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Ausschreibung: Unterbringung - DE-Merseburg
Unterbringung
Dokument Nr...: 498184-2017 (ID: 2017121409150084304)
Veröffentlicht: 14.12.2017
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DE-Merseburg: Unterbringung
2017/S 240/2017 498184
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Saalekreis
Domplatz 9
Merseburg
06217
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Frau Hoßbach
Telefon: +49 3461-401144
E-Mail: [1]jana.hossbach@saalekreis.de
Fax: +49 3461-402061
NUTS-Code: DEE0B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.saalekreis.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anmietung von dezentralen Wohnplätzen zur Unterbringung von Personen
nach dem Aufnahmegesetz Land Sachsen-Anhalt.
Referenznummer der Bekanntmachung: Mietverträge- Amt 52
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98341000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Aufrufs zum Wettbewerb ist die Anmietung von möblierten
Wohnplätzen in Wohnungen durch den Landkreis Saalekreis für die
Unterbringung von Personen nach § 1 des Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt
(AufnG-LSA) unter den im Mietvertragsentwurf benannten Bedingungen. Die
Verträge sollen als Rahmenverträge mit bis zu 3 Vertragspartnern
abgeschlossen werden. Dem Vermieter wird eine Mindestabnahmezahl von
100 Wohnplätzen zugesichert. Zur Definition eines Wohnplatzes siehe § 1
des Mietvertragsentwurfes. Der Mieter (Landkreis Saalekreis) zahlt an
den jeweiligen Vermieter(Vertragspartner) monatlich eine Miete pro
Wohnplatz, unabhängig von der Belegung/ Nutzung der Wohnplätze.
Der Mietvertragsentwurf wird auf Anforderung bei der oben genannten
Kontaktstelle per E-Mail: [3]jana.hossbach@saalekreis.de zur Verfügung
gestellt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Saalekreis.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Während der Mietdauer stellt der Vermieter (Vertragspartner) dem Mieter
(Landkreis Saalekreis) Wohnplätze für Dauer des Vertrages für die
Nutzer (Personen nach § 1 des AufnG-LSA) zur Verfügung. Die Anzahl der
Wohnplätze und die Lage der jeweiligen Wohnungen werden zwischen den
Vertragsparteien abgestimmt und im Anhang 1 zum Vertrag festgehalten.
Die Zuweisung der Wohnplätze erfolgt durch den Mieter (Landkreis
Saalekreis). Der Landkreis Saalekreis sichert eine Mindestabnahmemenge
von 100 Wohnplätzen je Rahmenvertrag zu. Die Laufzeit des jeweiligen
Rahmenvertrags ist auf 6 Jahre beschränkt.
Die angemieteten Wohnplätze müssen im Landkreis Saalekreis liegen und
den Anforderungen der Anlage 1 zur Leitlinie für die Unterbringung und
soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten
Ausländern (RdErl. Des MI LSA vom 15.01.2013
34.11.-12235/2-24.10.1.4.3) (Anhang 2 zum Vertrag) entsprechen. Die
genutzten Wohnungen müssen WG-geeignet sein. Es wird bei den
Wohnplätzen das nachfolgende Verhältnis von Wohnungsgrößen angestrebt:
- 1-R-W.: ca. 18 %; 2-R-W.: ca. 18 %, 3-R-W.: ca. 37 %; 4-R-W.: ca. 18
%; Mehr-R-W.: 9 %. Die Parteien können jederzeit die Erhöhung, die
Absenkung oder den Austausch der zur Verfügung gestellten Wohnplätze im
gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren. Dazu wird jeweils der Anhang 1
zum Vertrag angepasst. Der Vermieter ermöglicht dem Mieter die
Besichtigung der fraglichen Wohnungen vor der Vereinbarung der Erhöhung
der genutzten Wohnplatzzahl.
Die Wohnplätze in Wohnungen werden durch Personen genutzt, die durch
den Mieter jeweils zugewiesen werden (Nutzer). Die Zuweisung der Nutzer
erfolgt nach ethnischen, sozialen, religiösen und kulturellen
Kriterien.
Die Rahmenverträge sind keine Beherbergungsverträge, weil die Personen
nach § 1 des Aufnahmegesetzes LSA nicht ihren Wohnsitz an einem anderen
Ort haben, den die sie nur vorübergehend im Sinne einer Beherbergung
(z.B. in einem Hotel) verlassen haben. Weitere Leistungen nach dem
Aufnahmegesetz LSA (z. B. soziale Betreuung) werden gesondert vergeben.
Soweit der Vermieter den Umzug der Nutzer innerhalb des
Wohnplatzbestandes nach Weisung des Mieters durchführt und nach jedem
Einzug die Beförderung der Nutzer zur Registrierung im Ausländeramt
(derzeit Fritz-Haber-Str. 7a, Merseburg) und Einwohnermeldeamt
organisiert und durchführt, sind dies nicht den Vertragsgegenstand
prägende Leistungen, sondern bloße Nebenleistungen des Vermieters. Den
detaillierten Umfang der Leistungspflicht entnehmen Sie bitte dem
Mietvertragsentwurf. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt
lediglich aus Publizitäts- und Transparenzgründen. Vorsorglich wird
gleichwohl darauf hingewiesen, dass der Bewerber sich zur Nachprüfung
behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen bei Anwendbarkeit des
GWB auf dieses Verfahren an die 1. und 2. Vergabekammer des Landes
Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale) wenden könnte.
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens
(Vergabe eines Rahmenmietvertrages) für zuständig erklären wird, kann
die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden.
Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die
Zuständigkeit der Vergabekammer tatsächlich erreicht ist. Diese
Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen
gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf.
Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten.
Es handelt sich nach hiesiger Auffassung um eine zivilrechtliche
Beschaffung, die gem. § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem Vergaberecht
unterliegt. Daher könnte die ordentliche Gerichtsbarkeit Landgericht
Halle, 06108 Halle zuständig sein.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Veröffentlichung des Aufrufs zum Wettbewerb im EU-Amtsblatt erfolgt
lediglich aus Publizitäts- ind Transparenzgründen. Die Angaben zu II.
1.2 und II.3 treffen nicht zu, sie waren lediglich aus technischen
Gründen erforderlich.
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
27/12/2017
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Jeder Interessent kann ein Mietvertragsangebot entsprechend der
Bedingungen des Mietvertragsentwurfes abgeben. Die Angebote sind bis
zum 27.12.2017, 10:00 Uhr schriftlich in einem verschlossenem Umschlag
an die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu richten. Die Angebote sind
äußerlich zu kennzeichnen. Der Mietvertragsentwurf und ein Kennzettel
werden auf Anforderung bei der oben genannten Kontaktstelle per E-Mail:
[4]jana.hossbach@saalekreis.de zur Verfügung gestellt. Dem Angebot sind
folgende Informationen beizufügen: Allgemeine Angaben über den
Interessenten (Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Rechtsform,
ggf. Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen, usw.); Erklärung zur
Anerkennung der Vertragsbedingungen; Anzahl der Wohnplätze, die ab dem
15.02.2018 und/oder ab dem 01.03.2018 verbindlich zur Verfügung stehen
könnten; ggf. Angabe wieviele Wohnplätze ab einem späteren Zeitpunkt
zur Verfügung gestellt werden könnten; verbindlicher Preis je
Wohnplatz; verbindliche Vorschlagslisten mit Anschrift der Wohnungen
entsprechend Anhang 1 des Vertragsentwurfes mindestens für die Termine
15.02.2018 und/oder 01.03.2018. Der Landkreis Saalekreis kann den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten. Beabsichtigt der Landkreis Saalekreis,
Verhandlungen anzuschließen, so unterrichtet er die Anbieter und legt
eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter
Angebote fest. Soweit die Vertragsbedingungen vom Anbieter erfüllt
werden, entscheidet die Höhe des Preises je Wohnplatz über den
Vertragsabschluss.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2017
References
1. mailto:jana.hossbach@saalekreis.de?subject=TED
2. http://www.saalekreis.de/
3. mailto:jana.hossbach@saalekreis.de?subject=TED
4. mailto:jana.hossbach@saalekreis.de?subject=TED
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