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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Gießen
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 493652-2017 (ID: 2017121209054479257)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
  DE-Gießen: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2017/S 238/2017 493652
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   ekom21  Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
   Carlo-Mierendorff-Straße 11
   Gießen
   35398
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@ekom21.de
   Fax: +49 561204-3115
   NUTS-Code: DE72
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.ekom21.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3846-279
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   ekom21  Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
   Knorrstraße 30
   Kassel
   34134
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [4]vergabestelle@ekom21.de
   NUTS-Code: DE731
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.ekom21.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   ekom21  Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
   Knorrstraße 30
   Kassel
   34134
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@ekom21.de
   NUTS-Code: DE731
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ekom21.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung und ergänzende IT-Dienstleistungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Wahlverfahren 2017
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/12/08-FB33-01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Beschaffung
   eines Wahlverfahrens zur Planung und Durchführung von Wahlen. Unter
   Wahlverfahren ist dabei eine Softwarewlösung zur Organisation,
   Vorbereitung und Durchführung einer Wahl einschließlich der Verwaltung
   notwendiger Ressourcen wie etwa Wahllokale und Wahlhelfer zu verstehen.
   Nicht umfasst die Führung eines Wählerverzeichnisses. Das Wahlverfahren
   muss rechenzentrums- und mandantenfähig sein sowie autonom Vor-Ort beim
   Kunden installiert werden können. Ferner muss ein Mischbetrieb (Teile
   der Installation im Rechenzentrum, Teile beim Kunden) möglich sein.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das derzeit einheitlich in Hessen bei allen Kommunen (426) und
   Landkreisen (21) sowie beim Land eingesetzte Wahlverfahren PC-Wahl
   der Firma vote iT GmbH soll abgelöst und durch ein Nachfolgeprodukt
   ersetzt werden. Das Nachfolgeprodukt soll bis zur Landtagswahl 2018 in
   Hessen eingeführt sein.
   Das neue Wahlverfahren muss alle in den Vergabeunterlagen beschriebene
   Anforderungen erfüllen, insbesondere solche, die für eine
   ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlen nach hessischem Kommunal-, Landes-
   und nach Bundeswahlrecht sowie für die Durchführung einer Europawahl
   erforderlich sind. Ferner muss das neue Wahlverfahren in der
   bestehenden Rechenzentrumsinfrastrukturumgebung der ekom21 lauffähig
   installiert und betrieben werden können.
   Die Rahmenvereinbarung soll  ohne Begründung einer
   Abnahmeverpflichtung  den bedarfsgerechten Abruf von in diesem Kontext
   stehenden Lieferungen und Leistungen abdecken und ermöglichen. Dies
   umfasst insbesondere die bedarfsgerechte Lizenzierung des neuen
   Wahlverfahrens einschließlich Systemservice (Wartung, Pflege, Support
   etc.) und weitere Unterstützungsleistungen (z. B. Schulung). Neben
   ekom21 sollen auch die Kommunen und Landkreise sowie das Land Hessen
   von der Rahmenvereinbarung partizipieren und Lieferungen und Leistungen
   als Bezugsberechtigte in Anspruch nehmen können, wobei ekom21 als
   Zwischenhändler fungiert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer trotz formaler Beendigung der
   Rahmenvereinbarung verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der
   Rahmenvereinbarung für eine bis zu zwölf (12) monatige Übergangszeit
   ganz oder in Teilen weiter erbringt. Die Option ist gegenüber dem
   Auftragnehmer mindestens in Textform zu erklären und hat die
   beabsichtigte Übergangszeit anzugeben.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Eigenerklärung des Unternehmens, über die Befähigung und Erlaubnis
   zur Berufsausübung (§ 44 VgV) [gemäß Erfassungsformular];
   2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§
   123, 124 GWB), die besonderen Auftragsbedingungen sowie den
   Abschlusserklärungen [gemäß Erfassungsformular].
   Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen
   Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der
   Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag: Eigenerklärung zum
   Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens
   (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder
   und Marktpositionierung etc.) [gemäß Erfassungsformular];
   2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine
   Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten
   Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird
   bzw.  falls bereits vorhanden  eine solche besteht und für die Dauer
   der Auftragsausführung aufrechterhalten wird [gemäß
   Erfassungsformular].
   Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen
   Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der
   Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu III.1.2.1):
   Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen,
   aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung
   etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in
   der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu
   können.
   Zu III.1.2.2):
   Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union
   zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz
   in Höhe von mindestens jeweils:
    2 000 000 EUR für Personenschäden, und
    3 000 000 EUR für Sachschäden, und
    500 000 EUR für Vermögensschäden.
   Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den
   allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts
   der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die
   Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren
   Vertragsausführung aufrechterhalten werden. Bescheinigungen über die
   Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer
   schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6
   Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in
   einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht
   für die Richtigkeit der Übersetzung ein.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Erklärung zu geeigneten Referenzen [gemäß Erfassungsformular] über
   in den letzten 3 Jahren ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
   [gemäß Erfassungsformular] mit Angabe des Werts, des
   Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
   Über die vorstehend genannten Informationen hinaus müssen zu jeder
   Referenz mindestens nachfolgende Angaben gemacht werden:
    Kurzbezeichnung der Referenz,
    Namen und Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des
   Referenzgebers,
    Aussagekräftige Beschreibung der Referenz und der erbrachten
   Leistungen,
    Beschreibung der eigenen Leistungen,
    Termingerechter Projektabschluss,
    Leistungsanteil des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
    Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer,
   Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer
   Bietergemeinschaft).
   Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche
   Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder
   ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete
   Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei
   nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig
   demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer /
   Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, dass sie zum
   Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem
   Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des
   Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält
   sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den
   Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse
   Berücksichtigung finden werden.
   Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen
   entsprechende Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter
   Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu III.1.3.1):
   Es sind mindestens drei (3) detaillierte Referenzen über in den letzten
   drei (3) Jahren ausgeführte wesentliche Liefer- und
   Dienstleistungsaufträge [gemäß Erfassungsformular] einzureichen, die
   mit dem Vergabegegenstand vergleichbar sind. Davon muss jeweils
   mindestens eine (1) Referenz zum Gegenstand haben:
   A: Die Partnerschaft mit einem öffentlichen IT-Dienstleister, der als
   Mulitplikator/Vertriebspartner für ein vom Bieter angebotenes
   Wahlverfahren agiert (d. h. das Wahlverfahren seinen Kunden zur Nutzung
   anbeitet oder es Ihnen zugänglich macht);
   B: Die Nutzung eines Wahlverfahrens bei einer Kommune mit mehr als 500
   000 Einwohnern (Groß-Kommune);
   C: Die Nutzung eines Wahlverfahrens bei einer Kommune mit mehr als 50
   000 Einwohnern (Mittlere Kommune).
   Bei den Referenzen B und C ist es ausreichend, wenn die Kommune nicht
   direkter Vertragspartner ist, sondern die Nutzung über einen
   zwischengeschalteten öffentlichen IT-Dienstleister erfolgt.
   Eine Angabe von mehr als drei (3) detaillierten Referenzen ist nicht
   erwünscht.
   Zusätzlich zu diesen drei (3) detaillierten Referenzen sind mindestens
   hundert (100) Kunden aus dem relevanten Marktsegment (d. h. Landkreise,
   Kommunen und Bundesländer) in Form einer Aufstellung (Name, Adresse und
   URL) als allgemeine Referenz zu benennen, die zum Zeitpunkt der
   Einreichung des Angebots ein vom Bieter angebotenes Wahlverfahren
   nutzen. Es ist eine formlose Liste zu erstellen, die dem Angebot als
   Anlage beizufügen ist.
   Als geeignete Referenzen sind im Interesse eines ausreichenden
   Wettbewerbs auch solche zugelassen, bei denen die Erstinstallation des
   Wahlverfahrens zwar mehr als drei Jahre zurückliegt (gerechnet ab dem
   Schlusstermin für den Eingang der Angebote), für die aber im Zeitpunkt
   der Angebotsabgabe noch das Wahlverfahren betreffende Liefer- oder
   Dienstleistungen (z. B. Softwarepflege, Support etc.) erbracht werden,
   z. B. im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen
   und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
   sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und
   zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz
   (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot einzureichen
   haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte,
   die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im
   EU-Ausland beschäftigt sind und die die Leistung im EU-Ausland
   erbringen.
   Zusätzlich sind Erklärungen zu (1) Technologie von L. Ron Hubbard,
   (2) zu ausreichenden Kenntnissen und Fähigkeiten der deutschen Sprache
   in Wort und Schrift bei den zur Auftragsausführung eingesetzten
   Personen und (3) zum ggf. beabsichtigten Einsatz von
   Unterauftragnehmern einzureichen.
   [Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen
   Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt.]
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/01/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/01/2018
   Ortszeit: 10:15
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote wird durch 2 Vertreter des Auftraggebers
   durchgeführt und dokumentiert; der Termin zur Öffnung der Angebote ist
   nicht öffentlich.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Abgabe elektronischer Angebote (z. B. E-Mail, Telefax, Upload) ist
   nicht zugelassen.
   Bieterfragen können längstens bis 4.1.2018, 10.00 Uhr, gestellt werden.
   Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten
   Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen 
   soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders
   angegeben  fristgerecht und in der vor gegebenen Form  z. B. unter
   Verwendung der Erfassungsformulare  mit dem Angebot eingereicht
   werden.
   In den Erfassungsformularen ist Zutreffendes anzukreuzen und vorhandene
   Eingabefelder sind (erforderlichenfalls) zu vervollständigen.
   Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben
   gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten
   Bewerbungsbedingungen sowie die Angaben/Hinweise in den
   Erfassungsformularen, die Teil der elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen sind.
   Isbesondere wird auf die besonderen Anforderungen hingewiesen, die:
   1. bei gemeinschaftlicher Bewerbung (Bietergemeinschaft);
   2. bei der Vergabe von Unteraufträgen (Unteraufträge); und
   3. der Eignungsleihe einzuhalten sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB)
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED
   2. http://www.ekom21.de/
   3. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3846-279
   4. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED
   5. http://www.ekom21.de/
   6. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED
   7. http://www.ekom21.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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