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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Neubrandenburg
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 177324-2018 (ID: 2018042409231303952)
Veröffentlicht: 24.04.2018
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DE-Neubrandenburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 79/2018 177324
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
Heidenstraße 6
Neubrandenburg
17034
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [1]ausschreibung@neuwoges.de
NUTS-Code: DE80J
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.neuwoges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://portal.evergabemv.de/E43232874
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen und Neubau generationsübergreifener Gebäudekomplex
Neubrandenburg mit anschließendem Verhandlungsverfahren
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausloberin plant im Juri-Gagarin-Ring 10-16 in Neubrandenburg
Stadtteil Neubrandenburg-Ost den Neubau eines generationsübergreifenden
Gebäudekomplexes, der zugleich den Quartierkern der Ausloberin im
Stadtteil Neubrandenburg-Ost bilden soll. Der Gebäudekomplex soll ein
Begegnungsort für Jung und Alt werden und demzufolge ein breit
gefächertes Nutzungsspektrum anbieten. Dieses reicht von Wohnungen über
eine Kindertagestätte bis hin zu ambulanten und stationären
Pflegeplätzen sowie Dienstleistern. Das Bauvorhaben soll im Rahmen der
Richtlinie Wohnungsbau sozial des Landes M-V gefördert werden.
Der Standort ist beräumt und hat insgesamt eine Größe von 11 967 m^2.
Erwartet wird eine Überplanung der Gesamtfläche mit dem Ziel, die
Flächenbedarfe für die verschiedenen Nutzungen des Gebäudekomplexes
nebst einer Freifläche für die Kindertagesstätte und Außenanlagen zu
optimieren.
Zur Lösung der Bauaufgabe werden Konzepte gesucht, die dem
städtebaulichen Kontext des Standortes sowie den
funktionell-gestalterischen und wirtschaftlichen Ansprüchen der
Ausloberin entsprechen und zugleich den energetischen Anforderungen der
EnEV, Standard Niedrigenergiehaus Rechnung tragen.
Die Auslobung erfolgt in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/24/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.4.014 über die
öffentliche Auftragsvergabe, nach den Richtlinien für
Planungswettbewerbe RPW 2013 (Fassung vom 31.1.2013) sowie nach der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vom 12.4.2016.
Die Ausloberin erwartet von den Wettbewerbsteilnehmern folgende
Leistungen:
1. Übersichtsplan M 1: 5000
2. Lageplan M 1: 250 mit Freianlagenkonzept
3. Grundriss M 1: 200
4. Ansichten M 1: 200
5. Gebäudeschnitt M 1: 200
6. Liberoplan unmaßstäblich (Details zu Material und Konstruktion/
Perspektive bzw. Stegreifskizze zur Verdeutlichung der Entwurfsidee
Inhalt wird vom Verfasser bestimmt)
7. Berechnungen Raumprogrammnachweis
8. Berechnungen Flächen / Rauminhalt
9. Erläuterungsbericht zur Gebäudeplanung und zum Freianlagenkonzept
inklusive Grundzüge des Energie- und Haustechnikkonzeptes sowie
Materialkonzept
10. Digitales Massenmodel
11. Prüfpläne M 1: 200
Alle Pläne Grundrisse, Schnitte und Ansichten sind mit den zur
Berechnung notwendigen Maßen und Angaben zusätzlich als Prüfpläne
einzureichen. Die Darstellungen der Grundrisse, der Schnitte, der
Ansichten müssen die zur Ermittlung der Flächen und des umbauten Raumes
erforderlichen Aussagen treffen. Sie müssen in den Prüfplänen die zur
Berechnung notwendigen Höhenmaße enthalten.
Die lichte Raumhöhe ist in den Schnitten zu vermaßen.
12. Verfassererklärung
13. Digitale Unterlagen: alle unter 1-9 aufgeführten Leistungen sind
zusätzlich als PDF-Datei zu übergeben.
14. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Die Pläne sind auf der Grundlage der gelieferten digitalen
Planunterlagen zu erstellen. Die Pläne sind ungefaltet einzureichen
(Ausnahme Prüfpläne).
Die farbige Darstellung der Pläne ist zwingend.
Zur Präsentation der Arbeiten während und nach der Preisgerichtssitzung
stehen Stelltafeln (Größe B = 1,00 m, H = 2,50 m) zur Verfügung. Die
Anzahl der Stellflächen je Arbeit wird auf maximal 3 begrenzt. Alle
Pläne sind in den nachfolgend genannten Maßstäben und im Blattformat
max. DIN A 0 zu fertigen.
Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen wird den nach Ziff.
III.1.10) ausgewählten Teilnehmern mit der Auslobung übergeben.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt/in nach dem ArchG des jeweiligen Bundeslandes, für
ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL
2013/55/EU. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische
Personen, die nach dem jeweils am Ort ihres Geschäftssitzes geltenden
Recht am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt/in berechtigt sind. Dies ist durch Urkundenkopie (bei
ausländischen Teilnehmern übersetzt und amtlich beglaubigt) zu belegen.
Ist die Berufsbezeichnung am Ort ihres Geschäftssitzes nicht gesetzlich
geregelt, so erfüllt derjenige dennoch die fachlichen Anforderungen,
der auf Grund eines abgeschlossenen Studiums am Tag der Auslobung über
ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
das nach Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) anerkannt
ist. Der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben darüber hinaus
die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung zu erfüllen. Beteiligte
Fachplaner dürfen nur einmal an diesem Wettbewerb teilnehmen. Ihre
Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften anderer Wettbewerbsteilnehmer ist
unzulässig.
2. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und über
2 Mio. Euro für Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei
Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung
nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens
das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das
Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
3. Angabe von mind. 1 Referenz zu Wettbewerbsbeiträgen oder
Planungsreferenzen betreffend Architektenleistungen für den Neubau von
Kindertagesstätten, Geschosswohnungsbauten und/oder ambulanten und
stationären Pflegeinrichtungen und/oder mit vergleichbaren
Planungsanforderungen (siehe Eigenerklärung Referenzen
Wettbewerbsbeiträge) und Angabe von mind. 3 Referenzen zu Erfahrungen
in der Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren
Planungsanforderungen (Neubau von Wohnbauten und/oder
Kindertagesstätten und/oder Gesundheitsbauten und/oder ambulante oder
stationäre Pflegeeinrichtungen und/oder mit vergleichbaren
Planungsanforderungen) oder andersartige Auseinandersetzung mit
entsprechender Aufgabenstellung aus den letzten 5 Jahren (siehe
Eigenerklärung vergleichbare Projekte).
Für alle Referenzen gilt: Es ist der Auftraggeber, dort ein
Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe
mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen.
Alternativ kann vorgelegt werden.
bei Leistungen an öffentl. Auftraggeber eine durch die zuständige
Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder,
(bei privaten Auftraggebern) eine von diesem ausgestellte
Bescheinigung.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die
Auswahl der Teilnehmer durch Los getroffen. Dabei werden 2 Lostöpfe
gebildet:
1. große und erfahrene Büroorganisationen
2. kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger
Aus dem 1. Lostopf werden 8 Teilnehmer und 2 Nachrücker ausgelost. Aus
dem 2. Lostopf werden 2 Teilnehmer und 1 Nachrücker ausgelost.
In den 2. Lostopf werden Teilnehmer einsortiert, bei denen es sich um
junge Architektenbüros (Eintragung Architektenkammer innerhalb der
letzten 4 Jahre) und um ein Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen oder
mittlere Unternehmen handelt (siehe Formular Teilnahmeantrag) sowie
kleine Büros mit bis zu 4 Beschäftigten einschließlich Inhaber. Alle
weiteren Teilnahmer werden in Lostopf 1 einsortiert.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt Natürliche Personen, die zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Juristische Personen,
wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen
Berufsangehörigen gem. vorgenannter Regelung benennen. Ausländische
Bewerber Gleichstellung entsprechend RL 2013/55/EU sowie Berechtigung
zur Entwurfsverfassung nach LBauO M-V.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
1. formale Bedingungen (Termin, Vollständigkeit)
2. stadträumliche Einbindung
3. architektonische Qualität
4. innere Funktion und Innenraumqualität
5. Erschließung und Freiflächen
6. ökologisches und energetisches Konzept
7. Wirtschaftlichkeit
8. Technische Ausrüstung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/05/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 19/06/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die ersten 3 Plätze werden wie folgt bepreist:
1. Preis: 43 000 EUR
2. Preis: 27 000 EUR
3. Preis: 16 000 EUR
Zweimal wird eine Anerkennung in Höhe von 11 000 EUR vergeben. Die
Preise sind Nettobeträge.
Alle Beträge sind Nettobeträge, die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten.
Die Preisgelder werden nach der Entscheidung des Preisgerichtes an die
Preisträger unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Rechnung ausgezahlt.
Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der
Wettbewerbssumme gemäß § 7 Abs. 2 RPW durch einstimmigen Beschluss
vorzunehmen.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Joachim Brenncke, Architekt, Schwerin
Herr Lutz Braun, Architekt, architektur:fabrik:nb, Neubrandenburg
Herr Frank Benischke, Geschäftsführer NEUWOGES
Herr Frank Renner, Fachbereichsleiter Stadtplanung Wirtschaft
Bauaufsicht und Kultur, Stadt Nb
Prof. Joachim Andreas Joedicke, Architekt und Lehrkraft Hochschule
Wismar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die Teilnahmeanträge ist zwingend der in den Unterlagen enthaltene
Vordruck zu verwenden. Die Anträge sind in einem verschlossenen
Umschlag mit der Aufschrift.
Bitte nicht öffnen! Teilnahmeantrag Planungswettbewerb 01/18_VST.
Bis zum 28.5.2018, 12.00 an die Ausloberin zu senden. Anträge, die
verspätet eingehen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o. g.
E-Mail-Postfach zu führen, Angabe im Betreff: [01/18_VST].
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist zulässig,
wenn jedes Mitglied teilnahmeberechtigt ist. BG müssen sich bereits als
solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht
möglich. Die BG hat mit dem Antrag eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die
Bildung einer BG im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter
für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, in
der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder
der BG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, in der
erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages
gesamtschuldnerisch haften, in der angegeben wird, welches Mitglied,
welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben,
aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen
wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG
parallel einen eigenen Antrag abgibt bzw. parallel an einer anderen BG
teilnimmt.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichtes einem der Preisträger gemäß den in § 8 Abs. 2 RPW
genannten Voraussetzungen und nach Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV, die für die
Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen Planungsleistungen zu
übertragen. Dies sind Architektenleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI
mindestens Leistungsphase 2 bis 5. Die Ausloberin behält sich vor, den
Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben. Vorab
sollen die im Planungswettbewerb ermittelten Preisträger zur Teilnahme
an den Verhandlungen aufgefordert werden. Die beteiligten Bieter haben
zum Nachweis ihrer Eignung die erforderlichen Unterlagen gem. § 70 Abs.
2 i.V.m. § 80 VgV beizubringen.
Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren.
1. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für
ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL
2013/55/EU
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
3. Eigenerklärung (Original), dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,
124 GWB vorliegen
4. Angabe von mind. 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren
Planungsanforderungen (wie Kindertagesstätten, Geschosswohnungsbau oder
ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen) oder andersartige
Auseinandersetzung mit entsprechender Aufgabenstellung aus den letzten
5 Jahren und Angabe von mind. 1 Referenz zu Wettbewerbsbeiträgen oder
Planungsreferenzen betreffend Architektenleistungen mit vergleichbaren
Planungsanforderungen (Formularmuster in den Vergabeunterlagen)
6. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Vergabeunterlagen)
Für das Verhandlungsverfahren gemäß VgV gelten folgende
Zuschlagskriterien:
1. Wettbewerbsbeitrag 60 %
Platzierung im Planungswettbewerb 55 %.
Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung nach etwaigen
Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll oder aufgrund geänderter
Planungsvorgaben 5 %.
2. Projektumsetzung 30 %
Projektorganisation 10 %.
Projektteam 10 %.
Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung 5 %.
Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement 5 %.
3. Honorarparameter 10 %
Einzelheiten zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden den
Bietern bei Angebotsaufforderung in den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Str. 14
Schwerin
19053
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Str. 14
Schwerin
19053
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2018
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3. https://portal.evergabemv.de/E43232874
4. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
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