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Ausschreibung: Eisenbahnpersonenwagen - DE-Hamburg
Eisenbahnpersonenwagen
Dokument Nr...: 498981-2017 (ID: 2017121409265785104)
Veröffentlicht: 14.12.2017
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  DE-Hamburg: Eisenbahnpersonenwagen
   2017/S 240/2017 498981
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   BeNEX GmbH
   Burchardstraße 21
   Hamburg
   20095
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hamburger Hochbahn AG, Bereich Einkauf, Steinstraße
   20, 20095 Hamburg
   E-Mail: [1]thomas.winkelhausen@hochbahn.de
   Fax: +49 403288-2135
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://hochbahn.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung neuer Eisenbahnfahrzeuge für den Einsatz im
   Personen-Nahverkehr, Ersatzteilversorgung und ggf. zusätzlich mit
   Instandhaltung durch den Hersteller
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34622200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Qualifizierungssystem zur Beschaffung neuer, vollständiger,
   zugelassener und uneingeschränkt einsatztauglicher Eisenbahnfahrzeuge
   für den Einsatz im Personen-Nahverkehr. Die Fahrzeuge müssen
   insbesondere über eine Inbetriebnahmegenehmigung gemäß TEIV und EBO für
   den uneingeschränkten Einsatz im Bereich der regelspurigen,
   öffentlichen Eisenbahn-Infrastruktur in Deutschland verfügen. Die
   Fahrzeuge sollen bevorzugt nach einem modularen Konzept ausgeführt sein
   und möglichst in unterschiedlichen Konfigurationen (z. B. als drei-,
   vier- oder fünfteilige Fahrzeuge) angeboten werden.
   Fachlos 1: Triebzüge und/oder lokbespannte Wagenzüge elektrisch
   angetrieben über Oberleitung;
   Fachlos 2: Triebzüge und/oder lokbespannte Wagenzüge Diesel-Kraftstoff
   betrieben;
   Fachlos 3: Triebzüge und/oder lokbespannte Wagenzüge mit alternativem
   Antrieb (nicht Fachlos 1 und 2 zuordenbar).
   Der Auftraggeber behält sich eine Vergabe der vorgenannten Fachlose in
   Teillosen vor.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   Das Qualifizierungssystem wird verlängert
   Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
   überprüfen:
   Bei der hier vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um ein
   Wiederbekanntmachung des bestehenden Prüfsystems [5]2015/S 100-183393.
   Qualifizierte Unternehmen (bisherige Teilnehmer am Prüfsystem) müssen
   sich für dieses Prüfsystem nicht nochmals bewerben sondern haben
   lediglich die geforderten Nachweise und Erklärungen, falls
   erforderlich, zu aktualisieren.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Folgende Unterlagen sind beizubringen.
   A. Ordnungsgemäße Gewerbeausübung des Antragstellers:
   1. Nachweis über eine Eintragung in ein Berufsregister oder
   Handelsregister. Ausschluss, wenn der vorgenannte Nachweis nicht
   erbracht wird (Ausschlusskriterium);
   2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister. Bewerber können ausgeschlossen
   werden, sofern eine vorhandene Eintragung die Eignung oder
   Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium);
   3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes,
   der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft als Nachweis der
   vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgabe;
   4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen keine der in §123 oder
   §124 GWB genannten Ausschlussgründe, bzw. möglichen Ausschlussgründe
   vorliegen. Ausschluss des Bewerbers, sofern mindestens ein derartiger
   Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125
   GWB nachgewiesen wird (Ausschlusskriterium).
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   1. Stufe Qualifizierungssystem:
   Prüfung der von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag eingereichten
   Unterlagen auf Vollständigkeit und Erfüllung der mit dieser
   Bekanntmachung veröffentlichten Anforderungen. Feststellung, ob der
   jeweilige Bewerber sich als diesbezüglich geeignet erwiesen hat;
   2. Stufe Qualfizierungssystem:
   Versandt von Fragebögen zur allg. Unternehmens-, Produktbewertung sowie
   zur Bewertung der Qualitätssicherung, des Umweltmanagements und zur
   Bewertung von Grundanforderungen an die in Stufe 1 als geeignet
   festgestellten Bewerber. Prüfung der von den Bewerbern beantworteten
   Fragebögen auf Vollständigkeit, Inhalt und Erfüllung der Anforderungen.
   Überprüfung, ob der Bewerber die in den Unterlagen geforderten
   Mindestpunktzahlen erreicht.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   B. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
   Vorlage von Bilanzauszug oder Geschäftsbericht oder Gewinn- und
   Verlustrechnung mit dem Teilnahmeantrag für die letzten drei Jahre;
   C. Technische Leistungsfähigkeit:
   1. Referenzen zu den gemäß TEIV und/oder EBO zugelassenen Fahrzeugtypen
   bzw. Fahrzeugbaureihen jeweils zu den Losen, zu denen sich der
   Antragsteller bewirbt. Dabei sind jeweils Auftragswert, Lieferdauer,
   Fahrzeugtyp, Fahrzeuganzahl und Auftraggeber zu benennen;
   2. Nachweise Beantragung einer Inbetriebnahmegenehmigung zu solchen
   Fahrzeugtypen, die noch nicht zugelassen sind, zu denen der
   Antragsteller jedoch bereits eine Inbetriebnahmegenehmigung gemäß TEIV
   und/oder EBO beantragt hat, dabei sind jeweils Auftragswert,
   Lieferdauer, Fahrzeugtyp, Fahrzeuganzahl und Auftraggeber zu benennen;
   3. Eigenerklärung, dass ausreichend Kapazität vorhanden ist, um
   mindestens zwei vollständig ausgerüstete Fahrzeuge pro Monat
   bereitstellen zu können;
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   4. Nachweis, dass der Fahrzeughersteller über die Befähigung zur
   Durchführung schweißtechnischer Arbeiten an TEIV- und EBO- zugelassenen
   Eisenbahnfahrzeugen verfügt;
   5. Nachweis, dass der Fahrzeughersteller über die Befähigung zur
   Durchführung klebetechnischer Arbeiten an TEIV- und EBO- zugelassenen
   Eisenbahnfahrzeugen verfügt;
   6. Nachweis, dass der Fahrzeughersteller über die Befähigung zur
   Durchführung zerstörungsfreier Prüfungen an TEIV- und EBO- zugelassenen
   Eisenbahnfahrzeugen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Antragsteller haben Lose zu benennen, für die sie sich in diesem
   Qualifizierungssystem bewerben. Der gesamte Geschäftsverkehr ist in
   deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise,
   Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu
   liefern.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [6]2016/S 179-320954
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der hier vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um ein
   Wiederbekanntmachung des bestehenden Prüfsystems [7]2016/S 179-320954.
   Qualifizierte Unternehmen (bisherige Teilnehmer am Prüfsystem) müssen
   sich für dieses Prüfsystem nicht nochmals bewerben sondern haben
   lediglich die geforderten Nachweise und Erklärungen, falls
   erforderlich, zu aktualisieren. Neubewerber müssen die geforderten
   Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag in Papierform
   vorlegen.
   Unternehmen, bzw. Mitarbeitern von Unternehmen die im Wettbewerb zur
   BeNEX GmbH und/oder deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen stehen,
   werden die Unterlagen nicht zugänglich gemacht.
   Für die Zusendung des Fragebogens (Stufe 2 des Qualifizierungssystems)
   ist die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung erforderlich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
   200 rue de Loi
   Brüssel
   1049
   Belgien
   Telefon: +32 2991111
   Fax: +32 2950138
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs.2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Verfahrens mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach §160, Abs. 3
   Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   unzulässig soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
   benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge abzuhelfen zu wollen, vergangen sind;
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   Fax: +49 40428232020
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/12/2017
References
   1. mailto:thomas.winkelhausen@hochbahn.de?subject=TED
   2. http://hochbahn.de/
   3. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   4. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:183393-2015:TEXT:DE:HTML
   6. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:320954-2016:TEXT:DE:HTML
   7. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:320954-2016:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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