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Ausschreibung: Funknetz - DE-Gießen
Funknetz
Dokument Nr...: 78657-2018 (ID: 2018022109190400509)
Veröffentlicht: 21.02.2018
*
  DE-Gießen: Funknetz
   2018/S 36/2018 78657
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
   Carlo-Mierendorff-Straße 11
   Gießen
   35398
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@ekom21.de
   Fax: +49 561204-3115
   NUTS-Code: DE72
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.ekom21.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3846-286
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
   Knorrstraße 30
   Kassel
   34134
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [4]vergabestelle@ekom21.de
   Fax: +49 561204-3115
   NUTS-Code: DE731
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.ekom21.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
   Knorrstraße 30
   Kassel
   34134
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@ekom21.de
   Fax: +49 561204-3115
   NUTS-Code: DE731
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ekom21.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung und ergänzende IT-Dienstleistungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen
   WLAN-Hotspots in ganz Hessen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/02/19-FB15-01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32418000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die ekom21  Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21)
   beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen
   Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen
   WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in
   ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
   Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21
   sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
    Gemeinden,
    Gemeindeverbände,
    andere Gebietskörperschaften,
    privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger
   öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine
   wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten
   Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für
   privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der
   Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die
   Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer
   WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür
   erforderlichen zentralen Services vergeben können. Die
   Rahmenvereinbarung ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
   Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der
   Rahmenvereinbarung übersteigen.
   Bezugsberechtigt zum Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung sind
   neben der ekom21 sämtliche weitere sämtliche unter II.1.4) genannte
   Stellen in Hessen.
   Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist die ekom21. Vertragspartner
   der im Wege der Einzelabrufe abzuschließenden Verträge sind jeweils und
   alleine die abrufenden Bezugsberechtigten.
   Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument
   Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über
   eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen
   WLAN-Hotspots in Hessen (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3)
   der Bekanntmachung).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der
   Rahmenvereinbarung übersteigen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die die Befähigung zur
   Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
   einem Berufs- oder Handelsregister die folgenden Eignungsnachweise
   vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die
   entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern
   Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
   auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an
   dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß
   § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für
   Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für
   Generalunternehmer.
   1) Angaben zum Unternehmensprofil: Gesellschaftsform; Darstellung der
   Personalressourcen insgesamt, Anzahl sozialversicherungspflichtiger
   Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender,
   Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des
   Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes
   Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
   2) Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (bereitgestelltes
   Formular);
   3) Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Erklärung der
   Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formular);
   4) Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte Erklärungen bei
   Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (bereitgestelltes
   Formular);
   5) Meldebestätigung nach § 6 TKG;
   6) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBL. S. 354
   (bereitgestelltes Formular).
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit die folgenden Eignungsnachweise
   vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die
   entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern
   Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
   auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an
   dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß
   § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für
   Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für
   Generalunternehmer.
   1) Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
   wobei für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Mindestumsatz von
   1 000 000  nachzuweisen ist;
   2) Eigenerklärung und  soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt 
   Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass
   die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
   3) Nachweis des Vorliegens einer marktüblichen
   Betriebshaftpflichtversicherung;
   4) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular).
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestumsatz von 1 000 000  für das letzte abgeschlossene
   Geschäftsjahr.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die technische
   Leistungsfähigkeit die folgenden Eignungsnachweise zu erbringen. Bei
   Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern
   Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
   auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an
   dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß
   § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für
   Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für
   Generalunternehmer.
   1) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular);
   2) Eigenerklärung sowie geeigneter Nachweis, woraus sich ergibt, dass
   in den letzten 5 Jahren mindestens 300 mit dem Ausschreibungsgegenstand
   vergleichbare WLAN-Hotspots eingerichtet wurden;
   3) Eigenerklärung sowie geeigneter Nachweis, woraus sich ergibt, dass
   aktuell mindestens 100 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare
   WLAN-Hotspots betrieben werden;
   4) Angabe und Darstellung von mindestens 5 vergleichbaren
   Referenzprojekten.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1: Einrichtung von mindestens 300 mit dem Ausschreibungsgegenstand
   vergleichbaren WLAN-Hotspots in den letzten 3 Jahren;
   Zu 2: aktueller Betrieb von mindestens 100 mit dem
   Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren WLAN-Hotspots;
   Zu 3: mindestens 5 vergleichbare Referenzprojekte.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich u.a. aus
   dem Begleitdokument Begleitdokument zur Bekanntmachung der
   Ausschreibung der ekom21  KGRZ Hessen über eine Rahmenvereinbarung zur
   Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen,
   aus den Ausschreibungsunterlagen, die den Bietern bei der
   Bekanntmachung zur Verfügung gestellt werden (herunterzuladen unter:
   Siehe I.3) sowie aus dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen
   und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
   sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und
   zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz
   (HVTG) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung
   bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,
   Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind
   und die die Leistung im EU-Ausland erbringen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 17/04/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Abgabe elektronischer Angebote (z.B. E-Mail, Telefax, Upload) ist
   nicht zugelassen.
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
   (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2)
   genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen
   Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments
   Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über
   eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen
   WLAN-Hotspots in Hessen (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3)
   der Bekanntmachung) genügen müssen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen
   aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote,
   über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu
   verringern.
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des
   Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des
   Verfahrens ergeben sich aus dem vorgenannten Begleitdokument.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/02/2018
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   1. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED
   2. http://www.ekom21.de/
   3. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3846-286
   4. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED
   5. http://www.ekom21.de/
   6. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED
   7. http://www.ekom21.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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