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Ausschreibung: Schienenfahrzeuge - DE-Leipzig
Schienenfahrzeuge
Dokument Nr...: 496741-2017 (ID: 2017121309142582519)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
  DE-Leipzig: Schienenfahrzeuge
   2017/S 239/2017 496741
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
   Emilienstraße 15
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Oliver Mietzsch
   Telefon: +49 341-225860
   E-Mail: [1]mietzsch@zvnl.de
   Fax: +49 341-2258629
   NUTS-Code: DED
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.zvnl.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zusammenschlüsse im Sinne des § 4 des sächsischen ÖPNVG
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertragsänderung SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
   (DNWS C) zur Erhöhung der Kapazitäten in der HVZ sowie bei ausgewählten
   Großveranstaltungen an Wochenenden.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34620000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Änderung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Erhöhung der
   Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei ausgewählten
   Großveranstaltungen an Wochenenden ohne Erhöhung der
   Zugkilometerleistung.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED
   Hauptort der Ausführung:
   Leipzig - Geithain.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zur Erhöhung der Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei
   ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden setzt der Auftragnehmer
   des Verkehrsvertrags SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
   (DNWS C), die DB Regio AG, ab dem 01.01.2018 ein zusätzliches Fahrzeug
   ein.
   Das zusätzliche Fahrzeug wird auf den folgenden Fahrten in der HVZ an
   Werktagen außer Samstagen als Verstärkung zusammen mit den bisher nach
   dem Verkehrsvertrag für diese Fahrten vorgesehenen Fahrzeugen jeweils
   in Doppeltraktion eingesetzt:
    Leipzig Hbf, ab 6.34 Uhr - Geithain, an 7.26 Uhr,
    Geithain, ab 7.33 Uhr - Leipzig Hbf, an 8.20 Uhr,
    Leipzig Hbf, ab 14.34 Uhr - Geithain, an 15.20 Uhr,
    Geithain, ab 15.36 Uhr - Leipzig Hbf, an 16.20 Uhr,
    Leipzig Hbf, ab 16.34 Uhr - Geithain, an 17.20 Uhr und,
    Geithain, ab 17.33 Uhr - Leipzig Hbf, an 18.20 Uhr.
   Zudem kann das zusätzliche Fahrzeug auf entsprechende Anforderung des
   Auftraggebers bei ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden als
   Verstärkung eingesetzt werden.
   Der Einsatz des zusätzlichen Fahrzeugs führt zu keiner Erhöhung der
   Zugkilometerleistung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zur Eintragung in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber hat die Vergabe des Auftrags "Vertragsänderung
   SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C (DNWS C) zur Erhöhung
   der Kapazitäten in der HVZ und bei ausgewählten Großveranstaltungen"
   rechtlich geprüft. Er ist überzeugt, dass die Vergabe ohne vorherige
   Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union - falls nicht
   bereits nach § 132 Abs. 1 GWB - jedenfalls nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr.
   2 GWB rechtmäßig ist. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist
   unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen
   Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn
   zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden
   sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen
   waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder
   technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen
   Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen
   Auftraggeber verbunden wäre.
   Nach der Aufnahme der Verkehrsleistung im Juni 2016 stellte sich
   heraus, dass in der Hauptverkehrszeit (HVZ) und teilweise bei
   Großveranstaltungen an Wochenenden ein Bedarf besteht, Züge mit höheren
   Sitzplatzkapazitäten einzusetzen als der Verkehrsvertrag vorsieht. Der
   Auftraggeber beabsichtigt daher, nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs.
   3 Satz 1 Nr. 3 GWB einen Nachtrag zum Verkehrsvertrag abzuschließen,
   nach dem der Auftragnehmer des Verkehrsvertrags bei bestimmten Fahrten
   ein zusätzliches Fahrzeug desselben Typs an die bislang verkehrenden
   Fahrzeuge anhängt. Die verkehrliche Leistung ist im Übrigen unverändert
   fortzusetzen, es erfolgt keine Änderung der Zugkilometerleistung.
   Insbesondere vor dem Hintergrund der technischen Kompatibilität der
   Fahrzeuge, des für die Nachtragsleistung erforderlichen Personals,
   welches aufgrund des Verkehrsvertrags im Wesentlichen jeweils bereits
   vor Ort ist, sowie zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs
   zwischen der Nachtragsleistung und der Leistung nach dem bisherigen
   Verkehrsvertrag liegen die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr.
   2 GWB vor. Zudem ist die Voraussetzung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB
   wegen der geringen finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen erfüllt.
   Der Auftraggeber wird nach Erteilung der Auftragsänderung eine
   Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 005-005729
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   22/12/2015
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DB Regio AG, Region Südost
   Richard-Wagner-Straße 1
   Leipzig
   04109
   Deutschland
   NUTS-Code: DED
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung im
   Sinne des § 135 Abs. 3 GWB zu einer nicht wesentlichen Auftragsänderung
   im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB bzw. zu einer Auftragsänderung im Sinne
   des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, die einen bestehenden Vertrag mit
   der DB Regio AG betrifft, die zur Erhöhung der Transparenz erfolgt.
   Eine Beteiligung weiterer Unternehmen ist nicht vorgesehen.
   Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen
   allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Die
   Angaben nach II.1.7) und V.2.4) gehören nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB
   nicht zum Pflichtinhalt einer Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3
   GWB (vgl. Maimann in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Auflage 2016, §
   135 GWB Rn. 60).
   Die Datumsangabe unter V.2.1) bezieht sich auf den Zuschlag im
   Vergabeverfahren über die SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen
   Teil C, siehe Bekanntmachung unter IV.2.1).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen
   PF 10 13 64
   Leipzig
   04013
   Deutschland
   Telefon: +49 341-9773800
   E-Mail: [4]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   Fax: +49 341-9771049
   Internet-Adresse:[5]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_pa
   ram=363
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 135 Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
    § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
    § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2
   tritt nicht ein, wenn.
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
   Mügelner Straße 40, Haus G
   Dresden
   01237
   Deutschland
   Telefon: +49 351-2802402
   E-Mail: [6]post@abstsachsen.de
   Fax: +49 351-2802404
   Internet-Adresse:[7]https://www.abstsachsen.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/12/2017
References
   1. mailto:mietzsch@zvnl.de?subject=TED
   2. http://www.zvnl.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:005729-2016:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
   5. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
   6. mailto:post@abstsachsen.de?subject=TED
   7. https://www.abstsachsen.de/
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