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Ausschreibung: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen - DE-München
Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Ausschankdienste
Servieren von Mahlzeiten
Dienstleistungen von Cafeterias
Restaurantbedienung
Dokument Nr...: 496980-2017 (ID: 2017121309165682781)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
DE-München: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
2017/S 239/2017 496980
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Olympiapark München GmbH
Spiridon-Louis-Ring 21
München
80809
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Udo Michel
E-Mail: [1]catering.ausschreibung@olympiapark.de
Fax: +49 8930673552050
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.olympiapark.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.aumass.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Tochterunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Betrieb Parkgelände und Veranstaltungsstätten,
Durchführung von Veranstaltungen aller Art
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Cateringleistungen Olympiapark
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55523000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Konzessionsgeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen
neuen Dienstleister für die Erbringung von Cateringleistungen.
Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages sind die Bewirtschaftung des
Olympiaparks München in den Veranstaltungsstätten Olympiastadion,
Olympiahalle, Kleine Olympiahalle, Olympia-Eissportzentrum und
SoccArena im Veranstaltungsbetrieb, die mobile Gastronomie auf dem
Parkgelände sowie der Betrieb der dauerbewirtschafteten Restaurants des
Olympiaturms (aktuell: Restaurant 181 und Seerestaurant). Die
Pachtobjekte haben eine Gesamtfläche (Fläche Restaurants,
Logistikflächen, Küchen, Büros, etc.) von über 8000 m^2.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55410000
55320000
55330000
55310000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Catering-Vertrag wird in zwei Leistungsphasen durchgeführt. Nach
Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Implementierungsphase. Diese
beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss (voraussichtlich am
10.7.2018). An die Implementierungsphase schließt sich der
Gastronomie-Regelbetrieb an (voraussichtlich ab 1.1.2019). Die Übergabe
der Pachtobjekte erfolgt rollierend (voraussichtlich im Zeitraum vom
1.1.2019 bis zum 31.5.2019).
Der Konzessionsnehmer erhält für seine Leistungen auf dem Gelände nur
zum Teil Exklusivität. Insbesondere sind mehrere Einrichtungen bzw.
Veranstaltungen auf dem Gelände des Olympiaparks nicht
Vertragsgegenstand.
Ferner stehen dem Konzessionsnehmer nicht alle Pachtobjekte für den
gesamten Vertragszeitraum zur Verfügung, da im Olympiapark in den
kommenden Jahren umfangreiche Bauarbeiten zur Modernisierung
durchgeführt werden, die zu Schließungen und Sperrungen einzelner
Pachtobjekte führen können. Es können sich (auch endgültige)
Schließungen weiterer Pachtobjekte während der Vertragslaufzeit
unabhängig von etwaigen Bauarbeiten ergeben.
Aufgrund der möglichen Sperrungen und Schließungen können dem
Konzessionsnehmer ganz erhebliche Umsatzeinbußen entstehen. So ist bei
der geplanten Sperrung des Olympiaturms im Zeitraum der Sperrung eine
Verringerung des Gesamtjahresumsatzes aus der Konzession von bis zu 40
% zu erwarten.
Mit dem Vertrag sind noch weitere Wagnisse des Konzessionsnehmers
verbunden. So ist insbesondere zu beachten, dass für die Werbung und
die Gestaltung der Pachtobjekte strenge Vorgaben seitens des
Konzessionsgebers gelten, dass der Konzessionsnehmer an bestimmte
Lieferverträge des Konzessionsgebers gebunden ist (z. B. Bier,
kohlensäurehaltige Getränke, Energydrinks, Speiseeis), dass der
Konzessionsnehmer für die Mitarbeiter des Konzessionsnehmers sowie
anderer auf dem Gelände des Olympiaparks tätige Unternehmen Verpflegung
zu vergünstigten Preisen anbieten muss, dass der Konzessionsnehmer
(unabhängig vom erzielten Umsatz) eine Mindestpacht, für diverse
Gegenstände eine Ablöse und zudem eine Kaution zu entrichten hat.
Weiter sind für den Konzessionsnehmer mit dem Vertragsabschluss
voraussichtlich Pflichten aus einem Betriebsübergang nach § 613a BGB
verbunden. Der Konzessionsgeber erwartet vom Konzessionsnehmer
innovative Betriebskonzepte sowie die Bereitschaft zu ganz erheblichen
Investitionen in den Pachtgegenstand.
Um den Bewerbern ein besseres Bild des Vertragsgegenstandes sowie der
damit verbundenen Kosten und Risiken zu vermitteln, wird dem
Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb eine Matrix über die
sog. Betriebskostenschnittstellen beigefügt.
Näheres zum Auftragsgegenstand ist dem Informationsmemorandum zum
Teilnahmewettbewerb (dort insbesondere Ziffer 2.1) zu entnehmen. Für
weitere Einzelheiten (insbesondere zum Umfang der Exklusivität und der
voraussichtlichen Sperrungen / Schließungen) wird auf diese
Ausführungen verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Laufzeit des Vertrages beträgt für den Gastronomie-Regelbetrieb 5
Jahre, beim Olympia-Eissportzentrum allerdings nur 4 Jahre und 7
Monate. Die Laufzeit kann durch den Konzessionsgeber um fünf weitere
Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in
Anlage 4 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb abzugeben.
Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa
bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Die
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind in Anlage 4 des
Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb wiedergegeben.
b) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister vorzulegen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem
Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist. Der Auszug darf bei
Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6
Monate sein. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht
vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung
vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Frist zur Einreichung der
Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf. Für ausländische
Bewerber ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU
oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind,
mit entsprechender Aktualität (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den
jeweiligen für das Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen
nicht vorgeschrieben ist, ist das Unternehmen verpflichtet, dies durch
eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere
zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei
Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum
Teilnahmewettbewerb unter Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 geregelt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Die Bewerber haben einen Nachweis über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je
Schadensfall in Kopie vorzulegen:
5 000 000 EUR pauschal für Personen-, Vermögens- und Sachschäden,
5 000 000 EUR für Mietsachschäden am Gebäude sowie an den
Räumlichkeiten,
5 000 000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden,
1 000 000 EUR für Mietsachschäden an der Einrichtung.
Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um
eine dreifache Maximierung handeln.
Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden
Versicherungsbestätigung zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate
sein.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines
Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe
abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte
Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens
(nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit
oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten
Bedingungen im Fall der Erteilung der Konzession.
b) Liquiditätsnachweis
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag den Nachweis über das
Vorliegen einer Liquidität von mindestens 1.000.000 EUR für die zur
Vertragsdurchführung vorgesehene Gesellschaft durch Vorlage einer
Bankbestätigung (über das Bestehen der entsprechenden Liquidität des
Bewerbers im Zeitpunkt der Ausstellung) oder einer
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu erbringen. Der Nachweis darf
bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter
als 6 Monate sein.
c) Angaben zum Umsatz
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den
Jahresumsatz im Bereich Cateringleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer)
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen
(Wertungskriterium). Die Erklärung hat gesondert nach Umsätzen für das
Gesamtunternehmen bzw. dem Gesamtkonzern (sofern einschlägig) und für
die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft zu erfolgen.
Hierfür ist das Formblatt in Anlage 6 des Informationsmemorandums zum
Teilnahmewettbewerb zu verwenden. Dem Formblatt ist eine Bestätigung
der Umsatzzahlen durch einen unabhängigen Steuerberater, vereidigten
Buchprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht oder Wirtschaftsprüfer
beizufügen.
Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere
zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei
Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum
Teilnahmewettbewerb unter Ziffer 6.2.3 geregelt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Hinsichtlich der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der
Versicherbarkeit gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU
zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden
Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
5 000 000 EUR pauschal für Personen-, Vermögens- und Sachschäden,
5 000 000 EUR für Mietsachschäden am Gebäude sowie an den
Räumlichkeiten,
5 000 000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden,
1 000 000 EUR für Mietsachschäden an der Einrichtung.
Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um
eine dreifache Maximierung handeln.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines
Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe
abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte
Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens
(nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit
oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten
Bedingungen im Fall der Erteilung der Konzession.
b) Hinsichtlich der Liquidität gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis einer Liquidität von mindestens 1 000 000 EUR für die zur
Vertragsdurchführung vorgesehene Gesellschaft.
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss die Liquidität
für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt oder die
Bewerbergemeinschaft selbst nachgewiesen werden. Entsprechendes gilt
für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Der Konzessionsgeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer
gesamtschuldnerischen Haftung des Bewerbers und des Drittunternehmens
(§ 25 Abs. 3 S. 2 KonzVgV).
c) Hinsichtlich des Umsatzes gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines Jahresumsatzes von 15 000 000 EUR im Durchschnitt der
letzten drei Geschäftsjahre.
Der Umsatz muss dabei mit vergleichbaren Leistungen erzielt worden
sein. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen aus den folgenden
Leistungsbereichen:
Catering von Konzert-Open-Air-Veranstaltungen,
Catering von Hallenveranstaltungen,
Catering von Banketten / VIP-Bereichen,
Restaurantbetrieb,
Betrieb mobiler Verkaufseinheiten bei Großveranstaltung.
Grundsätzlich ist ein Jahresumsatz von 15 000 000 EUR im Durchschnitt
der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags
vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer
Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt
herangezogen werden. Die Berücksichtigung der Umsätze von
Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur
zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Der Konzessionsgeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer
gesamtschuldnerischen Haftung des Bewerbers und des Drittunternehmens
(§ 25 Abs. 3 S. 2 KonzVgV).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber
aussagekräftige Angaben zu nach Art und Umfang vergleichbaren
Leistungen zu machen (Wertungskriterium). Für die Angaben ist das als
Anlage 5 dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb beigefügte
Formblatt zu verwenden.
Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu
machen:
Bezeichnung der Referenz,
Kurze Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes,
Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte,
Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche,
Benennung des/der einschlägigen, vollständig abgedeckten
Leistungsbereichs/-bereiche,
Angabe des Referenzumfangs anhand der Kapazität des jeweiligen
Referenzobjekts (Anzahl der maximalen Besucherzahl pro Tag bzw. der
Sitzplätze),
(Netto-)Umsatz in der jeweiligen Referenz in Tausend Euro (netto) (im
Jahr),
Leistungszeitraum (bei Einzelveranstaltungen: Benennung der
Veranstaltungstermine mindestens drei),
Angabe zur Stellung des Referenzinhabers (Konzessionsnehmer /
Hauptauftragnehmer oder Subunternehmer).
Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen
durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen.
b) Angabe von Mitarbeiterzahlen
Die Bewerber haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung der
Mitarbeiteranzahl, die in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016
durchschnittlich für die vergleichbare Leistungserbringung beim
Bewerber beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre
vorzulegen.
Die Erklärung erfolgt anhand der Anlage 6. Die Erklärung hat gesondert
nach den Zahlen des Gesamtunternehmens und den Zahlen der zur
Ausführung vorgesehenen Gesellschaft zu erfolgen.
Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere
zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei
Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum
Teilnahmewettbewerb unter Ziffer 6.2.4 geregelt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Hinsichtlich der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Bewerber kann mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren
(Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge)
vorweisen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.
Die benannten Referenzen müssen insgesamt folgende fünf
Leistungsbereiche abdecken:
Konzert-Open-Air-Veranstaltungen,
Hallenveranstaltungen,
Bankett / VIP-Bereich,
Restaurantbetrieb,
Mobile Verkaufseinheiten bei Großveranstaltungen.
Die benannten Referenzen können dabei die fünf Leistungsbereiche auch
kumulativ abdecken. Die fünf Leistungsbereiche müssen also nicht durch
eine einzige Referenz,
Sondern können auch durch bis zu fünf einzelne Referenzen zusammen
umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bewerber für
alle fünf Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
Die Referenzen müssen in den einzelnen Leistungsbereichen folgenden
Umfang aufweisen, der anhand der Kapazität der jeweiligen
Referenzobjekte bemessen wird:
Konzert-Open-Air-Veranstaltungen: mindestens 25 000 Besucher (pro
Tag),
Hallenveranstaltungen: mindestens 7 500 Besucher (pro Tag),
Bankett / VIP-Bereich: mindestens 1 000 Besucher (pro Tag),
Restaurantbetrieb: mindestens 150 Sitzplätze,
Mobile Verkaufseinheiten: für Veranstaltungen mit mindestens 30 000
Besuchern (pro Tag).
Hinsichtlich der Leistungsbereiche Hallenveranstaltungen, Restaurant
und Bankett / VIP-Bereich muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt
als Caterer langfristig (also mindestens über ein Jahr) betreiben. Bei
Konzert-Open-Air-Veranstaltungen und dem Betrieb mobiler
Veranstaltungen muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt wiederholt
(mindestens dreimal) betrieben haben.
Der Referenzinhaber führt die Leistungen als Konzessionsnehmer bzw. als
Hauptauftragnehmer und nicht als Subunternehmer eines anderen
Unternehmens aus.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 11/01/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
2022 bzw. 2027, falls der Konzessionsgeber von der Verlängerungsoption
Gebrauch macht.
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Der Konzessionsgeber vergibt die Konzession im Wege eines frei
ausgestalteten Verfahrens nach § 12 KonzVgV. Das Verfahren wird
zweistufig durchgeführt, wobei Verhandlungen vorgesehen sind, § 12 Abs.
2 S. 1 und 2 KonzVgV. Die Vorgaben aus § 17 VgV gelten nicht.
2. Auf der ersten Stufe des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden die
eingereichten Teilnahmeanträge nach Ablauf der Bewerbungsfrist
ausgewertet und auf die Eignung der Bewerber hin geprüft.
Gehen bei der Wertung der Teilnahmeanträge aus den ersten zwei
Prüfungsstufen mehr als drei vollständige, formal ordnungsgemäße
Teilnahmeanträge von materiell geeigneten Bewerbern hervor, so trifft
der Konzessionsgeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt
der Konzessionsgeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge
nach Maßgabe der Kriterien durch, die in Ziffer 6.4 des
Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb näher genannt sind.
3. Auf der zweiten Stufe des Verfahrens werden die drei Bewerber, die
nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung als am besten geeignet beurteilt
werden, zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten die weiteren
Vergabeunterlagen. Sie haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der
Angebotsfrist ein erstes, bindendes Angebot gemäß den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen abzugeben. Der Konzessionsgeber behält sich vor, das
Angebotsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen
abzuwickeln, um die Anzahl der Angebote, über die verhandelt wird,
anhand der in den Vergabeunterlagen zum Angebotsverfahren angegebenen
Zuschlagskriterien zu verringern, soweit dies zur gebotenen
wirtschaftlichen und zügigen Verfahrensdurchführung für sinnvoll
erachtet wird.
Nach Auswertung der ersten Angebote ist beabsichtigt, über diese
einmalig Verhandlungen mit dem Ziel eines Vertragsschlusses
durchzuführen. Der Konzessionsgeber behält sich jedoch vor, auch
mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Ein Anspruch auf die
Durchführung von Verhandlungen besteht andererseits nicht. Der Zuschlag
kann grundsätzlich auch auf das nicht weiter verhandelte
Erstangebot erteilt werden.
Weiter behält sich der Konzessionsgeber vor, die Erstangebote nicht
vollständig zu werten. Macht er von diesem Vorbehalt Gebrauch, so
unterzieht er die Erstangebote nur einer allgemeinen Prüfung und
fordert alle Bieter zu Verhandlungen auf. Er prüft in diesem Fall, ob
die Angebote fristgerecht eingegangen, wirksam unterschrieben und
verbindlich sind. Über die weiteren Angebotsinhalte unterrichtet er
sich in diesem Fall allein zum Zwecke der Vorbereitung der
Verhandlungen.
Gegenstand der Verhandlungen sollen insbesondere die von den Bietern
eingereichten Konzepte und die Pachthöhe sein.
Werden Verhandlungen geführt, so werden die Bieter nach Abschluss der
Verhandlungen zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.
4. Beruft sich ein Unternehmen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit
eines Drittunternehmens so muss er mit der Verpflichtungserklärung
zugleich nachweisen, dass das Drittunternehmen gesamtschuldnerisch mit
dem Bewerber für die Erfüllung des Vertrags haftet (§ 25 Abs. 3 S. 2
KonzVgV). Weiter behält sich der Konzessionsgeber vor, bei einer
Eignungsleihe den Nachweis zu verlangen, dass die zur Erfüllung der
Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten
Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden (§ 26 Abs. 3 KonzVgV).
Weitere Vorgaben zur Eignungsleihe sind in Ziffer 6.5 des
Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb näher geregelt.
5. Das Informationmemorandum und die weiteren Unterlagen zum
Teilnahmewettbewerb werden über das Vergabeportal aumass in
elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei
verfügbar, unter der Aumass-ID AV0B6BC0 zum Download zur Verfügung
gestellt. Das Vergabeportal erreichen Sie unter der Internet-Adresse
ww.aumass.de Geben Sie dort im Bereich Für Bieter die ID ein und
klicken Sie auf das Feld Zur Ausschreibung.
Eine kostenfreie Registrierung wird den Bewerbern/Bietern dringend
empfohlen!
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer
unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und
in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein
Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs.
2 GWB).
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen,
werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung
informiert.
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor
Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2017
References
1. mailto:catering.ausschreibung@olympiapark.de?subject=TED
2. http://www.olympiapark.de/
3. http://www.aumass.de/
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