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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Nümbrecht
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 387770-2017 (ID: 2017100309182462965)
Veröffentlicht: 03.10.2017
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  DE-Nümbrecht: Kommunikationsnetz
   2017/S 189/2017 387770
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Nümbrecht
   Hauptstr. 16
   Nümbrecht
   51588
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Reiner Mast
   Telefon: +49 2293302143
   E-Mail: [1]reiner.mast@nuembrecht.de
   Fax: +49 22932901
   NUTS-Code: DE80L
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.nuembrecht.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betrieb eines nachhaltigen, flächendeckenden
   Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Nümbrecht
   unter Inanspruchnahme einer Investitionsbeihilfe.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 037-067531
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines nachhaltigen und
   flächendeckenden Breitbandnetzes unter Zuhilfenahme einer
   Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
   Hierfür hat er einen Förderantrag nach der Richtlinie des
   Bundesministeriums für Verkehr und digitale InfrastrukturFörderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
   vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.1 bezeichnete
   Wirtschaftlichkeitslückenmodell gestellt, eine Genehmigung des
   vorläufigen Maßnahmenbeginns wurde erteilt. Grundlage sind außerdem die
   Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
   Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
   (NGA)-Breitbandversorgung sowie die Leitlinien der EU für die Anwendung
   der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
   schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 17 393 869.29 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2A
   Hauptort der Ausführung:
   Gemeinde Nümbrecht.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer soll in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde
   Nümbrecht ein flächendeckendes, nachhaltiges Breitbandnetz
   (Next-Generation-Access (NGA)-Netz) bauen und betreiben. Dieses soll
   bis zur Fertigstellung jedem Teilnehmeranschluss Bandbreiten vom
   mindestens 100 MBit/s symmetrisch ermöglichen. Das Netz ist bis
   spätestens 31.12.2018 fertigzustellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke: 30 Punkte
     * Kriterium: Netzkonzept und Netzbetrieb: 30 Punkte
     * Kriterium: Produktgestaltung: 20 Punkte
     * Kriterium: Servicekonzept: 20 Punkte
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 037-067531
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   14/07/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   GWN Gemeindewerke Nümbrecht GmbH
   Schulstraße 4
   Nümbrecht
   51588
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA2A
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 17 393 869.29 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper
   Köln
   Bezirksregierung
   Köln
   50606
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473116
   E-Mail: [4]poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper
   Köln
   Bezirksregierung
   Köln
   50606
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473116
   E-Mail: [5]poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/09/2017
References
   1. mailto:reiner.mast@nuembrecht.de?subject=TED
   2. http://www.nuembrecht.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:067531-2017:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:poststelle@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   5. mailto:poststelle@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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