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Ausschreibung: Erdbewegungsarbeiten - DE-Viersen
Erdbewegungsarbeiten
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Dokument Nr...: 259460-2018 (ID: 2018061609133092787)
Veröffentlicht: 16.06.2018
*
  DE-Viersen: Erdbewegungsarbeiten
   2018/S 114/2018 259460
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niersverband Viersen
   Am Niersverband 10
   Viersen
   41747
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
   NUTS-Code: DEA1E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E38294936
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Masterplan Niers, Umgestaltung der Niers im Bereich Kessel/Goch 
   Romberg, Teil Ost
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45112500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die
   Entsorgung des bei der Durchführung der Baumaßnahme Umgestaltung der
   Niers im Bereich Kessel/Goch Romberg Teil Ost anfallenden Erdaushubs.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90000000
   60000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1B
   Hauptort der Ausführung:
   47547 Goch/Kessel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1.) 7 000 t Boden Z0 (LAGA97) Oberboden: Ladung,Transport, Verwiegung,
   Entsorgung;
   2.) 5 500 t Boden Z1.1 (LAGA97) Oberboden: Ladung,Transport,
   Verwiegung, Entsorgung;
   3.) 4 000 t Boden Z0 (LAGA97) Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport,
   Verwiegung, Entsorgung;
   4.) 3 500 t Boden Z1.1 (LAGA97) Torf: Ladung, Transport, Verwiegung,
   Entsorgung;
   5.) 2 000 t Boden Z1.2 (LAGA97) Torf: Ladung, Transport, Verwiegung,
   Entsorgung;
   6.) 1 000 t Boden Z2 (LAGA97) Torf: Ladung, Transport, Verwiegung,
   Entsorgung;
   7.) 13 000 t Boden Z0 (LAGA97) Sand/Kies: Ladung, Transport,
   Verwiegung, Entsorgung;
   Ausführungszeitraum: 1.9.2018 bis 31.12.2019 mit Bauunterbrechung vom
   1.4.2019 bis 31.8.2019 Laut Planfeststellung darf im o. g. Zeitraum von
   April bis Ende August 2019 aus Artenschutzgründen keine Bautätigkeit
   stattfinden. Daher wird die Projektabwicklung mit einer Unterbrechung
   durchgeführt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2018
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind in Papierform abzugeben:
   Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV 2016) des
   Bieters, welche die nachfolgend aufgelisteten Punkte abdeckt.
   (Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite
   [4]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren: eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen.) Wenn der Bieter weder eine EEE vorlegt, aber in der
   Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
   der Industrie- und Handelskammern ([5]www.pg-vol.de) registriert ist,
   hat er seine Zertifikatsnummer anzugeben. Decken die Angaben in der
   Präqualifikation nicht alle nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so
   sind entsprechend zusätzliche Angaben zu machen. Wenn der Bieter weder
   eine EEE einreicht, noch eine Präqualifikation hat, oder soweit die
   Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht abdeckt, sind
   Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
   1) Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher
   Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende
   (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene
   (technische) Personal;
   2) Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur
   ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt;
   3) Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
   Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
   wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass
   sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
   4) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere
   Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in
   Frage stellt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind in Papierform abzugeben:
   Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV 2016) des
   Bieters, welche die nachfolgend aufgelisteten Punkte abdeckt.
   (Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite
   [6]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren: eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen.) Wenn der Bieter weder eine EEE vorlegt, aber in der
   Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
   der Industrie- und Handelskammern ([7]www.pg-vol.de) registriert ist,
   hat er seine Zertifikatsnummer anzugeben. Decken die Angaben in der
   Präqualifikation nicht alle nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so
   sind entsprechend zusätzliche Angaben zu machen. Wenn der Bieter weder
   eine EEE einreicht, noch eine Präqualifikation hat, oder soweit die
   Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht abdeckt, sind
   Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
   1) Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher
   Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende
   (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene
   (technische) Personal;
   2) Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides der gewählten
   Entsorgungsanlage/ des gewählten Entsorgungsortes für die Zulässigkeit
   der Entsorgung von Abfällen mit den relevanten AVV-Nummern für die
   zugehörige(n) Position(en) lt. Leistungsverzeichnis oder gleichwertige
   Belege, die diese Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung
   dokumentieren [(Sammel-) Entsorgungsnachweise, abfall- und
   umweltrechtliche Genehmigungen, Freistellungen, Bestätigungen,
   Verfüllgenehmigungen etc.].
   Der Niersverband behält sich vor, Kopien von weiteren
   Genehmigungsunterlagen der Entsorgungsanlagen/-orte nachzufordern.
   Der Niersverband behält sich vor, Kopien von weiteren
   Genehmigungsunterlagen der Entsorgungsanlage(n) nachzufordern;
   3) Sonstige Qualifikationsnachweise: Gültige Zertifikate
   Entsorgungsfachbetrieb  für die zur Ausführung des Auftrags (Laden,
   Transport, Verwiegung, Verwendung und/oder Entsorgung von Boden und
   Steinen AVV Nr. 170503* und 170504) gem. § 56 Abs. 2 KrWG und § 2 Abs.
   1 EfbV notwendige Tätigkeit (wie laden, transportieren, verwiegen,
   verwenden und/oder entsorgen). Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein
   polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung der Straffreiheit,
   Nachweis der Fachkunde des Personals,
   Versicherungs-/Zahlungsbestätigung für die
   Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung. Des Weiteren sind für die
   Abfälle der AVV-Nr. 170503* und 170504 die Transportgenehmigung und der
   Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage für die Entsorgung dieser
   Abfälle vorzulegen;
   4) Sollen die zu verwendeten und/oder zu entsorgenden Böden (AVV-Nr.
   170503 und 170504) teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden
   Entsorgungsanlagen bzw. im Ausland befindenden Verwendungsstellen
   verbracht werden, so ist dem Angebot für jede der in den
   Vergabeunterlagen genannten Entsorgungsanlagen (sowohl für Anlagen zur
   vorläufigen Verwendung und/oder Entsorgung als auch für Anlagen zur
   endgültigen Verwendung und/oder Entsorgung) eine Bescheinigung von der
   gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das Notifizierungsverfahren
   zuständigen Behörde des Landes, in der die jeweilige Entsorgungsanlage
   steht/ bzw. die Verwendungsstelle sich befindet, beizufügen, dass Böden
   mit AVV-Nr. 170503* und 170504 in dieser Anlage/Stelle entsorgt werden
   bzw. verwendet werden dürfen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/07/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/09/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/07/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
   Teil 4, Anwendung. Auszug:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
   Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
   per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
   des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
   134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S.
   1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/06/2018
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   2. http://www.niersverband.de/
   3. https://www.subreport.de/E38294936
   4. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   5. http://www.pg-vol.de/
   6. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   7. http://www.pg-vol.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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