
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Teutoburger Planungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Kahlertstraße 4
Gütersloh
33330
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dirk Riekenberg
Telefon: +49 1751814808
E-Mail: [1]mailkontakt@glasfaser-tecklenburger-land.de
NUTS-Code: DEA42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.tecklenburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Koordination des Breitbandausbaus
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines nachhaltigen, flächendeckenden
Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden Lengerich
und Tecklenburg unter Inanspruchnahme einer Investitionsbeihilfe.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 066-124923
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32410000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines nachhaltigen und
flächendeckenden Breitbandnetzes unter Zuhilfenahme einer
Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
Hierbei hat er bereits einen Förderantrag nach der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.1 bezeichnete
Wirtschaftlichkeitslückenmodell gestellt und am 21.3.2017 einen
vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten; auch ein Antrag auf
Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen wurde gestellt.
Grundlage sind außerdem die Rahmenregelung der Bundesrepublik
Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next
Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung sowie die Leitlinien der
EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im
Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 22 422 445.49 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42
Hauptort der Ausführung:
Gemeinden Tecklenburg und Lengerich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer soll in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden
Lengerich und Tecklenburg einflächendeckendes, nachhaltiges
Breitbandnetz (Next Generation Access (NGA)-Netz) bauen und betreiben.
Dieses soll bis zur Fertigstellung jedem Teilnehmeranschluss
Bandbreiten von mindestens 100 MBit/s im Download und 50 MBit/s im
Upload ermöglichen. Das Netz ist bis spätestens 31.12.2018
fertigzustellen. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass
die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist, insbesondere die
beantragten Zuwendungsbescheide auf Bundes- und Landesförderung erteilt
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Netzbetrieb und Netzkonzept
* Kriterium: Preisgünstigkeit der angebotenen Endkundenprodukte
* Kriterium: Kundenorientiertes Marketing- und Servicekonzept
* Kriterium: Störungsmanagement
* Kriterium: Baumaßnahmen
* Kriterium: Folgepflicht und Folgenkostenübernahme
* Kriterium: Laufende Informationspflichten und Datenherausgabe zum
Vertragsende, Endschaftsklausel
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 066-124923
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/07/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
teutel GmbH
An der Mühlenbreede 4
Lengerich
49525
Deutschland
NUTS-Code: DEA
Internet-Adresse:[4]www.teutel.de
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 22 422 445.49 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514112165
E-Mail: [5]ingeborg.diemon-wies@brms.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514112165
E-Mail: [6]ingeborg.diemon-wies@brms.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2017
References
1. mailto:mailkontakt@glasfaser-tecklenburger-land.de?subject=TED
2. http://www.tecklenburg.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:124923-2017:TEXT:DE:HTML
4. http://www.teutel.de/
5. mailto:ingeborg.diemon-wies@brms.nrw.de?subject=TED
6. mailto:ingeborg.diemon-wies@brms.nrw.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|