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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Osnabrück
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 176711-2018 (ID: 2018042409152303318)
Veröffentlicht: 24.04.2018
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  DE-Osnabrück: Kommunikationsnetz
   2018/S 79/2018 176711
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Osnabrück  Fachdienst Öffentliche Aufträge
   Bierstraße 2
   Osnabrück
   49074
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bierstraße 2, 2 OG, Raum 2
   Telefon: +49 5413232600
   E-Mail: [1]oeffentlicheauftraege@osnabrueck.de
   Fax: +49 5413234326
   NUTS-Code: DE944
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.osnabrueck.de/ausschreibungen
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYY6YYHU
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYY6YYHU
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Breitbandausbau
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018_KonzVgV_02
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten der Stadt
   Osnabrück unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE944
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Osnabrück 49074 Osnabrück
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und
   Gewerbetreibenden in den im Begleitdokument näher bezeichneten
   Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen
   Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden
   Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Die
   Stadt Osnabrück hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Förderung
   zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland einen Förderantrag eingereicht. Einzelheiten entnehmen Sie
   bitte der Projektbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum
   Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
   1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl
   sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter
   Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger
   Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr,
   Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
   2. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
   3. Meldebestätigung nach § 6 TKG;
   4. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (bereitgestelltes
   Formular);
   5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Erklärung der
   Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formular);
   6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte Erklärungen bei
   Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (bereitgestelltes
   Formular).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum
   Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
   1. Jahresabschlüsse/ Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
   2. Eigenerklärung und soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt
   Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass
   die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
   3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
   4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum
   Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
   1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular);
   2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den
   Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus
   den im Begleitdokument, den unter II.1.4) genannten Rechtsgrundlagen,
   der Leistungsbeschreibung und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/05/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 06/06/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum
   Vergabeverfahren sind schriftlich (z.B.Fax oder E-Mail) bis zum
   16.5.2018 zu richten an:
   1. Stadt Osnabrück, Fachdienst Öffentliche Aufträge, Bierstr. 2, 49074
   Osnabrück, Fax: +49 541-323-4326; [5]offentlicheauftraege@osnabrueck.de
   Nur an die vorgenannte Adresse sind Hinweise und Fragen zu richten.
   Auskunftsersuchen, die nicht bis zum 16.5.2018 vorliegen, werden nicht
   beantwortet.
   Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YYHU.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
   entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
   einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1
   genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
   Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag
   zulässig.
   Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der Bieter
   den geltend gemachten Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig
   gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist dann nicht mehr
   rechtzeitig, wenn:
    der Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt, jedoch nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der
   Vergabestelle gerügt hat,
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung gerügt worden sind,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
   Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
   Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
   unzulässig sein, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/04/2018
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   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYY6YYHU
   5. mailto:offentlicheauftraege@osnabrueck.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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