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Ausschreibung: Eisenbahnpersonenwagen - DE-Hamburg
Eisenbahnpersonenwagen
Dokument Nr...: 498981-2017 (ID: 2017121409265785104)
Veröffentlicht: 14.12.2017
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DE-Hamburg: Eisenbahnpersonenwagen
2017/S 240/2017 498981
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
BeNEX GmbH
Burchardstraße 21
Hamburg
20095
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hamburger Hochbahn AG, Bereich Einkauf, Steinstraße
20, 20095 Hamburg
E-Mail: [1]thomas.winkelhausen@hochbahn.de
Fax: +49 403288-2135
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung neuer Eisenbahnfahrzeuge für den Einsatz im
Personen-Nahverkehr, Ersatzteilversorgung und ggf. zusätzlich mit
Instandhaltung durch den Hersteller
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34622200
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Qualifizierungssystem zur Beschaffung neuer, vollständiger,
zugelassener und uneingeschränkt einsatztauglicher Eisenbahnfahrzeuge
für den Einsatz im Personen-Nahverkehr. Die Fahrzeuge müssen
insbesondere über eine Inbetriebnahmegenehmigung gemäß TEIV und EBO für
den uneingeschränkten Einsatz im Bereich der regelspurigen,
öffentlichen Eisenbahn-Infrastruktur in Deutschland verfügen. Die
Fahrzeuge sollen bevorzugt nach einem modularen Konzept ausgeführt sein
und möglichst in unterschiedlichen Konfigurationen (z. B. als drei-,
vier- oder fünfteilige Fahrzeuge) angeboten werden.
Fachlos 1: Triebzüge und/oder lokbespannte Wagenzüge elektrisch
angetrieben über Oberleitung;
Fachlos 2: Triebzüge und/oder lokbespannte Wagenzüge Diesel-Kraftstoff
betrieben;
Fachlos 3: Triebzüge und/oder lokbespannte Wagenzüge mit alternativem
Antrieb (nicht Fachlos 1 und 2 zuordenbar).
Der Auftraggeber behält sich eine Vergabe der vorgenannten Fachlose in
Teillosen vor.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Bei der hier vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um ein
Wiederbekanntmachung des bestehenden Prüfsystems [5]2015/S 100-183393.
Qualifizierte Unternehmen (bisherige Teilnehmer am Prüfsystem) müssen
sich für dieses Prüfsystem nicht nochmals bewerben sondern haben
lediglich die geforderten Nachweise und Erklärungen, falls
erforderlich, zu aktualisieren.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Folgende Unterlagen sind beizubringen.
A. Ordnungsgemäße Gewerbeausübung des Antragstellers:
1. Nachweis über eine Eintragung in ein Berufsregister oder
Handelsregister. Ausschluss, wenn der vorgenannte Nachweis nicht
erbracht wird (Ausschlusskriterium);
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister. Bewerber können ausgeschlossen
werden, sofern eine vorhandene Eintragung die Eignung oder
Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium);
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes,
der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft als Nachweis der
vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgabe;
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen keine der in §123 oder
§124 GWB genannten Ausschlussgründe, bzw. möglichen Ausschlussgründe
vorliegen. Ausschluss des Bewerbers, sofern mindestens ein derartiger
Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125
GWB nachgewiesen wird (Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
1. Stufe Qualifizierungssystem:
Prüfung der von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag eingereichten
Unterlagen auf Vollständigkeit und Erfüllung der mit dieser
Bekanntmachung veröffentlichten Anforderungen. Feststellung, ob der
jeweilige Bewerber sich als diesbezüglich geeignet erwiesen hat;
2. Stufe Qualfizierungssystem:
Versandt von Fragebögen zur allg. Unternehmens-, Produktbewertung sowie
zur Bewertung der Qualitätssicherung, des Umweltmanagements und zur
Bewertung von Grundanforderungen an die in Stufe 1 als geeignet
festgestellten Bewerber. Prüfung der von den Bewerbern beantworteten
Fragebögen auf Vollständigkeit, Inhalt und Erfüllung der Anforderungen.
Überprüfung, ob der Bewerber die in den Unterlagen geforderten
Mindestpunktzahlen erreicht.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
B. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage von Bilanzauszug oder Geschäftsbericht oder Gewinn- und
Verlustrechnung mit dem Teilnahmeantrag für die letzten drei Jahre;
C. Technische Leistungsfähigkeit:
1. Referenzen zu den gemäß TEIV und/oder EBO zugelassenen Fahrzeugtypen
bzw. Fahrzeugbaureihen jeweils zu den Losen, zu denen sich der
Antragsteller bewirbt. Dabei sind jeweils Auftragswert, Lieferdauer,
Fahrzeugtyp, Fahrzeuganzahl und Auftraggeber zu benennen;
2. Nachweise Beantragung einer Inbetriebnahmegenehmigung zu solchen
Fahrzeugtypen, die noch nicht zugelassen sind, zu denen der
Antragsteller jedoch bereits eine Inbetriebnahmegenehmigung gemäß TEIV
und/oder EBO beantragt hat, dabei sind jeweils Auftragswert,
Lieferdauer, Fahrzeugtyp, Fahrzeuganzahl und Auftraggeber zu benennen;
3. Eigenerklärung, dass ausreichend Kapazität vorhanden ist, um
mindestens zwei vollständig ausgerüstete Fahrzeuge pro Monat
bereitstellen zu können;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
4. Nachweis, dass der Fahrzeughersteller über die Befähigung zur
Durchführung schweißtechnischer Arbeiten an TEIV- und EBO- zugelassenen
Eisenbahnfahrzeugen verfügt;
5. Nachweis, dass der Fahrzeughersteller über die Befähigung zur
Durchführung klebetechnischer Arbeiten an TEIV- und EBO- zugelassenen
Eisenbahnfahrzeugen verfügt;
6. Nachweis, dass der Fahrzeughersteller über die Befähigung zur
Durchführung zerstörungsfreier Prüfungen an TEIV- und EBO- zugelassenen
Eisenbahnfahrzeugen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Antragsteller haben Lose zu benennen, für die sie sich in diesem
Qualifizierungssystem bewerben. Der gesamte Geschäftsverkehr ist in
deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise,
Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu
liefern.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [6]2016/S 179-320954
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der hier vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um ein
Wiederbekanntmachung des bestehenden Prüfsystems [7]2016/S 179-320954.
Qualifizierte Unternehmen (bisherige Teilnehmer am Prüfsystem) müssen
sich für dieses Prüfsystem nicht nochmals bewerben sondern haben
lediglich die geforderten Nachweise und Erklärungen, falls
erforderlich, zu aktualisieren. Neubewerber müssen die geforderten
Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag in Papierform
vorlegen.
Unternehmen, bzw. Mitarbeitern von Unternehmen die im Wettbewerb zur
BeNEX GmbH und/oder deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen stehen,
werden die Unterlagen nicht zugänglich gemacht.
Für die Zusendung des Fragebogens (Stufe 2 des Qualifizierungssystems)
ist die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung erforderlich.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231448
Fax: +49 40428232020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
200 rue de Loi
Brüssel
1049
Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs.2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Verfahrens mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach §160, Abs. 3
Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge abzuhelfen zu wollen, vergangen sind;
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231448
Fax: +49 40428232020
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2017
References
1. mailto:thomas.winkelhausen@hochbahn.de?subject=TED
2. http://hochbahn.de/
3. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
4. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:183393-2015:TEXT:DE:HTML
6. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:320954-2016:TEXT:DE:HTML
7. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:320954-2016:TEXT:DE:HTML
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