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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Neu-Isenburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 260067-2018 (ID: 2018061609211593392)
Veröffentlicht: 16.06.2018
*
  DE-Neu-Isenburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 114/2018 260067
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Neu-Isenburg und Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH
   c/o Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH, Schleussnerstraße 62
   Neu-Isenburg
   63263
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): IGDB GmbH
   E-Mail: [1]ausschreibung@igdb.de
   NUTS-Code: DE71C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.swni.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: ÖPNV
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Interimsbeauftragung Linienbündel Stadtverkehr Neu-Isenburg
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Interimsbeauftragung des Bestandsverkehrs für die Bus- und
   AST-Verkehrsleistung vom 9.12.2018-30.6.2019
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60140000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71C
   Hauptort der Ausführung:
   Neu-Isenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Linien beinhalten die innerstädtische Erschließung sowie die
   Anbindung der Stadt Neu-Isenburg an die S-Bahn-Linien S 3/4 und S 7. Am
   zentralen Umsteigeknotenpunkt Isenburgzentrum West bzw.
   Isenburgzentrum Süd bestehen Umsteigebeziehungen auf den
   Regionalbusverkehr. Darüber hinaus bindet die AST-Linie OF-52 die
   Stadt Neu-Isenburg an die Straßenbahnlinie 14 nach Frankfurt am Main
   an.
   Die Leistungen im Busverkehr können auf den Linien OF-51 und OF-53
   fahrplanmäßig mit 7 Fahrzeugen (5 Standardbusse niederflur [Bn1] und 2
   Standardbusse niederflur [Bn2]) und gerundeten 488 826 Nkm
   (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 19.101 Fahrplanstunden p.
   a. erbracht werden.
   Die Leistungen im AST-Verkehr können auf den Linien OF-51, OF-52 und
   OF-53 fahrplanmäßig mit 3 Fahrzeugen (1 Minibus oder Großraum-Pkw
   [AST1] sowie 2 Pkw [AST]) und geschätzten 12.489 durchzuführenden
   Fahrten p. a. erbracht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei dem unter Ziffer II.1.7 genannten Wert handelt es sich nicht um den
   tatsächlichen Auftragswert. Der Wert wird nicht offengelegt, weil dies
   den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden und den Wettbewerb
   beeinträchtigen würde, vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt eine Auftragsänderung während der
   Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Auf Grund einer
   Verschiebung der Betriebsaufnahme in dem Verfahren [3]2018/S 090-203352
   wird eine Interimsbeauftragung vom 9.12.2018-30.6.2019 erforderlich.
   Diese Veröffentlichung erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 S.1 GWB zur
   Vorbereitung des Vertragsschlusses. Der Interimsvertrag wird nach der
   in § 135 Abs. 3 S.1 GWB genannten Frist geschlossen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   14/06/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   BRH ViaBus GmbH
   Heinkelstr. 25
   Speyer
   67346
   Deutschland
   NUTS-Code: DEB38
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
   werden
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    bei dem unter Ziffer V.2.4 genannten Wert handelt es sich nicht um
   den tatsächlichen Auftragswert. Der Wert wird nicht offengelegt, weil
   dies den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden und den
   Wettbewerb beeinträchtigen würde, vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV,
    bei dem unter Ziffer V.2.1) benannten Tag der Zuschlagsentscheidung
   handelt es sich um den Tag der Absichtserklärung, den bestehenden
   Vertrag verlängern zu wollen. Die tatsächliche Beauftragung erfolgt
   frühestens 10 Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, §
   135 Abs. 3 S.1 GWB.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
   Antrag unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/06/2018
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