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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Potsdam
Arzneimittel
Dokument Nr...: 359586-2018 (ID: 2018081709053121602)
Veröffentlicht: 17.08.2018
*
DE-Potsdam: Arzneimittel
2018/S 157/2018 359586
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Behlertstr. 33a
Potsdam
14467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Arzneimittelversorgung
Telefon: +49 800265080-31891
E-Mail: [1]fp_open-house-bzt@nordost.aok.de
Fax: +49 800265080-25353
NUTS-Code: DE4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[2]http://www.aok-gesundheitspartner.de/brb/arzneimittel/blutzuckertest
streifen/index.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYZ1L
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV
zu Blutzuckerteststreifen für das Land Brandenburg mit jederzeitiger
Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Referenznummer der Bekanntmachung: 180814_BRB_OH BZT_Welle 04_KL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen für das Land
Brandenburg im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.
Details siehe Los.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Blutzuckerteststreifen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen für das Land
Brandenburg im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter
Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Anbietern
von Blutzuckerteststreifen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Interessierte
Anbieter können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die
Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Der unter Abschnitt I:
Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation benannte Link zum
Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges
der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sowie die
Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind unter der folgenden
E-Mail-Adresse anzufordern: [4]fp_open-house-bzt@nordost.aok.de
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der
interessierte Anbieter die angeforderten Teilnahmeunterlagen
vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Anbieter, der
die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung
der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Davon
ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 12 Monate. Sollte die
AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für Blutzuckerteststreifen
einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen,
ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese
Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden
begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes
Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und
der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
nicht verbunden.
Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge in Form einer
Vertragspartnerliste erfolgt ausschließlich auf der Internetseite
[5]www.aok-gesundheitspartner.de
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2018
Ende: 31/08/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/08/2019
Ortszeit: 23:59
Ort:
Bei dem Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um
ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYZ1L
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden
Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen
(§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den
Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird
hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB 2016):
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. ()
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ().
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2018
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1. mailto:fp_open-house-bzt@nordost.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok-gesundheitspartner.de/brb/arzneimittel/blutzuckerteststreifen/index.html
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYZ1L
4. mailto:fp_open-house-bzt@nordost.aok.de?subject=TED
5. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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