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Ausschreibung: lose Möbel - DE-Potsdam
Diverse Möbel
Dokument Nr...: 863669-2018 (ID: 2018073007473790709)
Veröffentlicht: 30.07.2018
*
  lose Möbel
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Z. MOPF. A. 000309. 801. 3. UVgO  lose Möbel
AUFTRAGGEBER
MaxPlanckGesellschaft, GV, Ref. VIII d	VOB
Hofgartenstraße 8, 80539 München, Deutschland
23.07.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Hinweise zum Vergabeverfahren
..................................................................................................................... 3
631 Aufforderung zur Angebotsabgabe
......................................................................................................... 4
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen . 5
2 Auskünfte
................................................................................................................................
.............. 5
3 Vorlage von
Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................................... 5
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...................... 5
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestell. 5
3.3 - frei -
................................................................................................................................
.......... 6
4 Losweise
Vergabe.........................................................................................................................
........ 6
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 6
6 Angebotswertung
................................................................................................................................
.. 6
7 Angebote können abgegeben werden:
................................................................................................. 6
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................................
... 7
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
................... 7
632 UVgO
Bewerbungsbedingungen...........................................................................................................
.... 8
227_Gewichtung-Zuschlagskriterien...............................................................................................
................. 10
1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis: ..................................................... 10
2 Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen:................................................... 10
3 Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote: ................................................. 10
4 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Energieeffizienz:.................................... 10
5 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes
Angebot:........................................................................... 10
Anlage 2 Erläuterungen zu
Zuschlagskriterien................................................................................................. 11
634 UVgO
BesondereVertragsbedingungen....................................................................................................
 13
1 Überwachung der
Anlieferung............................................................................................................... 13
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
........................................................................................................ 13
3 Ausführungsfristen
................................................................................................................................
 13
4 Vertragsstrafen ( 11)
........................................................................................................................... 13
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen.................................................................... 13
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begre. 13
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischenterm 13
5 Rechnungen
(15)............................................................................................................................
..... 13
6 Sicherheitsleistung
(18)....................................................................................................................... 14
6.1 Stellung der Sicherheit
............................................................................................................... 14
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
......................................................................................... 14
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
................................................................................................................ 14
8 - frei -
................................................................................................................................
..................... 14
i
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
............................................................................................ 14
WBV
................................................................................................................................
................................. 15
635 UVgO Zusätzliche Vertagsbedingungen
................................................................................................... 23
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
.................................................................................................... 23
2 Änderung der Leistung ( 2 Nr.
3)......................................................................................................... 23
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er die 23
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- 23
3 Ausführungsunterlagen (
3)................................................................................................................. 23
4 Ausführung der Leistung (
4)............................................................................................................... 23
5 Holzprodukte (
4)..............................................................................................................................
... 23
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiz 23
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der 23
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit  d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für da . 23
6 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel ........................................................ 23
6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 B . 23
6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, i 24
6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur . 24
6.4 Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhal 24
6.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. ........ 24
7 Güteprüfung (12 Nr. 2)
........................................................................................................................ 24
8 Abnahme (
13).............................................................................................................................
........ 24
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. .......................................................... 24
8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über ..................... 24
9 Mängelansprüche ( 14)
....................................................................................................................... 24
10 Rechnungen ( 15 und
17)............................................................................................................... 24
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustelle 24
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhalt. 24
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)........................................................................ 24
12 Zahlungen ( 17)
................................................................................................................................
. 25
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. ............................................................... 25
12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggebe 25
13 Überzahlungen (
17).......................................................................................................................... 25
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der 25
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.......... 25
14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (
19)............................................................................ 25
Anlage 1 Planungsgrundlagen Leitprodukte Büromöblierung_180709............................................................ 26
Infos_Lieferanten_DSB
................................................................................................................................
.... 33
633 UVgO Angebotsschreiben
Lose................................................................................................................ 34
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Prei. 34
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer 34
3 Anzahl der
Nebenangebote...................................................................................................................
 35
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote...... 35
ii
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: . 35
6 Ich/Wir erkläre(n), dass
......................................................................................................................... 35
241_Abfall
................................................................................................................................
........................ 36
Anlage 3 Produktdatenblatt_Hersteller und
Typ-Möbel.................................................................................... 37
233_Verzeichnis_Nachunternehmerleistungen.......................................................................................
......... 38
234_Erklaerung_Bietergemeinschaft
............................................................................................................... 39
Angebotsaufkleber (Standard HH, neutral)
...................................................................................................... 40
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 41
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 96
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 98
iii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und
für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer Z. MOPF. A. 000309. 801. 3. UVgO
Maßnahme MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
Auftragsbezeichnung lose Möbel
Auftragsbeschreibung Los 1: 111 St. Tische/ 117 St. Schränke/ 5 St. Sideboards/ 26.St. Regale/ 94 St. Hängeregale// Los 2:
35 St. Seminartische/ 29 St. Seminarstühle// Los 3: 85 St. Drehstühle/ 78 St. Besucherstühle// Los 4. 2
St. Ruheliegen/ 2 St. Wickeltische/ 2 St. Spielteppich
VERFAHREN
Auftraggeber MaxPlanckGesellschaft, GV, Ref. VIII d  VOB
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer/Ausführungsort 14476 Potsdam
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Ja
Art der losweisen Vergabe Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 70%: 30%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
391510005 Diverse Möbel
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https:// portal. deutsche evergabe. de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen, Textform
nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Sonstige
Auf/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 09.08.2018 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 16.08.2018 11:00:00
Bindefrist 16.10.2018
Voraussichtlicher Versand
Vorabinformation
1
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen Siehe besondere Vertragsbedingungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https:// portal. deutsche evergabe. de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 09.08.2018 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https:// portal. deutsche evergabe. de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder EMail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per EMail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
Hinweise zum Vergabeverfahren
1. Die Bieter haben das
Leistungsverzeichnis sowie alle
weiteren erhaltenen Unterlagen
unmittelbar nach Eingang auf
Vollständigkeit zu prüfen. Sollten
einzelne Seiten fehlen oder unlesbar
sein, bitten wir unverzüglich um
Mitteilung.
2. Alle Angebote bzw.
Teilnahmeanträge, die in Papier
abgegeben werden, sind im
geschlossenen Umschlag der in der
Bekanntmachung im Abschnitt 3)
Form in der Teilnahmeanträge oder
Angebote einzureichen sind
bezeichneten Adresse zukommen zu
lassen.
Umschläge sind sichtbar mit
beiliegendem Adressaufkleber auf
der äußersten
Verpackungseinheit zu
kennzeichnen.
3. Angebote bzw. Teilnahmeanträge
können mithilfe elektronischer Mittel
gemäß  7 UVgO über das Portal der
Deutschen e Vergabe
https://portal.deutsche-evergabe.de
abgegeben werden. Zulässige
Signaturen sind die fortgeschrittene
elektronische Signatur, die
qualifizierte elektronische Signatur,
das Mantelbogenverfahren und die
Textform nach 126b Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB).
4. Die in der Bekanntmachung bzw.
Vergabeunterlagen vorgegebenen
Reihenfolge vorzulegender
Nachweise, Erklärungen und
Unterlagen ist einzuhalten. Fehlen in
der Bekanntmachung bzw. den
Vergabeunterlagen geforderte
Nachweise, Erklärungen oder
Unterlagen ganz oder teilweise,
erfolgt eine einmalige Nachforderung
unter Fristsetzung, soweit in der
Bekanntmachung nicht abweichend
ausgeführt. Ausgenommen von der
Nachforderung sind
leistungsbezogene Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen. Werden
die fehlenden Nachweise, Erklärungen
oder Unterlagen nicht fristgemäß
vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss vom
weiteren Verfahren.
5. Das Fehlen geforderter Preisangaben
bedingt im Grundsatz den
zwingenden Angebotsausschluss nach
 42 Abs.1 UVgO. Eine Ausnahme gilt
nur, wenn es sich um Preisangaben in
unwesentlichen Einzelpositionen
handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen (
42 Abs.3 UVgO).
6. Fragen zu den Vergabeunterlagen
sind ausschließlich in Textform über
die Deutsche e Vergabe unter
Nachrichten des Bieterassistenten zu
richten.
7. Wichtige Aufklärungen über die
Leistung oder die Grundlagen der
Preisermittlung werden allen
Bewerber unverzüglich mitgeteilt,
soweit diese bekannt sind.
3
631
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Verhandlungsvergabe mit TW
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
23.07.2018
Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d - VOB
Sachgebiet Vergabemanagement
Hofgartenstraße 8
80539 München
Deutschland
+49 892108-0 +49 892108-1344
16.08.2018 11:00:00
16.10.2018
04-01/71285 MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO lose Möbel
Anlage 2 (Erläuterungen zur allgemeinen Punktevergabe und Gewichtung)
Anlage 1 (Planungsgrundlagen Leitprodukte Büromöblierung)
Weitere besondere Vertragsbedingungen EVM (B) BVB 214
Information zur Datenverarbeitung
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
233 Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
Anlage 3 (Produktdatenblatt -Verzeichnis Hersteller und Typen)
Abbildungskataloge zu jedem angebotenen Produkt laut Anlage 3
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Generalverwaltung - Bauabteilung
Hofgartenstr.8
80539 München
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
5
631
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
6
631
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
04-01/71285 MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO lose Möbel
Mit Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter die Vergabeunterlagen - einschließlich etwaiger
Anlagen/Pläne- vollständig erhalten und seiner Angebotsabgabe zugrunde gelegt zu haben.
zudem per Fax bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin eingereicht werden.
Im VHB-Formblatt 633 ist unter Punkt 2 stets die Bruttoangebotsendsumme ohne Nachlass
anzugeben.
Gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind ausschließlich auf dem VHB-Vordruck 633 an der dort
vorgesehenen Stelle einzutragen. Etwaige Eintragungsmöglichkeiten in der GAEB-Datei sind nicht zu
nutzen und werden nicht gewertet.
Bei der Abgabe von elektronischen Angeboten ist der Preisnachlass im Angebotsassistenten der
eVergabe in dem dafür vorgesehenen Feld einzutragen.
7
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Unterschwellenvergabeordnung- UVgO Ausgabe 2017
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
8
632
(UVgO-Bewerbungsbedingungen)
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern in Textform unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
9
227
(Gewichtung der Zuschlagskriterien)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Gewichtung der Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Gewichtung
%
Grundlage Punktebewertung
Punkte
min./max
je Kriterium
1 Preis
(Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten)
Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
Angebote mit dem zweifachen der niedrigsten
Wertungssumme und darüber
10
0
2 Technischer Wert
(Produktangaben: berücksichtigte
Positionen siehe Nummer 2; Nebenangebote:
siehe Formblatt 226
Angebot wie LV
Besser als LV
Mindestanforderungen
3 Vertragsbedingungen
Nebenangebote Formblatt 226
Angebot wie LV
Besser als LV
Mindestanforderungen
4 Folgekosten
Nebenangebote Formblatt 226
Angebot wie LV
Besser als LV
Mindestanforderungen
5 Energieeffizienz
andere, z.B. emissionsarme Baumaschinen,
Gestaltung
höchstes Energieeffizienzniveau / Energieeffizienzklasse
niedrigstes Energieeffizienzniveau / Energieeffizienzklasse
10
0
6
Summe 100
Hinweise:
1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten
ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis
zu drei
Stellen nach dem Komma.
2 Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen:
Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der
geschätzte
Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt.
Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt:
3 Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote:
Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte Anteil der im Formblatt
Mindestanforderungen an
Nebenangebote 226 benannten Positionen gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung
berücksichtigt.
4 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Energieeffizienz:
Zwischenwerte werden linear interpoliert mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
5 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot:
Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des
Zuschlagskriteriums
mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Mindestbieter
erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 700).
Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO
lose Möbel
MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
Parkplatz Süd
70
1. Gestaltung als Gesamteindruck Pkt 2
2. Verarbeitungsqualität und Handhabung
Verarbeitungsqualität / Gestaltung
höchste(s) Energieeffizienzniveau/ Eneregieeffizienzklasse
niedrigste(s)Energieeffizienzniveau/ Eneregieeffizienzklasse
Energieeffizienz
30
Die einzelnen Positionen werden unterschiedlich bewertet.
Festgelegt im Produktdatenblatt "Verzeichnis Typen und Hersteller" in Anlage 3.
Die Wertungstabelle ist in Anlage 2 "Erläuterungen zu Zuschlagskriterien" aufgeführt.
10
Erläuterungen zur allgemeinen Punktevergabe und Gewichtung der Bewertungskriterien
Gestaltung/Verarbeitung, siehe auch Punkt 6 im Formblatt 227, wie auch Punkt 2 zu den Hinweisen im Formblatt
227 (Gewichtung Zuschlagskriterien)
1. Noten bzw. Punktesystem
Note Bewertung Gestaltung/Verarbeitungsqualität
%Anteil der zu vergebenden
Punkte auf die
Bewertungskriterien
Gestaltung/Verarbeitungsqualität
1 Das in den Bewertungskriterien Gestaltung bzw. Verarbeitungsqualität vorteilhafteste
Produkt gemessen an dem ausgeschriebenen Produkt im Leistungsverzeichnis. 100%
2 Das Produkt, das in den Bewertungskriterien Gestaltung bzw. Verarbeitungsqualität
geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Produkt aufweist. 80%
3 Das Produkt, das in den Bewertungskriterien Gestaltung bzw. Verarbeitungsqualität
deutliche Abstriche gegenüber dem besten Produkt aufweist. 50%
4 Das Produkt, das in den Bewertungskriterien Gestaltung bzw. Verarbeitungsqualität
schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Produkt aufweist. 20%
5
Das Produkt, das in den Bewertungskriterien Gestaltung bzw. Verarbeitungsqualität
keine Anforderung des ausgeschriebenen Produkts erfüllt bzw.
zur Bemusterung nicht vorlag.
0%
Beispiel: Der bemusterte Bürotisch zur LP 01.01 des Bieters 1 weist in der Gestaltung
geringfügige Abstriche zu dem bemusterten Bürotisch des Bieters 2 auf, maximale
Punktzahl sind 100 Punkte für das Kriterium Gestaltung, Bieter 1 erhält demzufolge für
seinen Tisch 80 Punkte. Bieter 1 hat jedoch den vorteilhaftesten Bürotisch geliefert,
was die Verarbeitungsqualität betrifft, hier sind maximal 20 Punkte zu vergeben, er
erhält demzufolge die volle Punktzahl von 20. Insgesamt hat er 100 Punkte für beide
Kriterien erhalten.
Erläuterung:
Es ist möglich, dass mehrere Produkte gleichgut sind und keinerlei Abweichungen in
Gestaltung und/oder Verarbeitungsqualität haben, so dass die gleiche Punktzahl zu
vergeben wäre.
Alle Produkte laut Produktdatenblatt werden bemustert und bewertet. Anhand der
erreichten Note bzw. Bewertung erfolgt eine prozentuale Verteilung der im
Produktdatenblatt für jedes Produkt zu vergebenden Punkte für die
Bewertungskriterien Gestaltung und Verarbeitungsqualität.
11
2. Punkteverteilung
Maximal können laut Produktdatenblatt Verzeichnis Hersteller und Typen 1200
Punkte erreicht werden. Die erreichten Gesamtpunkte aus der Bemusterung aller
bemusterten Produkte werden auf das nachfolgende 10Punktesystem verteilt:
Erreichte Gesamtpunktzahl nach Bemusterung Punktvergabe
0 0
0120 1
121240 2
241360 3
361480 4
481600 5
601720 6
721840 7
841960 8
9611080 9
10811200 10
3. Gewichtung
Die erreichte Punktzahl wird mit 30 multipliziert, maximal können für die
Bewertungskriterien Gestaltung und Verarbeitungsqualität 300 Punkte erreicht
werden.
Beispiel: Erreichte Gesamtpunktzahl 604 nach Bemusterung. Dies entspricht 6
Punkten, diese werden mit 30 multipliziert, so dass insgesamt 180 Punkte zu vergeben
sind.
4. Bemusterung
Zur Bemusterung einer Auswahl der angebotenen Produkte wird jeder Bieter
schriftlich aufgefordert, die Bemusterung ist verpflichtend für jeden Bieter. Das
Nichtvorliegen der laut Aufforderung zu bemusternden Produkte führt zum sofortigen
Ausschluss des Angebots. Sollten zwingende Gründe für einen Bieter vorliegen, den
Bemusterungsliefertermin nicht einhalten zu können, bitten wir unverzüglich unter
Angabe von Gründen, einen neuen Liefertermin mit der Vergabestelle rechtzeitig zu
vereinbaren.
5. Sonstiges
Weiteres und ergänzend zu den Zuschlagskriterien Gestaltung/Verarbeitungsqualität
und Preis sind den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen im
Leistungsverzeichnis unter Punkt 10.0 und dem Formblatt 227 (Gewichtung
Zuschlagskriterien) zu entnehmen.
12
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die  beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
2
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten
Architekten/Ingenieur getroffen werden.
Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche v. H.
für jeden Werktag v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)
begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO
MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
lose Möbel
Max-Planck-Institut für molekulare Pflanzenphysiologie, Am Mühlberg 1, 14476 Potsdam
Genauere Angaben (Gebäude, Raum) werden nach Auftragserteilung mitgeteilt
Anlieferung spätestens am letzten WT Ende 3.KW 2019
Ende der Ausführung: Innerhalb von 21 WT nach
vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
m Fachlplaner
2
13
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung (18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes
(VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt
des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen
Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
5
Weitere Besondere Vertragsbedingungen EVM (B) BVB 214
14
EVM (B) BVB 214
Weitere Besondere Vertragsbedingungen der MPG
Stand: März 2018 1 von 8
10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1. Steuerabzug
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung
( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10.2. Öffentliche Mittel
Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. Es unterliegt allen
einschlägigen öffentlichen Bestimmungen, insbesondere dem Haushalts- und
Prüfrecht.
10.3. Mitwirkung des Auftraggebers
Sicht- und Freigabevermerke des Auftraggebers oder dessen Beauftragten auf
Plänen und Unterlagen des Auftragnehmers entbinden den Auftragnehmer
nicht von seiner eigenen Verantwortung und Mängelhaftung und stellen für
sich genommen weder eine Abnahme oder ein Anerkenntnis dar, noch die Anordnung
etwaiger Nachträge im Sinne von geänderten oder zusätzlichen Leistungen
( 1 Abs. 3 oder 4 VOB/B).
10.4. Übergabe von Ausführungszeichnungen und Herstellen von Zeichnungen
und Unterlagen
10.4.1. Die Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer kostenfrei ausschließlich
digital im pdf-Format auf elektronischem Datenträger übergeben,
soweit in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes
geregelt wird.
10.4.2. Leistungen des Auftragnehmers: Zeichnungen, Berechnungen oder andere
Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, den Technischen Vertragsbedingungen
oder als Nebenleistung nach VOB/C zu beschaffen oder zu
erstellen hat, sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers
nach den Ausschreibungsunterlagen anzufertigen. Die Unterlagen
haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur
Beurteilung der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Auftraggebers und
den Ausschreibungsunterlagen erforderlich sind.
10.4.3. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen, insbesondere Werkstattund
Montagepläne sind dem Auftraggeber rechtzeitig bzw. nach einem etwaig
hierfür vereinbarten Terminplan in zweifacher Ausfertigung im Originalmaßstab
zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Sie werden in einfacher Fertigung als Korrekturexemplar bzw. mit Freigabe
und Genehmigungsvermerk an den Auftragnehmer zurückgegeben.
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Planungsleistungen sind nach
dem aktuellen CAFM-Pflichtenheft des Auftraggebers (MPG1) zu erstellen.
Das CAFM-Pflichtenheft und die benötigten Anlagen sind auf
dem Server der MPG abzurufen. MPG Planmanagement Server:
http://www.mpg-cafm.de
Die Zugangsdaten lauten: Login: CAFM_DWG@MPG-CAFM.DE -- Password:
CAFM_DWG. Genaueres siehe dazu in den jeweiligen Leistungspositionen
Revisionspläne/Dokumentation
1 Max-Planck-Gesellschaft
15
EVM (B) BVB 214
Weitere Besondere Vertragsbedingungen der MPG
Stand: März 2018 2 von 8
10.4.4. Der Auftragnehmer hat Unterlagen des Auftraggebers sofort nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
10.4.5. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie
Leistungen des Auftragnehmers betreffen, vom Auftragnehmer geprüft bzw.
am Bau überprüft oder genommen werden.
Sofern dies nicht möglich ist, ist nach Planmaßen unter Berücksichtigung der
DIN 18202 zu fertigen. Anschlüsse sind grundsätzlich nach Aufmaß zu fertigen.
10.5. Bauablaufplan
Der Auftragnehmer hat einen nach Geschossen, Bauabschnitten und Arbeitsabschnitten
getrennten, detaillierten Bauablaufplan über seine vertraglichen
Leistungen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen
und auftraggeberseitig überwacht werden kann, zu erstellen. Die Aufgliederung
des Bauablaufplans hat zeitlich nach 7 Arbeitstagen zu erfolgen.
Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen.
Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen
Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
Bei Änderungen der Vertragsfristen oder von im Bauablaufplan bestimmten
Vorgangsfristen und Einzelterminen oder bei erheblichen Abweichungen von
sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich vom Auftragnehmer zu
überarbeiten.
Der Plan ist dem Auftraggeber 15 Werktage nach Auftragserteilung, bei
Überarbeitungen unverzüglich jeweils in zwei Fertigungen zu übergeben. Hiervon
ist jeweils eine Ausfertigung direkt der Bauüberwachung zu übergeben.
Der Bauablaufplan ist vom Auftragnehmer zudem stets auf der Baustelle vorzuhalten.
Die Erstellung und Fortschreibung des Bauablaufplans wird nicht gesondert
vergütet und ist in die vertraglichen Einheitspreise einzurechnen.
10.6. Bauwasser, Baustrom:
Für die Zurverfügungstellung von Baustrom und Bauwasser und der
diesbezüglichen Messeinrichtungen und Zähler, etc. bzw. für die Bereitstellung
und den Verbrauch von Versorgungsmedien durch den Auftraggeber
werden dem Auftragnehmer % der Nettoabrechnungssumme
pauschal berechnet.
Strom und Wasser stellt der Auftraggeber nur innerhalb der Baustelle zu
betrieblichen Zwecken kostenlos zur Verfügung, sofern in der Leistungsbeschreibung
nichts Abweichendes geregelt ist.
Für den Betrieb der Baustelle können Strom- und Wasseranschlüsse in
den üblichen Dimensionen (3/4 Wasseranschluss, 230 V/16 A Wechselstrom)
zur Verfügung gestellt werden. Größer dimensionierte Anschlüsse
sind  soweit erforderlich  durch den Auftragnehmer bei den zuständigen
Versorgungsträgern zu beantragen und auf Kosten des Auftragnehmers
herzustellen. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges
bestimmt ist oder hierfür eigene Leistungspositionen vorgesehen sind,
sind die Kosten in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Heranführung von der Hauptentnahmestelle an die Verbrauchsstelle
ist Sache des Auftragnehmers und ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Einrichtung und Vorhaltung dieser Entnahmestelle von Strom
und Wasser ist auch Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
16
EVM (B) BVB 214
Weitere Besondere Vertragsbedingungen der MPG
Stand: März 2018 3 von 8
Strom und Wasser sind sparsam und nur für die Erbringung der vertraglich
vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen zu verwenden. Die
Verwendung für die Beheizung von nicht vertraglich vereinbarten Baucontainern,
etc. sowie der Einsatz von elektrischen Geräten zur Beheizung
von Anlagen der eigenen Baustelleneinrichtung ist untersagt.
Schmutzwasser ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich in Absprache
mit den zuständigen Behörden ordnungsgemäß zu entsorgen. Die
entsprechenden Kosten sind einzukalkulieren und von den vertraglichen
Einheitspreisen abgegolten.
10.6.1. Verbrauchskosten Container AN
Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser. Die Abrechnung
dazu erfolgt zwischen Rohbaufirma und Bauherr.
Für die Versorgung der bietereigenen Bauleitungs- und Personalcontainer mit
Strom und Wasser sind von den Firmen geeichte Messvorrichtungen zu beschaffen
und für die Dauer der Nutzung vorzuhalten. Der Auf und Abbau darf
nur in Gegenwart der Bauleitung geschehen, die die Verbrauchswerte
gemeinsam mit dem AN abliest.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser derbietereigenen Bauleitungs-
und Personalcontainer trägt der AN. Die Verrechnung der Kosten erfolgt
zwischen Bauherrn und AN zu ortsüblichen Tarifen der Versorgungsunternehmen.
Der Bauherr veranlasst, dass durch die Rohbaufirma Sanitärcontainer für die
Dauer der Bauzeit aufgestellt werden.
Diese werden allen Firmen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten
trägt der Bauherr.
10.7. Baubesprechungen und vom Auftragnehmer eingesetzte Leitungspersonen
10.7.1 Bei Bauverträgen mit einer Nettoauftragssumme von mehr als 10.000  netto
gilt:
Der Auftragnehmer hat einen fachlich geeigneten Ansprechpartner als seinen
Vertreter zu bestellen, der auf der Baustelle anwesend und bevollmächtigt ist,
alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Anweisungen
des Auftraggebers entgegenzunehmen und erforderlichenfalls sofort ausführen
zu lassen. Dieser bevollmächtigte Vertreter hat auch an den Baustellenbesprechungen,
die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, teilzunehmen. Die
Besprechungstermine finden wöchentlich statt.
Für alle Bauverträge gilt:
Auf der Baustelle muss stets ein verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers
anwesend sein, welcher der deutschen Sprache mächtig ist.
Der Sicherheitsverantwortliche des Auftragnehmers auf der Baustelle ist
schriftlich zu benennen.
10.7.2. Die Benennung des Fachbauleiters / verantwortlichen Bauleiters des Auftragnehmers
hat spätestens eine Woche nach Zugang des Auftragsschreibens zu
erfolgen.
Fachbauleiter /verantwortliche Bauleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in
Absprache mit dem Auftraggeber oder der der Bauüberwachung ausgetauscht
werden. Der Wechsel des Fachbauleiters / verantwortlichen Bauleiters ist
rechtzeitig vorher mit aussagekräftiger Begründung anzukündigen.
17
EVM (B) BVB 214
Weitere Besondere Vertragsbedingungen der MPG
Stand: März 2018 4 von 8
10.7.3. Der Auftragnehmer hat spätestens zur Abnahme eine Fachbauleitererklärung
vorzulegen.
10.8. Baustelleneinrichtung und -betrieb
10.8.1. Das Personal des Auftragnehmers darf sich auf dem Gelände des Auftraggebers
nur im Baustellenbereich aufhalten. Der Zutritt zu etwaigen anderen Gebäudebereichen
auf dem Gelände des Auftraggebers ist untersagt.
10.8.2. Bei Verwendung oder Einbau von Gefahrstoffen sind der Bauüberwachung des
Auftraggebers und, soweit vorhanden, dem Koordinator nach  3 BaustellV
(SiGeKo) vor Einbau die EN-Sicherheitsdatenblätter vorzulegen. Diese Unterlagen
sind dem Auftraggeber zusätzlich im Rahmen der Dokumentation
einzureichen.
10.8.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in ausreichenden Abständen im Regelfall
wöchentlich, die von ihm betriebenen bzw. vorgehaltenen Einrichtungen wie
Beleuchtung, Treppen, Gerüste, Absperrungen usw. zu kontrollieren und bei
Bedarf zu reparieren und die Ergebnisse in den Bautagesberichten zu vermerken.
Die Kosten hierfür sind von den vertraglichen Einheitspreisen abgegolten.
Gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers wegen einer Beschädigung seines
Eigentums bleiben unberührt.
10.9. Lagerung von Baumaterial etc. und Einrichtung von Unterkünften:
10.9.1. Material und Geräte dürfen auf dem Baugelände des Auftraggebers nur auf
den hierfür vertraglich vorgesehenen Lagerplätzen gelagert werden. Es gelten
die Festlegungen in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.
10.9.2. Sofern sich aus dem vertraglichen Leistungsverzeichnis nichts anderes ergibt,
dürfen Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit auf
dem Gelände des Auftraggebers nicht eingerichtet werden. Baubüros, Lagerund
Werkstatteinrichtungen sind nur auf den im vertraglichen Leistungsverzeichnis
vorgesehenen oder von der Bauüberwachung genehmigten Flächen
zugelassen. Offenes Feuer ist verboten.
10.9.3. Werden sog. Bautüren verwendet, so ist jeweils ein Schlüssel bei der Bauleitung
zu hinterlegen. Die Schlüsselsicherheit ist zu gewährleisten und dem
Auftraggeber nachzuweisen. Die Türen sind mit dem Firmennamen zu kennzeichnen.
10.10. Bautagesberichte:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese unterschrieben
sowie mit aussagekräftiger Angabe des Verfassers der Bauüberwachung
des Auftraggebers täglich zur Bestätigung vorzulegen bzw. bei Abwe-
senheit der Bauüberwachung im Baubüro zu hinterlegen. Der Bauüberwachung
ist jeweils eine Kopie des gegengezeichneten Bautagesberichts zu überlassen.
Die Bautageberichte sind vom AN zudem in digitaler Form als Scan
monatlich an den AG über die Plattform https://myfm.vw.mpg.de zur Verfügung
zu stellen.
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EVM (B) BVB 214
Weitere Besondere Vertragsbedingungen der MPG
Stand: März 2018 5 von 8
Der Bericht hat zu umfassen:
a) Regelmäßige Angaben:
- Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeiten,
- Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung
der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen- und Berichtigungen an
den Auftragnehmer,
- ggf. Sicherheits-/ und Gesundheitsschutzkoordinator, Name des Bauleiters
des Auftragnehmers und jeder etwaige Personalwechsel,
- Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten,
- arbeitstäglich das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur,
- täglich die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers mit dem wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs,
Betonierungszeiten oder dergleichen)
- bestimmte Arten der Ausführung unter Spezifizierung der ausgeführten Leistungen
nach Art und Lage
- die Zahl der vom Auftragnehmer beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach
deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter),
- Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und Ursache
bei etwaigem Ausfall,
- Eingang der vom Auftraggeber beigestellten und der vom Auftragnehmer
gelieferten Stoffe und Bauteile,
- Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden
b) Besondere Angaben
Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die insbesondere
hinsichtlich der Vergütung oder der Ausführungszeit von Bedeutung sind, z. B.
- Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den Angaben in der
Leistungsbeschreibung,
- bei Bauarbeiten, die durch den Wasserstand offener Gewässer beeinflusst
werden, die Wasserstände einmal oder falls erforderlich mehrmals täglich,
- Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen
von den ausgehändigten Bauzeichnungen,
- mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers (Name und Inhalt
der Weisung),
- Erledigung vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen und
Prüfungsergebnisse,
- alle Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder das Recht zur
Kündigung des Vertrages hergeleitet werden können,
19
EVM (B) BVB 214
Weitere Besondere Vertragsbedingungen der MPG
Stand: März 2018 6 von 8
- Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den Ursachen (Unfälle,
Streik und sonstiger Vorkommnisse),
- bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern: detaillierte Erfassung aller
Sachverhalte, die für die Beurteilung der Gründe und des Umfanges der
Behinderung von Bedeutung sein können und später zweifelsfreie Feststellungen
ermöglichen.
Die Gegenzeichnung der Bautagesberichte durch Vertreter des Auftraggebers
enthält keinerlei rechtsgeschäftliche Willenserklärung und beinhaltet insbesondere
keine Bestätigung der Richtigkeit der Angaben in den Bautagesberichten
oder eine Anordnung des Auftraggebers betreffend die aufgeführten
Leistungen.
10.11. Bauschutt- / Müllentsorgung:
10.11.1. Der Auftragnehmer hat die laufende Baureinigung, wozu auch die Beseitigung
des von ihm verursachten Bauschutts zu zählen ist, selbsttätig, arbeitstäglich
und fortlaufend vorzunehmen.
Für das konkrete Bauvorhaben gelten zudem folgende Besonderheiten:
Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht fristgemäß oder nicht
ordnungsgemäß nach, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine
Frist setzen (im Regelfall 3 Werktage) verbunden mit der Erklärung, dass er
die Reinigungsleistung des Auftragnehmers nach fruchtlosem Verstreichen der
Frist ablehne. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung auch bis zum
Ablauf der Frist nicht nach, kann der Auftraggeber, ohne dass es insoweit einer
(Teil-) Auftragskündigung bedürfte, die Reinigungsleistung auf Kosten des
Auftragnehmers anderweitig ausführen lassen.
Die Mengenermittlung und Zuordnung erfolgt nach billigem Ermessen der
Bauleitung, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis offen bleibt, dass er den
Schutt bzw. Abfall nicht, bzw. nicht in dem ihm zugeteilten Umfang erzeugt
hat.
Nach Abschluss der Rohbauarbeiten veranlasst der Auftraggeber, dass die
Baustelle nach Bedarf gereinigt wird (besenrein).
Die tägliche Schuttbeseitigung jedes einzelnen Auftragnehmers nach VOB/C
DIN 18299 bleibt hiervon unberührt.
10.12. Stundenlohnarbeiten:
10.12.1. Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten
ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.
Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung
festgelegt.
10.12.2. Die Stundenlohnzettel sind der Bauüberwachung spätestens an dem auf die
Leistung folgenden Arbeitstag vorzulegen und von dieser abzeichnen zu lassen.
10.12.3. Stundenlohnarbeiten sind im Falle vertraglich vorgesehener Stundenlohnarbeiten
unter den hierfür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses
abzurechnen. Im Falle einer nachträglichen Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten
sind diese in den Rechnungen im Anschluss an die vertraglich vereinbarten
Positionen wie Nachtragsleistungen unter gesonderten Positionen abzurechnen.
20
EVM (B) BVB 214
Weitere Besondere Vertragsbedingungen der MPG
Stand: März 2018 7 von 8
10.13. Baustellenordnung  SiGe-Koordination, Baustellensicherheit:
10.13.1. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach  3 Abs. 2 BaustellV sowie
sonstige Hinweise des Koordinators nach  3 Abs. 2 und 3 BaustellV sowie die
vertragliche vereinbarte Baustellenordnung sind für den Auftragnehmer bindend.
Der Auftraggeber, die Bauüberwachung sowie ein von ihm nach  3 Abs. 1
BaustellenV bestellte Koordinator (SiGe-Koordinator) ist im Rahmen der ihm
nach der BaustellenV obliegenden Pflichten berechtigt, Weisungen zum Sicherheits-
und Gesundheitsschutz zu erteilen. Diese sind vom Auftragnehmer
zu beachten.
Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen
oder die Hinweise des Koordinators nicht beachten oder dessen Weisungen
unverzüglich Folge leisten, darf der Auftraggeber oder die Bauüberwachung
nach erfolgloser Abmahnung von der Baustelle verweisen.
10.13.2. Sollte der Auftragnehmer beabsichtigen, von Arbeits-, Fertigungs- oder Montageverfahren,
Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten, die nach dem Vertrag vorgesehen
oder vom Auftragnehmer (z. B. im Aufklärungsgespräch) angekündigt
worden sind, abzuweichen, ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber zu
informieren. Eine Berechtigung des Auftragnehmers zu solchen Abweichungen
wird durch die vorstehende Bestimmung nicht begründet.
10.14 Übernahme betriebstechnischer Anlagen
Sofern die Prüfung der Vertragsmäßigkeit (Funktionsprüfung) aus Gründen,
die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung
der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst keine Abnahme,
sondern nur eine Übernahme statt.
Mit der Übernahme
- endet die Schutzpflicht des Auftragnehmers nach  4 Abs. 5 VOB/B
- geht die Gefahr nach  12 Abs. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über
- sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, wenn der Auftragnehmer
eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
einschließlich der Nachträge stellt. Eine für die Vertragserfüllung gestellte
Sicherheit wird angerechnet.
Eine wegen Verzugs verwirkte Vertragsstrafe wird bis zum Tage der Übernahme
berechnet. Die Leistung wird nach  12 VOB/B abgenommen, sobald
die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist. Die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche beginnt mit Abnahme.
10.15 Aufmaße und Abrechnung
10.15.1. Aufmaße
Die mit den Rechnungen einzureichenden Aufmaße müssen aufsteigend gegliedert
werden (kumuliert).
Die Prüfung der Aufmaße muss in allen Teilen ohne Zuhilfenahme von EDVgestützten
Berechnungsprogrammen möglich sein.
10.15.2. Abrechnung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Rechnungen nach den Bestimmungen
der Steuergesetzgebung (u.a. formale Erfordernisse nach  14 UStG) aufzustellen.
21
EVM (B) BVB 214
Weitere Besondere Vertragsbedingungen der MPG
Stand: März 2018 8 von 8
10.15.3. Der Auftragnehmer hat seine Abrechnungsunterlagen zur Prüfbarkeit mindestens
mit Abrechnungsplänen und Aufmaßen einzureichen.
10.15.4. Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Vorlage der Abrechnungsunterlagen
elektronisch anhand einer Austauschdatei im Format DA11 gemäß den Regelungen
für die elektronische Bauabrechnung REB und des Gemeinsamen Ausschusses
für Elektronik im Bauwesen GAEB zu erfolgen. Es darf mit einem
Aufmaßblatt nur jeweils eine Position des Leistungsverzeichnisses abgerechnet
werden.
Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, ist bei dem in der Rechnung
aufgeführten Rechnungsbetrag die Position des Leistungsverzeichnisses
anzugeben, auf die sich der Rechnungsbetrag jeweils bezieht. Nachtragsleistungen
(geänderte und zusätzliche Leistungen) sind in der Rechnung im Anschluss
an die Positionen des Leistungsverzeichnisses unter gesonderten
Nachtragspositionen abzurechnen.
Leistungsteile, die auf einem Zusatz- und Ergänzungsauftrag beruhen, sind
auf Verlangen des Auftraggebers gesondert abzurechnen.
10.16 Webcams
Wenn der Einsatz von Webcams nach dem Vertrag vorgesehen ist, gilt Folgendes:
Die Webcams dienen allein dem Auftraggeber und dessen Bauüberwachung
für die Zwecke der Überwachung des Baufortschritts und der vertragsgemäßen
Ausführung. Die Webcams halten hierfür Standbilder in einer Taktung von
ca. 4 Stunden fest. Die Auflösung der Bilder ist so gewählt, dass hierauf eine
Erkennung von einzelnen Personen nicht möglich ist. Die Standbilder werden
nur für die vorgenannten Zwecke verwendet und außerhalb dieser Zwecke
weder dem Auftragnehmer noch Dritten zugänglich gemacht. Es gelten die
einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
10.17 Bauschild - Firmentafeln
Das Anbringen eigener Firmentafeln auf der Baustelle (z.B. an Bauzäunen,
Gerüsten, Containern) wird nicht zugelassen. Es wird eine gemeinsame Bautafel
angebracht, auf der auf Wunsch für den Auftragnehmer eine Firmenleiste
angebracht wird.
Die Herstellungskosten der Firmenleiste hat der AN zu tragen.
10.18 Arbeits-und Ruhezeiten auf der Baustelle:
Arbeitszeit, Lärmschutz
Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz. Falls zur Einhaltung
der Termine erforderlich, beträgt die mögliche werktägliche (Montag bis einschließlich
Samstag) Rahmenarbeitszeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Überstundenarbeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit sind in Verantwortung
der Auftragnehmer der Bauleitung zur Kenntnis zu bringen.
Das Institut wird über die Bauleitung von den Arbeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeiten
informiert.
Die Einholung der behördlichen Genehmigung obliegt den Auftragnehmern.
--------------------- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ------------------
22
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 3
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nr. 3)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem
Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführungsunterlagen ( 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4 Ausführung der Leistung ( 4)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5 Holzprodukte ( 4)
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein
oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises
oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit  d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC  bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen),  299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),  333 StGB (Vorteilsgewährung),  334 StGB (Bestechung),  17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder  18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
23
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 3
6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
6.4 Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 20041handelt.
6.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
7 Güteprüfung (12 Nr. 2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
8 Abnahme ( 13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
9 Mängelansprüche ( 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
10 Rechnungen ( 15 und 17)
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung
gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
24
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 3
12 Zahlungen ( 17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13 Überzahlungen ( 17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer
nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet
er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß  247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß  288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19)
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der
vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
25
MaxPlan
Erweiteru
Abbildun
Planung
Anlage 1
Anlage 2
nckInstitut fü
ung 2.BA
g und Herstel
gsgrundlage
BÜROTISCH
BESUCHERT
r Molekulare
lerangabe die
en Leitprodu
und ROLLCON
ISCH
Pflanzenphys
enen als Gesta
ukte Bürom
NTAINER
iologie in Gol
altungsbeschr
möblierung
m;
reibung und nicht als Produuktvorgabe
26
MaxPlan
Erweiteru
Abbildun
Planung
Anlage 3
nckInstitut fü
ung 2.BA
g und Herstel
gsgrundlage
SEMINAR KL
r Molekulare
lerangabe die
en Leitprodu
LAPPTISCH
Pflanzenphys
enen als Gesta
ukte Bürom
iologie in Gol
altungsbeschr
möblierung
m;
reibung und nicht als Produuktvorgabe
27
MaxPlan
Erweiteru
Abbildun
Planung
Anlage 4
nckInstitut fü
ung 2.BA
g und Herstel
gsgrundlage
SEMINAR BE
r Molekulare
lerangabe die
en Leitprodu
ESTUHLUNG m
Pflanzenphys
enen als Gesta
ukte Bürom
mit Verkettung
iologie in Gol
altungsbeschr
möblierung
g (ST2)
m;
reibung und nicht als Produuktvorgabe
28
MaxPlan
Erweiteru
Abbildun
Planung
Anlage 5
nckInstitut fü
ung 2.BA
g und Herstel
gsgrundlage
BÜRODREHS
r Molekulare
lerangabe die
en Leitprodu
STUHL (ST1)
Pflanzenphys
enen als Gesta
ukte Bürom
iologie in Gol
altungsbeschr
möblierung
m;
reibung und nicht als Produ
uktvorgabe
29
MaxPlan
Erweiteru
Abbildun
Planung
Anlage 6
nckInstitut fü
ung 2.BA
g und Herstel
gsgrundlage
EINFACHER
r Molekulare
lerangabe die
en Leitprodu
4FUßSTUHL T
Pflanzenphys
enen als Gesta
ukte Bürom
TEEKÜCHEN (S
iologie in Gol
altungsbeschr
möblierung
ST3)
m;
reibung und nicht als Produuktvorgabe
30
MaxPlan
Erweiteru
Abbildun
Planung
Anlage 7
nckInstitut fü
ung 2.BA
g und Herstel
gsgrundlage
Freischwing
r Molekulare
lerangabe die
en Leitprodu
er Besprechu
Pflanzenphys
enen als Gesta
ukte Bürom
ng (ST4)
iologie in Gol
altungsbeschr
möblierung
m;
reibung und n
icht als Produuktvorgabe
31
MaxPlan
Erweiteru
Abbildun
Planung
Anlage 8
nckInstitut fü
ung 2.BA
g und Herstel
gsgrundlage
RUHELIEGE
r Molekulare
lerangabe die
en Leitprodu
Pflanzenphys
enen als Gesta
ukte Bürom
iologie in Gol
altungsbeschr
möblierung
m;
reibung und nicht als Produuktvorgabe
32
Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO
1. Kontaktdaten Verantwortliche:
Verantwortlich im Rechtssinn ist die MaxPlanckGesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
(MPG), Hofgartenstraße 8, D80539 München, Telefon: +49 (89) 21080.
2. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r
Die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist Heidi Schuster, Hofgartenstraße 8, D80539
München, Telefon: +49 (89) 21081554, EMail: datenschutz@mpg.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die MPG erhebt die Daten des Auftragnehmers zum Zweck der Durchführung des
Vergabeverfahrens, zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen und
vorvertraglichen Rechte und Pflichten.
4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens,
zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Rechte und
Pflichten an die jeweils von der MaxPlanckGesellschaft zur Unterstützung bzw. im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung zusätzlich Beauftragten (beispielsweise nicht abschließend: Anwälte,
beratende Unternehmen, andere Wirtschaftspartner, die an der Leistungserbringung mitwirken,
Planer oder Fachplaner) sowie im Rahmen von Prüfungen an die jeweiligen Prüfbehörden.
6. Speicherdauer
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind
und keine gesetzlichen oder sich aus dem Zuwendungs bzw. Förderverhältnis ergebenden
Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Dies ist in der Regel 10 Jahre nach Ende der
Geschäftsbeziehung.
7. Hintergründe der Bereitstellung der Daten
Die Daten sind zum Vertragsabschluss und zur Durchführung des Vergabeverfahrens, zur
Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Rechte und Pflichten
erforderlich. Ohne eine Bereitstellung der Daten ist dies nicht durchführbar.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft der bei der MPG über Sie gespeicherten
Daten, das Recht, bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder
bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern sowie das Recht auf
Datenübertragbarkeit. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Dies ist für die MPG das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Postfach 606, 91511
Ansbach.
33
633
(Angebotsschreiben Lose  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
einschl. Umsatzsteuer beträgt Los 1
Los 2
Los 3
Los 4
Los 5
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
04-01/71285 MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO lose Möbel
Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d - VOB
Sachgebiet Vergabemanagement
Hofgartenstraße 8
Deutschland
80539 München
34
633
(Angebotsschreiben Lose  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St.
Los 2 St.
Los 3 St.
Los 4 St.
Los 5 St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote Los 1 %
Los 2 %
Los 3 %
Los 4 %
Los 5 %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erkläre(n), dass
 ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
 ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 i.V.m.  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
35
241
(Abfall)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter
mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
 die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme
des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen
wird,
 bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde
vorliegt,
 die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
 die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und
Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
 die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
 die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde
dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen
Abfallentsorgung erteilt,
 die Anzeige nach  53 KrWG erfolgt ist bzw.
 die erforderliche Erlaubnis ( 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in
der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten
des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung
der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten
Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung
zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO
MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
lose Möbel
36
Produktdatenblatt - Verzeichnis Hersteller und Typen Seite 1 / 1
Baumaßnahme
Max-Planck-Institut für molekulare Pflanzenphysiologie
Neubau 2. Bauabschnitt
Massnahmenummer
04-01 / 71287
Vergabenummer Gewerk
Z.MOPF.A.000309-801.3 Lose Möblierung (Tische, Schränke, Einzelelemente)
Titel / Position Bezeichnung vorgeschlagenes Produkt
Punktebewertung
zur Bemusterung
max.
Punkt angebotener Hersteller und Typ/Serie
Die nachfolgend genannten Richtfabrikate dienen zur Festlegung des Qualitätsstandards. Sie können durch qualitativ
gleichwertige Produkte ersetzt werden. Den Nachweis der Qualitätsgleichheit hat der
AN bei Angebotsabgabe zu erbringen.
Abbildungskatalog
01.01 Bürotische
Los 1
Anlage 1+2
Hersteller : Palmberg Gestaltung 100 Hersteller:
Serie : Crew Verarbeitungsqualität 20 Serie :
01.02 Rollcontainer Anlage 1
Hersteller : Palmberg Gestaltung 40 Hersteller:
Serie :
Verarbeitungsqualität Crew 20
/ Handhabung Serie :
01.03 Schränke, Regale,
Hängeschränke
Hersteller : Gestaltung 100 Hersteller:
Serie : Verarbeitungsqualität 20 Serie :
01.03.0120 Mini-Kühlschrank
Hersteller : Hersteller:
Serie : Serie :
02.01.0010 Seminartisch
Los 2
Anlage 3
Hersteller : Wiesner - Hager Gestaltung 120 Hersteller:
Serie : Klapptisch n.f.t Verarbeitungsqualität 60 Serie :
02.01.0020 4 Fußstuhl stapelbar
Seminarraum St 2 Anlage 4
Hersteller : Brunner Gestaltung 80 Hersteller:
Serie : fina 6408/A Verarbeitungsqualität 40 Serie :
03.01.0010 Bürodrehstühle St 1
Los 3
Anlage 5
Hersteller : Steelcase Gestaltung 120 Hersteller:
Serie : Serie "Reply" Verarbeitungsqualität
/ Handhabung 40 Serie :
03.01.0020 4 Fußstuhl stapelbar St 3 Anlage 6
Hersteller : Brunner Gestaltung 40 Hersteller:
Serie : fina 6408 Verarbeitungsqualität 20 Serie :
03.01.0020 Freischwinger stapelbar
Besprechungsraum St 4 Anlage 7
Hersteller : Brunner Gestaltung 60 Hersteller:
Serie : Finasoft 6756/A Verarbeitungsqualität 20 Serie :
04.01.0010 Wickelstation
Los 4
Hersteller : Kemmlit Gestaltung 100 Hersteller:
Serie : Bambino Verarbeitungsqualität 40 Serie :
04.01.0020 Liege / Dayliege
Hersteller : Concept Store Gestaltung 120 Hersteller:
Serie : Ghia Day bed Verarbeitungsqualität 40 Serie :
Gesamtpunktzahl: 1200
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d. W. e. V. Generalverwaltung Ref. VIII d - VOB Finanzabteilung
- Hofgartenstr. 8, 80539 München
Verzeichnis Hersteller und Typ 10.07.2018
37
233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Bieter Vergabenummer Datum
Baumaßnahme
Leistung
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer
auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens
Mein/Unser Betrieb
ist auf die Leistung
eingerichtet
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO
MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
lose Möbel
38
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
VHB - Bund - Ausgabe 2016 Seite 1 von 1
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme
der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung
abzugeben.
04-01/71285 MPI für molekulare Pflanzenphysiologie, Neubau 2. Bauabschnitt
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO lose Möbel
39
Angebotsaufkleber
In drei Schritten zur elektronischen Angebotsabgabe (Mantelbogenverfahren):
Schritt 1: Angebot im Angebotsassistenten erstellen und elektronisch einreichen.
Schritt 2: Mantelbogen ausdrucken und rechtsgültig unterschreiben.
Schritt 3: Angebotsaufkleber ausschneiden, auf Umschlag kleben. Den unterzeichneten
Mantelbogen im verschlossenen Briefumschlag an die Vergabestelle schicken.
Hinweis:
Der Mantelbogen für Ihr Angebot muss der Vergabestelle bis zur Angebotsfrist vorliegen!
Ausschreibungsunterlagen!
Nicht öffnen, sondern
ungeöffnet dem Empfänger
zuleiten!
- Sofort zustellen -
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit):
Angebot für:
Absender/in:
Z.MOPF.A.000309.801.3.UVgO
lose Möbel
Hofgartenstraße 8
Sachgebiet Vergabemanagement
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
80539 München
40
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
23.07.2018
Verfahren: Z. MOPF. A. 000309. 801. 3. UVgO  lose Möbel
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Los 1  LOSE MÖBEL  Bürotische/Containe EUR .........................
Hinweis
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER
BAUMASSNAHME
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des
MaxPlanckCampus, Am Mühlenberg 1, in 14476
Golm, bei
Potsdam.
Das CampusGelände liegt an der Verbindungsstraße
zwischen Golm und Bornim.
0.1.3 Art u. Lage der baulichen Anlage
Die Erweiterung der MOPF sieht, einen Ringschluß aus
1.
und 2.BA vor. Die wesentlichen Nutzungsbereiche,
Labore
und Büros, werden unmittelbar an den 1.BA
angeschlossen.
Der Nordflügel erhält im Westen eine zusätzliche
Treppenverbindung vom EG ins UG.
Das neue UG wird mit dem 1.BA , und mit dem
Gewächshaus verbunden.
Nach Westen fällt das Gelände um ein knappes
Geschoss,
sodass das UG dort herausschaut.
Der Erweiterungsbau hat im Westen 12 Geschosse, im
daran anschließenden Querbaukörper 4 Geschosse +
Dachzentrale.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle /
Verkehrsbeschränkungen
Die Zufahrt zum Institut bzw. zum Baugelände erfolgt
über die Bornimer Chausee.. Die Baustellenein und
ausfahrt hat nach den verkehrsrechtlichen
Anforderungen zu erfolgen.
Parkmöglichkeiten auf dem Gelände stehen nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung. Eine Benutzung
dieser
Parkplätze ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Der AG veranlasst, dass eine Baustraße ausgeführt und
vorgehalten wird.
Die Verkehrssicherheit und tägliche Reinigung der
benutzen Straßen auf dem Grundstück ist Sache des
Auftragnehmers, die Kosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat sich vor der Angebotsabgabe
von den An und Abfahrmöglichkeiten für Bagger, LKW,
Speditionsfahrzeugen sowie Kranaufstellungen und
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seinen
sonstigen bautechnologischen Einheiten usw. zu
überzeugen.
Eventuelle Nachforderungen aus Unkenntnis der
Baustellensituation werden nicht anerkannt.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrten zu öffentlichen Straße sowie zu den
vorhandenen Gebäuden des MaxPlanckInstitutes
müssen
ständig freigehalten werden.
0.1.7 Wasser/ Energie/ und Abwasseranschlüsse
Die Hauptübergabestellen innerhalb des Baugeländes für
Wasser und Stromanschluss werden vom Auftraggeber
zur
Verfügung gestellt.
Bauwasser
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für das Bauwasser erfolgt im Gewerk
Rohbau.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Bauwasserverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung des Rohbauunternehmers.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Baustrom
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für die Baustromversorgung erfolgt im
Gewerk Rohbau.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Baustromverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung Rohbauarbeiten.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Die Abstimmung und Koordination mit der Rohbaufirma
ist
in die Positionen einzukalkulieren.
Verbrauchskosten
Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten für Baustrom
und
Bauwasser. Die Abrechnung dazu erfolgt zwischen
Rohbaufirma und Bauherr.
Für die Versorgung der bietereigenen Bauleitungs und
Personalcontainer mit Strom und Wasser sind von den
Firmen geeichte Messvorrichtungen zu beschaffen und
für
die Dauer der Nutzung vorzuhalten. Der Auf und Abbau
darf nur in Gegenwart der Bauleitung geschehen, die die
Verbrauchswerte gemeinsam mit dem AN abliest.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser der
bietereigenen Bauleitungs und Personalcontainer trägt
der AN. Die Verrechnung der Kosten erfolgt zwischen
Bauherrn und AN zu ortsüblichen Tarifen der
Versorgungsunternehmen.
Der Bauherr veranlasst, dass durch die Rohbaufirma
Sanitärcontainer für die Dauer der Bauzeit aufgestellt
werden. Diese werden allen Firmen (auch Rohbau)
kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten
trägt der Bauherr.
Es dürfen nur gasbefeuerte Heizungen in den Containern
verwendet werden, keine Elektroheizung!
Leistungsverzeichnis  2/55
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0.1.8 Lagerflächen innerhalb / außerhalb des Gebäude
Lagerflächen stehen innerhalb des Grundstückes nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht das
gesamte Baumaterial auf einmal angeliefert und gelagert
werden kann. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu
berücksichtigen.
Lagerplätze sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Lagerflächen und Personalräume in den Gebäuden sind
nicht zugelassen. Von Auftragnehmern angebrachte
Bautüren werden zu Lasten des AN entfernt.
Wohncontainer auf dem Gelände sind nicht zugelassen.
Der Auftragnehmer erstellt einen
Baustelleneinrichtungspla n auf der Grundlage der ihm
zugewiesenen Fläche. Der Plan ist 10 Tage nach
Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
0.1.12 Entsorgung von Bauschutt, Abfall,
Verpackungsmaterial, etc.
siehe Weitere besondere Vertragsbedingungen (WbVb)
der MPG (EVM (B) BVB 214, Pkt 10.11
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen
Das Baugelände wird auf Veranlassung durch den AG
eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare
Türen und Tore.
Der Rohbauunternehmer wird im Rahmen der allg.
Baustelleneinrichtung diese Leistung erbringen und
vorhalten. Die Tore werden durch den
Rohbauunternehmer
nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso
an
Wochenenden und Feiertagen.
Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung
seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine
verantwortlich, der Bauherr trifft keine eigene
Sicherungsmaßnahmen.
Aus dem Aufstellen des Zaunes und dem Verschließen
der
Tore können keine Ansprüche gegen den AG bzw. seine
Erfüllungsgehilfen abgeleitet werden.
Baustellenordnung  SiGe Koordination siehe WbVb
der MPG (EVM (B) BVB 214, Pkt 10.13
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Die Ausbauarbeiten beginnen bereits während der
Rohbauarbeiten.
Die Arbeiten sind so voranzubringen, dass die
Nachfolgeunternehmer bzw. gleichzeitig arbeitende
Firmen nicht behindert sind.
Daraus bedingte Erschwernisse sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
=========================
=====================
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um
einen
Anbau an ein bestehendes Institutsgebäude.
Die auszuführenden Arbeiten laufen während des
normalen
Institutsbetriebes. Sie sind mit der nötigen Sorgfalt
Leistungsverzeichnis  3/55
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auszuführen, dass Störungen weitestgehend
unterbleiben.
0.2.4 Besondere Anforderungen an Maschinen und
Geräte
Es dürfen nur elektrisch betriebene Geräte wie
Hebezeuge und Kleingeräte verwendet werden.
Erdbaugeräte, Kompressoren und sonstige Geräte, die
mit
Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen
schallgedämpft sein. Die Vorschriften hinsichtlich
Arbeitszeit und zulässigem Lärmpegel sind zu beachten
und genau einzuhalten.
Bauarbeiten die Schwingungen und viel Krach erzeugen,
sind dem Nutzer mindestens 2 Tage vorher anzuzeigen.
Aufzüge
Transporthilfe wird bauseits nicht gestellt, die
gebäudeinterne Aufzugsanlage steht nicht zur
Verfügung.
Toilettenanlagen
Vom Bauherrn werden kostenlos für alle Auftragnehmer
an
einer zentralen Stelle geeignete Sanitärcontainer
aufgestellt und unterhalten.
0.2.12 Art und Umfang Eignungs und Gütenachweise
Prüfungen und Nachweise
Art und Umfang der Eignungs, Güte und
Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der
Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten
sich
nach den vertraglichen Bestimmungen.
Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die
Erbringung
der Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im
Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Soweit auf Grund von Rechts und
Verwaltungsvorschriften Prüfungen oder Abnahmen
gefordert jedoch nicht Vertragsinhalt sind, hat der
Auftragnehmer deren Durchführung in Abstimmung mit
dem
Auftraggeber zu veranlassen.
Die Kosten für diese Leistungen werden dem
Auftragnehmer gegen Originalrechnungen und
Nachweise
(Prüfzeugnisse, Bescheinigungen, Atteste, usw.) vom
Auftraggeber gesondert erstattet.
Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw.
Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig
festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen
bzw. Behinderungen entstehen.
Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.)
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der
Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18 299
erbracht
ist.
Bauprodukte dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn
für
sie ein gültiger Verwendungsnachweis (gemäß den
geregelten Bauprodukte) bzw. ein gültiger
Übereinstimmungsnachweis (nicht geregelte
Bauprodukte)
vorliegt.
Als Verwendungsnachweis kommen ein allgemeines
bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung oder bei wesentlichen
Abweichungen eine Zustimmung im Einzelfall in
Betracht.
Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften
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zu beachten.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich
Muster bzw. Proben in 2facher Ausfertigung zu liefern
bzw. zu fertigen.
Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen
werden, wenn die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt
ist.
=========================
=====================
0.3 WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.3.1 Werbung
Werbung auf dem Gelände ist nicht gestattet.
0.3.2 RECHNUNGEN
zu  14 und 16 VOB/B und Nr. 15 EVM (B) ZVB/E
Die Erteilung von Teilschlussrechnungen wird nur mit
Zustimmung des Auftraggebers zugelassen. Für
zugelassene oder abverlangte Teilschlussrechnungen
gelten die Bestimmungen wie für Schlussrechnungen
0.3.3 Dokumentation
der verwendeten Materialien /Produkte
Der Auftragnehmer hat vor der VOBAbnahme des
Leistungsumfanges eine Dokumentation der
verwendeten
Materialien mit entsprechenden Nachweisen der im LV
geforderten Qualitäten für den Bauherrn zu erstellen.
Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hierzu gehören:
Fachkundenachweis / Fachunternehmererklärung
 Bestätigung des Auftragnehmers, dass die von ihm
eingebauten Produkte den Gesetzen und Bestimmungen
des
Umweltbundesamtes entsprechen und durch den Einbau
dieser Produkte die max. zugelassene
Schadstoffkonzentration (MAKListe) gemäß ASR nicht
überschritten wird.
 Beschreibung aller ausgeführten Systeme
 Produktdatenblätter mit den technischen Daten aller
ausgeführten Systeme,
 Bauart und Zulassungsbescheinigungen /
Prüfzeugnisse
gemäß geltendem Recht, für alle Bauteile die
Brandschutz und/oder Schallschutzanforderungen
erfüllen
müssen.
 Nachweise über Eignungs, Güte und Kontroll und
sonstige Prüfungen
Nachweise über Eigen und Fremdüberwachungen
Vorgeschriebene Prüf und Abnahmebescheinigungen
sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide,
TÜVDokumente, Sachverständigenbescheini gungen
 Ausarbeitung und Lieferung von allen, insbesondere
für Betrieb und Wartung notwendigen,Revisions bzw.
Bestandsunterlagen.
Bedienungsanleitungen / Wartungshinweise für
technische
Anlagen, mechanische Antriebe oder motorische
Antriebe
 Farbangaben
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 Pflegehinweise
Die Unterlagen sind in Ordner geheftet 3fach dem AG
zu
übergeben.
Zusätzlich sind die Unterlagen digital (PDF und DXF
Format) auf CD einzureichen.
ENDE
Hinweis
1.0 Normen
Sämtliche Leistungen sind nach VOL, und den geltenden
DIN und EN Normen auszuführen
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung
der DINVorschriften:
Verpackungsmaterial, Etiketten, Klebestreifen und
Schutzüberzüge bzw. Markierungen sind vor der
Übergabe
kostenlos zu entfernen und zu entsorgen!
2.0 Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die
Leistungsbeschreibung
und die Planunterlagen der Architekten. Der Bieter ist
gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
zu
überprüfen.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes
mit
der ausschreibenden Stelle zu klären.
3.0 Planunterlagen / Werkstattzeichnungen
Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Plankopien
dienen
lediglich als Vorabzug und Kalkulationshilfe. Der AN
fertigt die notwendigen Werkstattzeichnungen auf der
Grundlage der Architektenpläne und legt diese vor
Ausführung zur Genehmigung vor.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
4.0 Befestigungen
Hängeschränke sind entsprechend dem
anstehenden Befestigungsgrund ausreichend mit
korrosionsgeschützten Schrauben und Dübeln in
entsprechender Stärke nicht sichtbar zu befestigen.
Dazu gehört auch das Herstellen, Bohren, bzw.
Stemmen
von Löchern und das Befestigen der Möblierung in
GKWände, Klinker, Werkstein, Beton, Stahl oder
ähnlichen Baustoffen.
5.0 Materialien
Alle zur Ausführung kommenden Materialien müssen
nachweislich für den Nutzer unbedenklich sein und den
aktuellen Anforderungen des Umweltschutzes
entsprechen,
insbesondere dürfen keine Produkte verwendet werden,
bei deren Herstellung FCKW oder Formaldehyd beteiligt
ist. Alle Materialien sind entsprechend den
Vorschriften des Herstellers zu verarbeiten.
Es ist höchste Emissionsfreiheit von belastenden
Stoffen gefordert.
Die Verwendung von Tropenhölzern in jeglicher
Verarbeitungsform ist untersagt, das gilt u. a. auch
für
Umleimer, Furniere, Zargen, Türblätter, Span oder
Stäbchenplatten, Sperrholz und Verpackungsmaterial.
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Der Auftragnehmer führt den vollständigen positiven
Nachweis über die Herkunft der holzbasierenden Stoffe,
der Auftraggeber kann auf Kosten des Auftragnehmers
Stichproben begutachten lassen. Die vertragswidrige
Verwendung solcher Hölzer gilt als wesentlicher Mangel.
6.0 Hinweis zur Kalkulation
In die Einheitspreise ist einzukalkulieren:
6.1 Möblierung
Das Vertragen und die Aufstellung der Möbel erfolgt
gemäß den Darstellungen in den Grundrissen.
Die beschriebenen Positionen verstehen sich als fertige
Leistung, einschließlich herstellen, liefern, montieren
und aufstellen, sowie einschließlich aller
Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich
erwähnt sind.
Alle Leistungen, wenn nicht anders im LV beschrieben,
umfassen auch die Lieferung einschließlich Laden,
Abladen, Lagern und Schützen auf der Baustelle.
6.2 Das Bemustern aller Oberflächenbehandlungen,
Oberflächenbeläge und Beschlagteile, nach
Aufforderung.
6.3 Farbe:
nach Kollektionskarte des Herstellers und Wahl des AG
6.4 Schutz und Reinigung
Die Möbel sind nach Aufstellung durch eine leichte
Schutzfolie
bis zur Übergabe an den Nutzer zu schützen. Evtl.
Mehrkosten
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Nach Aufbau der Elemente wird nach Aufforderung durch
die Bauleitung zeitversetzt zum Aufbau vom AN eine
Feinreinigung aller Teile durchgeführt.
Schutzfolien sind zu entfernen, Aufkleber etc. zu
beseitigen.
Die Reinigung erfolgt mit Pflegemitteln nach
Herstellervorschrift, die Kosten sind in den Positionen
enthalten.
6.5 Ausführung
Der genaue Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung
abzustimmen.
7.0 Technische Bearbeitung
Nach Auftragserteilung hat der AN vollständige
Zeichnungs und Detailunterlagen (z. B.
Prospektkataloge des
Herstellers) dem AG zur Prüfung und Genehmigung
vorzulegen. Alle Kosten für diese Unterlagen und
Vervielfältigung sind in die Einheitspreise
einzubeziehen.
Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen
müssen
den Freigabevermerk des Architekten tragen.
Der Freigabe oder Prüfvermerk der Architekten
entbindet den AN weder von seiner eigenen Prüf und
Haftpflicht, noch von seiner Verantwortung für
technische Richtigkeit. Die Unterlagen des AN sind
2fach zur Prüfung vorzulegen und nach Freigabe
zusätzlich 1fach für die Bauleitung.
8.0 Anforderungen an die Nachlieferfähigkeit
Die angebotene Möbel müssen noch mindestens 5 Jahre
gefertigt werden, um Nachlieferungen in der gleichen
Optik zu ermöglichen. Technische Verbesserungen
bleiben
vorbehalten.
Eine schriftliche Eigenerklärung des Herstellers wird
vor Vergabe angefordert.
9.0 Angebotene Fabrikate nach Leistungsbeschreibung
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Zu den angebotenen Produkten sind vor
Auftragsvergabe
auf Anforderung alle Unterlagen einzureichen, die eine
Prüfung des angebotenen Produktes auf Gleichwertigkeit
mit der
Leistungsbeschreibung des Positionstextes ermöglichen.
Die Unterlagen müssen zugeordnet und gekennzeichnet
sein.
Zur Ausschreibung ist das Produktdatenblatt sowie ein
AbbildungsKatalog der angebotenen Produkte
beizufügen.
Geordnet in der Reihenfolge wie der dem LV
beiliegenden
Planungsgrundlage als AbbildungsKatalog .
10.0 Weitere Zuschlagskriterien gemäß
Bekanntmachung
und Veröffentlichung:
Die Wertung der Angebote beeinhaltet eine
Bemusterung,
diese erfolgt nach Absprache in Golm, bei Potsdam.
Zur Bemusterung werden die Firmen aufgefordert welche
nach der preislichen Wertung noch die Möglichkeit
haben, durch die Bemusterung, auf den vordersten Rang
zu kommen.
Welche Möbelteile zu bemustern sind, wird den Firmen
schriftlich mitgeteilt.
Diese Produkte / Möbel sind innerhalb von 12 Werktagen
nach Aufforderung vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Hierfür hat der Bieter rechtzeitig entsprechende
Vorkehrungen zu treffen.
Die Aufwendungen des Bieters für die Bemusterung
werden
nicht vergütet!
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß UVgO. Die zur
Beurteilung herangezogene Wertungsmatrix ist nach
den nachfolgenden Zuschlagskriterien und
Gewichtungen
aufgebaut.
Höchste Punktzahl Preis 700 Punkte und Bemusterung
300
Punkte, sind insgesamt 1000 Punkte
1) Wertung des Preises
Der niedrigste Angebotspreis wird mit 700 Punkten
(=70%) gewertet.
Die übrigen Angebote werden auf Basis des niedrigsten
Angebotes nach folgender Formel gewertet:
Bieter X = 700	(700 / niedrigstes Angebot) x (Angebot
Bieter X  niedrigstes Angebot)
2) Wertung Bemusterung
Bei der Bemusterung können pro Los insgesamt 300
Punkte
(=30%) erreicht werden.
Bewertet werden zwei Kriterienpunkte
 Gestaltung als Gesamteindruck
 Verarbeitungsqualität und Handhabung
(Handhabung nur bei Drehstühlen)
Eine Übersicht der zu vergebenden Punkte für die
einzelnen Möbelstücke, sowie die Wertungstabelle zur
Bemusterung ist in Anlage 2 Erläuterungen zu
Zuschlagskriterien angegeben.
Die Punktebewertung erfolgt im Zuge der Bemusterung
vor
Auftragsvergabe von einer Jury, aus Vertretern des
Leistungsverzeichnis  8/55
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Bauherrn, des Architekten und des Nutzers.
1.01 Los 1 BÜROTISCHE / CONTAINER / SCHRÄNKE EUR .........................
1.01.01 Bürotische EUR .........................
Hinweis
Tischsystem:
Planungsgrundlage: Serie "Crew"
Hersteller Palmberg
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog Anlage 1
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe )
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Anforderungen an die Produktergonomie und
Programmkonzeption
Gefordert ist ein modulares, verkettbares und
elektrifizierbares
Tischsystem, welches über folgende Eigenschaften
verfügen muss:
Alle Systemelemente müssen einer Designlinie
entstammen.
Programmumfang
Folgende Elemente als Bestandteil der Produktfamilie
lieferbar:
 Einzelarbeitstische, Besprechungs und
Konferenztische
 VerkettungsElemente (Eckplatten)
 PlattenanbauElemente
 Anbausysteme für bürotechnische Systeme, wie
CPUHalter,
Kabelköcher
Ferner abgestimmt auf Design, Materialien und
Oberflächen:
 Containersysteme
 Schranksysteme
Anforderungen an Design, Technik und Konstruktion
Das Tischprogramm muss in Konstruktion und
Gestaltung
eine Einheit bilden, in Form und Farbgebung
abgestimmt,
sachlich klar und ästhetisch ansprechend sein.
Tischplatten
Anbau / Returntische zum Anbau links oder rechts an
rechteckige Grundtische, in den Maßen
800/1000/1200/1600 x 600/800 mm, müssen
serienmäßig
lieferbar sein.
Anforderungen an Material und Oberfläche
Arbeitsplatte:
Es sind beidseitig beschichtete
Dreischichten Gütespanplatten (E1 Qualität) nach DIN
14322 beidseitig in Melaminharz Ausführung in einer
Gesamtplattenstärke von 25 mm +/2 mm einzusetzen.
Diese müssen in ihrer Beschaffenheit und
Oberflächengüte der DIN 68765 und DIN 68861
entsprechen
und somit beständig gegen im Büro üblichen
Haushaltschemikalien, Fette, Säuren und Alkohol sein.
Leistungsverzeichnis  9/55
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Die Oberflächen müssen antistatisch, reflexionsarm,
hitzebeständig, kratz, stoß und abriebfest sein.
Ein gesundheitliche Unbedenklichkeit ist Voraussetzung.
Eine Zertifizierung nach dem Kriterienkatalog "LGA
Schadstoffgeprüft" oder gleichwertig in aktueller
Fassung muss vorliegen.
Oberfläche Arbeitsplatte: Dekor Ahorn hell
Sämtliche Kanten sind, rundum je nach Ausführung,
durch
ABSUmleimer oder gleichwertig in einer Mindeststärke
von 23 mm zu schützen.
Ausführung als fugenlose Kantenverarbeitung durch
Lasertechnologie.
Tischhöhen
federunterstützte Rasterhöhenverstellung
stufenlose Höhenverstellung 650  850 mm
Die Höhenverstellung muss werkzeuglos, z.B. über einen
Druckknopf realisiert werden können.
Für leichte Bodenunebenheiten muss das Gestell mit
zusätzlich Bodenausgleichsschrauben ausgestattet sein.
Anforderungen an das Gestell
Flachkufe mit Einzelsäule, Quadratrohr
65/65 mm, stufenlose Höhenverstellung 650  850 mm
Die Gestelle müssen pulverbeschichtet angeboten
werden.
Farbe RAL nach Wahl des AG z.B. weißaluminium 9006
Anforderungen an die Kabelführung und
Elektrifizierungsmöglichk eiten
Die Arbeitstische müssen standardmäßig mit
Schiebeplatte und Kabelwanne ausgestattet sein.
Der Querschnitt der Kabelwanne muss mind. 100x70 mm
betragen.
Für die vertikale Kabelführung muss eine Kabelspirale
oder gleichwertige Lösung enthalten sein, die an der
Kabelwanne adaptierbar sein muss.
Diese muss so angeordnet sein, dass auch bei Einsatz
eines Rollcontainers ein senkrechter Abgang, seitlich
neben dem Container, ermöglicht wird.
Netboxen:
Netboxen sind mit 1x Schuko diagonal, 1x RJ45 Cat5
und
einem USB Anschluss auszustatten.
Abdeckung chrom matt.
Eine Zuleitung von ca. 290 cm Länge ist in den
Positionen enthalten.
Verkettungstechnik:
Der modulare Aufbau des Schreibtischsystems muss
eine
einfache Erweiterung wie auch den Umbau zu
Tischkonfigurationen ermöglichen.
Im Verkettbereich müssen die Kufen verkürzt ausgeführt
werden.
Rückwandverblendung
Für alle Tische muss eine Rückwandverblendung
lieferbar
sein.
Anforderungen an die Sicherheit
Die Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze der
Verwaltungs und Berufsgenossenschaft müssen erfüllt
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werden. Entsprechende Prüfzeugnisse sind auf
verlangen
vorzulegen.
Das GSZeichen oder gleichwertig muss vorliegen.
1.01.01.0010 Schreib / Ablagetisch
1600x800mm, T1/T11
USt. [%]
19%
Menge
71,00
Einheit
St
Schreibtisch liefern und aufbauen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Bürotische
Abmessungen: (b x t) 1600 x 800 mm
inkl.integrierten Kabelkanal
vorgerüstet für eine PC Halterung (in gesonderter
Position)
Tisch Typ T1 Schreibtisch
Tisch Typ T11 Ablagetisch
(siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.01.0020 Schreib / Ablagetisch
1800x800mm, T2/T12
USt. [%]
19%
Menge
8,00
Einheit
St
Schreibtisch liefern und aufbauen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Bürotische
Abmessungen: (b x t) 1800 x 800 mm
inkl.integrierten Kabelkanal
vorgerüstet für eine PC Halterung (in gesonderter
Position)
Tisch Typ T2 Schreibtisch
Tisch Typ T12 Ablagetisch
(siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.01.0030 Schreib / Ablagetisch
2000x800mm, T3/T13
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
St
Schreibtisch liefern und aufbauen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Bürotische
Abmessungen: (b x t) 2000 x 800 mm
 inkl.integrierten Kabelkanal
vorgerüstet für eine PC Halterung (in gesonderter
Position)
Tisch Typ T3 Schreibtisch
Tisch Typ T13 Ablagetisch
(siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  11/55
51
1.01.01.0040 Ablagetisch 1400x800mm,
T14
USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
St
Schreibtisch liefern und aufbauen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Bürotische
Abmessungen: (b x t) 1400 x 800 mm
inkl.integrierten Kabelkanal
vorgerüstet für eine PC Halterung (in gesonderter
Position)
Tisch Typ T14 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.01.0050 Ablagetisch 1000x800mm,
T16
USt. [%]
19%
Menge
4,00
Einheit
St
Schreibtisch liefern und aufbauen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Bürotische
Abmessungen: (b x t) 1000 x 800 mm
inkl.integrierten Kabelkanal
vorgerüstet für eine PC Halterung (in gesonderter
Position)
Tisch Typ T16 Ablagetisch (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.01.0060 Ablagetisch 800x800mm, T17 USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Schreibtisch liefern und aufbauen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Bürotische
Abmessungen: (b x t) 800 x 800 mm
inkl.integrierten Kabelkanal
vorgerüstet für eine PC Halterung (in gesonderter
Position)
Tisch Typ T17 Ablagetisch (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.01.0070 Besprechungstisch
800x800mm, hohenverst.bis
Stehhöhe, T27
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
St
Beistell / Besprechungstisch liefern und aufbauen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Bürotische
 mit Gasdruckfeder auf Stehhöhe höhenverstellbar
 nur 1Fuß
 Abmessungen: (b x t) 800 x 800 mm
Tisch Typ T27 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  12/55
52
1.01.01.0080 PCHalter USt. [%]
19%
Menge
81,00
Einheit
St
PCHalter aus Stahl, pulverbeschichtet in Farbe des
Gestells,
muss an unterschiedlichen Positionen am Kragarm
montiert werden, sowohl nach außen oder innen
positionierbar.
Mindestverstellbereich in der Breite von 170 bis 190
mm. Stufenlose Anpassung an die Rechnerbreite ist zu
gewährleisten.
Belastbar mit mind.15 kg.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.02 Rollcontainer EUR .........................
Hinweis
Planungsgrundlage: Serie "Crew"
Hersteller Palmberg
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog, Anlage 1
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung u
nd nicht als Produktvorgabe )
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Anforderungen an Design, Technik und Konstruktion
Gefordert werden ArbeitsplatzContainer,
passend zu den unter Titel 10.10 "Bürotische"
beschriebenen
Tischen, welche über folgende Eigenschaften verfügen
müssen:
Alle Systemelemente müssen einer Designlinie
entstammen.
Das Programm muss serienmäßig lieferbar sein und
folgenden
Anforderungen entsprechen:
Anforderungen an die Abmessungen von Roll und
Standcontainer
Rollcontainer :
9 HE, Korpustiefe 800 mm, Breite 430 mm, +/ 20 mm
1+3 Schubfächer
Es muss unter einem höhenverstellbaren
/höheneinstellbaren Schreibtisch gemäß Angebot stehen
können, wenn dieser Schreibtisch auf die niedrigste
Höhe eingestellt ist.
Standcontainer:
passend zur Standardtischhöhe
h = 740 mm
Korpustiefe 800 mm, Breite 430 mm
+/ 20 mm
1+3 Schubfächer
Anforderungen an die Konstruktion
Leistungsverzeichnis  13/55
53
Das angebotene Containersystem muss aus einem fest
verleimten Korpus gefertigt sein.
Bei tischhohen Standcontainern muss die Abdeckplatte
in
ihrer Stärke und in ihrer Kantenform
mit der Tischplatte identisch sein. Es gelten die
Plattenanforderungen aus dem ausgeschriebenen /
angebotenen Tischprogramm.
Die Container müssen unverändert  sowohl links als
auch rechts vom Benutzer  eingesetzt werden können.
Darüber hinaus müssen alle Schubladen inkl.
Materialschale mit Dämpfer und Selbsteinzug
ausgestattet sein.
Fahrbare Container sind mit 4 Rollen auszustatten, die
in speziellen Rollenaufnahmen eingesteckt werden.
Anforderungen an die Einrichtung
Jeder Container muss mit einem Materialauszug
versehen
sein. Die Materialauszüge dürfen die geforderten
Höheneinheiten nicht beeinflussen und die Bodenfreiheit
nicht verringern.
Die Oberfläche der Schübe muss mit einer kratzfesten
Pulverbeschichtung ausgeführt sein.
Aufnahmevorrichtungen an den Längs und Stirnseiten
müssen eine vielseitige organisatorische Nutzung
ermöglichen.
Die Schübe müssen leicht zu säubern sein, scharfe
Kanten / Ecken dürfen nicht vorhanden sein.
Die Blenden müssen leicht justierbar und austauschbar
sein.
Anforderungen an die Griffausführungen
Die Auszüge sind mit Bügelgriffen
aus der Standardkollektion des Herstellers nach Wahl
des AG
auszustatten.
Anforderungen an das Führungssystem
Die Führungssysteme müssen der DIN EN 15338
(Möbelbeschläge: Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von
Auszügen und deren Komponenten) entsprechen und in
zwei
Ausführungen erhältlich sein:
Vollauszug mit einer Belastbarkeit der Führungen von 35
kg
Alle Führungen sind mit einer Abdeckung zu versehen,
um
Verletzungen und Verschmutzungen zu vermeiden. Alle
Schübe müssen im Endbereich über einen Selbsteinzug
verfügen, sowie im Anschlag gedämpft sein.
Anforderungen an die Schließung
Alle Container müssen serienmäßig mit einem
Zentralverschluss und mit einem
Sicherheitswechselzylinde rschloss ausgestattet sein.
Je Container sind 2 Schlüssel (einer davon mit
Klappfunktion) zu liefern.
Anforderungen an die Standsicherheit
Um die Standsicherheit zu gewährleisten sind alle
Container mit einer Auslaufsperre (nur ein Schub kann
Leistungsverzeichnis  14/55
54
geöffnet werden, während die anderen nicht ausziehbar
sind) auszustatten.
Bei Containern mit einem oder mehreren
Registraturauszügen auf Teleskopführung ist ein
Gegengewicht zwingend einzubauen.
Anforderungen an die Innenausstattung von
Rollcontainern und Standcontainern
Vielfältige Organisationsmöglichkeite n müssen für die
einzelnen Schubladen zur Verfügung stehen.
Anforderungen an Materialien und Oberflächen
Oberfläche: Dekor Ahorn hell
Es sind beidseitig beschichtete
Dreischichten Feinspanplatten (E1 Qualität) in
Melaminharz einzusetzen. Diese müssen in ihrer
Beschaffenheit und Oberflächengüte der DIN 68765 und
DIN 68861 entsprechen und somit beständig gegen im
Büro
üblichen Chemikalien, Fette, Säuren und Alkohol sein.
Eine gesundheitliche Unbedenklichkeit ist
Voraussetzung.
Eine Zertifizierung nach dem Kriterienkatalog "LGA
Schadstoffgeprüft" oder gleichwertig in aktueller
Fassung muss vorliegen.
Sämtliche Kanten sind, rundum je nach Ausführung,
durch
ABSUmleimer oder gleichwertig in einer Mindeststärke
von 23 mm zu schützen.
Ausführung als fugenlose Kantenverarbeitung durch
Lasertechnologie.
Anforderungen an die Sicherheit
Die Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze der
Verwaltungs und Berufgenossenschaft müssen erfüllt
werden. Entsprechende Prüfzeugnisse sind auf
verlangen
vorzulegen.
Das GSZeichen oder gleichwertig muss vorliegen.
1.01.02.0010 Rollcontainer, C1 USt. [%]
19%
Menge
42,00
Einheit
St
Rollcontainer liefern und aufbauen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen
Roll/Standcontainer
Abmessungen:
Tiefe t=80cm, Höhe 9HE, Breite b=43cm
 abschließbar
 inkl. 1+3 Schubfächer
Container Typ C1
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.02.0020 Querteiler für Schubladen USt. [%]
19%
Menge
168,00
Einheit
St
Zur Organisation sind Querteiler für die Schubladen
mitzuliefern.
Die exakte Menge ist vor Lieferung mit dem Nutzer
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  15/55
55
abzustimmen.
1.01.02.0030 Längsteiler für Schubladen USt. [%]
19%
Menge
42,00
Einheit
St
Zur Organisation sind Längsteiler für die Schubladen
mitzuliefern.
Die exakte Menge ist vor Lieferung mit dem Nutzer
abzustimmen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03 Schränke, Sideboards, Regale EUR .........................
Hinweis
Ausführungsbeschreibung Stauraumsystem
Systemelemente passend zu der Designline der Tische.
Anzubieten ist ein Hersteller für alle Möbel dieses
Loses
Angabe bitte im Produktdatenblatt in Anlage.
Korpus, Front und Einlegeböden müssen in
unterschiedlichen Farben bzw. Dekoren als Standard
lieferbar sein.
Gefordert wird ein Stauraumsystem
Alle Systemelemente müssen vom selben Hersteller
sein,
und zu einer Designlinie gehören.
Alle Schränke sind in Korpusbauweise gefertigt und
müssen
modular untereinander gekoppelt werden können.
Materialien und Oberflächen
Oberfläche wie in Titel 01.01 "Bürotische"
beschriebenen.
Plattenmaterial:
Bei den Platten handelt es sich um Holzwerkstoffplatten
mit melaminharzbeschichteter, strukturierter Oberfläche
nach DIN EN 14322 der Klasse E1.
Oberfläche: Dekor Ahorn hell
PlattenKanten:
Kantenschutz aus Polypropylen (PP) oder gleichwertig
in Farbe der Platte, Dicke 2 mm
Grundkonstruktion:
Alle Schränke werden in Korpusbauweise ausgeführt.
Die
Konstruktion des Korpus ist für jeden Schranktyp
(QuerRollo,
DrehTür, SchiebeTür, Regal, Garderobe) identisch.
Die Rückwand ist eingenutet und verleimt. Sowohl die
Seiten als auch die Böden sind bei allen Schränken
durchgängig 1922 mm dick. Ober und Unterboden
sind in
der geschlossenen Front sichtbar und der Plattenstärke
betont.
Die Dicke der Rückwand beträgt jeweils 8 mm.
Leistungsverzeichnis  16/55
56
Drehtüren
Der Öffnungswinkel der Drehtüren beträgt 110 und
erfolgt über ein vernickeltes MetallScharnier.
Griffe, Alu EV1 eloxiert.
Sockel:
Umlaufender Sockel, Höhe von 80 mm in Farbe der
Möbel,
Die Sockehöhe ist den bauseitigen Sockelleisten 80/13
(h/t) anzupassen.
Höhenausgleichsschrauben
(Höhenausgleich von mind.15 mm).
Einlegeböden:
aus Holzwerkstoff,
Farbe nach Herstellerkollektion und Wahl des AG
Befestigung über Einlegebödenträger
Die Norm / Belastungsgruppe L75 muss erfüllt sein.
Kippsicherung:
Für alle Schränke und Regale ist eine Kippsicherung
mittels
Wandbefestigung (GKWand) einzukalkulieren.
Abschließbar:
geeignetes Schloss, integriert in Front, Metall,
verchromt,
mit 2 Schlüsseln.
1.01.03.0010 Schrank 6OH , b=1,00m, S11 USt. [%]
19%
Menge
23,00
Einheit
St
Schrank liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Das vorliegende Schrank System besteht aus einem
Einzelschrank in Korpusbauweise.
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=1,00m
Gesamthöhe: h= 6 Ordnerhöhen (OH), 2,35 m
Schranktiefe: t= 0,45cm
 mit 2 St Drehtüren
 inkl.6 St. Einlegeböden
Schrank Typ S11 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0020 Schrank 6OH mit
Garderobenteil, b=1,00m,
S12
USt. [%]
19%
Menge
24,00
Einheit
St
Schrank liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Das vorliegende Schrank System besteht aus einem
Einzelschrank in Korpusbauweise.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  17/55
57
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=1,00m
Gesamthöhe: h= 6 Ordnerhöhen (OH), 2,35 m
Schranktiefe: t=0,45m
 mit 2 St Drehtüren
Aufteilung:
 eine Hälfte als Garderobe (abschließbar),
mit Kleiderstange, Stahl, vernickelt, 90 gedreht
mit 2 Einlegeböden
 andere Hälfte als Aktenschrank, inkl.6 St.
Einlegeböden
Schrank Typ S12 (siehe Grundrisspläne)
1.01.03.0030 Schrank 6OH , b=0,80m, S13 USt. [%]
19%
Menge
45,00
Einheit
St
Schrank liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Das vorliegende Schrank System besteht aus einem
Einzelschrank in Korpusbauweise.
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=0,80m
Gesamthöhe: h= 6 Ordnerhöhen (OH), 2,35 m
Schranktiefe: t= 0,45cm
 mit 2 St Drehtüren
 inkl.6 St. Einlegeböden
Schrank Typ S13 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0040 Schrank 6OH , b=0,60m, S14 USt. [%]
19%
Menge
12,00
Einheit
St
Schrank liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Das vorliegende Schrank System besteht aus einem
Einzelschrank in Korpusbauweise.
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=0,60m
Gesamthöhe: h= 6 Ordnerhöhen (OH), 2,35 m
Schranktiefe: t= 0,45cm
 mit 1 St Drehtür
 inkl.6 St. Einlegeböden
Schrank Typ S14 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  18/55
58
1.01.03.0050 Sonderschrank, 1,00x2,35 m,
t=60cm S41
USt. [%]
19%
Menge
12,00
Einheit
St
Schrank liefern, montieren und aufstellen
gemäß den Schränken in Vorposition
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=1,00m
Gesamthöhe: wie Schränke 2,35 m
Schranktiefe: t= 0,60cm
Ausführung mit Einzelfächern:
von oben:
2 St. Fächer nebeneinander 0,50 x 0,50 m (bxh) mit
je 1 Drehtür und je 1 St. Einlegeboden frei
positionierbar
4x2 St. Fächer je 0,30 x 0,50 m (bxh) mit
je 1 Drehtür und je 1 St. Einlegeboden frei
positionierbar
einschl. Schloß
2x2 St. Schubladen 0,50 x 0,15 m (bxh)
Ausführung als Vollauszug abschließbar
1 St. Schublade 1,00 x 0,30 m (bxh)
Ausführung als Vollauszug abschließbar
Ausführung daher mit 12 St unterschiedlichen
Schließungen
Mitzuliefern 12x3 St Schlüssel pro Schrank
(Es soll kein Schloss der 12 St Sonderschränke mit
gleicher Schließung ausgeführt werden.)
Schrank Typ S41 (siehe Übersichtszeichnung)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0060 Generalschlüssel USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
Generalschlüssel für die abschließbaren Fächer der
Vorposition.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0070 Sideboard 2OH, b=1,00m,
S22
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Sideboard liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=1,00m
Gesamthöhe: h= 2 Ordnerhöhen (OH)
Sideboardtiefe: t= 0,45cm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  19/55
59
 mit 2 St Drehtüren
inkl.1 St. Einlegeboden
Schrank Typ S22 (siehe Grundrisspläne)
1.01.03.0080 Regal 5OH, b=0,80m, R2 USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
Regal liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=0,80m
Gesamthöhe: h= 5 Ordnerhöhen (OH), 2,002,05 m
Regaltiefe: t= 0,45cm
inkl.5 St. Einlegeböden
Regal Typ R2 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0090 Regal 6OH, b=1,00m, R11 USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
St
Regal liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=1,00m
Gesamthöhe: h= 6 Ordnerhöhen (OH), 2,35 m
Regaltiefe: t= 0,45cm
inkl.6 St. Einlegeböden
Regal Typ R11 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0100 Regal 6OH, b=0,80m, R12 USt. [%]
19%
Menge
8,00
Einheit
St
Regal liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=0,80m
Gesamthöhe: h= 6 Ordnerhöhen (OH), 2,35 m
Regaltiefe: t= 0,45cm
inkl.6 St. Einlegeböden
Regal Typ R12 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  20/55
60
1.01.03.0110 MiniKühlschrank / box USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
MiniKühlschrank / box als Standgerät
als Einschub in Regal einer Vorposition
Betriebsgeräusch <. 40 dB
stufenloser Temperaturregler
2 Fächer in der Höhe verstellbar,
Metallschub ausziehbar
Energieeffizienzklasse A++,
Nutzinhalt ca. 17 Liter
Abmessung Gehäuse ca. 40x35x43 cm (BxHxT)
Angabe Fabrikat bitte im Produktdatenblatt in Anlage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0120 Regal 6OH, b=0,60m, R13 USt. [%]
19%
Menge
4,00
Einheit
St
Regal liefern, montieren und aufstellen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=0,60m
Gesamthöhe: h= 6 Ordnerhöhen (OH), 2,35 m
Regaltiefe: t= 0,45cm
inkl.6 St. Einlegeböden
Regal Typ R13 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0130 Hängeregal, b=1,00m, R21 USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
St
Hängeregal liefern, montieren und an Wand befestigen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=1,00m
Gesamttiefe: t= 0,45cm
2 Böden mit einer Ordnerhöhe Abstand
mit Seitenteilen
Regal Typ R21 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  21/55
61
1.01.03.0140 Hängeregal, b=0,80m, R22 USt. [%]
19%
Menge
67,00
Einheit
St
Hängeregal liefern, montieren und an Wand befestigen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=0,80m
Gesamttiefe: t= 0,45cm
2 Böden mit einer Ordnerhöhe Abstand
mit Seitenteilen
Regal Typ R22 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0150 Hängeregal, b=0,60m, R23 USt. [%]
19%
Menge
9,00
Einheit
St
Hängeregal liefern, montieren und an Wand befestigen
Ausführung gemäß den Vorbemerkungen Schränke,
Sideboards und Regale
Abmessungen:
Gesamtbreite: b=0,60m
Gesamttiefe: t= 0,45cm
2 Böden mit einer Ordnerhöhe Abstand
mit Seitenteilen
Regal Typ R23 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.03.0160 Anstrich Wände mit
Magnetfarbe
USt. [%]
19%
Menge
80,00
Einheit
m2
Anstrich Wände mit Magnetfarbe
Wandfarbe magnetisch
aus wasserlöslicher Latexfarbe mit feinsten,
nichtrostenden Eisenteilen
Ausführung mit 3fach Anstrich
zur optimalen Anheftung von Magneten
Farbe nach Wahl des AG z.B. anthrazit
Planungsgrundlage: Hersteller z.B. Mag Paint
oder gleichwertig
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Einschließlich allen erforderlichen Abklebearbeiten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m2
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  22/55
62
1.01.04 Seminartisch / Seminarstuhl EUR .........................
1.01.04.0010 Seminartisch, T31 USt. [%]
19%
Menge
35,00
Einheit
St
Liefern, montieren und aufstellen eines Seminartisches,
welcher über folgende Eigenschaften verfügt:
Anzubieten ist ein hochwertiger, im Design
ansprechender Besprechungstisch.
Rechtecktisch, klappbar, stapelbar
Länge: 1400 mm
Breite: 700 mm
Höhe: 740 mm+/ 10 mm
Gestell:
 4FußGestell
 dezente Klappmechanik
 Stahl verchromt
 Querschnitt Plattenträger, sowie Tischbeine
aus Quadrat oder Rechteckrohr
Tischplatten:
 Oberfläche HPLBeschichtung
 ABSKante, 2mm; Farbe der Kante analog zur
Oberfläche oder gleichwertiger Kantenschutz
Oberfläche Tischplatte: Dekor Ahorn hell
Planungsgrundlage: Serie "Klapptisch n.f.t"
Hersteller Wiesner  Hager
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog, Anlage 3
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe)
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Aufstellort: Seminarräume und besprechungsräume
Tisch Typ T31 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.04.0020 Schalenstuhl mit Polster,
4Fußstuhl stapelbar,
Seminarraum, St2
USt. [%]
19%
Menge
42,00
Einheit
St
Liefern, Montieren und Aufstellen von Objektstühlen
mit folgenden Eigenschaften:
 Schalenstuhl aus Buchenformsperrholz
 4FußStuhl
 stapelbar
 mit Armlehnen
 Sitzfläche und Rückenlehne durchgehend gepolstert
Gestell
4FußArmlehnengestell stapelbar aus Rundstahlrohr,
glanzverchromt mind. 25 m stark.
Armlehnenauflage
aus Massivholz, passend zur Schalenoberfläche.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  23/55
63
Fußbodengleiter
als Metallgleiter, mit Metallgleitfläche für den
Einsatz auf Teppichboden.
Schale
aus geformtem Buchenformsperrholz, mind. 9fach
verleimt, unsichtbar mit dem Gestell verschraubt.
Kontur der Schale geschwungen, zur Rückenoberkante
gerade bis leicht verjüngt
Holzoberfläche in UVbeständigen Beiztönen auf
Wasserbasis, die die natürliche Struktur des Holzes
unterstreichen, Farbton Ahorn natur
Polsterung
Durchgehendes Polsterdoppel mit Schaumauflage
Bezug
strapazierfähig, schwer entflammbar nach DIN 4102 B 1.
Bezugstoff Polyester
Gewicht min. 300g/m
Scheuerfestigkeit min. 90.000 Scheuertouren
Farbe nach Wahl des AG aus der Herstellerkollektion
Es müssen mehrere Blautöne zur Wahl stehen
Maße
Sitzhöhe: 46,0 cm+1, Gesamthöhe mind.: 86,0 cm
Zubehör:
inkl. Reihenverbindung zur Verkettung der Stühle
Geforderte Zertifikate:
 geprüfte Sicherheit (GS) oder gleichwertig
 Eine Zertifizierung nach dem Kriterienkatalog "LGA
Schadstoffgeprüft" oder gleichwertig in aktueller
Fassung muss
vorliegen.
Planungsgrundlage: Serie "fina 6408"
Hersteller Brunner
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog, Anlage 4
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe )
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Stuhl Typ St 2 (siehe Grundrisspläne)
1.01.04.0030 Stuhltransportwagen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
Stuhltransportwagen liefern und aufstellen,
Passend zu 4FußStuhl Seminarraum.
Laufräder
mind. 120 mm mit Rollenlager
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
1.01.04.0040 Tischtransportwagen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
Tischtransportwagen liefern und aufstellen,
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  24/55
64
passend zum Seminartisch.
Größe und Ausführung abhängig vom Hersteller.
2 LOS Los 2  LOSE MÖBEL  Seminartische / Sem EUR .........................
Hinweis
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER
BAUMASSNAHME
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des
MaxPlanckCampus, Am Mühlenberg 1, in 14476
Golm, bei
Potsdam.
Das CampusGelände liegt an der Verbindungsstraße
zwischen Golm und Bornim.
0.1.3 Art u. Lage der baulichen Anlage
Die Erweiterung der MOPF sieht, einen Ringschluß aus
1.
und 2.BA vor. Die wesentlichen Nutzungsbereiche,
Labore
und Büros, werden unmittelbar an den 1.BA
angeschlossen.
Der Nordflügel erhält im Westen eine zusätzliche
Treppenverbindung vom EG ins UG.
Das neue UG wird mit dem 1.BA , und mit dem
Gewächshaus verbunden.
Nach Westen fällt das Gelände um ein knappes
Geschoss,
sodass das UG dort herausschaut.
Der Erweiterungsbau hat im Westen 12 Geschosse, im
daran anschließenden Querbaukörper 4 Geschosse +
Dachzentrale.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle /
Verkehrsbeschränkungen
Die Zufahrt zum Institut bzw. zum Baugelände erfolgt
über die Bornimer Chausee.. Die Baustellenein und
ausfahrt hat nach den verkehrsrechtlichen
Anforderungen zu erfolgen.
Parkmöglichkeiten auf dem Gelände stehen nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung. Eine Benutzung
dieser
Parkplätze ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Der AG veranlasst, dass eine Baustraße ausgeführt und
vorgehalten wird.
Die Verkehrssicherheit und tägliche Reinigung der
benutzen Straßen auf dem Grundstück ist Sache des
Auftragnehmers, die Kosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat sich vor der Angebotsabgabe
von den An und Abfahrmöglichkeiten für Bagger, LKW,
Speditionsfahrzeugen sowie Kranaufstellungen und
seinen
sonstigen bautechnologischen Einheiten usw. zu
überzeugen.
Eventuelle Nachforderungen aus Unkenntnis der
Baustellensituation werden nicht anerkannt.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrten zu öffentlichen Straße sowie zu den
vorhandenen Gebäuden des MaxPlanckInstitutes
Leistungsverzeichnis  25/55
65
müssen
ständig freigehalten werden.
0.1.7 Wasser/ Energie/ und Abwasseranschlüsse
Die Hauptübergabestellen innerhalb des Baugeländes für
Wasser und Stromanschluss werden vom Auftraggeber
zur
Verfügung gestellt.
Bauwasser
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für das Bauwasser erfolgt im Gewerk
Rohbau.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Bauwasserverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung des Rohbauunternehmers.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Baustrom
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für die Baustromversorgung erfolgt im
Gewerk Rohbau.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Baustromverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung Rohbauarbeiten.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Die Abstimmung und Koordination mit der Rohbaufirma
ist
in die Positionen einzukalkulieren.
Verbrauchskosten
Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten für Baustrom
und
Bauwasser. Die Abrechnung dazu erfolgt zwischen
Rohbaufirma und Bauherr.
Für die Versorgung der bietereigenen Bauleitungs und
Personalcontainer mit Strom und Wasser sind von den
Firmen geeichte Messvorrichtungen zu beschaffen und
für
die Dauer der Nutzung vorzuhalten. Der Auf und Abbau
darf nur in Gegenwart der Bauleitung geschehen, die die
Verbrauchswerte gemeinsam mit dem AN abliest.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser der
bietereigenen Bauleitungs und Personalcontainer trägt
der AN. Die Verrechnung der Kosten erfolgt zwischen
Bauherrn und AN zu ortsüblichen Tarifen der
Versorgungsunternehmen.
Der Bauherr veranlasst, dass durch die Rohbaufirma
Sanitärcontainer für die Dauer der Bauzeit aufgestellt
werden. Diese werden allen Firmen (auch Rohbau)
kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten
trägt der Bauherr.
Es dürfen nur gasbefeuerte Heizungen in den Containern
verwendet werden, keine Elektroheizung!
0.1.8 Lagerflächen innerhalb / außerhalb des Gebäude
Lagerflächen stehen innerhalb des Grundstückes nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht das
gesamte Baumaterial auf einmal angeliefert und gelagert
werden kann. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu
berücksichtigen.
Lagerplätze sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Lagerflächen und Personalräume in den Gebäuden sind
Leistungsverzeichnis  26/55
66
nicht zugelassen. Von Auftragnehmern angebrachte
Bautüren werden zu Lasten des AN entfernt.
Wohncontainer auf dem Gelände sind nicht zugelassen.
Der Auftragnehmer erstellt einen
Baustelleneinrichtungspla n auf der Grundlage der ihm
zugewiesenen Fläche. Der Plan ist 10 Tage nach
Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
0.1.12 Entsorgung von Bauschutt, Abfall,
Verpackungsmaterial, etc.
siehe Weitere besondere Vertragsbedingungen (WbVb)
der MPG (EVM (B) BVB 214, Pkt 10.11
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen
Das Baugelände wird auf Veranlassung durch den AG
eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare
Türen und Tore.
Der Rohbauunternehmer wird im Rahmen der allg.
Baustelleneinrichtung diese Leistung erbringen und
vorhalten. Die Tore werden durch den
Rohbauunternehmer
nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso
an
Wochenenden und Feiertagen.
Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung
seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine
verantwortlich, der Bauherr trifft keine eigene
Sicherungsmaßnahmen.
Aus dem Aufstellen des Zaunes und dem Verschließen
der
Tore können keine Ansprüche gegen den AG bzw. seine
Erfüllungsgehilfen abgeleitet werden.
Baustellenordnung  SiGe Koordination siehe WbVb
der MPG (EVM (B) BVB 214, Pkt 10.13
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Die Ausbauarbeiten beginnen bereits während der
Rohbauarbeiten.
Die Arbeiten sind so voranzubringen, dass die
Nachfolgeunternehmer bzw. gleichzeitig arbeitende
Firmen nicht behindert sind.
Daraus bedingte Erschwernisse sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
=========================
=====================
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um
einen
Anbau an ein bestehendes Institutsgebäude.
Die auszuführenden Arbeiten laufen während des
normalen
Institutsbetriebes. Sie sind mit der nötigen Sorgfalt
auszuführen, dass Störungen weitestgehend
unterbleiben.
0.2.4 Besondere Anforderungen an Maschinen und
Geräte
Es dürfen nur elektrisch betriebene Geräte wie
Hebezeuge und Kleingeräte verwendet werden.
Erdbaugeräte, Kompressoren und sonstige Geräte, die
mit
Leistungsverzeichnis  27/55
67
Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen
schallgedämpft sein. Die Vorschriften hinsichtlich
Arbeitszeit und zulässigem Lärmpegel sind zu beachten
und genau einzuhalten.
Bauarbeiten die Schwingungen und viel Krach erzeugen,
sind dem Nutzer mindestens 2 Tage vorher anzuzeigen.
Aufzüge
Transporthilfe wird bauseits nicht gestellt, die
gebäudeinterne Aufzugsanlage steht nicht zur
Verfügung.
Toilettenanlagen
Vom Bauherrn werden kostenlos für alle Auftragnehmer
an
einer zentralen Stelle geeignete Sanitärcontainer
aufgestellt und unterhalten.
0.2.12 Art und Umfang Eignungs und Gütenachweise
Prüfungen und Nachweise
Art und Umfang der Eignungs, Güte und
Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der
Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten
sich
nach den vertraglichen Bestimmungen.
Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die
Erbringung
der Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im
Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Soweit auf Grund von Rechts und
Verwaltungsvorschriften Prüfungen oder Abnahmen
gefordert jedoch nicht Vertragsinhalt sind, hat der
Auftragnehmer deren Durchführung in Abstimmung mit
dem
Auftraggeber zu veranlassen.
Die Kosten für diese Leistungen werden dem
Auftragnehmer gegen Originalrechnungen und
Nachweise
(Prüfzeugnisse, Bescheinigungen, Atteste, usw.) vom
Auftraggeber gesondert erstattet.
Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw.
Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig
festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen
bzw. Behinderungen entstehen.
Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.)
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der
Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18 299
erbracht
ist.
Bauprodukte dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn
für
sie ein gültiger Verwendungsnachweis (gemäß den
geregelten Bauprodukte) bzw. ein gültiger
Übereinstimmungsnachweis (nicht geregelte
Bauprodukte)
vorliegt.
Als Verwendungsnachweis kommen ein allgemeines
bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung oder bei wesentlichen
Abweichungen eine Zustimmung im Einzelfall in
Betracht.
Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften
zu beachten.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich
Muster bzw. Proben in 2facher Ausfertigung zu liefern
bzw. zu fertigen.
Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen
werden, wenn die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt
ist.
=========================
Leistungsverzeichnis  28/55
68
=====================
0.3 WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.3.1 Werbung
Werbung auf dem Gelände ist nicht gestattet.
0.3.2 RECHNUNGEN
zu  14 und 16 VOB/B und Nr. 15 EVM (B) ZVB/E
Die Erteilung von Teilschlussrechnungen wird nur mit
Zustimmung des Auftraggebers zugelassen. Für
zugelassene oder abverlangte Teilschlussrechnungen
gelten die Bestimmungen wie für Schlussrechnungen
0.3.3 Dokumentation
der verwendeten Materialien /Produkte
Der Auftragnehmer hat vor der VOBAbnahme des
Leistungsumfanges eine Dokumentation der
verwendeten
Materialien mit entsprechenden Nachweisen der im LV
geforderten Qualitäten für den Bauherrn zu erstellen.
Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hierzu gehören:
Fachkundenachweis / Fachunternehmererklärung
 Bestätigung des Auftragnehmers, dass die von ihm
eingebauten Produkte den Gesetzen und Bestimmungen
des
Umweltbundesamtes entsprechen und durch den Einbau
dieser Produkte die max. zugelassene
Schadstoffkonzentration (MAKListe) gemäß ASR nicht
überschritten wird.
 Beschreibung aller ausgeführten Systeme
 Produktdatenblätter mit den technischen Daten aller
ausgeführten Systeme,
 Bauart und Zulassungsbescheinigungen /
Prüfzeugnisse
gemäß geltendem Recht, für alle Bauteile die
Brandschutz und/oder Schallschutzanforderungen
erfüllen
müssen.
 Nachweise über Eignungs, Güte und Kontroll und
sonstige Prüfungen
Nachweise über Eigen und Fremdüberwachungen
Vorgeschriebene Prüf und Abnahmebescheinigungen
sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide,
TÜVDokumente, Sachverständigenbescheini gungen
 Ausarbeitung und Lieferung von allen, insbesondere
für Betrieb und Wartung notwendigen,Revisions bzw.
Bestandsunterlagen.
Bedienungsanleitungen / Wartungshinweise für
technische
Anlagen, mechanische Antriebe oder motorische
Antriebe
 Farbangaben
 Pflegehinweise
Die Unterlagen sind in Ordner geheftet 3fach dem AG
zu
übergeben.
Zusätzlich sind die Unterlagen digital (PDF und DXF
Format) auf CD einzureichen.
ENDE
Leistungsverzeichnis  29/55
69
Hinweis
1.0 Normen
Sämtliche Leistungen sind nach VOL, und den geltenden
DIN und EN Normen auszuführen
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung
der DINVorschriften:
Verpackungsmaterial, Etiketten, Klebestreifen und
Schutzüberzüge bzw. Markierungen sind vor der
Übergabe
kostenlos zu entfernen und zu entsorgen!
2.0 Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die
Leistungsbeschreibung
und die Planunterlagen der Architekten. Der Bieter ist
gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
zu
überprüfen.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes
mit
der ausschreibenden Stelle zu klären.
3.0 Planunterlagen / Werkstattzeichnungen
Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Plankopien
dienen
lediglich als Vorabzug und Kalkulationshilfe. Der AN
fertigt die notwendigen Werkstattzeichnungen auf der
Grundlage der Architektenpläne und legt diese vor
Ausführung zur Genehmigung vor.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
4.0 Befestigungen
Hängeschränke sind entsprechend dem
anstehenden Befestigungsgrund ausreichend mit
korrosionsgeschützten Schrauben und Dübeln in
entsprechender Stärke nicht sichtbar zu befestigen.
Dazu gehört auch das Herstellen, Bohren, bzw.
Stemmen
von Löchern und das Befestigen der Möblierung in
GKWände, Klinker, Werkstein, Beton, Stahl oder
ähnlichen Baustoffen.
5.0 Materialien
Alle zur Ausführung kommenden Materialien müssen
nachweislich für den Nutzer unbedenklich sein und den
aktuellen Anforderungen des Umweltschutzes
entsprechen,
insbesondere dürfen keine Produkte verwendet werden,
bei deren Herstellung FCKW oder Formaldehyd beteiligt
ist. Alle Materialien sind entsprechend den
Vorschriften des Herstellers zu verarbeiten.
Es ist höchste Emissionsfreiheit von belastenden
Stoffen gefordert.
Die Verwendung von Tropenhölzern in jeglicher
Verarbeitungsform ist untersagt, das gilt u. a. auch
für
Umleimer, Furniere, Zargen, Türblätter, Span oder
Stäbchenplatten, Sperrholz und Verpackungsmaterial.
Der Auftragnehmer führt den vollständigen positiven
Nachweis über die Herkunft der holzbasierenden Stoffe,
der Auftraggeber kann auf Kosten des Auftragnehmers
Stichproben begutachten lassen. Die vertragswidrige
Verwendung solcher Hölzer gilt als wesentlicher Mangel.
6.0 Hinweis zur Kalkulation
In die Einheitspreise ist einzukalkulieren:
6.1 Möblierung
Leistungsverzeichnis  30/55
70
Das Vertragen und die Aufstellung der Möbel erfolgt
gemäß den Darstellungen in den Grundrissen.
Die beschriebenen Positionen verstehen sich als fertige
Leistung, einschließlich herstellen, liefern, montieren
und aufstellen, sowie einschließlich aller
Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich
erwähnt sind.
Alle Leistungen, wenn nicht anders im LV beschrieben,
umfassen auch die Lieferung einschließlich Laden,
Abladen, Lagern und Schützen auf der Baustelle.
6.2 Das Bemustern aller Oberflächenbehandlungen,
Oberflächenbeläge und Beschlagteile, nach
Aufforderung.
6.3 Farbe:
nach Kollektionskarte des Herstellers und Wahl des AG
6.4 Schutz und Reinigung
Die Möbel sind nach Aufstellung durch eine leichte
Schutzfolie
bis zur Übergabe an den Nutzer zu schützen. Evtl.
Mehrkosten
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Nach Aufbau der Elemente wird nach Aufforderung durch
die Bauleitung zeitversetzt zum Aufbau vom AN eine
Feinreinigung aller Teile durchgeführt.
Schutzfolien sind zu entfernen, Aufkleber etc. zu
beseitigen.
Die Reinigung erfolgt mit Pflegemitteln nach
Herstellervorschrift, die Kosten sind in den Positionen
enthalten.
6.5 Ausführung
Der genaue Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung
abzustimmen.
7.0 Technische Bearbeitung
Nach Auftragserteilung hat der AN vollständige
Zeichnungs und Detailunterlagen (z. B.
Prospektkataloge des
Herstellers) dem AG zur Prüfung und Genehmigung
vorzulegen. Alle Kosten für diese Unterlagen und
Vervielfältigung sind in die Einheitspreise
einzubeziehen.
Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen
müssen
den Freigabevermerk des Architekten tragen.
Der Freigabe oder Prüfvermerk der Architekten
entbindet den AN weder von seiner eigenen Prüf und
Haftpflicht, noch von seiner Verantwortung für
technische Richtigkeit. Die Unterlagen des AN sind
2fach zur Prüfung vorzulegen und nach Freigabe
zusätzlich 1fach für die Bauleitung.
8.0 Anforderungen an die Nachlieferfähigkeit
Die angebotene Möbel müssen noch mindestens 5 Jahre
gefertigt werden, um Nachlieferungen in der gleichen
Optik zu ermöglichen. Technische Verbesserungen
bleiben
vorbehalten.
Eine schriftliche Eigenerklärung des Herstellers wird
vor Vergabe angefordert.
9.0 Angebotene Fabrikate nach Leistungsbeschreibung
Zu den angebotenen Produkten sind vor
Auftragsvergabe
auf Anforderung alle Unterlagen einzureichen, die eine
Prüfung des angebotenen Produktes auf Gleichwertigkeit
mit der
Leistungsbeschreibung des Positionstextes ermöglichen.
Die Unterlagen müssen zugeordnet und gekennzeichnet
sein.
Zur Ausschreibung ist das Produktdatenblatt sowie ein
Leistungsverzeichnis  31/55
71
AbbildungsKatalog der angebotenen Produkte
beizufügen.
Geordnet in der Reihenfolge wie der dem LV
beiliegenden
Planungsgrundlage als AbbildungsKatalog .
10.0 Weitere Zuschlagskriterien gemäß
Bekanntmachung
und Veröffentlichung:
Die Wertung der Angebote beeinhaltet eine
Bemusterung,
diese erfolgt nach Absprache in Golm, bei Potsdam.
Zur Bemusterung werden die Firmen aufgefordert welche
nach der preislichen Wertung noch die Möglichkeit
haben, durch die Bemusterung, auf den vordersten Rang
zu kommen.
Welche Möbelteile zu bemustern sind, wird den Firmen
schriftlich mitgeteilt.
Diese Produkte / Möbel sind innerhalb von 12 Werktagen
nach Aufforderung vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Hierfür hat der Bieter rechtzeitig entsprechende
Vorkehrungen zu treffen.
Die Aufwendungen des Bieters für die Bemusterung
werden
nicht vergütet!
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß UVgO. Die zur
Beurteilung herangezogene Wertungsmatrix ist nach
den nachfolgenden Zuschlagskriterien und
Gewichtungen
aufgebaut.
Höchste Punktzahl Preis 700 Punkte und Bemusterung
300
Punkte, sind insgesamt 1000 Punkte
1) Wertung des Preises
Der niedrigste Angebotspreis wird mit 700 Punkten
(=70%) gewertet.
Die übrigen Angebote werden auf Basis des niedrigsten
Angebotes nach folgender Formel gewertet:
Bieter X = 700	(700 / niedrigstes Angebot) x (Angebot
Bieter X  niedrigstes Angebot)
2) Wertung Bemusterung
Bei der Bemusterung können pro Los insgesamt 300
Punkte
(=30%) erreicht werden.
Bewertet werden zwei Kriterienpunkte
 Gestaltung als Gesamteindruck
 Verarbeitungsqualität und Handhabung
(Handhabung nur bei Drehstühlen)
Eine Übersicht der zu vergebenden Punkte für die
einzelnen Möbelstücke, sowie die Wertungstabelle zur
Bemusterung ist in Anlage 2 Erläuterungen zu
Zuschlagskriterien angegeben.
Die Punktebewertung erfolgt im Zuge der Bemusterung
vor
Auftragsvergabe von einer Jury, aus Vertretern des
Bauherrn, des Architekten und des Nutzers.
2.02 Los 2 SEMINARTISCHE / SEMINARSTÜHLE EUR .........................
2.02.01 Seminartisch / Seminarstuhl EUR .........................
Leistungsverzeichnis  32/55
72
2.02.01.0010 Seminartisch, T31 USt. [%]
19%
Menge
35,00
Einheit
St
Liefern, montieren und aufstellen eines Seminartisches,
welcher über folgende Eigenschaften verfügt:
Anzubieten ist ein hochwertiger, im Design
ansprechender Besprechungstisch.
Rechtecktisch, klappbar, stapelbar
Länge: 1400 mm
Breite: 700 mm
Höhe: 740 mm+/ 10 mm
Gestell:
 4FußGestell
 dezente Klappmechanik
 Stahl verchromt
 Querschnitt Plattenträger, sowie Tischbeine
aus Quadrat oder Rechteckrohr
Tischplatten:
 Oberfläche HPLBeschichtung
 ABSKante, 2mm; Farbe der Kante analog zur
Oberfläche oder gleichwertiger Kantenschutz
Oberfläche Tischplatte: Dekor Ahorn hell
Planungsgrundlage: Serie "Klapptisch n.f.t"
Hersteller Wiesner  Hager
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog, Anlage 3
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe)
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Aufstellort: Seminarräume und besprechungsräume
Tisch Typ T31 (siehe Grundrisspläne)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
2.02.01.0020 Schalenstuhl mit Polster,
4Fußstuhl stapelbar,
Seminarraum, St2
USt. [%]
19%
Menge
42,00
Einheit
St
Liefern, Montieren und Aufstellen von Objektstühlen
mit folgenden Eigenschaften:
 Schalenstuhl aus Buchenformsperrholz
 4FußStuhl
 stapelbar
 mit Armlehnen
 Sitzfläche und Rückenlehne durchgehend gepolstert
Gestell
4FußArmlehnengestell stapelbar aus Rundstahlrohr,
glanzverchromt mind. 25 m stark.
Armlehnenauflage
aus Massivholz, passend zur Schalenoberfläche.
Fußbodengleiter
als Metallgleiter, mit Metallgleitfläche für den
Einsatz auf Teppichboden.
Schale
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  33/55
73
aus geformtem Buchenformsperrholz, mind. 9fach
verleimt, unsichtbar mit dem Gestell verschraubt.
Kontur der Schale geschwungen, zur Rückenoberkante
gerade bis leicht verjüngt
Holzoberfläche in UVbeständigen Beiztönen auf
Wasserbasis, die die natürliche Struktur des Holzes
unterstreichen, Farbton Ahorn natur
Polsterung
Durchgehendes Polsterdoppel mit Schaumauflage
Bezug
strapazierfähig, schwer entflammbar nach DIN 4102 B 1.
Bezugstoff Polyester
Gewicht min. 300g/m
Scheuerfestigkeit min. 90.000 Scheuertouren
Farbe nach Wahl des AG aus der Herstellerkollektion
Es müssen mehrere Blautöne zur Wahl stehen
Maße
Sitzhöhe: 46,0 cm+1, Gesamthöhe mind.: 86,0 cm
Zubehör:
inkl. Reihenverbindung zur Verkettung der Stühle
Geforderte Zertifikate:
 geprüfte Sicherheit (GS) oder gleichwertig
 Eine Zertifizierung nach dem Kriterienkatalog "LGA
Schadstoffgeprüft" oder gleichwertig in aktueller
Fassung muss
vorliegen.
Planungsgrundlage: Serie "fina 6408"
Hersteller Brunner
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog, Anlage 4
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe )
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Stuhl Typ St 2 (siehe Grundrisspläne)
2.02.01.0030 Stuhltransportwagen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
Stuhltransportwagen liefern und aufstellen,
Passend zu 4FußStuhl Seminarraum.
Laufräder
mind. 120 mm mit Rollenlager
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
2.02.01.0040 Tischtransportwagen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
Tischtransportwagen liefern und aufstellen,
passend zum Seminartisch.
Größe und Ausführung abhängig vom Hersteller.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  34/55
74
3 LOS Los 3  LOSE MÖBEL  Stühle EUR .........................
Hinweis
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER
BAUMASSNAHME
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des
MaxPlanckCampus, Am Mühlenberg 1, in 14476
Golm, bei
Potsdam.
Das CampusGelände liegt an der Verbindungsstraße
zwischen Golm und Bornim.
0.1.3 Art u. Lage der baulichen Anlage
Die Erweiterung der MOPF sieht, einen Ringschluß aus
1.
und 2.BA vor. Die wesentlichen Nutzungsbereiche,
Labore
und Büros, werden unmittelbar an den 1.BA
angeschlossen.
Der Nordflügel erhält im Westen eine zusätzliche
Treppenverbindung vom EG ins UG.
Das neue UG wird mit dem 1.BA , und mit dem
Gewächshaus verbunden.
Nach Westen fällt das Gelände um ein knappes
Geschoss,
sodass das UG dort herausschaut.
Der Erweiterungsbau hat im Westen 12 Geschosse, im
daran anschließenden Querbaukörper 4 Geschosse +
Dachzentrale.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle /
Verkehrsbeschränkungen
Die Zufahrt zum Institut bzw. zum Baugelände erfolgt
über die Bornimer Chausee.. Die Baustellenein und
ausfahrt hat nach den verkehrsrechtlichen
Anforderungen zu erfolgen.
Parkmöglichkeiten auf dem Gelände stehen nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung. Eine Benutzung
dieser
Parkplätze ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Der AG veranlasst, dass eine Baustraße ausgeführt und
vorgehalten wird.
Die Verkehrssicherheit und tägliche Reinigung der
benutzen Straßen auf dem Grundstück ist Sache des
Auftragnehmers, die Kosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat sich vor der Angebotsabgabe
von den An und Abfahrmöglichkeiten für Bagger, LKW,
Speditionsfahrzeugen sowie Kranaufstellungen und
seinen
sonstigen bautechnologischen Einheiten usw. zu
überzeugen.
Eventuelle Nachforderungen aus Unkenntnis der
Baustellensituation werden nicht anerkannt.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrten zu öffentlichen Straße sowie zu den
vorhandenen Gebäuden des MaxPlanckInstitutes
müssen
ständig freigehalten werden.
0.1.7 Wasser/ Energie/ und Abwasseranschlüsse
Leistungsverzeichnis  35/55
75
Die Hauptübergabestellen innerhalb des Baugeländes für
Wasser und Stromanschluss werden vom Auftraggeber
zur
Verfügung gestellt.
Bauwasser
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für das Bauwasser erfolgt im Gewerk
Rohbau.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Bauwasserverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung des Rohbauunternehmers.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Baustrom
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für die Baustromversorgung erfolgt im
Gewerk Rohbau.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Baustromverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung Rohbauarbeiten.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Die Abstimmung und Koordination mit der Rohbaufirma
ist
in die Positionen einzukalkulieren.
Verbrauchskosten
Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten für Baustrom
und
Bauwasser. Die Abrechnung dazu erfolgt zwischen
Rohbaufirma und Bauherr.
Für die Versorgung der bietereigenen Bauleitungs und
Personalcontainer mit Strom und Wasser sind von den
Firmen geeichte Messvorrichtungen zu beschaffen und
für
die Dauer der Nutzung vorzuhalten. Der Auf und Abbau
darf nur in Gegenwart der Bauleitung geschehen, die die
Verbrauchswerte gemeinsam mit dem AN abliest.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser der
bietereigenen Bauleitungs und Personalcontainer trägt
der AN. Die Verrechnung der Kosten erfolgt zwischen
Bauherrn und AN zu ortsüblichen Tarifen der
Versorgungsunternehmen.
Der Bauherr veranlasst, dass durch die Rohbaufirma
Sanitärcontainer für die Dauer der Bauzeit aufgestellt
werden. Diese werden allen Firmen (auch Rohbau)
kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten
trägt der Bauherr.
Es dürfen nur gasbefeuerte Heizungen in den Containern
verwendet werden, keine Elektroheizung!
0.1.8 Lagerflächen innerhalb / außerhalb des Gebäude
Lagerflächen stehen innerhalb des Grundstückes nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht das
gesamte Baumaterial auf einmal angeliefert und gelagert
werden kann. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu
berücksichtigen.
Lagerplätze sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Lagerflächen und Personalräume in den Gebäuden sind
nicht zugelassen. Von Auftragnehmern angebrachte
Bautüren werden zu Lasten des AN entfernt.
Wohncontainer auf dem Gelände sind nicht zugelassen.
Der Auftragnehmer erstellt einen
Baustelleneinrichtungspla n auf der Grundlage der ihm
Leistungsverzeichnis  36/55
76
zugewiesenen Fläche. Der Plan ist 10 Tage nach
Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
0.1.12 Entsorgung von Bauschutt, Abfall,
Verpackungsmaterial, etc.
siehe Weitere besondere Vertragsbedingungen (WbVb)
der MPG (EVM (B) BVB 214, Pkt 10.11
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen
Das Baugelände wird auf Veranlassung durch den AG
eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare
Türen und Tore.
Der Rohbauunternehmer wird im Rahmen der allg.
Baustelleneinrichtung diese Leistung erbringen und
vorhalten. Die Tore werden durch den
Rohbauunternehmer
nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso
an
Wochenenden und Feiertagen.
Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung
seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine
verantwortlich, der Bauherr trifft keine eigene
Sicherungsmaßnahmen.
Aus dem Aufstellen des Zaunes und dem Verschließen
der
Tore können keine Ansprüche gegen den AG bzw. seine
Erfüllungsgehilfen abgeleitet werden.
Baustellenordnung  SiGe Koordination siehe WbVb
der MPG (EVM (B) BVB 214, Pkt 10.13
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Die Ausbauarbeiten beginnen bereits während der
Rohbauarbeiten.
Die Arbeiten sind so voranzubringen, dass die
Nachfolgeunternehmer bzw. gleichzeitig arbeitende
Firmen nicht behindert sind.
Daraus bedingte Erschwernisse sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
=========================
=====================
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um
einen
Anbau an ein bestehendes Institutsgebäude.
Die auszuführenden Arbeiten laufen während des
normalen
Institutsbetriebes. Sie sind mit der nötigen Sorgfalt
auszuführen, dass Störungen weitestgehend
unterbleiben.
0.2.4 Besondere Anforderungen an Maschinen und
Geräte
Es dürfen nur elektrisch betriebene Geräte wie
Hebezeuge und Kleingeräte verwendet werden.
Erdbaugeräte, Kompressoren und sonstige Geräte, die
mit
Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen
schallgedämpft sein. Die Vorschriften hinsichtlich
Arbeitszeit und zulässigem Lärmpegel sind zu beachten
und genau einzuhalten.
Leistungsverzeichnis  37/55
77
Bauarbeiten die Schwingungen und viel Krach erzeugen,
sind dem Nutzer mindestens 2 Tage vorher anzuzeigen.
Aufzüge
Transporthilfe wird bauseits nicht gestellt, die
gebäudeinterne Aufzugsanlage steht nicht zur
Verfügung.
Toilettenanlagen
Vom Bauherrn werden kostenlos für alle Auftragnehmer
an
einer zentralen Stelle geeignete Sanitärcontainer
aufgestellt und unterhalten.
0.2.12 Art und Umfang Eignungs und Gütenachweise
Prüfungen und Nachweise
Art und Umfang der Eignungs, Güte und
Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der
Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten
sich
nach den vertraglichen Bestimmungen.
Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die
Erbringung
der Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im
Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Soweit auf Grund von Rechts und
Verwaltungsvorschriften Prüfungen oder Abnahmen
gefordert jedoch nicht Vertragsinhalt sind, hat der
Auftragnehmer deren Durchführung in Abstimmung mit
dem
Auftraggeber zu veranlassen.
Die Kosten für diese Leistungen werden dem
Auftragnehmer gegen Originalrechnungen und
Nachweise
(Prüfzeugnisse, Bescheinigungen, Atteste, usw.) vom
Auftraggeber gesondert erstattet.
Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw.
Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig
festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen
bzw. Behinderungen entstehen.
Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.)
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der
Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18 299
erbracht
ist.
Bauprodukte dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn
für
sie ein gültiger Verwendungsnachweis (gemäß den
geregelten Bauprodukte) bzw. ein gültiger
Übereinstimmungsnachweis (nicht geregelte
Bauprodukte)
vorliegt.
Als Verwendungsnachweis kommen ein allgemeines
bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung oder bei wesentlichen
Abweichungen eine Zustimmung im Einzelfall in
Betracht.
Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften
zu beachten.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich
Muster bzw. Proben in 2facher Ausfertigung zu liefern
bzw. zu fertigen.
Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen
werden, wenn die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt
ist.
=========================
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0.3 WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Leistungsverzeichnis  38/55
78
0.3.1 Werbung
Werbung auf dem Gelände ist nicht gestattet.
0.3.2 RECHNUNGEN
zu  14 und 16 VOB/B und Nr. 15 EVM (B) ZVB/E
Die Erteilung von Teilschlussrechnungen wird nur mit
Zustimmung des Auftraggebers zugelassen. Für
zugelassene oder abverlangte Teilschlussrechnungen
gelten die Bestimmungen wie für Schlussrechnungen
0.3.3 Dokumentation
der verwendeten Materialien /Produkte
Der Auftragnehmer hat vor der VOBAbnahme des
Leistungsumfanges eine Dokumentation der
verwendeten
Materialien mit entsprechenden Nachweisen der im LV
geforderten Qualitäten für den Bauherrn zu erstellen.
Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hierzu gehören:
Fachkundenachweis / Fachunternehmererklärung
 Bestätigung des Auftragnehmers, dass die von ihm
eingebauten Produkte den Gesetzen und Bestimmungen
des
Umweltbundesamtes entsprechen und durch den Einbau
dieser Produkte die max. zugelassene
Schadstoffkonzentration (MAKListe) gemäß ASR nicht
überschritten wird.
 Beschreibung aller ausgeführten Systeme
 Produktdatenblätter mit den technischen Daten aller
ausgeführten Systeme,
 Bauart und Zulassungsbescheinigungen /
Prüfzeugnisse
gemäß geltendem Recht, für alle Bauteile die
Brandschutz und/oder Schallschutzanforderungen
erfüllen
müssen.
 Nachweise über Eignungs, Güte und Kontroll und
sonstige Prüfungen
Nachweise über Eigen und Fremdüberwachungen
Vorgeschriebene Prüf und Abnahmebescheinigungen
sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide,
TÜVDokumente, Sachverständigenbescheini gungen
 Ausarbeitung und Lieferung von allen, insbesondere
für Betrieb und Wartung notwendigen,Revisions bzw.
Bestandsunterlagen.
Bedienungsanleitungen / Wartungshinweise für
technische
Anlagen, mechanische Antriebe oder motorische
Antriebe
 Farbangaben
 Pflegehinweise
Die Unterlagen sind in Ordner geheftet 3fach dem AG
zu
übergeben.
Zusätzlich sind die Unterlagen digital (PDF und DXF
Format) auf CD einzureichen.
ENDE
Hinweis
Leistungsverzeichnis  39/55
79
1.0 Normen
Sämtliche Leistungen sind nach VOL, und den geltenden
DIN und EN Normen auszuführen
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung
der DINVorschriften:
Verpackungsmaterial, Etiketten, Klebestreifen und
Schutzüberzüge bzw. Markierungen sind vor der
Übergabe
kostenlos zu entfernen und zu entsorgen!
2.0 Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die
Leistungsbeschreibung
und die Planunterlagen der Architekten. Der Bieter ist
gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
zu
überprüfen.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes
mit
der ausschreibenden Stelle zu klären.
3.0 Planunterlagen / Werkstattzeichnungen
Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Plankopien
dienen
lediglich als Vorabzug und Kalkulationshilfe. Der AN
fertigt die notwendigen Werkstattzeichnungen auf der
Grundlage der Architektenpläne und legt diese vor
Ausführung zur Genehmigung vor.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
4.0 Befestigungen
Hängeschränke sind entsprechend dem
anstehenden Befestigungsgrund ausreichend mit
korrosionsgeschützten Schrauben und Dübeln in
entsprechender Stärke nicht sichtbar zu befestigen.
Dazu gehört auch das Herstellen, Bohren, bzw.
Stemmen
von Löchern und das Befestigen der Möblierung in
GKWände, Klinker, Werkstein, Beton, Stahl oder
ähnlichen Baustoffen.
5.0 Materialien
Alle zur Ausführung kommenden Materialien müssen
nachweislich für den Nutzer unbedenklich sein und den
aktuellen Anforderungen des Umweltschutzes
entsprechen,
insbesondere dürfen keine Produkte verwendet werden,
bei deren Herstellung FCKW oder Formaldehyd beteiligt
ist. Alle Materialien sind entsprechend den
Vorschriften des Herstellers zu verarbeiten.
Es ist höchste Emissionsfreiheit von belastenden
Stoffen gefordert.
Die Verwendung von Tropenhölzern in jeglicher
Verarbeitungsform ist untersagt, das gilt u. a. auch
für
Umleimer, Furniere, Zargen, Türblätter, Span oder
Stäbchenplatten, Sperrholz und Verpackungsmaterial.
Der Auftragnehmer führt den vollständigen positiven
Nachweis über die Herkunft der holzbasierenden Stoffe,
der Auftraggeber kann auf Kosten des Auftragnehmers
Stichproben begutachten lassen. Die vertragswidrige
Verwendung solcher Hölzer gilt als wesentlicher Mangel.
6.0 Hinweis zur Kalkulation
In die Einheitspreise ist einzukalkulieren:
6.1 Möblierung
Das Vertragen und die Aufstellung der Möbel erfolgt
gemäß den Darstellungen in den Grundrissen.
Leistungsverzeichnis  40/55
80
Die beschriebenen Positionen verstehen sich als fertige
Leistung, einschließlich herstellen, liefern, montieren
und aufstellen, sowie einschließlich aller
Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich
erwähnt sind.
Alle Leistungen, wenn nicht anders im LV beschrieben,
umfassen auch die Lieferung einschließlich Laden,
Abladen, Lagern und Schützen auf der Baustelle.
6.2 Das Bemustern aller Oberflächenbehandlungen,
Oberflächenbeläge und Beschlagteile, nach
Aufforderung.
6.3 Farbe:
nach Kollektionskarte des Herstellers und Wahl des AG
6.4 Schutz und Reinigung
Die Möbel sind nach Aufstellung durch eine leichte
Schutzfolie
bis zur Übergabe an den Nutzer zu schützen. Evtl.
Mehrkosten
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Nach Aufbau der Elemente wird nach Aufforderung durch
die Bauleitung zeitversetzt zum Aufbau vom AN eine
Feinreinigung aller Teile durchgeführt.
Schutzfolien sind zu entfernen, Aufkleber etc. zu
beseitigen.
Die Reinigung erfolgt mit Pflegemitteln nach
Herstellervorschrift, die Kosten sind in den Positionen
enthalten.
6.5 Ausführung
Der genaue Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung
abzustimmen.
7.0 Technische Bearbeitung
Nach Auftragserteilung hat der AN vollständige
Zeichnungs und Detailunterlagen (z. B.
Prospektkataloge des
Herstellers) dem AG zur Prüfung und Genehmigung
vorzulegen. Alle Kosten für diese Unterlagen und
Vervielfältigung sind in die Einheitspreise
einzubeziehen.
Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen
müssen
den Freigabevermerk des Architekten tragen.
Der Freigabe oder Prüfvermerk der Architekten
entbindet den AN weder von seiner eigenen Prüf und
Haftpflicht, noch von seiner Verantwortung für
technische Richtigkeit. Die Unterlagen des AN sind
2fach zur Prüfung vorzulegen und nach Freigabe
zusätzlich 1fach für die Bauleitung.
8.0 Anforderungen an die Nachlieferfähigkeit
Die angebotene Möbel müssen noch mindestens 5 Jahre
gefertigt werden, um Nachlieferungen in der gleichen
Optik zu ermöglichen. Technische Verbesserungen
bleiben
vorbehalten.
Eine schriftliche Eigenerklärung des Herstellers wird
vor Vergabe angefordert.
9.0 Angebotene Fabrikate nach Leistungsbeschreibung
Zu den angebotenen Produkten sind vor
Auftragsvergabe
auf Anforderung alle Unterlagen einzureichen, die eine
Prüfung des angebotenen Produktes auf Gleichwertigkeit
mit der
Leistungsbeschreibung des Positionstextes ermöglichen.
Die Unterlagen müssen zugeordnet und gekennzeichnet
sein.
Zur Ausschreibung ist das Produktdatenblatt sowie ein
AbbildungsKatalog der angebotenen Produkte
beizufügen.
Geordnet in der Reihenfolge wie der dem LV
Leistungsverzeichnis  41/55
81
beiliegenden
Planungsgrundlage als AbbildungsKatalog .
10.0 Weitere Zuschlagskriterien gemäß
Bekanntmachung
und Veröffentlichung:
Die Wertung der Angebote beeinhaltet eine
Bemusterung,
diese erfolgt nach Absprache in Golm, bei Potsdam.
Zur Bemusterung werden die Firmen aufgefordert welche
nach der preislichen Wertung noch die Möglichkeit
haben, durch die Bemusterung, auf den vordersten Rang
zu kommen.
Welche Möbelteile zu bemustern sind, wird den Firmen
schriftlich mitgeteilt.
Diese Produkte / Möbel sind innerhalb von 12 Werktagen
nach Aufforderung vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Hierfür hat der Bieter rechtzeitig entsprechende
Vorkehrungen zu treffen.
Die Aufwendungen des Bieters für die Bemusterung
werden
nicht vergütet!
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß UVgO. Die zur
Beurteilung herangezogene Wertungsmatrix ist nach
den nachfolgenden Zuschlagskriterien und
Gewichtungen
aufgebaut.
Höchste Punktzahl Preis 700 Punkte und Bemusterung
300
Punkte, sind insgesamt 1000 Punkte
1) Wertung des Preises
Der niedrigste Angebotspreis wird mit 700 Punkten
(=70%) gewertet.
Die übrigen Angebote werden auf Basis des niedrigsten
Angebotes nach folgender Formel gewertet:
Bieter X = 700	(700 / niedrigstes Angebot) x (Angebot
Bieter X  niedrigstes Angebot)
2) Wertung Bemusterung
Bei der Bemusterung können pro Los insgesamt 300
Punkte
(=30%) erreicht werden.
Bewertet werden zwei Kriterienpunkte
 Gestaltung als Gesamteindruck
 Verarbeitungsqualität und Handhabung
(Handhabung nur bei Drehstühlen)
Eine Übersicht der zu vergebenden Punkte für die
einzelnen Möbelstücke, sowie die Wertungstabelle zur
Bemusterung ist in Anlage 2 Erläuterungen zu
Zuschlagskriterien angegeben.
Die Punktebewertung erfolgt im Zuge der Bemusterung
vor
Auftragsvergabe von einer Jury, aus Vertretern des
Bauherrn, des Architekten und des Nutzers.
3.03 Los 3 STÜHLE EUR .........................
3.03.01 Stühle EUR .........................
3.03.01.0010 Bürodrehstühle, St1 USt. [%]
19%
Menge
85,00
Einheit
St
Liefern, Montieren und Aufstellen von
Bürodrehstühlen mit folgenden Eigenschaften:
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  42/55
82
VollpolsterDrehstuhl als BüroArbeitsstuhl mit
pneumatischer Gasfeder stufenlos höhenverstellbar,
mit Sitztiefenfederung und verzögerungsfrei auf die
Bewegungen des Nutzers reagierende
Synchronmechanik mit Federkraftverstellung,
Mit flach geformter Lehnenrückseite ohne übermäßig
vorstehende Bauteile
Verstellmöglichkeiten
Anpassung an unterschiedliche BenutzerGewichte
von 45 bis 120 kg
Sitzhöhenverstellung: mind 420 bis 520 mm,
Verstellbereich mind 110 mm
Sitztiefenverstellung: Verstellbereich mind. von 390
440
Höhenverstellbare Rückenlehne
Rückenlehnenneigung arretierbar
Sitz und Rückenlehne gepolstert mit hochelastischem,
formstabilem Formschaumstoff.
Bezugstoff Polyester
schwer entflammbar nach DIN 4102 B 1.
Gewicht min. 300g/m
Scheuerfestigkeit min. 90.000 Scheuertouren
Farbe nach Wahl des AG aus der Herstellerkollektion
Es müssen mehrere Blautöne zur Wahl stehen
Höhenverstellbare Armlehnen
Höhen und tiefeneinstellbar
Fußkreuz
5armiges Fußkreuz aus AluminiumDruckguss poliert
mit 5 Doppellaufrollen Durchmesser 65 mm,
geeignet für Teppichböden.
Mindestanforderung an die Abmessungen:
Rückenlehne
Breite: mind. 440 mm
Höhe: mind. 560 mm
Sitzfläche
Breite: mind. 460 mm
Gesamttiefe: mind. 460 mm
Geforderte Zertifikate:
 geprüfte Sicherheit (GS) oder gleichwertig
 Eine Zertifizierung nach dem Kriterienkatalog "LGA
Schadstoffgeprüft" oder gleichwertig in aktueller
Fassung muss
vorliegen.
Planungsgrundlage: Serie "Reply"
Hersteller Steelcase
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog, Anlage 5
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe )
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Stuhl Typ St1 (siehe Grundrisspläne)
3.03.01.0020 4Fußstuhl stapelbar,
Teeküche, St3
USt. [%]
19%
Menge
27,00
Einheit
St
Liefern, Montieren und Aufstellen von Objektstühlen
mit folgenden Eigenschaften:
 Schalenstuhl aus Buchenformsperrholz
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  43/55
83
 4FußStuhl
 stapelbar
 ohne Armlehnen
Gestell
4FußArmlehnengestell stapelbar aus Rundstahlrohr,
glanzverchromt mind. 25 m stark.
Fußbodengleiter:
Fußbodengleiter aus abriebfestem Kunststoff
Schale
aus geformtem Buchenformsperrholz, mind. 9fach
verleimt, unsichtbar mit dem Gestell verschraubt.
Kontur der Schale geschwungen, zur Rückenoberkante
gerade bis leicht verjüngt
Holzoberfläche in UVbeständigen Beiztönen auf
Wasserbasis, die die natürliche Struktur des Holzes
unterstreichen, Farbton Ahorn natur
Maße
Sitzhöhe: 46,0 cm+1, Gesamthöhe mind.: 86,0 cm
Planungsgrundlage: Serie "fina 6408"
Hersteller Brunner
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog, Anlage 7
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe )
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Stuhl Typ St 3 (siehe Grundrisspläne)
Aufstellort: Teeküchen
3.03.01.0030 Freischwinger stapelbar,
Besprechungsraum, St4
USt. [%]
19%
Menge
36,00
Einheit
St
Liefern, Montieren und Aufstellen von Objektstühlen
als Freischwinger mit Armlehnen mit folgenden
Eigenschaften
Gestell Stahlrohr als Rundrohr, hochwertig verchromt.
Sitzschale aus Formholz oder Polypropylen, voll
umpolstert
Polsterauflagen aus formstabilem Schaumstoff
Armauflagen mit Lederauflage oder Lederummantelung.
stapelbar
Sitzhöhe 4650 cm
Gesamthöhe mind. 94 cm
Bezug:
strapazierfähig, schwer entflammbar nach DIN 4102 B 1.
Stoffbezug, Stoffgruppe 3
Farbe nach Wahl des AG aus der Herstellerkollektion
Geforderte Zertifikate:
 geprüfte Sicherheit (GS) oder gleichwertig
 Eine Zertifizierung nach dem Kriterienkatalog "LGA
Schadstoffgeprüft" oder gleichwertig in aktueller
Fassung muss
vorliegen.
Planungsgrundlage: Hersteller Brunner
Serie "finasoft 6756/A"
oder gleichwertig
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  44/55
84
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog, Anlage 7
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe )
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Aufstellort: Besprechungsräume
Stuhl Typ St 4 (siehe Grundrisspläne)
4 LOS Los 4  LOSE MÖBEL Sonstiges EUR .........................
Hinweis
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER
BAUMASSNAHME
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des
MaxPlanckCampus, Am Mühlenberg 1, in 14476
Golm, bei
Potsdam.
Das CampusGelände liegt an der Verbindungsstraße
zwischen Golm und Bornim.
0.1.3 Art u. Lage der baulichen Anlage
Die Erweiterung der MOPF sieht, einen Ringschluß aus
1.
und 2.BA vor. Die wesentlichen Nutzungsbereiche,
Labore
und Büros, werden unmittelbar an den 1.BA
angeschlossen.
Der Nordflügel erhält im Westen eine zusätzliche
Treppenverbindung vom EG ins UG.
Das neue UG wird mit dem 1.BA , und mit dem
Gewächshaus verbunden.
Nach Westen fällt das Gelände um ein knappes
Geschoss,
sodass das UG dort herausschaut.
Der Erweiterungsbau hat im Westen 12 Geschosse, im
daran anschließenden Querbaukörper 4 Geschosse +
Dachzentrale.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle /
Verkehrsbeschränkungen
Die Zufahrt zum Institut bzw. zum Baugelände erfolgt
über die Bornimer Chausee.. Die Baustellenein und
ausfahrt hat nach den verkehrsrechtlichen
Anforderungen zu erfolgen.
Parkmöglichkeiten auf dem Gelände stehen nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung. Eine Benutzung
dieser
Parkplätze ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Der AG veranlasst, dass eine Baustraße ausgeführt und
vorgehalten wird.
Die Verkehrssicherheit und tägliche Reinigung der
benutzen Straßen auf dem Grundstück ist Sache des
Auftragnehmers, die Kosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat sich vor der Angebotsabgabe
von den An und Abfahrmöglichkeiten für Bagger, LKW,
Speditionsfahrzeugen sowie Kranaufstellungen und
seinen
sonstigen bautechnologischen Einheiten usw. zu
überzeugen.
Eventuelle Nachforderungen aus Unkenntnis der
Leistungsverzeichnis  45/55
85
Baustellensituation werden nicht anerkannt.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrten zu öffentlichen Straße sowie zu den
vorhandenen Gebäuden des MaxPlanckInstitutes
müssen
ständig freigehalten werden.
0.1.7 Wasser/ Energie/ und Abwasseranschlüsse
Die Hauptübergabestellen innerhalb des Baugeländes für
Wasser und Stromanschluss werden vom Auftraggeber
zur
Verfügung gestellt.
Bauwasser
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für das Bauwasser erfolgt im Gewerk
Rohbau.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Bauwasserverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung des Rohbauunternehmers.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Baustrom
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für die Baustromversorgung erfolgt im
Gewerk Rohbau.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Baustromverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung Rohbauarbeiten.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Die Abstimmung und Koordination mit der Rohbaufirma
ist
in die Positionen einzukalkulieren.
Verbrauchskosten
Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten für Baustrom
und
Bauwasser. Die Abrechnung dazu erfolgt zwischen
Rohbaufirma und Bauherr.
Für die Versorgung der bietereigenen Bauleitungs und
Personalcontainer mit Strom und Wasser sind von den
Firmen geeichte Messvorrichtungen zu beschaffen und
für
die Dauer der Nutzung vorzuhalten. Der Auf und Abbau
darf nur in Gegenwart der Bauleitung geschehen, die die
Verbrauchswerte gemeinsam mit dem AN abliest.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser der
bietereigenen Bauleitungs und Personalcontainer trägt
der AN. Die Verrechnung der Kosten erfolgt zwischen
Bauherrn und AN zu ortsüblichen Tarifen der
Versorgungsunternehmen.
Der Bauherr veranlasst, dass durch die Rohbaufirma
Sanitärcontainer für die Dauer der Bauzeit aufgestellt
werden. Diese werden allen Firmen (auch Rohbau)
kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten
trägt der Bauherr.
Es dürfen nur gasbefeuerte Heizungen in den Containern
verwendet werden, keine Elektroheizung!
0.1.8 Lagerflächen innerhalb / außerhalb des Gebäude
Lagerflächen stehen innerhalb des Grundstückes nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung.
Leistungsverzeichnis  46/55
86
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht das
gesamte Baumaterial auf einmal angeliefert und gelagert
werden kann. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu
berücksichtigen.
Lagerplätze sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Lagerflächen und Personalräume in den Gebäuden sind
nicht zugelassen. Von Auftragnehmern angebrachte
Bautüren werden zu Lasten des AN entfernt.
Wohncontainer auf dem Gelände sind nicht zugelassen.
Der Auftragnehmer erstellt einen
Baustelleneinrichtungspla n auf der Grundlage der ihm
zugewiesenen Fläche. Der Plan ist 10 Tage nach
Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
0.1.12 Entsorgung von Bauschutt, Abfall,
Verpackungsmaterial, etc.
siehe Weitere besondere Vertragsbedingungen (WbVb)
der MPG (EVM (B) BVB 214, Pkt 10.11
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen
Das Baugelände wird auf Veranlassung durch den AG
eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare
Türen und Tore.
Der Rohbauunternehmer wird im Rahmen der allg.
Baustelleneinrichtung diese Leistung erbringen und
vorhalten. Die Tore werden durch den
Rohbauunternehmer
nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso
an
Wochenenden und Feiertagen.
Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung
seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine
verantwortlich, der Bauherr trifft keine eigene
Sicherungsmaßnahmen.
Aus dem Aufstellen des Zaunes und dem Verschließen
der
Tore können keine Ansprüche gegen den AG bzw. seine
Erfüllungsgehilfen abgeleitet werden.
Baustellenordnung  SiGe Koordination siehe WbVb
der MPG (EVM (B) BVB 214, Pkt 10.13
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Die Ausbauarbeiten beginnen bereits während der
Rohbauarbeiten.
Die Arbeiten sind so voranzubringen, dass die
Nachfolgeunternehmer bzw. gleichzeitig arbeitende
Firmen nicht behindert sind.
Daraus bedingte Erschwernisse sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
=========================
=====================
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um
einen
Anbau an ein bestehendes Institutsgebäude.
Die auszuführenden Arbeiten laufen während des
normalen
Institutsbetriebes. Sie sind mit der nötigen Sorgfalt
auszuführen, dass Störungen weitestgehend
unterbleiben.
0.2.4 Besondere Anforderungen an Maschinen und
Leistungsverzeichnis  47/55
87
Geräte
Es dürfen nur elektrisch betriebene Geräte wie
Hebezeuge und Kleingeräte verwendet werden.
Erdbaugeräte, Kompressoren und sonstige Geräte, die
mit
Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen
schallgedämpft sein. Die Vorschriften hinsichtlich
Arbeitszeit und zulässigem Lärmpegel sind zu beachten
und genau einzuhalten.
Bauarbeiten die Schwingungen und viel Krach erzeugen,
sind dem Nutzer mindestens 2 Tage vorher anzuzeigen.
Aufzüge
Transporthilfe wird bauseits nicht gestellt, die
gebäudeinterne Aufzugsanlage steht nicht zur
Verfügung.
Toilettenanlagen
Vom Bauherrn werden kostenlos für alle Auftragnehmer
an
einer zentralen Stelle geeignete Sanitärcontainer
aufgestellt und unterhalten.
0.2.12 Art und Umfang Eignungs und Gütenachweise
Prüfungen und Nachweise
Art und Umfang der Eignungs, Güte und
Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der
Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten
sich
nach den vertraglichen Bestimmungen.
Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die
Erbringung
der Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im
Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Soweit auf Grund von Rechts und
Verwaltungsvorschriften Prüfungen oder Abnahmen
gefordert jedoch nicht Vertragsinhalt sind, hat der
Auftragnehmer deren Durchführung in Abstimmung mit
dem
Auftraggeber zu veranlassen.
Die Kosten für diese Leistungen werden dem
Auftragnehmer gegen Originalrechnungen und
Nachweise
(Prüfzeugnisse, Bescheinigungen, Atteste, usw.) vom
Auftraggeber gesondert erstattet.
Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw.
Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig
festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen
bzw. Behinderungen entstehen.
Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.)
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der
Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18 299
erbracht
ist.
Bauprodukte dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn
für
sie ein gültiger Verwendungsnachweis (gemäß den
geregelten Bauprodukte) bzw. ein gültiger
Übereinstimmungsnachweis (nicht geregelte
Bauprodukte)
vorliegt.
Als Verwendungsnachweis kommen ein allgemeines
bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung oder bei wesentlichen
Abweichungen eine Zustimmung im Einzelfall in
Betracht.
Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften
zu beachten.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich
Muster bzw. Proben in 2facher Ausfertigung zu liefern
bzw. zu fertigen.
Leistungsverzeichnis  48/55
88
Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen
werden, wenn die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt
ist.
=========================
=====================
0.3 WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.3.1 Werbung
Werbung auf dem Gelände ist nicht gestattet.
0.3.2 RECHNUNGEN
zu  14 und 16 VOB/B und Nr. 15 EVM (B) ZVB/E
Die Erteilung von Teilschlussrechnungen wird nur mit
Zustimmung des Auftraggebers zugelassen. Für
zugelassene oder abverlangte Teilschlussrechnungen
gelten die Bestimmungen wie für Schlussrechnungen
0.3.3 Dokumentation
der verwendeten Materialien /Produkte
Der Auftragnehmer hat vor der VOBAbnahme des
Leistungsumfanges eine Dokumentation der
verwendeten
Materialien mit entsprechenden Nachweisen der im LV
geforderten Qualitäten für den Bauherrn zu erstellen.
Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hierzu gehören:
Fachkundenachweis / Fachunternehmererklärung
 Bestätigung des Auftragnehmers, dass die von ihm
eingebauten Produkte den Gesetzen und Bestimmungen
des
Umweltbundesamtes entsprechen und durch den Einbau
dieser Produkte die max. zugelassene
Schadstoffkonzentration (MAKListe) gemäß ASR nicht
überschritten wird.
 Beschreibung aller ausgeführten Systeme
 Produktdatenblätter mit den technischen Daten aller
ausgeführten Systeme,
 Bauart und Zulassungsbescheinigungen /
Prüfzeugnisse
gemäß geltendem Recht, für alle Bauteile die
Brandschutz und/oder Schallschutzanforderungen
erfüllen
müssen.
 Nachweise über Eignungs, Güte und Kontroll und
sonstige Prüfungen
Nachweise über Eigen und Fremdüberwachungen
Vorgeschriebene Prüf und Abnahmebescheinigungen
sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide,
TÜVDokumente, Sachverständigenbescheini gungen
 Ausarbeitung und Lieferung von allen, insbesondere
für Betrieb und Wartung notwendigen,Revisions bzw.
Bestandsunterlagen.
Bedienungsanleitungen / Wartungshinweise für
technische
Anlagen, mechanische Antriebe oder motorische
Antriebe
 Farbangaben
 Pflegehinweise
Die Unterlagen sind in Ordner geheftet 3fach dem AG
zu
Leistungsverzeichnis  49/55
89
übergeben.
Zusätzlich sind die Unterlagen digital (PDF und DXF
Format) auf CD einzureichen.
ENDE
Hinweis
1.0 Normen
Sämtliche Leistungen sind nach VOL, und den geltenden
DIN und EN Normen auszuführen
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung
der DINVorschriften:
Verpackungsmaterial, Etiketten, Klebestreifen und
Schutzüberzüge bzw. Markierungen sind vor der
Übergabe
kostenlos zu entfernen und zu entsorgen!
2.0 Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die
Leistungsbeschreibung
und die Planunterlagen der Architekten. Der Bieter ist
gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
zu
überprüfen.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes
mit
der ausschreibenden Stelle zu klären.
3.0 Planunterlagen / Werkstattzeichnungen
Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Plankopien
dienen
lediglich als Vorabzug und Kalkulationshilfe. Der AN
fertigt die notwendigen Werkstattzeichnungen auf der
Grundlage der Architektenpläne und legt diese vor
Ausführung zur Genehmigung vor.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
4.0 Befestigungen
Hängeschränke sind entsprechend dem
anstehenden Befestigungsgrund ausreichend mit
korrosionsgeschützten Schrauben und Dübeln in
entsprechender Stärke nicht sichtbar zu befestigen.
Dazu gehört auch das Herstellen, Bohren, bzw.
Stemmen
von Löchern und das Befestigen der Möblierung in
GKWände, Klinker, Werkstein, Beton, Stahl oder
ähnlichen Baustoffen.
5.0 Materialien
Alle zur Ausführung kommenden Materialien müssen
nachweislich für den Nutzer unbedenklich sein und den
aktuellen Anforderungen des Umweltschutzes
entsprechen,
insbesondere dürfen keine Produkte verwendet werden,
bei deren Herstellung FCKW oder Formaldehyd beteiligt
ist. Alle Materialien sind entsprechend den
Vorschriften des Herstellers zu verarbeiten.
Es ist höchste Emissionsfreiheit von belastenden
Stoffen gefordert.
Die Verwendung von Tropenhölzern in jeglicher
Verarbeitungsform ist untersagt, das gilt u. a. auch
für
Umleimer, Furniere, Zargen, Türblätter, Span oder
Stäbchenplatten, Sperrholz und Verpackungsmaterial.
Der Auftragnehmer führt den vollständigen positiven
Nachweis über die Herkunft der holzbasierenden Stoffe,
der Auftraggeber kann auf Kosten des Auftragnehmers
Stichproben begutachten lassen. Die vertragswidrige
Leistungsverzeichnis  50/55
90
Verwendung solcher Hölzer gilt als wesentlicher Mangel.
6.0 Hinweis zur Kalkulation
In die Einheitspreise ist einzukalkulieren:
6.1 Möblierung
Das Vertragen und die Aufstellung der Möbel erfolgt
gemäß den Darstellungen in den Grundrissen.
Die beschriebenen Positionen verstehen sich als fertige
Leistung, einschließlich herstellen, liefern, montieren
und aufstellen, sowie einschließlich aller
Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich
erwähnt sind.
Alle Leistungen, wenn nicht anders im LV beschrieben,
umfassen auch die Lieferung einschließlich Laden,
Abladen, Lagern und Schützen auf der Baustelle.
6.2 Das Bemustern aller Oberflächenbehandlungen,
Oberflächenbeläge und Beschlagteile, nach
Aufforderung.
6.3 Farbe:
nach Kollektionskarte des Herstellers und Wahl des AG
6.4 Schutz und Reinigung
Die Möbel sind nach Aufstellung durch eine leichte
Schutzfolie
bis zur Übergabe an den Nutzer zu schützen. Evtl.
Mehrkosten
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Nach Aufbau der Elemente wird nach Aufforderung durch
die Bauleitung zeitversetzt zum Aufbau vom AN eine
Feinreinigung aller Teile durchgeführt.
Schutzfolien sind zu entfernen, Aufkleber etc. zu
beseitigen.
Die Reinigung erfolgt mit Pflegemitteln nach
Herstellervorschrift, die Kosten sind in den Positionen
enthalten.
6.5 Ausführung
Der genaue Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung
abzustimmen.
7.0 Technische Bearbeitung
Nach Auftragserteilung hat der AN vollständige
Zeichnungs und Detailunterlagen (z. B.
Prospektkataloge des
Herstellers) dem AG zur Prüfung und Genehmigung
vorzulegen. Alle Kosten für diese Unterlagen und
Vervielfältigung sind in die Einheitspreise
einzubeziehen.
Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen
müssen
den Freigabevermerk des Architekten tragen.
Der Freigabe oder Prüfvermerk der Architekten
entbindet den AN weder von seiner eigenen Prüf und
Haftpflicht, noch von seiner Verantwortung für
technische Richtigkeit. Die Unterlagen des AN sind
2fach zur Prüfung vorzulegen und nach Freigabe
zusätzlich 1fach für die Bauleitung.
8.0 Anforderungen an die Nachlieferfähigkeit
Die angebotene Möbel müssen noch mindestens 5 Jahre
gefertigt werden, um Nachlieferungen in der gleichen
Optik zu ermöglichen. Technische Verbesserungen
bleiben
vorbehalten.
Eine schriftliche Eigenerklärung des Herstellers wird
vor Vergabe angefordert.
9.0 Angebotene Fabrikate nach Leistungsbeschreibung
Zu den angebotenen Produkten sind vor
Auftragsvergabe
auf Anforderung alle Unterlagen einzureichen, die eine
Prüfung des angebotenen Produktes auf Gleichwertigkeit
Leistungsverzeichnis  51/55
91
mit der
Leistungsbeschreibung des Positionstextes ermöglichen.
Die Unterlagen müssen zugeordnet und gekennzeichnet
sein.
Zur Ausschreibung ist das Produktdatenblatt sowie ein
AbbildungsKatalog der angebotenen Produkte
beizufügen.
Geordnet in der Reihenfolge wie der dem LV
beiliegenden
Planungsgrundlage als AbbildungsKatalog .
10.0 Weitere Zuschlagskriterien gemäß
Bekanntmachung
und Veröffentlichung:
Die Wertung der Angebote beeinhaltet eine
Bemusterung,
diese erfolgt nach Absprache in Golm, bei Potsdam.
Zur Bemusterung werden die Firmen aufgefordert welche
nach der preislichen Wertung noch die Möglichkeit
haben, durch die Bemusterung, auf den vordersten Rang
zu kommen.
Welche Möbelteile zu bemustern sind, wird den Firmen
schriftlich mitgeteilt.
Diese Produkte / Möbel sind innerhalb von 12 Werktagen
nach Aufforderung vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Hierfür hat der Bieter rechtzeitig entsprechende
Vorkehrungen zu treffen.
Die Aufwendungen des Bieters für die Bemusterung
werden
nicht vergütet!
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß UVgO. Die zur
Beurteilung herangezogene Wertungsmatrix ist nach
den nachfolgenden Zuschlagskriterien und
Gewichtungen
aufgebaut.
Höchste Punktzahl Preis 700 Punkte und Bemusterung
300
Punkte, sind insgesamt 1000 Punkte
1) Wertung des Preises
Der niedrigste Angebotspreis wird mit 700 Punkten
(=70%) gewertet.
Die übrigen Angebote werden auf Basis des niedrigsten
Angebotes nach folgender Formel gewertet:
Bieter X = 700	(700 / niedrigstes Angebot) x (Angebot
Bieter X  niedrigstes Angebot)
2) Wertung Bemusterung
Bei der Bemusterung können pro Los insgesamt 300
Punkte
(=30%) erreicht werden.
Bewertet werden zwei Kriterienpunkte
 Gestaltung als Gesamteindruck
 Verarbeitungsqualität und Handhabung
(Handhabung nur bei Drehstühlen)
Eine Übersicht der zu vergebenden Punkte für die
einzelnen Möbelstücke, sowie die Wertungstabelle zur
Bemusterung ist in Anlage 2 Erläuterungen zu
Zuschlagskriterien angegeben.
Die Punktebewertung erfolgt im Zuge der Bemusterung
vor
Auftragsvergabe von einer Jury, aus Vertretern des
Bauherrn, des Architekten und des Nutzers.
Leistungsverzeichnis  52/55
92
4.04 Los 4 SONSTIGES EUR .........................
4.04.01 Sonstiges EUR .........................
4.04.01.0010 Wickelstation mit
Waschbecken
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
Wickelstation mit Waschbecken
Abmessungen:
Breite: ca. 1600 mm
Tiefe: ca. 800 mm
Höhe : ca. 850 mm
Sockelhöhe ca. 120 mm
Korpus bestehend aus aus 13 mm HPL,
Farbe weiß
Auflage, Fronten und Blenden aus 13 mm HPL,
Auflage aus 13 mm HPLVollkernplatte im
Randbereich auf 26 mm aufgedoppelt und rund
gefräst.
1 hintere und 2 seitliche Aufkantungen aus
13 mm HPL, 200 mm hoch.
1 flächenbündig von unten integriertes
Handwaschbecken
aus
Mineralwerkstoff incl. Ablaufgarnitur (ohne Siphon).
Maße Auflage: 1600 mm lang, 800 mm tief.
Farbe Handwaschbecken: weiß
Unterbau 3teilig:
1 Unterschrank aus 13 mm HPL 600 mm breit,
704 mm hoch, 570 mm tief mit 1 Drehtür,
NylonBügelgriffen, nicht abschließbar.
1 Unterschrank 600 mm breit, 704 mm hoch,
570 mm tief, mit 4 Schubkästen und
NylonBügelgriffen, nicht abschließbar.
daziwschen 1 Regal 400 mm breit, 704 mm hoch, 570
mm
tief,
mit 2 verstellbaren Fachböden.
2 Stirnblende aus 13 mm HPL
Montage auf Kunststoffsockelfüßen 120 mm hoch
2 seitige Sockelblende aus 13 mm HPL, 120 mm hoch.
Planungsgrundlage: Serie "BAMBINO"
Hersteller Kemmlit
oder gleichwertig
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
4.04.01.0020 Liege / Daybeds USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
Liege mit Rückenkissen
beidseitg klappbaren Armlehnen (verschiedene Stufen)
mit Taschenfederkern Polsterung
Liegefläche ca. 80 x 210 cm
incl. 2 Rückenkissen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
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Ausführung mit Metallbeinen schwarz
Bezug: in LederOptik braun
Planungsgrundlage: "Ghia Daybed
 Sofa von Innovation Concept Store"
oder gleichwertig
siehe auch beigefügter Abbildungskatalog Anlage 8
(AbbildungsKatalog und Herstellerangabe dienen als
Gestaltungsbeschreibung und nicht als Produktvorgabe )
Es können gleichwertige Produkte angeboten werden!
Angabe bitte in Produktdatenblatt in Anlage.
4.04.01.0030 Spielteppich USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
Kinder Spielteppich
mit Strassenmotiv bzw. nach Wahl des AG
Abmessung ca. 1,20 x 1,50 m
100 % Polyamid
Gesamthöhe ca. 6 mm
Schlinge mit Bouclé Oberfläche
für stark beanspruchte Oberflächen
Rutschhemmender Prägerücken
antistatisch
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  54/55
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
23.07.2018
Verfahren: Z. MOPF. A. 000309. 801. 3. UVgO  lose Möbel
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  55/55
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
23.07.2018
Verfahren: Z. MOPF. A. 000309. 801. 3. UVgO  lose Möbel
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 "Los 1"
2 Los 2 "Los 2"
3 Los 3 "Los 3"
4 Los 4 "Los 4"
Kriterienkatalog  1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
23.07.2018
Verfahren: Z. MOPF. A. 000309. 801. 3. UVgO  lose Möbel
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 "Los 1"
2 Los 2 "Los 2"
3 Los 3 "Los 3"
4 Los 4 "Los 4"
Kriterienkatalog  2/2
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Name Dateiname Größe MIMEType
Grundrisse_ Möbelplanung_ 180709 Grundrisse_ Möbelplanung_ 180709. pdf 3,81 MB application/pdf
98
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/07/2ce1bde8-f4dc-4dc1-bd74-4e4f3a330fde.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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