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Ausschreibung: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen - DE-München
Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Ausschankdienste
Servieren von Mahlzeiten
Dienstleistungen von Cafeterias
Restaurantbedienung
Dokument Nr...: 496980-2017 (ID: 2017121309165682781)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
  DE-München: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
   2017/S 239/2017 496980
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Olympiapark München GmbH
   Spiridon-Louis-Ring 21
   München
   80809
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Udo Michel
   E-Mail: [1]catering.ausschreibung@olympiapark.de
   Fax: +49 8930673552050
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.olympiapark.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.aumass.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kommunales Tochterunternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Betrieb Parkgelände und Veranstaltungsstätten,
   Durchführung von Veranstaltungen aller Art
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Cateringleistungen Olympiapark
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   55523000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Konzessionsgeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen
   neuen Dienstleister für die Erbringung von Cateringleistungen.
   Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages sind die Bewirtschaftung des
   Olympiaparks München in den Veranstaltungsstätten Olympiastadion,
   Olympiahalle, Kleine Olympiahalle, Olympia-Eissportzentrum und
   SoccArena im Veranstaltungsbetrieb, die mobile Gastronomie auf dem
   Parkgelände sowie der Betrieb der dauerbewirtschafteten Restaurants des
   Olympiaturms (aktuell: Restaurant 181 und Seerestaurant). Die
   Pachtobjekte haben eine Gesamtfläche (Fläche Restaurants,
   Logistikflächen, Küchen, Büros, etc.) von über 8000 m^2.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   55410000
   55320000
   55330000
   55310000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Catering-Vertrag wird in zwei Leistungsphasen durchgeführt. Nach
   Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Implementierungsphase. Diese
   beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss (voraussichtlich am
   10.7.2018). An die Implementierungsphase schließt sich der
   Gastronomie-Regelbetrieb an (voraussichtlich ab 1.1.2019). Die Übergabe
   der Pachtobjekte erfolgt rollierend (voraussichtlich im Zeitraum vom
   1.1.2019 bis zum 31.5.2019).
   Der Konzessionsnehmer erhält für seine Leistungen auf dem Gelände nur
   zum Teil Exklusivität. Insbesondere sind mehrere Einrichtungen bzw.
   Veranstaltungen auf dem Gelände des Olympiaparks nicht
   Vertragsgegenstand.
   Ferner stehen dem Konzessionsnehmer nicht alle Pachtobjekte für den
   gesamten Vertragszeitraum zur Verfügung, da im Olympiapark in den
   kommenden Jahren umfangreiche Bauarbeiten zur Modernisierung
   durchgeführt werden, die zu Schließungen und Sperrungen einzelner
   Pachtobjekte führen können. Es können sich (auch endgültige)
   Schließungen weiterer Pachtobjekte während der Vertragslaufzeit
   unabhängig von etwaigen Bauarbeiten ergeben.
   Aufgrund der möglichen Sperrungen und Schließungen können dem
   Konzessionsnehmer ganz erhebliche Umsatzeinbußen entstehen. So ist bei
   der geplanten Sperrung des Olympiaturms im Zeitraum der Sperrung eine
   Verringerung des Gesamtjahresumsatzes aus der Konzession von bis zu 40
   % zu erwarten.
   Mit dem Vertrag sind noch weitere Wagnisse des Konzessionsnehmers
   verbunden. So ist insbesondere zu beachten, dass für die Werbung und
   die Gestaltung der Pachtobjekte strenge Vorgaben seitens des
   Konzessionsgebers gelten, dass der Konzessionsnehmer an bestimmte
   Lieferverträge des Konzessionsgebers gebunden ist (z. B. Bier,
   kohlensäurehaltige Getränke, Energydrinks, Speiseeis), dass der
   Konzessionsnehmer für die Mitarbeiter des Konzessionsnehmers sowie
   anderer auf dem Gelände des Olympiaparks tätige Unternehmen Verpflegung
   zu vergünstigten Preisen anbieten muss, dass der Konzessionsnehmer
   (unabhängig vom erzielten Umsatz) eine Mindestpacht, für diverse
   Gegenstände eine Ablöse und zudem eine Kaution zu entrichten hat.
   Weiter sind für den Konzessionsnehmer mit dem Vertragsabschluss
   voraussichtlich Pflichten aus einem Betriebsübergang nach § 613a BGB
   verbunden. Der Konzessionsgeber erwartet vom Konzessionsnehmer
   innovative Betriebskonzepte sowie die Bereitschaft zu ganz erheblichen
   Investitionen in den Pachtgegenstand.
   Um den Bewerbern ein besseres Bild des Vertragsgegenstandes sowie der
   damit verbundenen Kosten und Risiken zu vermitteln, wird dem
   Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb eine Matrix über die
   sog. Betriebskostenschnittstellen beigefügt.
   Näheres zum Auftragsgegenstand ist dem Informationsmemorandum zum
   Teilnahmewettbewerb (dort insbesondere Ziffer 2.1) zu entnehmen. Für
   weitere Einzelheiten (insbesondere zum Umfang der Exklusivität und der
   voraussichtlichen Sperrungen / Schließungen) wird auf diese
   Ausführungen verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 60
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Laufzeit des Vertrages beträgt für den Gastronomie-Regelbetrieb 5
   Jahre, beim Olympia-Eissportzentrum allerdings nur 4 Jahre und 7
   Monate. Die Laufzeit kann durch den Konzessionsgeber um fünf weitere
   Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in
   Anlage 4 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb abzugeben.
   Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa
   bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Die
   Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind in Anlage 4 des
   Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb wiedergegeben.
   b) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister vorzulegen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem
   Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist. Der Auszug darf bei
   Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6
   Monate sein. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht
   vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung
   vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Frist zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf. Für ausländische
   Bewerber ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU
   oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind,
   mit entsprechender Aktualität (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
   Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den
   jeweiligen für das Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen
   nicht vorgeschrieben ist, ist das Unternehmen verpflichtet, dies durch
   eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
   Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere
   zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei
   Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum
   Teilnahmewettbewerb unter Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 geregelt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
   Die Bewerber haben einen Nachweis über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
   Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je
   Schadensfall in Kopie vorzulegen:
    5 000 000 EUR pauschal für Personen-, Vermögens- und Sachschäden,
    5 000 000 EUR für Mietsachschäden am Gebäude sowie an den
   Räumlichkeiten,
    5 000 000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden,
    1 000 000 EUR für Mietsachschäden an der Einrichtung.
   Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um
   eine dreifache Maximierung handeln.
   Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden
   Versicherungsbestätigung zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der
   Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate
   sein.
   Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines
   Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe
   abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte
   Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens
   (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit
   oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten
   Bedingungen im Fall der Erteilung der Konzession.
   b) Liquiditätsnachweis
   Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag den Nachweis über das
   Vorliegen einer Liquidität von mindestens 1.000.000 EUR für die zur
   Vertragsdurchführung vorgesehene Gesellschaft durch Vorlage einer
   Bankbestätigung (über das Bestehen der entsprechenden Liquidität des
   Bewerbers im Zeitpunkt der Ausstellung) oder einer
   selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu erbringen. Der Nachweis darf
   bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter
   als 6 Monate sein.
   c) Angaben zum Umsatz
   Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den
   Jahresumsatz im Bereich Cateringleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer)
   in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen
   (Wertungskriterium). Die Erklärung hat gesondert nach Umsätzen für das
   Gesamtunternehmen bzw. dem Gesamtkonzern (sofern einschlägig) und für
   die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft zu erfolgen.
   Hierfür ist das Formblatt in Anlage 6 des Informationsmemorandums zum
   Teilnahmewettbewerb zu verwenden. Dem Formblatt ist eine Bestätigung
   der Umsatzzahlen durch einen unabhängigen Steuerberater, vereidigten
   Buchprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht oder Wirtschaftsprüfer
   beizufügen.
   Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere
   zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei
   Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum
   Teilnahmewettbewerb unter Ziffer 6.2.3 geregelt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Hinsichtlich der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der
   Versicherbarkeit gilt folgende Mindestanforderung:
   Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU
   zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden
   Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
    5 000 000 EUR pauschal für Personen-, Vermögens- und Sachschäden,
    5 000 000 EUR für Mietsachschäden am Gebäude sowie an den
   Räumlichkeiten,
    5 000 000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden,
    1 000 000 EUR für Mietsachschäden an der Einrichtung.
   Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um
   eine dreifache Maximierung handeln.
   Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines
   Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe
   abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte
   Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens
   (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit
   oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten
   Bedingungen im Fall der Erteilung der Konzession.
   b) Hinsichtlich der Liquidität gilt folgende Mindestanforderung:
   Nachweis einer Liquidität von mindestens 1 000 000 EUR für die zur
   Vertragsdurchführung vorgesehene Gesellschaft.
   Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss die Liquidität
   für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt oder die
   Bewerbergemeinschaft selbst nachgewiesen werden. Entsprechendes gilt
   für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
   Der Konzessionsgeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer
   gesamtschuldnerischen Haftung des Bewerbers und des Drittunternehmens
   (§ 25 Abs. 3 S. 2 KonzVgV).
   c) Hinsichtlich des Umsatzes gilt folgende Mindestanforderung:
   Nachweis eines Jahresumsatzes von 15 000 000 EUR im Durchschnitt der
   letzten drei Geschäftsjahre.
   Der Umsatz muss dabei mit vergleichbaren Leistungen erzielt worden
   sein. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen aus den folgenden
   Leistungsbereichen:
    Catering von Konzert-Open-Air-Veranstaltungen,
    Catering von Hallenveranstaltungen,
    Catering von Banketten / VIP-Bereichen,
    Restaurantbetrieb,
    Betrieb mobiler Verkaufseinheiten bei Großveranstaltung.
   Grundsätzlich ist ein Jahresumsatz von 15 000 000 EUR im Durchschnitt
   der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags
   vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer
   Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt
   herangezogen werden. Die Berücksichtigung der Umsätze von
   Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur
   zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
   Der Konzessionsgeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer
   gesamtschuldnerischen Haftung des Bewerbers und des Drittunternehmens
   (§ 25 Abs. 3 S. 2 KonzVgV).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Referenzen
   Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber
   aussagekräftige Angaben zu nach Art und Umfang vergleichbaren
   Leistungen zu machen (Wertungskriterium). Für die Angaben ist das als
   Anlage 5 dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb beigefügte
   Formblatt zu verwenden.
   Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu
   machen:
    Bezeichnung der Referenz,
    Kurze Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes,
    Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte,
    Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift,
   E-Mail-Adresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche,
    Benennung des/der einschlägigen, vollständig abgedeckten
   Leistungsbereichs/-bereiche,
    Angabe des Referenzumfangs anhand der Kapazität des jeweiligen
   Referenzobjekts (Anzahl der maximalen Besucherzahl pro Tag bzw. der
   Sitzplätze),
    (Netto-)Umsatz in der jeweiligen Referenz in Tausend Euro (netto) (im
   Jahr),
    Leistungszeitraum (bei Einzelveranstaltungen: Benennung der
   Veranstaltungstermine  mindestens drei),
    Angabe zur Stellung des Referenzinhabers (Konzessionsnehmer /
   Hauptauftragnehmer oder Subunternehmer).
   Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen
   durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen.
   b) Angabe von Mitarbeiterzahlen
   Die Bewerber haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung der
   Mitarbeiteranzahl, die in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016
   durchschnittlich für die vergleichbare Leistungserbringung beim
   Bewerber beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre
   vorzulegen.
   Die Erklärung erfolgt anhand der Anlage 6. Die Erklärung hat gesondert
   nach den Zahlen des Gesamtunternehmens und den Zahlen der zur
   Ausführung vorgesehenen Gesellschaft zu erfolgen.
   Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere
   zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei
   Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum
   Teilnahmewettbewerb unter Ziffer 6.2.4 geregelt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Hinsichtlich der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
   Der Bewerber kann mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren
   (Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge)
   vorweisen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung
   vergleichbar ist.
   Die benannten Referenzen müssen insgesamt folgende fünf
   Leistungsbereiche abdecken:
    Konzert-Open-Air-Veranstaltungen,
    Hallenveranstaltungen,
    Bankett / VIP-Bereich,
    Restaurantbetrieb,
    Mobile Verkaufseinheiten bei Großveranstaltungen.
   Die benannten Referenzen können dabei die fünf Leistungsbereiche auch
   kumulativ abdecken. Die fünf Leistungsbereiche müssen also nicht durch
   eine einzige Referenz,
   Sondern können auch durch bis zu fünf einzelne Referenzen zusammen
   umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bewerber für
   alle fünf Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
   Die Referenzen müssen in den einzelnen Leistungsbereichen folgenden
   Umfang aufweisen, der anhand der Kapazität der jeweiligen
   Referenzobjekte bemessen wird:
    Konzert-Open-Air-Veranstaltungen: mindestens 25 000 Besucher (pro
   Tag),
    Hallenveranstaltungen: mindestens 7 500 Besucher (pro Tag),
    Bankett / VIP-Bereich: mindestens 1 000 Besucher (pro Tag),
    Restaurantbetrieb: mindestens 150 Sitzplätze,
    Mobile Verkaufseinheiten: für Veranstaltungen mit mindestens 30 000
   Besuchern (pro Tag).
   Hinsichtlich der Leistungsbereiche Hallenveranstaltungen, Restaurant
   und Bankett / VIP-Bereich muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt
   als Caterer langfristig (also mindestens über ein Jahr) betreiben. Bei
   Konzert-Open-Air-Veranstaltungen und dem Betrieb mobiler
   Veranstaltungen muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt wiederholt
   (mindestens dreimal) betrieben haben.
   Der Referenzinhaber führt die Leistungen als Konzessionsnehmer bzw. als
   Hauptauftragnehmer und nicht als Subunternehmer eines anderen
   Unternehmens aus.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 11/01/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   2022 bzw. 2027, falls der Konzessionsgeber von der Verlängerungsoption
   Gebrauch macht.
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der Konzessionsgeber vergibt die Konzession im Wege eines frei
   ausgestalteten Verfahrens nach § 12 KonzVgV. Das Verfahren wird
   zweistufig durchgeführt, wobei Verhandlungen vorgesehen sind, § 12 Abs.
   2 S. 1 und 2 KonzVgV. Die Vorgaben aus § 17 VgV gelten nicht.
   2. Auf der ersten Stufe des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden die
   eingereichten Teilnahmeanträge nach Ablauf der Bewerbungsfrist
   ausgewertet und auf die Eignung der Bewerber hin geprüft.
   Gehen bei der Wertung der Teilnahmeanträge aus den ersten zwei
   Prüfungsstufen mehr als drei vollständige, formal ordnungsgemäße
   Teilnahmeanträge von materiell geeigneten Bewerbern hervor, so trifft
   der Konzessionsgeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt
   der Konzessionsgeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge
   nach Maßgabe der Kriterien durch, die in Ziffer 6.4 des
   Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb näher genannt sind.
   3. Auf der zweiten Stufe des Verfahrens werden die drei Bewerber, die
   nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung als am besten geeignet beurteilt
   werden, zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten die weiteren
   Vergabeunterlagen. Sie haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist ein erstes, bindendes Angebot gemäß den Vorgaben in den
   Vergabeunterlagen abzugeben. Der Konzessionsgeber behält sich vor, das
   Angebotsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen
   abzuwickeln, um die Anzahl der Angebote, über die verhandelt wird,
   anhand der in den Vergabeunterlagen zum Angebotsverfahren angegebenen
   Zuschlagskriterien zu verringern, soweit dies zur gebotenen
   wirtschaftlichen und zügigen Verfahrensdurchführung für sinnvoll
   erachtet wird.
   Nach Auswertung der ersten Angebote ist beabsichtigt, über diese
   einmalig Verhandlungen mit dem Ziel eines Vertragsschlusses
   durchzuführen. Der Konzessionsgeber behält sich jedoch vor, auch
   mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Ein Anspruch auf die
   Durchführung von Verhandlungen besteht andererseits nicht. Der Zuschlag
   kann grundsätzlich auch auf das  nicht weiter verhandelte 
   Erstangebot erteilt werden.
   Weiter behält sich der Konzessionsgeber vor, die Erstangebote nicht
   vollständig zu werten. Macht er von diesem Vorbehalt Gebrauch, so
   unterzieht er die Erstangebote nur einer allgemeinen Prüfung und
   fordert alle Bieter zu Verhandlungen auf. Er prüft in diesem Fall, ob
   die Angebote fristgerecht eingegangen, wirksam unterschrieben und
   verbindlich sind. Über die weiteren Angebotsinhalte unterrichtet er
   sich in diesem Fall allein zum Zwecke der Vorbereitung der
   Verhandlungen.
   Gegenstand der Verhandlungen sollen insbesondere die von den Bietern
   eingereichten Konzepte und die Pachthöhe sein.
   Werden Verhandlungen geführt, so werden die Bieter nach Abschluss der
   Verhandlungen zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.
   4. Beruft sich ein Unternehmen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit
   eines Drittunternehmens so muss er mit der Verpflichtungserklärung
   zugleich nachweisen, dass das Drittunternehmen gesamtschuldnerisch mit
   dem Bewerber für die Erfüllung des Vertrags haftet (§ 25 Abs. 3 S. 2
   KonzVgV). Weiter behält sich der Konzessionsgeber vor, bei einer
   Eignungsleihe den Nachweis zu verlangen, dass die zur Erfüllung der
   Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten
   Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden (§ 26 Abs. 3 KonzVgV).
   Weitere Vorgaben zur Eignungsleihe sind in Ziffer 6.5 des
   Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb näher geregelt.
   5. Das Informationmemorandum und die weiteren Unterlagen zum
   Teilnahmewettbewerb werden über das Vergabeportal aumass in
   elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei
   verfügbar, unter der Aumass-ID AV0B6BC0 zum Download zur Verfügung
   gestellt. Das Vergabeportal erreichen Sie unter der Internet-Adresse
   ww.aumass.de Geben Sie dort im Bereich Für Bieter die ID ein und
   klicken Sie auf das Feld Zur Ausschreibung.
   Eine kostenfreie Registrierung wird den Bewerbern/Bietern dringend
   empfohlen!
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern  Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstr. 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer
   unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
   dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und
   in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der
   Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
   oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag
   unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein
   Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der
   Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs.
   2 GWB).
   Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen,
   werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung
   informiert.
   Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor
   Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot
   angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierung von Oberbayern  Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstr. 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/12/2017
References
   1. mailto:catering.ausschreibung@olympiapark.de?subject=TED
   2. http://www.olympiapark.de/
   3. http://www.aumass.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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