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Ausschreibung: Arbeitsvermittlungsdienste - DE-Wiesbaden
Arbeitsvermittlungsdienste
Coaching
Dokument Nr...: 365588-2018 (ID: 2018082109311927954)
Veröffentlicht: 21.08.2018
*
DE-Wiesbaden: Arbeitsvermittlungsdienste
2018/S 159/2018 365588
Soziale und andere besondere Dienstleistungen öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistat, Amt für Wirtschaft und
Liegenschaften Beschäftigungsförderung
Gustav-Stresemann-Ring 15
Wiesbaden
65185
Deutschland
E-Mail: [1]beschaeftigung@wiesbaden.de
NUTS-Code: DE714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.wiesbaden.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
ails&TenderOID=54321-Tender-165566823cc-45ec593e38b0a96c
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitsmarktprojekt Spielplatzbetreuung
Referenznummer der Bekanntmachung: 80-817/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79611000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Arbeitsmarktprojekt Spielplatzbetreuung
Durchführung des Projektes
Projektlaufzeit 1.3.2019 bis 31.3.2021
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79998000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat
Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Beschäftigungsförderung
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Projekt verfolgt im Wesentlichen folgende 2 Ziele:
1) Die eingesetzten Spielplatzbetreuerinnen und Spielplatzbetreuer,
welche als SGB II Leistungsberechtigte durch das Jobcenter (Kommunaler
Arbeitsvermittlung) der Landeshauptstadt Wiesbaden für das Projekt
vorgeschlagen werden, erhöhen durch die Projektteilnahme und die damit
verbundene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ihre Chancen auf
Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
2) In der Spielplatzsaison 2019 und 2021 jeweils von April bis
Oktober werden auf großen, stark frequentierten Kinderspielplätzen
der Landeshauptstadt Wiesbaden gut vorbereitete, qualifizierte und
durch ein Auswahlverfahren hinsichtlich fachlicher und sozialer
Kompetenz als geeignet befundene Spielplatzbetreuerinnen und
Spielplatzbetreuer eingesetzt.
Zielgruppe:
Zielgruppe des Arbeitsmarktprojektes sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte gemäß § 7 SGB II, die mindestens 25 Jahre alt und
grundsätzlich in der Lage sind die Aufgaben im Rahmen der
Spielplatzbetreuung zu erfüllen.
Neben der Grundbereitschaft draußen arbeiten zu wollen, sind
handwerkliche Grundkenntnisse sowie eine Affinität im Umgang mit
Kindern und Eltern gefragt.
Bei der Auswahl geeigneter Spielplatzbetreuerinnen und
Spielplatzbetreuer ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Anzeichen
von Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch sowie keine einschlägigen
Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis vorliegen.
Rahmenbedingungen
Projektteilnehmer: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemäß § 7 SGB II,
die mindestens 25 Jahre alt sind und am Arbeitsmarktprojekt
Spielplatzbetreuung teilnehmen.
Die Aufgaben- und Rollenverteilung der Projektbeteiligten sowie die
daraus resultierenden Aufgaben und Abstimmungsprozesse in der
Zusammenarbeit sind vom Auftragnehmer beispielhaft zu skizzieren.
Tätigkeitsprofil Spielplatzbetreuung
Die grundsätzlichen Tätigkeiten der Spielplatzbetreuerinnen und
Spielplatzbetreuer beinhaltet folgende Aufgaben:
Die zusätzliche, ergänzende Pflege des Spielplatzgeländes, wie z.B.
Reinigung des Sandes, Abrechen der Freiflächen, Entfernung von Unrat,
Unkraut und Glassplittern.
Kleinere Instandsetzungsaufgaben, wie z.B. Anstrich Sitzbank oder
Wand.
Öffnen, Kontrolle, ergänzendes Sauberhalten und Abschließen der
Toilettenanlagen.
Soziale Kontrolle (Ansprechpartner für Eltern, Kinder sowie Nutzer
des Spielplatzes).
Die fachliche Zuständigkeit für zusätzliche Pflege- und
Instandsetzungsarbeiten auf dem Spielplatzgelände obliegt der
zuständigen Reviermeisterin/dem zuständigen Reviermeister des
Fachamtes. Deshalb sind Arbeitsaufträge prinzipiell zwischen dem
Fachamt und dem Auftragnehmer abzustimmen.
Im Angebot ist vom Auftragnehmer beispielhaft zu beschreiben, welche
grundsätzlichen Tätigkeiten den
Spielplatzbetreuern/Spielplatzbetreuerinnen übertragen werden können.
Laufzeit, Umfang, Ort:
Das Arbeitsmarktprojekt Spielplatzbetreuung hat eine Laufzeit von 25
Monaten und wird im Zeitraum vom 1.3.2019 bis 31.3.2021 durchgeführt.
Das Arbeitsmarktprojekt Spielplatzbetreuung wird in 2 aufeinander
folgenden Projektstaffeln jeweils ab März 2019 und März 2020
durchgeführt. Jede Projektstaffel ist mit 10 Vollzeitäquivalenten zu
besetzen. Auch Teilzeitbeschäftigung ist möglich, sofern diese nicht 50
% der wöchentlichen Arbeitszeit unterschreitet.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/03/2019
Ende: 31/03/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
/ Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 04/10/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der
Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter a) genannte
E-Mail-Postfach zu führen. Die Angebotsunterlagen sind vollständig
(ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für
Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche
Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie:
Preise, Marke, Produkt. Grundlage des Angebots und des
Rahmenliefervertrages sind Allgemeinen Bestimmungen der
Landeshauptstadt Wiesbaden von 9.1.2007 (ABL) Geforderte
Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG),
die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR)
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/08/2018
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References
1. mailto:beschaeftigung@wiesbaden.de?subject=TED
2. http://www.wiesbaden.de/
3. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-165566823cc-45ec593e38b0a96c
4. http://www.had.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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