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Ausschreibung: Schienenfahrzeuge - DE-Leipzig
Schienenfahrzeuge
Dokument Nr...: 496741-2017 (ID: 2017121309142582519)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
DE-Leipzig: Schienenfahrzeuge
2017/S 239/2017 496741
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Emilienstraße 15
Leipzig
04107
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Oliver Mietzsch
Telefon: +49 341-225860
E-Mail: [1]mietzsch@zvnl.de
Fax: +49 341-2258629
NUTS-Code: DED
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.zvnl.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zusammenschlüsse im Sinne des § 4 des sächsischen ÖPNVG
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vertragsänderung SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
(DNWS C) zur Erhöhung der Kapazitäten in der HVZ sowie bei ausgewählten
Großveranstaltungen an Wochenenden.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34620000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Änderung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Erhöhung der
Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei ausgewählten
Großveranstaltungen an Wochenenden ohne Erhöhung der
Zugkilometerleistung.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED
Hauptort der Ausführung:
Leipzig - Geithain.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Erhöhung der Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei
ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden setzt der Auftragnehmer
des Verkehrsvertrags SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
(DNWS C), die DB Regio AG, ab dem 01.01.2018 ein zusätzliches Fahrzeug
ein.
Das zusätzliche Fahrzeug wird auf den folgenden Fahrten in der HVZ an
Werktagen außer Samstagen als Verstärkung zusammen mit den bisher nach
dem Verkehrsvertrag für diese Fahrten vorgesehenen Fahrzeugen jeweils
in Doppeltraktion eingesetzt:
Leipzig Hbf, ab 6.34 Uhr - Geithain, an 7.26 Uhr,
Geithain, ab 7.33 Uhr - Leipzig Hbf, an 8.20 Uhr,
Leipzig Hbf, ab 14.34 Uhr - Geithain, an 15.20 Uhr,
Geithain, ab 15.36 Uhr - Leipzig Hbf, an 16.20 Uhr,
Leipzig Hbf, ab 16.34 Uhr - Geithain, an 17.20 Uhr und,
Geithain, ab 17.33 Uhr - Leipzig Hbf, an 18.20 Uhr.
Zudem kann das zusätzliche Fahrzeug auf entsprechende Anforderung des
Auftraggebers bei ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden als
Verstärkung eingesetzt werden.
Der Einsatz des zusätzlichen Fahrzeugs führt zu keiner Erhöhung der
Zugkilometerleistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zur Eintragung in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftraggeber hat die Vergabe des Auftrags "Vertragsänderung
SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C (DNWS C) zur Erhöhung
der Kapazitäten in der HVZ und bei ausgewählten Großveranstaltungen"
rechtlich geprüft. Er ist überzeugt, dass die Vergabe ohne vorherige
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union - falls nicht
bereits nach § 132 Abs. 1 GWB - jedenfalls nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 GWB rechtmäßig ist. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist
unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen
Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn
zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden
sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen
waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder
technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen
Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen
Auftraggeber verbunden wäre.
Nach der Aufnahme der Verkehrsleistung im Juni 2016 stellte sich
heraus, dass in der Hauptverkehrszeit (HVZ) und teilweise bei
Großveranstaltungen an Wochenenden ein Bedarf besteht, Züge mit höheren
Sitzplatzkapazitäten einzusetzen als der Verkehrsvertrag vorsieht. Der
Auftraggeber beabsichtigt daher, nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs.
3 Satz 1 Nr. 3 GWB einen Nachtrag zum Verkehrsvertrag abzuschließen,
nach dem der Auftragnehmer des Verkehrsvertrags bei bestimmten Fahrten
ein zusätzliches Fahrzeug desselben Typs an die bislang verkehrenden
Fahrzeuge anhängt. Die verkehrliche Leistung ist im Übrigen unverändert
fortzusetzen, es erfolgt keine Änderung der Zugkilometerleistung.
Insbesondere vor dem Hintergrund der technischen Kompatibilität der
Fahrzeuge, des für die Nachtragsleistung erforderlichen Personals,
welches aufgrund des Verkehrsvertrags im Wesentlichen jeweils bereits
vor Ort ist, sowie zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs
zwischen der Nachtragsleistung und der Leistung nach dem bisherigen
Verkehrsvertrag liegen die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 GWB vor. Zudem ist die Voraussetzung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB
wegen der geringen finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen erfüllt.
Der Auftraggeber wird nach Erteilung der Auftragsänderung eine
Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 005-005729
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/12/2015
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Regio AG, Region Südost
Richard-Wagner-Straße 1
Leipzig
04109
Deutschland
NUTS-Code: DED
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung im
Sinne des § 135 Abs. 3 GWB zu einer nicht wesentlichen Auftragsänderung
im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB bzw. zu einer Auftragsänderung im Sinne
des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, die einen bestehenden Vertrag mit
der DB Regio AG betrifft, die zur Erhöhung der Transparenz erfolgt.
Eine Beteiligung weiterer Unternehmen ist nicht vorgesehen.
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen
allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Die
Angaben nach II.1.7) und V.2.4) gehören nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB
nicht zum Pflichtinhalt einer Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3
GWB (vgl. Maimann in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Auflage 2016, §
135 GWB Rn. 60).
Die Datumsangabe unter V.2.1) bezieht sich auf den Zuschlag im
Vergabeverfahren über die SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen
Teil C, siehe Bekanntmachung unter IV.2.1).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
PF 10 13 64
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 341-9773800
E-Mail: [4]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse:[5]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_pa
ram=363
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
§ 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
§ 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2
tritt nicht ein, wenn.
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
Mügelner Straße 40, Haus G
Dresden
01237
Deutschland
Telefon: +49 351-2802402
E-Mail: [6]post@abstsachsen.de
Fax: +49 351-2802404
Internet-Adresse:[7]https://www.abstsachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2017
References
1. mailto:mietzsch@zvnl.de?subject=TED
2. http://www.zvnl.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:005729-2016:TEXT:DE:HTML
4. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
5. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
6. mailto:post@abstsachsen.de?subject=TED
7. https://www.abstsachsen.de/
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