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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Riegelsberg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 145677-2018 (ID: 2018040409290670622)
Veröffentlicht: 04.04.2018
*
  DE-Riegelsberg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 65/2018 145677
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des
   Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
   Saarbrücker Straße 31
   Kontaktstelle(n): Zweckverband Personennahverkehr Saarland 
   Geschäftsstelle 
   Zu Händen von: Sven Krupa
   66292 Riegelsberg
   Deutschland
   Telefon: +49 6819482030
   E-Mail: [1]Vergabe@zps-online.de
   Fax: +49 6819482091
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.vgs-online.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Straßengebundener öffentlicher Personennahverkehr
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Busverkehr Linienbündel G (Linien 191, 192, 193) im Regionalverband
   Saarbrücken
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Linie 191, 192,
   193: Regionalverband Saarbrücken
   NUTS-Code DEC01
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr
   auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker
   Straße 31, 66292 Riegelsberg) beabsichtigt als zuständige Behörde im
   Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in
   Verbindung mit § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.1.2020 einen
   Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer Laufzeit vom
   1.1.2020 bis 31.12.2027 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird
   voraussichtlich im April 2019 eingeleitet.
   Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen
   (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken
   (NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 191, 192 und 193.
   Für das Verfahren gelten folgende Vorgaben:
   1. Geltende Gesetze/Vorgaben:
    Es gilt das gültige PBefG,
    Es gilt das gültige ÖPNV-Gesetz des Saarlandes,
    Es gilt der gültige VEP des Saarlandes,
    Es gilt das gültige Saarländische Tariftreuegesetz (STTG) im Bezug
   auf selbst erbrachte Leistungen und Leistungen von Nachunternehmern.
   2. Fahrzeugqualität:
    Fahrzeugtyp: Mindestens 90 % Niederflur-Standardlinienbusse, je nach
   Auslastung/benötigter Kapazität auch Niederflur-Kleinbusse oder
   Überlandbusse zugelassen,
    Alter: Die einzusetzenden Busse dürfen während der gesamten
   Vertragslaufzeit nicht älter als 10 Jahre sein.
   3. Fahrplan:
    Das Fahrplanangebot entspricht weitgehend den Fahrplänen der Linien
   191, 192 und 193. Fahrplanabweichungen durch die bis Mitte 2019
   andauernde Großbaustelle in Püttlingen finden keine Berücksichtigung,
    Linien: Von der beabsichtigten Vergabe werden die Linie 191 (Ringbus:
   Püttlingen Klinik  Ritterstraße  Engelfangen), die Linie 192
   (Ringbus: Köllerbach  Püttlingen  Ritterstraße  Riegelsberg Süd) und
   die Linie 193 (Ringbus: Schülerverkehr Püttlingen) erfasst.
   4. Beförderungsentgeld/Tarif:
    Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des saarVV.
   5. Fahrkartenverkaufsgerät und Schnittstellen zur Echtzeitauskunft:
    Elektronischer Fahrscheindrucker zum Vertrieb von Fahrkarten und
   Lieferung von kontinuierlichen Echtzeitdaten (VDV-Spezifikation
   453/454) über die im saarVV eingesetzte Bordrechnertechnologie.
   6. Des Weiteren wird erwartet:
    Betrieb eines Abo-Centers/Servicebüros,
    Fortentwicklung des Verkehrsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit
   den Betroffenen (z. B. Aufgabenträgern, Schulen) z. B.
   Fahrplananpassungen nach veränderten Schülerströmen,
    Busse nach früherem Schulende (z. B. nach der 3. Stunde)
   bereitstellen,
    Fahrpersonal verfügt über alle notwendigen Qualifikationen und wird
   regelmäßig geschult.
   7. Preisfestlegung für Mehrkilometer bei eventuellen
   Fahrplananpassungen während der Vertragslaufzeit
   8. Die Betriebsaufnahme ist zum 1.1.2020 vorgesehen.
   9. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 152.000 Fahrplan-km pro Jahr.
   10. Der ZPRS kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht
   nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs.
   2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und
   hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
   nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt
   VI.1) verwiesen.
   11. Sonstige Standards nach § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a
   Sätze 2 ff. PBefG
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Vergabe an
   Unterauftragnehmer ist zulässig, unter Beachtung des Art. 4 Abs. 7 der
   VO (EG) 1370/2007, der vorschreibt, dass ein bedeutender Teil der
   öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer selbst
   erbracht werden muss. Der Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem
   Auftraggeber im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt
   werden.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.1.2020
   Laufzeit in Monaten: 96 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf
   Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der
   Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen
   Genehmigungsbehörde gestellt werden. Zuständige
   PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
   Energie und Verkehr (Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken).
   Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der
   vorliegenden Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten
   europaweiten Ausschreibung umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
   II.1.3) ausgelöst. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren
   Aufwand gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG gedeckt wird. Nach dem Urteil des
   Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2013 (3 C 26.12) zählt die
   eigenwirtschaftliche Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen
   öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG.
   Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der
   eigenwirtschaftlichen Kostendeckung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG der
   beantragten Verkehre, obliegt es dem Antragsteller, diese Zweifel
   gegenüber der Genehmigungsbehörde bzw. den Gerichten auszuräumen.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
   Energie und Verkehr
   Franz-Josef-Röder-Straße 17
   66119 Saarbrücken
   Deutschland
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das
   Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
   Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
   §§ 160 ff. GWB verwiesen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1
   GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem
   das Unternehmen den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
   Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind
   gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der
   Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
   Energie und Verkehr
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30.3.2018
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