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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Riegelsberg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 145677-2018 (ID: 2018040409290670622)
Veröffentlicht: 04.04.2018
*
DE-Riegelsberg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 65/2018 145677
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des
Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
Saarbrücker Straße 31
Kontaktstelle(n): Zweckverband Personennahverkehr Saarland
Geschäftsstelle
Zu Händen von: Sven Krupa
66292 Riegelsberg
Deutschland
Telefon: +49 6819482030
E-Mail: [1]Vergabe@zps-online.de
Fax: +49 6819482091
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.vgs-online.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Straßengebundener öffentlicher Personennahverkehr
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Busverkehr Linienbündel G (Linien 191, 192, 193) im Regionalverband
Saarbrücken
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Linie 191, 192,
193: Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code DEC01
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr
auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker
Straße 31, 66292 Riegelsberg) beabsichtigt als zuständige Behörde im
Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in
Verbindung mit § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.1.2020 einen
Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer Laufzeit vom
1.1.2020 bis 31.12.2027 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird
voraussichtlich im April 2019 eingeleitet.
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen
(CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken
(NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 191, 192 und 193.
Für das Verfahren gelten folgende Vorgaben:
1. Geltende Gesetze/Vorgaben:
Es gilt das gültige PBefG,
Es gilt das gültige ÖPNV-Gesetz des Saarlandes,
Es gilt der gültige VEP des Saarlandes,
Es gilt das gültige Saarländische Tariftreuegesetz (STTG) im Bezug
auf selbst erbrachte Leistungen und Leistungen von Nachunternehmern.
2. Fahrzeugqualität:
Fahrzeugtyp: Mindestens 90 % Niederflur-Standardlinienbusse, je nach
Auslastung/benötigter Kapazität auch Niederflur-Kleinbusse oder
Überlandbusse zugelassen,
Alter: Die einzusetzenden Busse dürfen während der gesamten
Vertragslaufzeit nicht älter als 10 Jahre sein.
3. Fahrplan:
Das Fahrplanangebot entspricht weitgehend den Fahrplänen der Linien
191, 192 und 193. Fahrplanabweichungen durch die bis Mitte 2019
andauernde Großbaustelle in Püttlingen finden keine Berücksichtigung,
Linien: Von der beabsichtigten Vergabe werden die Linie 191 (Ringbus:
Püttlingen Klinik Ritterstraße Engelfangen), die Linie 192
(Ringbus: Köllerbach Püttlingen Ritterstraße Riegelsberg Süd) und
die Linie 193 (Ringbus: Schülerverkehr Püttlingen) erfasst.
4. Beförderungsentgeld/Tarif:
Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des saarVV.
5. Fahrkartenverkaufsgerät und Schnittstellen zur Echtzeitauskunft:
Elektronischer Fahrscheindrucker zum Vertrieb von Fahrkarten und
Lieferung von kontinuierlichen Echtzeitdaten (VDV-Spezifikation
453/454) über die im saarVV eingesetzte Bordrechnertechnologie.
6. Des Weiteren wird erwartet:
Betrieb eines Abo-Centers/Servicebüros,
Fortentwicklung des Verkehrsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit
den Betroffenen (z. B. Aufgabenträgern, Schulen) z. B.
Fahrplananpassungen nach veränderten Schülerströmen,
Busse nach früherem Schulende (z. B. nach der 3. Stunde)
bereitstellen,
Fahrpersonal verfügt über alle notwendigen Qualifikationen und wird
regelmäßig geschult.
7. Preisfestlegung für Mehrkilometer bei eventuellen
Fahrplananpassungen während der Vertragslaufzeit
8. Die Betriebsaufnahme ist zum 1.1.2020 vorgesehen.
9. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 152.000 Fahrplan-km pro Jahr.
10. Der ZPRS kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht
nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs.
2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und
hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt
VI.1) verwiesen.
11. Sonstige Standards nach § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a
Sätze 2 ff. PBefG
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Vergabe an
Unterauftragnehmer ist zulässig, unter Beachtung des Art. 4 Abs. 7 der
VO (EG) 1370/2007, der vorschreibt, dass ein bedeutender Teil der
öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer selbst
erbracht werden muss. Der Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem
Auftraggeber im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt
werden.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.1.2020
Laufzeit in Monaten: 96 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf
Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der
Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde gestellt werden. Zuständige
PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr (Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken).
Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der
vorliegenden Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten
europaweiten Ausschreibung umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
II.1.3) ausgelöst. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren
Aufwand gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG gedeckt wird. Nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2013 (3 C 26.12) zählt die
eigenwirtschaftliche Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen
öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG.
Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der
eigenwirtschaftlichen Kostendeckung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG der
beantragten Verkehre, obliegt es dem Antragsteller, diese Zweifel
gegenüber der Genehmigungsbehörde bzw. den Gerichten auszuräumen.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Deutschland
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das
Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
§§ 160 ff. GWB verwiesen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem
das Unternehmen den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der
Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.3.2018
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